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276 Sonntag, den 27. November 1892. «riqrült tä,ltch. mU Ausnahme der ^oim- und Festtag«, adcnt» für den lol- Igcndm Ta». Drei» «terteljShrltch 1 M. dv Psg., monatlich d» Pfg, Mugel-Nrn. d Pfg. vesteliungen Nehmen alle Post- «istallen, Postboten und dl« Ausgabe stellen des Tage blätter an. ^ezrrksa^^ Jnserat-Gebsthrmr «nsstaltlge «arPili». gelle od. deren »an« 10 Pf,. Stn-esandt und Pellamen «uter de« Uedattlonrftrtch »Pfg. Rachwell und Offerte-Annahme pro Inserat 2S Pfg. extra. »letuster Inseraten» >- beten, 20 Ps,. SoMpllxlert« g-serate nach bes.»- dere« Tarif. Amtsblatt »er Lönigl. Amt»h°uptmmnsch-fl MH-, des Sönigt. Amtsgericht« m» de« Stadtrats M Frankenberg. » Frhr. vo» Teubern. Ldgf. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 26. November 1892. s Ueber die Aufführung des von dem hiesigen evangelischen Männer- und Jünglingsverein zum Beiten bedürftiger Familien unferer Gemeinde geplanten Weih- nachtssestspieleS erfahren wir, daß die einzelnen Btloer desselben einqerahmt sind von Gesängen, die von der ganzen Versammlung gesungen werden. Es werden D 8 49. Wer mit seinen Gemeindeanlagen länger als acht Tage über einen der in ß 9 bestimmten Erhebungstermine hinaus in Rückstand verbleibt, hat zu gewär tigen, daß die Zwangsvollstreckung gegen ihn verfügt wird. Bekanntmachung, d"* Handel an den Sonntagen vor Weihnachten betreffend. A 11 4 vor Weihnachten, mithin für Sonntag, den 27. No- Dmmber dieses Jahres, wird hiermit für den Beziik der »nm »"E Flöha der Handel mit den in der Bekanntmachung -i n " A unter 2 und 3 genannten Gegenständen neben den frei geg-8 Stunden auch während der Zeit von 4 bis 8 Uhr Nachmittage Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, den 22. November 1892 Frhr. vo« Teuber«. ^ Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände im Grundstücke Cat.-Nr. 87 von Auerswalde ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.- Königliche Amtsyauptmannschaft Flöha, am 24. November 1892. die Hauptnahrung brachte und im stände war, Fran kenberg immer wieder aus den Kriegsnötrn und aus den Tagen schwerer Stadtbrände neu aufleben zu las- fen. Mit dem Eintreten des Kattundrucks unter die Erwerbszweige unserer Stadt beendete Herr Lehrer Richter s-inen Vortrag, der den ungeteiltesten Beifall der versammelten Männer und Frauen, die mit ge spannter Äusmelksamkeit dem Redner folgten, gefun den hat. Herr Richter hat die Zusage gegeben, in einem späteren Bortrag das reiche,altige Thema der Geschichie unserer Stadt noch anderweit zu behandeln. Es h,t de» Sprecher mühsam aus vielen Quellen daS Material zu seinem Vortrag gesammelt und dabei ganz neue Punkte berührt, die von der bislang als Autorität geltenden „Baünschen Chronik" wesentlich abweichen. Wir gehen heute nicht weiter daraus ein, sondern verweisen darauf, daß uns Herr Richter die Unterlage seines Vortrags in dankenswerter Weise zu dem Zwecke des Abdrucks in diesem Blatte zur Verfügung gestellt hat. Wir hoffen, in der Wech- nachiswoche unferer geehrten Leserschaft damit eine Freude za bereiten. s- Mil dem 1. Januar 1893 tritt die mittelst Ge setzes vom 1. November 1892 erlassene „Gebühren ordnung für Onsgerichisperfonen" in Kraft, aus wel ch-! zugleich ersichtlich in, worin die in weiteren Kreisen wenig bekannte Thätigkeit derselben besteht. Die wichtigsten Bestimmungen der gedachten Gebühren ordnung sind folgende: Es kann gefordert werden für Erstattung einer Anzeige od-r Auskunft einschließ lich der vorausgegangenen Bemühungen, wenn sch ift- sich 50 Pf. — 3 Mk., wenn mündlich 1-5 Mk., für Aufbewahrung und Ablieferung baren Geldes von j- angesang-nen 100 Mark 15 Pf., von Inhaber- papieren, Sparkassenbüchern und Kostbarkeiten von je 100 Mk. de» Wertes 5 Pi., aber mindesten» 25 Pf., Bekanntmachung- . . PrLmijrung von a«S Die diesjährigen Zinsen aus derKörneistulUNgsür " »arochie einen oder mehrere Dienstboten, Welche i« einer der A«r - l»S V gehörige« Landgemeinden in Diensten stehen, zu oenyetl. Hierbei können nur solche Dienstboten berücksichtigt w Herrschaft tre«. „wenigstens 6 Jahre hintereinander bei emer und ehrlich, fleißig und zur vollständigen Zukrtedenh i g aesübrt baden Haupt einen stillen, frommen, unbescholtenen Lebenswand g h und dies durch Bekanntsein, sowie durch klares und bestlMMles Zeugnib th k Dienstherrschaft unter Beglaubigung der OrlSobrigkeit »achzuwetfen »ec Indern Är Dienstherrschaften und Dienstboten i« de« -Wg-PsM«t«» Landgemeinden aus Vorstehendes aufmerksam machen, bemerken nur, daß All Meldungen von Dienstboten vorerwähnter Art ^äle^n^btS unter Beifügung der Dienstbücher schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei UNS an zubringen sind Frankenberg, den 22. November 1892. . . .^ " " Der Stadt rath. »r. »eck, Bürgermeister. X. Mark, für Würderung unbeweglicher Sachen 1 bis 30 Mark, sowie für sonstige Würderungen 50 Pf. bis 5 M-, für Abgabe anderer Gutachten 50 Ps. bi» 15 Mk., für Versteigerung von beweglichen Sache«, Früchten, die vom Boden noch mcht getrennt sind, Forderungen oder anderen Vermögensrechten bei ei nem Erlöse bis zu 60 Mk.: 1—3 Mk., bis 103 Mk.-. 1»-5 Mk., bis 200 Mk.: 3-8 Mk., bis 3M Mk.-. 4-11 Mk., bis 400 Mk.: 4;-13 Mk., bi» 500 Mk.: 5-15 Mk., bis 600 Mk.: 5z-17 Mk., bi« 700 Mk.: 6-19 Mk., bis 800 Ml.: 6;-21 Mk., bis 900 Mk.: 7-23 Mk., bi» 1000 Mk.: 7j bis 25 Mk., von 1000-1500 Mk.: 9-30 Mk., von 1500 - 2000 Mk.: 10-35 Mk., von 2 —3000Mk.: 13-45 Mk., von 3 -4000 Mk.: 15-55 Mk., von 4--50M Mk.: 18-65 Mk. u. s. w.; für Mitwir kung bei einer Besichtigung, Grenzfeststellung oder Beräumung 50 Pf. bis 5 Mk-, für Teilnahme aa einer gerichtlichen Verhandlung als Gerichtsbeisitzer oaer Urkundsperson 1 bis 5 Mk., für Anerkennung einer Person vor Gericht 1 Mk., bei gleichzeitiger Anerkennung mehrer r Personen je 50 Pf., zusammen jedoch höchstens 3 Mk., für Abfassung einer Urkunde über RechtSg-schäfte 1—3 Mk., für Annahme und Verwahrung eines Pfandes im Falle der Privatpfän dung 50 Pf. bis 3 Mk., für Mitwirkung bei der Auszeichnung einer BermögenSmasse als UrkundSper- son für jede angefangene Stunde, einschließlich ihre» Hin- und Rückwegs je 75 Pf., für den Tag Höch- stens 7z Mk. Müssen OrtSgerichtSpersonen behltf» Erledigung eines AmtsgeschästS von der Wohnung "us einen Weg bis zu einer Entfernung vo» mehr als 2 Kilometer zurücklegen, so erhalten sieneoen de« Betrage des Verlage« für notwendige- Fortkommen für jedes angefangene Kilometer de» Hin- und Rück- "Af^lne «Schädigung von 10 Pf. Wenn gele- Nnv e mehrere Geschäfte besorgt werden, b-n?