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Sächsische Staatszeitung : 18.09.1931
- Erscheinungsdatum
- 1931-09-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480732469-193109189
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480732469-19310918
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480732469-19310918
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1931
-
Monat
1931-09
- Tag 1931-09-18
-
Monat
1931-09
-
Jahr
1931
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.09.1931
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«eite 2 zu Ar.2is — Sächsische Staatszettung — Freitag, iS. Eeptemver ivsr heil dadurch gewährleistet, daß in den Beschwerde- ausschüßen, die au» dem Amtsharchimann oder Bügermeister oder den von ihnen bestellten Vertretern als Vorsitzende» und zwei Mitgliedern de< Bezirksausschusses oder deS Stabilstes als Beisitzer» bestehen, solche Personen nicht mitwirken dürfen, die bei den Beschlüssen in der Ausübung der Fürsorge oder im EinspruchSauSschuß mitgewirkt haben. Eine Delegation der Beschwerdeau-schüjje an bczirksangehörige Gemeinde» ist anders als Kei den Einspruchsausschüssen nicht zulässig. Di« Beschwerde selbst ist binnen zwei Wochen von der Eröffnung de- Einspruchsbescheides (die deSl)alb protokollarisch sestzuhalten ist) oder der Zustellung diese- Beschlusses an beim Bezirks- fürsorgeverband einzulegen. Beschwerdeberechtigt sind die Betroffenen, d. h. der mit dem Einspruch Abgewiesene sowie andere Beteiligte, worunter der Verband des Abgewiesenen und seine unter haltsverpflichteten Angehörigen zu verstehen sind. Auch der Vorsitzende des Einspruchsausschusses kann innerhalb zwei Wochen eine Entscheidung des BeschwerdeauSschusseS herbetführen. Infolge der endgültigen Zuständigkeit der ört lichen Ausschüsse war es in Sachsen bisher nicht möglich, eine einheitliche für das ganze Land gültige Entscheidung bei zweifelhaften Fragen des Fürsorgerecht» herbeizuführen. Dies hat sich al« nachteilig erwiesen (z. B. bei der bi- zur Ver ordnung deS Reichspräsidenten zweifelhaften An- rechnungssähigkeit von 270 RM. Aufwertungs- bezügen auf die gehobenen Sätze der Klein- rentnerfürsorge). Beschwerden, die für die Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift (Reich-recht und Landes recht) von grundsätzlicher Bedeutung sind, hat der Vorsitzende des Beschwerdeausschusses unter Be gründung seiner Rechtsauffassung dem Arbeits- und Wohlfahrtsministerium zur Entscheidung vorzulegen. Dieses kann auch bi- zur Zustellung der Entschei dung eines örtlichen Beschwerdeausschusses solch« Beschwerden an sich ziehen. Da- Arbeit-- und Wohlfahrtsministerium kann die Entscheidung an den örtlichen Beschwerdeausschuß zurückverweise» oder nach Gehör des Landesbeschwerdeau-schusseS end gültig entscheiden. Diese engbegrenzte Regelung wird keine Gelegenheit zur Abschiebung von Ent scheidungen an das Arbeits- und Wohlfahrts ministerium bieten, aber doch in grundsätzlichen Fragen eine für das ganze Land geltende Be urteilung ermöglichen. II. Das Erstattungsversahren gegen die gesetzlich Unterhaltsverpflichteten hat in § 21 Slbs. 1 in sofern eine Erweiterung erfahren, als diese im Beschlußwege, nicht nur wie bisher, zu laufenden Beiträgen herangezogen, sondern auch Erstattungen für bereits gewährte Leistungen geltend gemacht werden können. Anderseits sind die Unterhalts- verpflichteten entsprechend den reichsrechtlichen Vor schriften geschützt worden, daß bei Aushebung von Erstattungsbeschlüssen im ordentlichen Rechtswege die Bezirksfürsorgeverbände den