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Auf Antrag des Wahlvorschlagsvertreters der Vorschlagsliste 6, die Wahl der Versicherungsvertreter als Beisitzer deS Versicherungsamts der Königlichen Amtshaupt- mannschast Zwickau betreffend, mutz eS in der Bekanntmachung vom 21. April 1914 Nr. 1748 a, Vers, unter Nr. 14 heißen: Albin Reichardt statt Reinhardt. Zwickau, am 27. April 1914. 1946b Vers. Der Wahlleiter. In dem Koukursverfahreu über das Vermögen der Firma Wertheimer Giove Mfff. Co., Glaeähandschuhfabrik, in Johanngeorgenstadt ist zur Abnahme de Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen daS Schluß- verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen und zur Beschluß fassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke sowie über die Er stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder deS Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 22. Mai 1914, vormittags 10 Uhr vor dem Königlichen Amtsgerichte Johanngeorgenstadt bestimmt worden. Johanngeorgenstadt, den 25. April 1914. Königliches Amtsgericht. Donnerstag, den 30. April Vorm. 9 Uhr sollen im hiesigen gerichtl. Berfteigerungsraume 3VV Gießkämtche« mit Brausen Meistbietend öffentlich versteigert werden. Schwarzenberg, den 28. April 1914. - Der Gerichtsvollzieher des König!. Amtsgerichts. Schneeberg. Walpurgisseier. In früheren Jahren sind gelegentlich der sogenannten Walpurgisfeier durch Schießen mit scharf oder blind geladenen Schießgewehren und durch Anbrennett von Feuer- toerkskörpern mehrfach Verletzungen von Personen vorgekommen. Es wird daher das gesetzliche Verbot des Waffentragens, insbesondere des unbefugten Tragens und Gebrauchens von Schießgewehren aller Art eingeschärft und darauf hingewiesen, daß Zuwiderhandlungen nach der Verordnung vom 15. November 1904 mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder verhältnismäßigen Haftstrafen und Einziehung zu ahnden sind. Soweit nicht Strafandrohungen der Verordnung vom 15. November 1904 und 8 367 Ziff. 8 des Reichsstrafgesetzbuches (Schießen mit Schießwerkzeugen an von Menschen besuchten Orten u. dergl.) einschlagen, wird der unbefugte Gebrauch von Schießgewehren und Feuerwerkskörpern bei der Walpurgisfeicr im Bezirke der Stadtgemeinde Schneeberg allent halben untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder Haft bis H 14 Tagen und Einziehung geahndet. Die Polizeiorgane werden durch Rnndgänge auf scharfe Einhaltung des Verbots sehen. Schneeberg, den 28. April 1914. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen- und Ergänzungssteuer- Einschätzung den hiesigen Beitragspflichtigen durch Behändigung der Steuerzettsl bekannt gegeben worden sind, werden in Gemäßheit der Bestimmungen in 8 46 des Einkommen steuergesetzes vom 24. Juli 1900 bez. 8 28 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Personen, die hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber ein Steuerzettel nicht hat behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungs-Ergebnisses bez. zum Zwecke der Nachschätzung sich bet der hiesigen Stadt steuer-Einnahme zu melden. Der erste Termin der diesjährigen Staatseinkommen- und der Ergänz- «ngssteuer ist am SV. April ds. Ihr-. fällig und bei Vermeidung der zwangsweifen