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Sächsische Slaalszeitmg Staatsan^etger für Erscheint Werktag» nachmittag» mit dem Datum de» Erscheinung»tage». Bezugtprei»: Monatlich 3 RM. Einzelne Nummern 15 Pf. Schristleitg. u. Geschüsi-stelle Dre-den-A. 1. Gr. Zwingerstr. 16. Ruf 14574 u. 21 295. Postscheckkonto Dresden 2486 / Stadtgiro 140 / Staatsbank - Konto 674. den Zreiftaat Sachfen Anzeigenpreise: 32 mm breite, 3 ww hohe Grundzeile oder deren Raum 35 Pf., 66 wm breit im amtlichen Teile 70 Pf., Reklamezeile 1 RM. Ermäßigung aus GeschästSanzeigen, Familiennachrichten und Stellengesuche. Schluß der Annahme vormittag» 10 Uhr. Zeitweise Nebenblätter: Landtag»-Beilage, Ziehungsliste der StaatSschuldenverwaltung, Holzpflanzen-Berkaus-liste der StaatSsorstverwaltung. verantwortlich für die Schriftleitung: Oberregierung»rat Han» Block in Dresden. Nr. 96 Dresden, Sonnabend, 2S. April 19S1 hältni» zu ihrer Produk- Erhöhung der «rbeit-losigkeit zur Folge >ie 5000 Tonnen »u der Er-1 baben müßt«, »eiter heißt e», daß der unae- da» lausend« Rechnungsjahr abhängig. Seine end- eingange» und der Wirtschaftslage, also zu einer Verminderung der Wirtschaftlichkeit und Konkurrenz fähigkeit der Betriebe führen und dadurch eine Export», erfolge-, leit an dem interessierten Ausland Fühlung werden, ganz abgesehen davon, daß innerpolitische Wider st ände winden sind. mit besonder- dringendem Wohnung-- bedarf. Daß die Gemeinden zur Ablieferung der dem Staate znstehenden Steuern durch Androhung von Geldstrafen gezwungen werden können, ist durchaus nicht- Neues. ES handelt sich bei dieser Straf androhung um eine Vorschrift, die bereits in den sächsischen Steuergesetzen der Vorkriegszeit ent halten war und die im Jahre 1924 erneut in die Landessteuergesetze ausgenommen worden ist, um nötigenfalls säumige Gemeinden zur Erfüllung ihrer auf dem Gesetze beruhenden Verpflichtung zur Ablieferung der dem Staate zukommenden Steuern anhalten zu können. Kontingent betrachten und verlangen würden, daß ihnen eine Menge zugebilktgt wird, die nnngsjahres genau ermittelt werden. Eine Einbehal tung von Mietzinssteuermitteln seitens der Gemeinden würde demnach aus durchaus unsicheren Grundlagen beruhen und zudem — wie oben auSgeführt — auch gegen daSReichsrecht verstoßen.Jm übrigen würde hier durch jede geregelte Wohnungswirtschast unmöglich gemacht werden; denn dem Wohnungsbaustock vürden nicht die Mittel zur Verfügung stehen, die zur - Finanzierung des Wohnungsbaues in Gemeinden mit besonders dringendem örtlichen Wohnungsbedarf verteilt werden müssen. Inso weit bezweckt also der Zwang zur Ablieferung der Wohnungsbaumittel gerade den Schutz der besonders leistungsschwachen Gemeinden genommen auch noch zu über- Berlin, 24. April. Der Hauptausschuß der Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände beschäftigte sich in seiner heutigen Sitzung mit den Vorschlägen der BraunS-Kommission. Er erklärt dazu, daß bei der kritischen Würdigung dieser eine ge setzliche Beschränkung der Arbeitszeit und der Überstunden erfordernden Vorschläge fest gestellt worden sei, daß das Gutachten jede tiefer gehende Untersuchung der eigentlichen Gründe der Arbeitslosigkeit und demzufolge auch die Beantwortung der entscheidenden Frage, ob eine Vergrößerung der Arbeitslosigkeit eintreten müsse, vermissen lasse. Diese Be handlung lebenswichtiger innerdeutscher Probleme habe in allen Kreisen deS Unternehmertum- Enttäuschung und Besorgnis au-gelöst. Die Bereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände habe in einer Eingabe an die Reichsregierung, wie der Hauptausschuß meint, nachgewiesen, daß die vorgeschlagenen gesetzlichen ZwangSein- griffe in die Gestaltung der Arbeitszeit zur Berteuerungder Produktionskosten, Verlängerung der Lieferfristen, Erschwerung de» zeugung Finnlands. Das würde das Mehrfache jene- Quantums sein. Ein solcher Anspruch ließe sich nach deutscher Auffassung aber schon rein juristisch nicht durchhalten. Außerdem darf man von