Herangezogencn über den empfangenen Beitrag hinaus den vollen Schaden zu ersetzen haben. Bei der Neufassung ist den Wünschen der kommunalen Selbstverwal tung Rechnung getragen worden, daß auch in den Bezirksverbänden die Beschlüsse nicht von den Staatsbehörden, sondern als Auftragsangelegenheit von den Bezirksverbänden zu erlaßen sind. Für Erstattungsansprüche gegen die Unter stützten schrieb § 89 Abs. 1 der Ausführungsver ordnung zum Wohlsahrispslegegesetz den ordent lichen Rechtsweg vor. Nunmehr wird nach - 21 Abs. 2 auch der Verwaltungsweg zugelassen. Anders als bei den Ansprüchen gegen die Unter haltsverpflichteten sind jedoch zum Erlaß dieser Beschlüsse nicht die unterstützenden BezirkSfürsorge- verbände selbst zuständig. Da di«se als Partei anzusehen sind, wurde zum Schutz« der Hilfs bedürftigen bestimmt, daß die Beschlüsse von den Kreishauptmannschaft«» in kollegialer Zusammen setzung zu erlaßen Pud. Ter Verwaltungsweg kommt Herdurch praktisch dem verwaltung-recht-- weg sehr nahe. Die kreishauptmannschaftlichen Beschlüße können ferner im Verwalt ung-recht-- wege durch Anfechtungsklage beim Oberverwal tungsgericht bekämpft werden. Die kreiShaupt- mannschaftlichen Beschlüsse sind zwar vorläufig vollstreckbar, doch kann bet Erhebung der Anfech tungsklage auch die Einstellung der Zwangsvoll streckung beantragt werden. Im Falle einer Auf hebung eine- ErstattungSbeschlusseS im Berwal- tungSrecht-wege gilt das oben hinsichtlich der Her anziehung der Unterhaltsverpflichteten über die Schadenersatzpflicht der BezirkSfürsorgeverbände Gesagte. III. Entsprechend der reich-rechtlichen Regelung ist nunmehr ausdrücklich bestimmt, daß Personen au» den Kreisen der Hilfsbedürftigen, worunter auch die Verbandsvertreter zu verstehen sind, nicht nur stimmberechtigt in den Einspruchsausschüssen mitzu wirken haben, sondern auch bei der Durchführung der Fürsorge sowie bei der Aufstellung von Richtsätzen und Richtlinien zu beteiligen sind. Die Durchführung dieser Bestimmung in der Praxi- bleibt den einzelnen Bezirksfürsorge verbänden überlaßen. Es kann durch Heran ziehung ehrenamtlicher Fürsorger auS den Kreisen der Hilfsbedürftigen, durch ihre statuten mäßig festgesetzt« Mitgliedschaft im Wohlfahrt«- und Jugendamt und in dessen Ausschüssen oder durch anderweitiger Zusammenwirken erfolgen. Die bisher schon auf Grund des ? 7 Abs. 3 der Ge meindeordnung bestehend« Befugnis der Regierung, allgemeine Grundsätze für die' Gestaltung der Richt sätze in OrtSgesetzen und Satzungen aufzustellen, ist nunmehr noch einmal ausdrücklich bestätigt worden. Diese Befugnis reicht natürlich nicht so weit wie die auf Grund der jetzigen Notlage nach der Reichsver ordnung vom 5. Juni 1931 zur Sicherung der Haushaltführung der Gemeinden und Gemeinde verbände zugelassene Berechtigung der Staatsauf sicht, von sich au- über die Höhe der Richtsätze zu befinden. IV. In der Sächsischen Notverordnung vom 3. Juni 1930 war die Einzelerstattung deS Lande«- fürsorgeverbandS für Fürsorgekosten bei Ausländern und Landeshilfsbedürftigen durch ein System pauschalierter Abfindung ersetzt worden. Der vor läufig verpflichtete Bezirksfürsorgeverband muß auch bei Ausländern und LandeSfürsorgeberechtigten die Kosten nunmehr endgültig tragen und erhält hierfür vom Staate eine jährliche Pauschale. Offen gelassen war nur die Frage der Zuständig- keit bei solchen Personen die im Laufe der Unter stützung von einen Bezirksfürsorgeverband in einen anderen verziehen oder abwandern. Um Abschie bungen zu vermeiden, hat die neue Verordnung den auch sonst in der Fürsorge