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Mai 1914, nachmittags 5 Uhr, tu Rutskellerfaale ein allgemeines Festmahl veranstaltet werden. Zur Feier de» Geburtstages Sr. Majestät des Königs Friedrich August soll hiev Die Stadträte vo» Aue, Löstuitz, Reustädtel, Schuesberg u. SchivarAenheea, die Bürgermeister von Grün Hain, -Hartenstein, Johanngeorgenstadt u. WildeUs«», dieGemeindevorstände de^amtstiauptmannschasttichen Bezirks Schtparzenberg. Jahrmarkt m Grunhain Sonntag und Montag, den 24 und LS. Mai. Bekanntmachung. Anläßlich Königs Geburtstag bleiben unsere Geschäftsräume einschließlich Sparkasse Montag, den 25. dss. Mts., nachmittags Militärstrafgesetznovelle und Besoldungs- Novelle vor dem Reichstage. Am gestrigen Montag ging e» tm Reichstage bei der Beratung über die Novelle zum Militärstraf gesetzbuch wieder recht lebhaft zu. Die Kommission hat die Regierungsvorlage erheblich verändert und u. a. bestimmt, daß bei Kontrollversamm lungen das Militärstrafrecht nur während der Dauer der Kontrollversammlung gelten soll. Ferner hat sie den strengen Arrest abgeschafft. !°Zn klaren Worten begründete der preußische Krieg»- Minister v. Falkenhayn das Unannehmbar der Re gierung gegenüber den Kommissionsbeschlüssen. Er führte aus: Die HerreSverwaltung hat sich bei dem vorliegenden Entwurf besonders bemüht, ein technisch-gesetzgeberisch ein wandfreies Werk zu liefern. Nachdem die Vorlage das Feuer der Kommissionsberatung überstanden hat erkenne ich mein Kind nicht wieder. I-m jetzigen Mtlitärstrafgesetz- buch beträgt für unerlaubte Entfernung von der Truppe in der Dauer von mehr als sieben Tagen das Mindest maß der Strafe 43 Tage. Damit ist Nachdienrn über die gesetzliche Dienstpflicht verbunden. In der Praxi» war bereits eine Milderung dieser Strafe durchgeführt worden. Für den Entwurf hat die Heeresverwaltung eine Milderung auf 14 Tage strengen oder mittleren Arrest vorgeschiagen. Der Kommission genügt das aber nicht, sie ist für die Abschaffung de» strengen Arrests überhaupt. Diese Beschränkung steht im schroffen Gegensatz zu den an vle en anderen Stellen de» Militär- strasgrsetzbuchS ringeräumten Befugnissen bet gleich schweren Vergehen. Noch angreifbarer ist de« Beschluß der Kommiss on betr. die Gehorsamsverweigerung vor ver sammelter Mannschaft. Auch hier hat die Kommission den strengen Arrest beseitigt und dafür eine Woche Mittel- arrest etng,führt, trotzdem unmittelbar vorher di« einfache Geharsamoverweigerung mlt 49 Lagen strengem Arrest belegt wird. Dadurch würden wir in der Praxi» zu unhaltbaren Zuständen kommen. Di« Bestimmung, daß die Mannschaften de» Beurlaubtenstand» während de» ganun Tage» der Kontrollversammlung der Militärgericht»barkelt unterstehen, wurde dahin rüge- ändert, daß dies« Mannschaften nur während der Dauer der Kmttrollversammlruig selbst de« MUit-rgifttz «nterworfm Di« geehrten Kaiserlichen und Königlichen Behörden sowie die Einwohnerschaft Mvror Stadt und der Nachbargemeinden werden hierzu ergebenst eingrladen und gebeten, M Beteiligung an dem Festmahle entweder im hiesigen Stadthause — Zimmer Rr. 6 — oder im Ratskeller spätestens bis zum 22. Mat 1914 anzumeldeu. Gleichzeitig bitten wir die hiesige Einwohnerschaft, zur Feier de» Geburtstage» Sa Majestät deS König» die Häuser mit Flaggenschmuck zu versehen. sein sollen. Gerade bei diesen Kontrollversammlungen wird den Leuten vor Augen geführt, daß weit über allen anderen Interessen die