Beitreibung RS 21. Mai ds. JhrS. an unsere Stadtsteuer-Einnahme abzuführsn. Wir machen noch besonders darauf aufmerksam, daß der eingewendete« Re klamation ungeachtet der Steuerbetrag zu den geordneten Terminen, vorbehält lich der späteren Ausgleichung, abzuführen ist. Hartenstein, den 24, April 1914. Der Stadtrat. Möbius, Bürgermeisters Bekanntmachung. Nachdem die Ergebnisse der diesjährigen Einkommen, und ErgänzungSflruereln-' schätzung den Beitragspflichtigen bekannt gemacht worden sind, werden gemäß den B*> stimmungen in 8 46 Absatz 2 und 3 des Einkommensteuergesetze- vom 24. Juli 190V und 8 28 Absatz 2 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 alle Person««,, welche hier ihre Steuerpflicht zu erfüllen haben, denen aber die Steurrzettel habe« nicht behändigt werden können, aufgefordert, wegen Mitteilung des Einschätzungsergeb nisses bezw. zum Zwecke der Nachfchätzung sich bet der hiesigen OrtSsteuereinnahtM zu melden. Berusbach, den 25. April 1914. Der Gemet«devorsta«d. Der Plan über die Herstellung einer unterirdische« Telegraph««- linie in Lößnitz liegt bei dem Postamt in Lößnitz auf dir Dauer von 4 Wochen öffent lich au». Chemnitz, 21. April 1914. Kaiserliche Ober - Postdirektio«. PlMckWW. KOKk MWM Hotel „Stadt Leipzig" in Eibenstock. Dienstag, den 5. Mai 1914, von vorm. /,1V Uhr an 68 rm w. Brennscheite, 52 rua w. Brennknüppel, 36 V, rm w. Aeste, 113 „ , Streureisig, 523-/, „ „ Stöcke, von nachmittags Vi2 Uhr an 148 fi. Stämme 11—15 om stark, 173 fi. Stämme 16—19 am stark, 100 „ „ 20—22 „ „ 121 „ , 23—38 , „ 3989 „ Klötze 7-15 , „ 4782 , Klötze 16-22 „ , 1192 , „ 23—43 „ „ 34 „ Derbstange« 10—15 „ , 26V, rm fi. Nutzknüppel in Abt. 3, 4, 22, 27, 49, 74 u. 79 (Schläge), 3, 4, u. 5 (Durchforstungen), 11, 26 u. 27 (Bruchh.) König!. Fsrstrevierverwaltung König!. Forstrentamt Eibenstock. Eibenstock. Oeffentl. Sitzung der Stadtverordneten zu Schneeberg Donnerstag, den 30. Apri! 1914, abends V Uhr. I » I —SS-—SS ' daß mit Schluß de» LandtaaS die D nett« „lediät ist. Ob dl« N«glerung an««h«»n Km»««, hängt genz davt Sntwmf »Kd - Fustjzmtntst« Dr, Rnael» U ist «in tuwltwUt hle StanSuchttzleß« «imtannt« «ilmd-ch «Wz Kammer den Bedenken der Regierung bei der Deputa tionsbehandlung Rechnung zu tragen gewillt sein wird.' Abg. Günther (Fortschr. Volksp.) bemerkte, daß die kurzen Anfragen im Reichstage sich durchaus bewährt Hierauf folgte die Beratung über eine Anzahl Kapitel aus dem Etat des F i n a n z m i n i st e r i u m s, die nach unwesentlicher Debatte genehmigt wurden. Weiter stand die A b ä.n derung der Geschäfts ordnung des Landtags, über die bereits das Wesent liche kurz berichtet wurde, auf der Tagesordnung. Vizepräsident Opitz (kons.) beantragte, den Entwurf einer aus sieben Mitgliedern zu bildenden außerordentlichen Deputation zur Vorberatung zu überweisen. Abg. Sindermann (Soz.) vermißte an dem Reformwerk jeden Fortschritt. Ab. Günther (Fortschr. Volksp.) bedauerte, daß die StaatSregterung wiederhol erklärt habe, sie sei für freiere Bewegung der Abgeordneten speziell in der Frage der Fretfahrkarten nicht zu haben. StaatSminister deS Innern Graf Vitzthum von Eckstädt: Die Regierung vermag ein dringende» Be dürfnis zu einer Aenderung der LangtagSordnung nicht