geltenden Grund- satz der fortgesetzten Hilfsbedürftigkeit festgelegt und die Kostenerstattungspflicht im allgemeinen dem Bc- zirksfürsorgeverband des Wegzugs auferlegt, in dem die Hilfsbedürftigkeit zuerst ersichtlich auftrat. Die-gilt insbesondere auch für Fälle, in denen erstmalig in Sachsen unterstützte Ausländer und LandeSfürsorge- berechtigte von einem außersächsischen Bezirksfür- sorgeverband weiterhin fortgesetzt unterstützt werden müssen. Hier bleibt der sächsische Bezirttfürsorge- verband an Stelle des Landesfürsorgeverbands dem außersächsischen erstattungspflichtig. Innerhalb der sächsischen BezirkSfürsorgeverbände ist nur eine ÜlMwhmeregelung für Wanderer getroffen worden, um z» verhindern, daß der zufälligerweise von einem Wanderer zuerst angegangene Bezirksfür- sorgeverband dauernd für Hilfeleistungen an diesen Wanderer erstattung-pflichtig bleibt. Hier hat der Bezirksfürsorgeverband des jeweiligen Aufenthaltes endgültig die Kosten zu tragen. In der sächsischen Verordnung sind wohl erstmalig in Deutschland zeitlich« Bestimmungen für den Begriff des für sorgerechtlichen „Wanderns" gegeben. V. Rach k 9 deS ReichSgesetzeS für Jugendwohl fahrt sind die örtlichen Jugendämter Kollegial- behörden. Diese reich-gesetzliche Regelung mußte da- Sächsische Wohlfahrtspflegegesetz in seinen Vor schriften über den Aufbau und die Zusammen ¬ setzung der Wohlfahrt-- und Jugendämter d«r Be- ztrkSsürsorgeverbände (tk 8/18) beachten. Nach Art. 8 deS LinführungSgesetzes zum Reichsgesetz für'Jugend- Wohlfahrt in der Fassung der Verordnung vom 14. Februar 1924 über da- Inkrafttreten de« Reichsgesetzes ist di« Durchführung der Bildung von Landesjugendämtern dem Ermessen der Länder überlassen. Um der Klarheit deS Aufbaus willen erschien e- daher zweckmäßig, festzulegen, daß das Lande-Wohlfahrts- und Jugendamt keine Kollegial- behörde, sondern eine Verwaltungsstelle ist, der ein sachkundiger Beirat zur Seite steht. In der Zusammensetzung diese- Beiräte« sind gegenüber den bisher für da- Landeswohlfahrt-- und Jugend- amt geltenden Bestimmungen keine Änderungen eingetreten. Ser Prozeß um die Deutsche Anedensgesellschaft. Berlin, 17. September. Tie heutige Verhandlung setzte mit der Ver nehmung de- Zeugen Schriftsteller Han- Schwann die Beweisaufnahme fort. Schwann gab an, daß die Tschechoslowakische Liga sür Menschenrechte einen Betrag von 85 000 M. an die Deutsche Liga für Menschenrechte überwiesen hätte und be hauptete, daß diese Summe nicht von Re gierungsstellen, sondern von Kreisen ge kommen sei, die zur Regierung in Oppo sition standen. Von dieser Summe seien 6000 M- an den Westdeutschen Landesverband der Deutschen FriedenSgesellschaft gegangen, ohne daß Küster davon Kenntnis gehabt hätte. Dem Zeugen wurde von den Verteidigern vorgehalten, er habe im Jahr« 1925 ein«n Bries an den tschechoslowakischen Außen minister Benesch geschrieben, in dem er unter Berufung auf eine Rücksprache mit Benesch und mit dem Hinweis auf eine Denkschrift der Liga für Menschenrechte über Deutschland« geheime Rüstungen darauf aufmerksam machte, daß die deutsche Friedensbewegung zur Aufrechterhaltung ihrer Propaganda Mittel in der ungefähren Höhe von 300 000 M. benötig«. Dazu gab Schwann an, er könne sich an den genauen Wortlaut des Schreiben« nicht er innern, wiße aber, daß im Jahre 1924 eine Besprechung von Mitgliedern der Liga für Menschenrechte stattgefunden habe, bei der vorgeschlagen worden sei, die Genfer Abrüstungskommission möge von den ein zelnen Regierungen prozentuale Beiträge de- Heeresetats fordern, die für den in