Holland und Dänemark doch vielleicht er warten, daß sie ihren größeren Vorteil in einer Verständigung mit uns sehen, zumal da Deutschland als Abnehmer für Agrarprodukle bei beiden Ländern immer noch an zweiter Stelle steht. In den kommenden Kabinettsberatungen wird genau geprüft werden, wie sich der Nutzen unh die Nachteile einer Ausnutzung der Zollermächti- gung zueinander verhalten. In unterrichteten Kreisen glaubt man nicht, daß es in der Frage des Butterzolls schon am Sonnabend zu einer Entscheidung kommt. Vielmehr wird zunächst mit wöhnliche Emst der Lage ferner einschneidende Reformmaßnahmen der Sozialversiche rung und der Arbeitslosenversicherung unentbehrlich mache, wenn nicht binnen kurzem der völlige Zusammenbruch einzelner BersicherungS- träger unvermeidlich werden solle. Die in den einzelnen Versicherungszweigen, insbesondere in der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversiche rung, der Unfallversicherung und der Knappschafts- Versicherung, bereit- bestehenden und bestimmt zu erwartenden weiteren Fehlbeträge könnten an gesichts der Finanzlage von Reich, Ländern und Gemeinden und bei den jetzt weit überhöhten Beiträgen zur Sozialversicherung sowie der Kapitals- und Selbstkostenkrise der Wirtschasi von der Einnahmeseite unter keinen Umstände» mehr gedeckt werden. Daher zwinge diese Finanz lage dazu, daß endlich auch hier die Ausgaben den Einnahmen durch entsprechende beschleunigte Reform angepaßt würden Zusammenfassend forderte der Hauptausschuß erneut al- allein zur Belebung der Wirtschaft und zur Hebung der Arbeitslosigkeit geeignete Mittel Befreiung der Wirtschaft von Wirt- schaft»widrigen Zwangseingriffen, ent schiedene weitere Senkung aller Selbstkosten, insbesondere auch der öffentlichen und sozialen Abgaben und Belebung der Kreditlage durch eine Politik, die wieder im In- und Ausland da» Vertrauen zu Wirtschaft und Staat und damit die Au-sicht aus Rentabilität herstellt. Gefährdung de- Rationalisierungs- Verminderung der Anpassungsfähig- die Schwankungen deS Auftrags Dit Arbeiten zur Gutachtertommiffion zur Arbeltslosenfrage. Berlin, 24. April. Die Kommission hält gegenwärtig wieder all- wöchentlich an je drei Tagen ihre Sitzungen ab. Sie beschäftigte sich am Freitag mit einem zweiten Referat zu den Fragen der unterstützenden Arbeitslosenhilfe, die für die nächste Zeit den Hauptgegenstand der Beratungen der Kom mission bilden wird. Inzwischen wird die letzte Redaktion des Gutachtens zur Frage derArbeit»- beschaff ung vorgenommen werden. Mit Rück- Berlin, 24. April. Wie WolffS Büro erfährt, hatte ReichSernäh- rungsmimster Schiele heute mit dem Kanzler eine längere Besprechung, die der Vor bereitung der morgigen KabinettSsitzung diente, in der bekanntlich die zoll- und agrar politischen Fragen behandelt werden sollen. Sie stehen naturgemäß in engem Zusammenhang mit der Lohnpolitik und der Industrie- aus fuhr. Unter diesen Umständen ist es selbst verständlich, daß die Pläne He- ReichS- ernährungS Minister» im Kabinett gewissen Widerständen begegnen. Wenn aber ein Ber liner Abendblatt bereits eine neue Schielekrise an die Wand malt, so erinnert man in politischen Kreisen daran, daß solche Meldungen bereit- häufiger durch die Presse gegangen sind, ohne daß sie sich jemals bestätigten. Zu dem Programm des Reichsernäh rungsministers, das das Kabinett morgen be schäftigen wird, erfährt das Büro Wolff: Die beiden wesentlichsten Punkte sind die Erhöhung des Fleisch- und vor allem des Butterzoll-. Bon der ersten Maßnahme verspricht man sich auch in Kreisen des ReichsernährungSministeriumS keine außergewöhnliche Änderung der Preislage auf dem Schweinemarkt, aber doch eine gewisse und in den Grenzgebieten auch sicher fühlbare Entlastung. Dasselbe gilt für die hiermit im Zusammenhang stehende Aufhebung derZwischenzölle für Speck und Schmalz. Im Brennpunkt der ganzen Zolldebatte steht der Butterzoll, dessen Erhöhung in agrarischen Kreisen als unter allen Umständen erforderlich be zeichnet