auzuerkennen Nach Ansicht der Negierung haben sich an der Handhabung de» jetzigen Gesetzes keine solchen Uebel- stände ergeben, di« dis» notwendig «rschrinen lassen. Dl« Regierung will sich gleichwohl der Mitwirkung an einer Aenderung der Landtagsordnung nicht entziehen. Ich muß tonst«'ieren, daß in dem Entwurf ein grober Leit der von der Regierung geäußerten Bedenken kein« Berück sichtigung grfunben hat. Di« Bedenken gegen dl« Sinführnng von kurze« Anfragen v«r mag di, R«gt«rung nicht ,ufzug«b«n. Hinsichtlich d«r Freikarten steht dl« Regierung auf dem Standpunkt, . . » . . _ § , Tätigkeit der Abg.ord- il« Regierung den Entwurf w haben. Abg. Sindermann (Soz.) verteidigte die kurzen Anfragen und die Freifahrkarten. StaatSminister Graf Vitzthum von Eckstädt; Die Regierung lehne die Freifahrkarten au» grundsätz lichen Bedenken ab. Daß die Tätigkeit der Abgeordnete« mit Schluß der Session abgeschlossen ist, sei el« Grund satz der Verfassung, vou dem man nicht abweichen könne. Die Freifahrkartrn seien auch in Preußen abgelehnt worden. Die Negierung sei bereit, über wirtlich praktische: Mittel zur Beschleunigung der Landtagsarbeiten der Zweiten Kammer zu beraten, erkenne aber in den kurzen Anfragen kein dazu geeignete» Mittel. Abg. Hettner (natl.) bekämpfte den Grundsatz, daß die Rechte der Stände mit dem Schluß der Session ohne weiteres aufhören. Vizepräsident Bär (Fortschr. BolkSp.) betonte die Not wendigkeit der Freifahrkarten, welche namentlich den bürgerlichen Parteien zugute kommen würd«n, da di« Sozialdemokraten bet Nicht,tnführung der greifahrkart«« t«in, «inzig« Versammlung wenig«« abhalte» würde». Vizepräsident Opitz (kons.) ermahnt« di« bürgerlichen Parteien, recht vorsichtig aa di« roett«« ««handlang dies«, «ngrlegtnheit zu gehen, damit nicht solche Ideale verwirk- licht werden, wie sie dem sozialdemokratisch«« «bgeordniten Sindermann vorschwebe«. SScvlllckor KanSlag. Finanzielles Verhältnis Sachsens zum Reiche. — Etat des Finanzministeriums. — Aenderung der ' Landtags-Geschäftsordnung. Am gestrigen Montag nachm. beschäftigte sich dieZw eite Kammer zunächst mit dem Etatkapitel 104 (finanzielles Verhältnis Sachsens zum Reiche.) Abg. Günther (Fortschr. Volksp.) richtete Angriffe gegen das Ausfuhrprümiensystem für Getreide. Die Reichskasse sei durch dieses System in einem Jahre um rund 80 Millionen M. geschädigt worden. Die Regierung sollte im Bundesrat darauf dringen, daß in dieser Beziehung die Gesetzgebung ge ändert werde. Finanzministcr von Seydewitz: Die Frage der Einfuhricheine ist keineswegs einfach. Sie dient vor allem den Interessen des Getreidehandels in Ostdeutschland. Die Einrichtung ist in der Annahme getroffen worden, daß Deutsch- land nicht in der Lage ist, seinen vollen Getreidebedarf selbst zu erzeugen, so daß diese Einrichtung die Erleichterung de» Umtausche» von Getreide im Interesse der konsumierenden Vwdlleruna bezweckt. Die Frage hat gewiß eine große stnanztelle Bedeutung. Biß W habe ich mich nicht über- vmgm können, daß hier ein Anlaß zu einer Aenderung sei. Ich werde die Frage weiterhin aufmerksam verfolgen und au» dm Beobachtungen meine Schlüsse ziehen. Nachdem der Abg. GÜnth«r (Freis.) sein«« Stand- ^E^uoch^ktmal begründet hatte, wurde da» Kapitel «in-