heiligen Pflichten stehen, welche die Sicherheit des Vaterlandes uns auferlegt. Die sozialdemokratischen An träge, daß eine sofort erwiderte Beleidigung straffrei sein soll, daß die Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes nicht zulässig sein soll usw. sind nicht ernst zu nehmen und unannehmbar. Ein Antrag Dr. Müller-Meiningen will bei Fahnenflucht im Komplott die Mindestzusatzstrafe von einem Jahr auf einen Monat verringern. Es handelt sich hier aber um die schwersten Vergehen, um den Treuebrn ch. Darum bitten wir Sie, diese Anträge abzulehnen und die Regierungs vorlage wieder herzustellen, wie dies ein Antrag Dr. van Ealker fordert. In der Debatte begründete Abg. Stadthagen (Soz.) die sozialdemokratischen Anträge. Der strenge Arrest sei eine barbarische Strafe. Der Soldat müsse das Recht der Not wehr haben. Abg. Stupp (Zentr.) meinte, der strenge Arrest wirke nicht bessernd, sondern verbitternd. Mittelarrest reicht aus. Der erzieherische Wert der Kontrollversammlungen bleibe er halten, auch wenn die Militärgerichtsbarkeit sich nur auf die Zeit der Versammlungen selbst beschränke. Kriegsminister v. Falken Hayn: Wenn jemand ge sundheitlich den strengen Arrest nicht vertragen kann, so wird die Mildere Strafe über ihn verhängt. ' Abg. Dr. van Ealker (natl.): DaS Militärstrafrecht ist reformbedürftiger als irgend ein andere». Eine Reform ist aber erst möglich nach einer Reform des bürgerlichen Rechts. Verbesserungen würbe ich begrüßen, aber nach den Erklär ungen de» Kriegsministers beantrage ich Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Abg. Dr. Müller-Meiningen (Vp.): Die Regierung übernimmt mit ihrem Unannehmbar «in« große Verantwort ung. Scheitert die Vorlage, so Verden wir üa Herbst ein«, Initiativantrag etnbringen. Arteg-minister ». Falkenbavn: Hi« handelt es sich nicht nm «ine St«rsinn»p»ltttL sondern um «ine B«r- «unftSpolitik. vt« der Kret» der vorletzt«» an Kontrolltagen eingeschränkt »erd«, soll, weiß ich jetzt mch nicht. Da» kann nicht vo« grünen Lisch« an» -««acht »er- dm. Vie Regierung ist um M Vorlage freiwillig und ch« L»an» -S»«««. Vk HM »«t Msttch M, MM Mittwoch, den 20. Mai dss. Js. nachm. 5 tthr sollen di« vom Rathaus- iurm abgebrochenen Steinmassen und Holztetle au die Meistbietenden gegen sofortige Bezahlung versteigert werden. Zur Versteigerung der Steine wollen sich die Bieter bei den Scheunen, zur Versteigerung de» Holzes im Bauhofe sammeln. Schneeberg, den 19. Mai 1914, Der Stadtrat. OttKurkr Am Geburtstag Sr. Majestät des Königs den 25. d. M. soll Weckruf, 10 Uhr öffentlicher SchulaktuS in der Turnhalle «md mittag» Festgeläute und Platzmusik stattfinden, sowie abends 7 Uhr (pünkt lich) Festmahl im „Sächsischen Hof", wo die Zeichnungsliste ausliegt. Zahlreicher Beteiligung, wie auch reicher Beflaggung der Gebäude zu Ehren des Tags wird entgegen gesehen. Nachmittags bleiben die Ratsexpeditionen geschloffen. druck gebracht, daß sie jede mögliche Erleichterung durch-i führen will. Abg. Dr. v. Boehm (kauf.): Wir wollen über di«; Regierungsvorlage nicht hinau-gehe». Man sagt« in de« Kommission, jetzt könne ein sozialdemokratischer Redakteur am Koutrolltage nicht mal einen Artikel ^schreiben. Da» ist erfreulich. ES sollte alle Tage Kontrollversammkung sein. (Heiterkeit) Bet den Strafen muß e» hetßeyu Streng, aber gerecht! E» wäre bedauerlich, wenn Vie Vorteile der Vorlage der Armee nicht zugute kämen. Abg. Mertin (ReichSp.): Wir sind mit