wird, weil die Butter- und Milchproduktion jetzt besonderen Schutz erfordere. Der Berliner Großhandelspreis für Butter, der für den größten Teil des Reiches maßgebend ist, stehe mit 125 M. ungefähr auf der Borkrieg-höhe, während er im Durchschnitt des Jahres 1929 172 M. betrug. Die Bedeutung des Butterpreises für die bäuer liche Wirtschaft gehe schon daran» hervor, daß selbst in der Provinz Brandenburg die Einnahmen au- Milch und Butter etwa 50 Proz., in Olden burg, Schleswig-Holstein, dem Allgäu und andern Gebieten sogar 70 bis 75 Proz. der gesamten Betriebseinnahmen ausmachen. Au- saisonmäßigen Gründen ergebe sich nun die Wahrscheinlich keit eines weiteren Abgleitens des Butterpreises. Der ReichSernährungSminister verlangt deshalb eine Heraufsetzung des Butterzolls von 50 aus 100 M. Pro Doppelzentner. Da» würde unter den bisherigen Saisonverhältnissen schätznngsweise eine Erhöhung deS Butterpreises auf 150 M- bedeuten. Auch in Kreisen des ReichsernährungSministe riumS verhehlt man sich nicht, daß eine Erhöhung des Butterzolles gewisse handelspolitische Schwierigkeiten ergeben würde, weil in erster Linie sür Finnland ein Kontingent von 5000 Tonnen zum Zoll von 50 M. gesichert bleiben würde und Dänemark und Holland, bi- zu einem gewissen Grade auch Schweden, trotz etwaiger Zollerhöhung auf Grund der Meist begünstigung ebenfalls Anspruch auf ein solche- Kontingent erheben könnten. Es verlautet sogar, daß sie diese 5000 Tonnen nicht as- ein absolute», sondern al- ein relative» Die Arbeitgeberverbände zur Arbeitslosigkeit und Sozialversicherung. Oie Zollpolitik vor dem Reichskabinett sicht aus die kommenden Beratungen über die Frage der unterstützenden Arbeitslosenhilfe hat die Kommission ein weiteres Mitglied hinzugewählt, nämlich Herrn Geheimrat vr. Aurin, Frei burg i. Br. Sine Stiftung für das Reichsehrenmal. Berlin, 24. April. In Ausführung des Beschlusse» der Reichs- regierung über die Errichtung des Reichsehrenmals bei Berka fand heute im Reichsministerium des Innern unter Vorsitz des Reich-Minister» vr. Wirth eine Besprechung mit den be teiligten Fr ontkämp serverbänden statt. Der Minister teilte mit, daß der Reichspräsident, dem der Landkreis Weimar da» für die Errichtung de» Reichsehrenmals bestimmte Gelände und das Land Thüringen einen im Laufe der Jahre gesammelten Geldbetrag zur Perfügung gestellt haben, die Er - richtung einer Stiftung beabsichtige, die mit der Schaffung und Erhaltung des Reichs ehrenmals in Form deS Ehrenhaines bei Berka betraut wird. Den Vorsitz im Vorstände der Stiftung wird Staatssekretär Zweigert vom Reichs- miuisterium des Innern führen. Die Vertreter dec Frontkämpferverbände nahmen mit Dank und Be friedigung von der Absicht des Reichspräsidenten Kenntnis und erklärten ihre Zustimmung zn de> vorgesehenen Regelung. Deutsch französische Besprechungen über den Königsberger Zwischenfall. Berlin, 24. April. Eine Anzahl Abendblätter berichten an- Paris, daß Pariser Blättern zufolge die Reichsregierung bei der französischen Regierung die Abberufung des Konsuls Vauget und des Kapitäns de Mierry, die, wie berichtet, an dem Königsberger Zwischen fall beteiligt waren, beantragt habe. Dazu erfährt das Wolff-Büro, daß die deutsche Botschaft in Paris nach Abschluß der wegen des Königsberger Zwischenfalles eingeleiteten Ermitt lungen jetzt Besprechungen mit dem Quai d'Orsay über diese Angelegenheit ausgenommen hat. Zu irgendwelchen Ergebnissen ist es jedoch noch nicht gekommen. Besprechungen zwischen Reichskanzler und Sozialdemokraten. Berlin, 25. April. Der sozialdemokratische Parte ivor- stand hat dem „Vorwärts" zufolge für den An fang der kommenden Woche eine politische Aussprache mit dem Reichskanzler ver abredet. Das Blatt beschäftigt sich weiter mit den kommunistischen Behauptungen, daß Die Verordnung zur Real steuersenkung. Dresden, 25. April. (A.) Vom Finanzministerium wird geschrieben: Eine Pressemeldung befaßt sich mit den Vor schriften der Verordnung über die Realsteuer, senkung