ter» nationalen Pazifismus verwendet wer den sollten. Für Deutschland sei ein Betrag von 300000 M. genannt worden. Schwann habe Benesch in diesem Sinne geschrieben, und er wünsche zu betonen, daß dieser Brief an Benesch in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Abrüstungskommission beim Völker bund und nicht etwa in der als tschechoslowakischer MHenminister gerichtet wurde. Der Kläger Küster erklärte zu dieser Angelegenheit, er habe von ihr nicht das geringste gewußt und habe, nachdem er von Schwann- Tätigkeit und den gegen ihn erhobenen Beschuldigungen in Kenntnis gesetzt worden sei, erst die verschiedenen gerichtlichen Verfahren abwarten wollen, ehe er eine Entscheidung treffen wollte. Schwann äußerte sich nunmehr über die ihm zugegangenen polnischen Gelder. Seine Beziehungen zur polnischen Gesandt- schäft seien rein persönlicher Art ge wesen. Er habe im Verlauf von fünf oder sechs Jahren ungefähr 1500 M. Honorare durch die polnische Gesandtschaft au-gezahlt erhalten, und zwar deshalb durch die polnische Gesandtschaft, weil die polnische Presse nach dem Ausbau de» neuen Staate- überhaupt nur mit Hilfe von StaatSgeldern existieren konnte. Für Artikel, in denen er innerdeutsche Ver hältnisse kritisierte, habe er niemals et» Honorar gefordert. Dieser Teil der Aussage Schwann- gab der Verteidigung Anlaß zu einer lebhaften Befragung de- Zeugen, die diesen zwang, zu zugeben, daß ein Teil der Artikel von der polnischen Gesandtschaft bet ihm be stellt word«n sei. Küster erklärte darauf, daß diese Tatsache von ihm heute -um ersten mal gehört werde, denn Schwann habe bisher immer gesagt, er nehme die Gesandtschaft nur als Vermittlungsstelle sürHonorar- zahlungen in Anspruch. Schwann, der im weiteren Verlaus seiner Aussage zugab, daß die polnische Pressestelle eine Regierungs stelle sei, hob nochmal- hervor, die polnische Presse sei damals Regierung-Presse gewesen und auch andere deutsche Publizisten hätten mit Wissen aller Organisationen und Behörden Artikel gegen Honorare in diesen Blättern veröffentlicht. Die Behauptung, er habe monatlich 500 M- von der Gesandtschaft als eine Art Gehalt be kommen, müsse er zurückweisen. Nach der Mittagspause wurde Schwann den gestern vernommenen Zeugen Roettger und vr. Hiller gegenübergestellt. Roettger behauptete nochmal«, daß Schwann ihm gesagt habe, ein Teilbetrag der durch Professor Basch nach Deutschland gebrachten Summe von 30000 Franken sei an den Westdeutschen Landesverband geflossen. Schwann be stritt es. Weiter erklärte Roettger, er hätte Schwann an seiner Zeitung nicht Mitarbeiten laßen, wenn ihm nicht Professor Förster gedroht hätte, er werde ihm sür diesen Fall jede ideelle und materielle Unter- stützung entziehen. vr. Hiller, der nochmals eine genaue Dar stellung deS gesamten Komplexe- gab, behauptete, der Vorstand der FriedenSgesellschaft müßte bei der engen Union, die zwischen den einzelnen Ver bänden herrschte, unbedingt von den Beschul digungen gegenSchwann gehört haben. Damit war die Beweisaufnahme ge- schlossen. Die Verhandlung wurde ans Freitag vertagt. Shaws kann nie wissen". Schauspielhaus. Rund dreißig Jahre ist diese vieraktige Ko mödie Shaw- alt, und wenn nicht alles täuscht, wird sie un» zum dritten Male in diesem Zeit raum in Dresden serviert. Es muß demnach in ihr etwa- sein, das reizt. DaS ist nicht das spezifisch Englische, die Satire gegen englische Er- ziehung und Sitte, daS ist auch nicht der Eman- -ipation-gedanke — da» alle- ist heute überholt oder erreicht, sondern da- bleibt da- freie Spiel der Gedanken, die witzigen