der Regie-- rungSvorlage einverstanden. Die Strafen solle» streng, aber kurz sein. Schließlich wurde de« Gegenstand auf Antrag de« Abg. Gröber (Zentr.) von der Tagesordnung abgesetzt, um den Parteien nochmal» Gelegenheit zu geben, in den Fraktionen dazu Stellung zu nehmen. Die Novelle zur Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige wurde nach kurz«« Aussprache nach den Beschlüssen der Kommission anK nommen- ebenso wurden nach kurzer Aussprache di« Postdampfer-Vubventtonen nnd da» Gesetz betr. Bürgschaften iw» Reich« zur Förderung de» Bau«» vonKl«t»wohnung«n für Reich»- und Militärbedienstet« erledigt. Es folgte di« dritt« Lesung der Besoldung»-s Novelle. Dazu lag ein Kompromißantrag der Nationalllberalen, d«r Fortschrittlichen Volkspartei und der Rechten vor, nach, welchem im Herbst rin Gesetzentwurf vorgelegt werde«! soll, durch d«n mit Wirkung vom 1. Januar 1916 d!«> Bezüge der gehobenen Unterbeamt«« um mindesten» 100 , Mark in jeder Stufe ausgebeffert werden. Ferner wurde An« Resolution voraeschlagen, wonach di« Erledigung btt durch da» Gesetz nicht zur Erfüllung -«lan-iM Teil, der Beschlüsse dG ReichM»-« zweit,, Lesung «tt WrkMa, vo« 1. Jan«« ISIS ab tunlichst HMsigsführt ward« soll, «in «vmtu,lantrag De. Gpahn (AeMv) will, fall» der AMtzmwurf bi» r. tz-umm ISIS Sch» M Zustimm ung von vund«»mt m,d «MchGag ßndoh den Rhob««,« Uut«Mamt«n der Post m» t. Januar ah M« p«n» stm»fM«« Zulage von M M«Zk ^wiMen. " «ach MG «eG dM GchatzstMM» KKH« «d »WM, gM «t «MM «MMMh, MM M »«und. Bekanntmachung, dte öffentliche Impfung betreffend. Freitaa, den 22. Mai d. Jahre-, vormittag» '/,12 Nhr soll die Impfung für alle Erstimpflinge und Freitag, den 29. Mai d. Jahre- die Nachschau für gedachte Impflinge im Gasthof „Zur Sonne" stattfinden. Es werde« daher die Elter«, Pflegeeltern oder Vormünder der Jmpfpffichtige« hiermit aufgefordert, mit letzteren in dem anbrraumten Impf- und Nachschautermin« behufs der Impfung und ihrer Kontrolle zur Vermeidung der sie andernfall» »ach de» Gesetzetzbestimmungen treffenden Strafen zu erscheinen oder die Befreiung vo« der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuwetsen. Wild-ns-ls, am 18. Mai 1914. Der S t « d t r a t. Morgenstern, Bürgermeister. Zur Feier deS Geburtstag» Sr. Majestät de» Königs findet Montag, deA 25. Mai 1914, abends ^/,9 Uhr, tm Gaal« de« Gasthof- -Zur Linde" öffentlicher Kommers statt. Alle Körperschaften, Vereine und erwachsenen Einwohner werd«« hierzu ergebenst eingeladen. Um Flaggenschmuck an den Häusern wird gebeten. Bockau, 19. Mai 1914. Der Gemeindfrat. Nr. 25 des diesjährigen Reichsgesetzblattes ist erschienen und liegt in dm Expeditionen der unterzeichneten Behörden 14 Tage lang zur Einsichtnahme au». Inhalt: Bekanntmachung über die Wirksamkeit Der im 8 1 de» Ausführung»» gesetze» vom 14. August 1912 zu dem internationalen Uehereinkommen zur Bekämpfung de» Mädchenhandel« vom 4. Mai 1910 erwähnten Abrede für Kanada, di« Südafrika- nische.Union, Neu-Seeiand und Reu-Jundland. — Bekanntmachung, b«tr. dm Bottritt 'Großbritanniens für das Dominion von Neu-Seeland zur revidierten Be<n«r inte» nationalen UrheberrechtSüb«reinkMfft"'vdm 13. November 1908. — Bekanntmachung^ betr. de» Betrieb der Anlagen der Großeisenindustrie. — Berichtigung. — Boinfwund -chneebeH. Wb.Mslksfmmö. W Tageblatt unt Mntäblatt W sirr dir kgl.und ÄadAchmZchMm jnMs.^ MlMLM.LWltzLeuMtrl.HchMbüiA.HchwMcnbsAbZM Schn-ov-ng Id. SrhwamnbspAlS A