vom 10. März 1931 und der hierzu er lassenen Ausführungsverordnung vom 25. März 1931. Die Ausführungen gipfeln darin, daß das Land die Gemeinden ohne Rücksicht aus deren bedrängte Wirtschaftslage durch Strafandrohungen zwinge, Mietzinssteuermittel an das Land abzu- sühren, die den Gemeinden teils ohne weiteres zukommen, teils an sie zur Durchführung de- Wohnungsbaues wieder zurückgeführt werden müssen. Hierbei wird dem Lande die Absicht unterstellt, seine eigene Kassenlage zu Lasten der notleidenden Gemeinden zu verbessern. Diese Aus führungen, die offensichtlich ohne die erforderliche Kenntnis der tatsächlichen und rechtlichen Ver hältnisse gemacht worden sind, sind geeignet, Miß verständnisse zu verurßrcheu, und können daher nicht unerwidert bleiben. Bei der Aufwertnngs- (Mietzins-) Steuer, han delt e- sich nicht um eine von den Gemeinden im eigenen Interesse erhobene Steuer, die in die Gemeindekasse fließt, sondern um eine Staats- steuex, deren Verwaltung für die Gemeinden eine übertragene Staatsausgabe darstellt. Diese Steuer setzt sich zusammen au-dem StaatSanteil, dem Gemeindeantest, dem Zuschlag für Fürsorgezwecke und dem Wohnungsbauanteil. Während der StaatSanteil von jeher an den Staat abzuliefern war, kommt sür den Gemeindeanteil und den Zuschlag für Fürsorgezweckc eine Ablieferung an den Staat auch jetzt nicht iu Frage. Eine Änderung ist lediglich bei dem Wohnurrgsbauanteil eingetreten. Dieser wurde bisher nur zu einem Viertel an den staatlichen Wohnungsbaustock abgcliefert, im übrigen zur Förderung des Wohnungsbaues am Orte des Aufkommens verwendet. Durch die Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 1. Dezember 1930 ist nun im siebenten Teil, Kap. I § 1 angeordnet worden, daß die Mittel, die aus der Mietzinssteuer zur Förde rung der Bautätigkeit auf dem Gebiete des Wohnung»- und Siedlungwesens bestimmt sind, vom April 1931 an den Ländern zufließen und von diesen durch eine einheitliche Stelle aus Grund eines einheitlichen Landesplanes zur Deckung dringenden örtlichen Bedarfs unab hängig vom örtlichen Aufkommen zu verteilen sind. Wenn also seit April 1930 der Wohnungs bauanteil an der Mietzinssteuer voll an das Land abzuführen ist, so beruht das auf einer bindenden reich-rechtlichen Vorschrift. Zu treffend ist, daß den Gemeinden ein Teil dieser abgelieferten Äohnungsbaumittel auf Grund der oben erwähnten Verteilung nach einem einheit lichen Lande-plan zu Wohnungsbauzwecken und ein weiterer Teil zur Deckung -des durch die Senkung der gemeindlichen Zuschlagsteuer zur Grund- und Gewerbesteuer im Rechnungsjahre 1931 verursachten Ausfälle- wieder zustießt. Den Ge meinden den zur Deckung diese- Ausfalls bestimmten Betrag von vornherein zu belassen, ist schon des halb nicht möglich, weil sich dieser Betrag erst später nach Abschluß der Veranlagung der Grund- und Gewerbesteuer sür das Rechnungsjahr 1931 feststellen läßt. Bis dahin wird da- Finanzmini sterium den Gemeinden nach Ablauf jedes Viertel jahres des Rechnungsjahres 1931 Abschlagszahlungen auf den ihnen zur Deckung deS SteuerausfallS znkvmmenden Betrag überweisen. Die Überwei sung dieser Abschlagszahlungen und später des Deckungsbetrags setzt aber naturgemäß voraus, daß das Finanzministerium zunächst die hierzu erforder lichen Mittel durch Ablieferung des Wohnungsbau anteil- der Auswertungssteucr erhält. Die prak tische Durchführung dieser Überweisung von Ab schlagszahlungen und später des Deckungsbetrags und damit die Ausführung reich-gesetzlicher Vor schriften würde völlig unmöglich gemacht werden, wenn den Gemeinden nachgelassen würde, zur , Deckung deS Ausfalls auf Grund von Schätzungen , Teilbeträge deS Wohnungsbauanteil» der Auf- wertung-steuer einzubehalten. Ter Betrag, der den . einzelnen Gemeinden zur Förderung deS Woh nungsbaues im Rechnungsjahr 1931 zukommen soll, ist völlig vom Eingänge der Mietzin-steüer für >>».>vcm gleichen Perh«».»»»M g— gültige Höh« kann allo erst am Ende de» R«»-Ikt-n steht' wie di« 5000 Tonnen »u