Paradxien, die au- einem tiefen Wahrheitsdrang erwachsen, der vergeistigte Dialog eines großen Ironiker-. Da» läßt darüber hinwegsehen, wie dünn die Handlung ist, wie sie nur von wenigen Einfällen lebt und selbst nicht einmal im Technischen kunstvoll gebaut ist. Es ist, darüber wird man sich heute nicht zu streiten brauchen, keines der stärksten Stücke de» großen Iren. Und doch läßt sich tiefere Bedeutung darin sehen, doch gewährt die Komödie dem Spieltrieb des echten Schauspieler- größtmögliche Entfaltung. Sie wurzelt zwar im Artistischen, aber sie greift trotz allem auch in den Mimus hinab. Sie ist alle» in allem schillernd Vie ein farbig Gewand, da- je nach der Beleuchtung ausloht,- und ein jeder wird sür sich etwa» drin finden. „Man kann nie wißen." Der philosophierende Kellner spricht auS, wa» dem Dichter wohl vorschwebte, al- der Stoß Ge stalt gewann: „Immer geschieht da«, wa« man nicht erwartet." Nämlich daß der alte Mac Naugh ton nach etwa 20 Jahren durch Zusall sich zu seiner verlaßenen Familie zurückfindet und in Familienglück macht. Um diese dünne Fabel rankt sich alle» sonstig« G« Ich «Heu mehr oder minder lose ZustündlicheS ist dem Dichter wichtiger als Handlung. So runden sich wohl di« einzelnen Alt« zu lebendigen Lebensausschnitten, namentlich der erst«, der im Operations-immer «ines Zaha arztes spielt, und d«r letzte, der mit einem MaS- kenfepe schließt. MaSken trage» Shaw- Mensche« schließlich ave. Sie vermummen sich, weil sie die reine Wahrheit nicht vertragen können. Josef Gielen hatte mit Recht sich diese Komödie als heitere» Spiel mit tieferer Bedeutung gedacht. In der Hauptsache war die Atmosphäre leicht und locker, nur die Nuancen zu breit ge nommen. Ein Spiel, da- sich fast bis gegen Elf hinzog, mußte notwendigerweise zuletzt ermüden. Die beiden letzten Akte sollten geraffter, ge drängter gespielt werden, dann wäre fast ein mustergültiges Shaw-Spiel erreicht. Zumal Fried rich Lindner seinen Mac Naughton höchst lebendig in MaSke und Spiel hinstellt. Bon köstlicher Unbefangenheit am Anfang, mit seinen parodistischen Einzelheiten, dann fast an daS Tra gische reichend und zuletzt der beruhigte Raunzer mit der wehleidigen Stimme. Sein Widerpart ist Stella David al- unverstandene Frau, eine jener Gestalten, die ihr niemand nachmacht mit der kühlen Überlegenheit. Die drei Kinder waren munder und lebendig. Eara Gyl hat für solche komplizierte und blasierte Naturen wie Gloria eine besondere Gabe, nur könnte der hartnäckige Stolz etwas mehr zur Geltung kommen. Leichter haben es die beiden Naturkinder Dolly und Philipp, für die Lotte Gruner und Herr Hellberg nur ihre forsche Jugend einzusetzen brauchten. Den Zahnarzt gab Adolf Ziegler, der damit zum ersten Mal« im StaatStheater auftrat. Er gab einen sorgsam gestalteten Liebhaber Shawscher Prägung und verfügt über ausgezeichnete Sprechtechnik. So fügte er sich gut in da» Snsemble ein. Mit den beiden Juristen, dem leise komischen und dem smarten, fanden sich Rainer und Kottenkamp geschickt ab. Doch die reinste Form Shawscher Geistigkeit sand man i» Pontos philosophierendem Kellner, der ge ruhsam und überlegen die Shawschen Weisheiten herausbrachte. So kam ein« reizvolle Vorstellung zustande, zumal Mahnke für rin geschmackvolles Bühnenbild gesorgt hatte. Wenn die Regie Kas Tempo an einzelnen Steven noch beschleunigte, so würde sie dem Jdral eines Shaw-Spwls sehr nahekommen. Jedenfalls freute man sich auch so und kargte nicht mit Beifall. Brt Gastspiel Hermine Körner. „Die kalifornisch« Nachtigall." Dieses schwache Stück wäre ohne Hermine