^"fekosten für jedes einzelne Geschäft «it L "ch .-sä--«- «-U». bereit» au» der in gestriger Nummer Ps- o l, .... Bekanntmachung. Auf die diesjährigen Gemeindeanlagen ist die 12 «nd letzte Rate am . A^oer d. I. an die Stadtsteuereinnahme (Rathhaus, 2 Treppen, im Seitenflügel Zimmer Nr. 8) abzuführen. Wir machen die Anlagenpflichtigen hierdurch unter Bezugnahme auf § 49 deL Gemeindeanlagenregulativs vom 1. Dezember 1890 (vergl. unter D) noch beson ders aufmerksam. Frankenberg, den 24. November 1892. Der Stadtrat h. Vr Beck, Bürgermstr. H. deshalb die Texte dieser Gesänge — meist bekannter WtihnachtSlieder — am Eingang des Kaisersaales an die Besucher des Festspieles ausgeteilt werden. Die Bilder sind übrigens nicht sogenannte „lebende" Bil der, sondern dramatische Handlungen, die nicht ver fehlen werden, auf den Zuhörer einen tieferen Ein druck zu machen. Der Gesang des Engels am Anfang des 2. Bildes ist eine Komposinon des Herrn Kamor Schröpfer, der mit seinen Kurrendanern die Auf führungen in dankenswerter Weise unterstützen wird. Die zur Verwendung gelangenden Kostüme sind von der bekannten Firma Felix Semmler in Leipzig be zogen. ES wird daraus ausmerksam gemacht, daß das Festspiel nicht für die Jugend nur berechnet ist, sondern seinem ganzen Inhalte nach gerade von den erwachsenen Gliedern unserer Gemeinde angehört zu werden ver dient. Am 4. Dezember ist auf besonderen Wunsch «me Vorstellung nachmittags 3 Uhr sür unsere Land- gemeinden angesetzt worden; die Vorstellungen am 6. »nd 9. Dezember (Dienstag und Freitag) sind aus schließlich für die Schulen unserer Stadt bestimmt und werden zu ermäßigten Preisen gegeben. f- JmGewerdeverein hielt vorgestern Herr Bur- gerschullehrer Max Richter den in diesen Spalten schon erwähnten Vortrag: „Aus Frankenbergs ver gangenen Tagen", und berührte dabei die Vermutun gen, die um die Gründung unserer Stadt bestehen, ihren Zusammenhang mit dem HerSfeldschen Lehn, de» einst so bedeutenden Bergbau, der Frankenberg »ud Umgebung guten Erwerb bi achte. DaS Haupt- gewicht legte dann Herr Richter auf em Bild über da» allmähliche Aufhlühen der Weberei, die der Stadt höchsten» 25 Mk.. für Versiegelung oder Entnegclunq eine« Nachlass-- oder einer anderen Bermögensmasse Haupt- 50 Pf. - 3 Mk., für Aufstellung eine- Nachlaß- oder - I BermögenSverzeichnisseS, einschließlich der Würderung t I der darin aufgesührten beweglichen Sachen 1 —SO Bekanntmachung, Wandergewerbescheine betreffend. Diejenigen hiesig n Hand-tsleute, welche ein Gewerbe im Umherztehen btlreive» und dazu Wandergewerbeicheine auf daS Jahr 1893 bedürfen, werden um ihrer selbst willen hierdurch auigefordert, ihre hierauf bezüglichen Gesuche aiSvatdiN unserer Polizei-Expedition anzubringen, damit sie rechtzeitig in den Besitz gedachter Scheine uelanaen können. Der Kostenbetrag für den zu besorgende» Waudergewerbeschei« ist bei Anbringung des Gesuches zu entrichte«. Frankenberg, den 23. November 1892. " Der Stadtrat h. »r Beck, Bürgermstr. M.