Körner eine Unmöglichkeit. Ein« fadendünne Handlung, die bestenfalls sür einen Einakter reicht, ein belangloser, breitspuriger Dialog, die Arbeit der Lharaktergestaltung auf zwei oder drei Figuren beschränkt: so präsentiert sich diese- Lustspiel von Zoe AtkinS, da- man gestern im Albert theater zu sehen bekam. Aber da ist eine Rolle sür Hennine Körner, die bei diesem Anlaß zum erstenmal nach langer Pause wieder vor dem Dresdner Publikum spielte. Die Rolle einer verwöhnten Primadonna, di« ihre Männer wie ihre Theaterkostüme wechselt. Sie ist ein wandelnder Paradoxon: launisch und an hänglich, Liebend« und Spekulantin, brutal und zart, wortreich und verschwiegen. Der Mann, den sie vor zwanzig Jahren verließ, ersährt erst jetzt, nach der unvermuteten Wiederkehr der kalifornischen Nachtigall, von der Existenz eine- Sohnes, den sie ihm damals, sechs Monate nach der Scheidung, geboren hatte. Dieser Sohn nennt sie „Mausi", und sie ihrerseits behandelt ihn als Trottel. Mutter und Kind paßen aufeinander auf, daß keines von beiden Dummheiten anstellt. Und ein« Dummheit zu begehen ist die kalifornisch« Nachtigall so«b«n im Begriff«: sie will einen um viele Jahr« jüngeren Musiker heiraten, einen stachen Egoisten, kalt, schön und dumm. Schließ- lich siegt di« Vernunft und die alternde Nachti gall kehrt zu jenem ersten Gatte» zurück, der während der zwanzig Jahre nie ausgehör» hat, sie zu lieben. Dies« skurrile yrauenroll« erfüllt Hermine Körner mit dem köstlich«», vielgestaltig«» y»halt ihres eigene» reife» Ks»stiert»»««, mit d«m echt- blütige» L«b« ihres «ig«ne» hinreißende» Tem peraments. Zwischen ihrem Persönlichsten und dieser kalifornischen Diva ist anscheinend keine Distanz. Wir erleben einen Menschen von seltener Einmaligkeit, eine Künstlernatur von einzigartiger Vitalität, komisch und rührend, abgehoben uud wirklichkeitsnah- - Man hat gestern Frau Körner bei ihrem Wiedererfcheinen auf der Neustädter Bühne mit Wärm« begrüßt und ihre virtuose Leistung am Schluß nach Gebühr gewürdigt. Abgesehen von der Hauptrolle sind in diesem Stück nur noch zwei einigermaßen durchgestaltete Figuren: der verlaßene und wiedergefundene Gatte und der eigenwillige und verzogen«, dabei liebens würdig« und heimlich gütige Spröhling. Jenen gibt Kurt Ehrle mit einer stillen und feinen gewinnenden Robleße, diesen Heinz Leo Fischer al- amüsante jugendliche Groteske. Mit den übrigen Figuren, die von Hau- au« mehr oder weniger Lustspielstatisterie sind, haben sich Fred Goebel, Walter Zickler, Änne Schön stedt, Herbert Mühlberg und Gerda Dörr abzufinden. Heinz Leo Fischer sorgte al« Regisseur für beschwingte« Spiel, O-kar Schott sür stilgemäße Interieur«. M- A »i» «artnestiick »m „ZetUhcater". Da» Ber- tiner Zeiltheater trat am 16. September im Wallnrrtheater -um ersten Male an die Öffentlichkeit, und -war mit einem Zeitstück „Ein Mann hat sich erhängt" von Alfred Herzog, dem Verfasser der Reich««ehrkomödie „Krach um Leutnant Blumen th„l". Da« Stück spielt in der Segenwart au Bord de- Panzer- kreu-«rS Taunenberg, der erst« Teil in Wilhelms» Haven während de, Werftliege-ett. der zweite aus der Jade. ES veranschaulicht in scharf konrrastteUen Typen dir verjchiedeuen seelischen und politischen Kräfte, die um di« Seel« der Knczsmariue der denticheu Republik ringen, und de, Verfasser hat offensichtlich. daS Bestreben gehabt, den Vorwurf tendenziöser Einseitigkeit zu vermeiden Gespielt wurde ausgezeichnet und de, rein menschlich« Teil des Zeitstückes hat beachtliche Qualitäten Es la»
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