Volltext Seite (XML)
«rschttnt UMch, *U Nuina-me b«r S-nn. und gestta»«, abend» für dm fol. fgenden Tag. Prell vlcrteliLhrlich l M. bo Psg. aumatlich o» Pfg., »üizü-Nrn. »Pfg. veftellungen nehmen alle Post- anftallen. Postboten »nd die Ausgabe stellen des Tage blattes an. urankenbcrgcr Tagtb/„„ MM Äezirksa^^ IM. Inserat-» etst^rmi «»spalttge »orpu»- yeUe «d. deren Nii« 1V Pfg. «»gesandt n»» «edakttonSstrtch »>««e Nachweis »Nd OfferteN-»««Hcke »« Inserat » Ps«. extra. : Amtsblatt -er König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. H die in die 21 die der Die Grundstücksversieigerung in (Warnsdorf (Irmscher s Grundstück, Termin 1. November) hat stch durch Bekauutmachung des Königliche» Amtsgerichts vom 12. Oktober 1892 Durch em Mißverständnis ist der s. Z. für 25. Oktober vur8»i»«rtLt »««it« ^t»«tru«k der bezüglichen Bekanntmachung in Nr. 24S d. vk. trotzdem «och erfolgt. Es wird dies unter Bedauern des unliebsamen Irr tums hiermit gemeldet, mit der ausdrücklichen Wiederholnvg, datz der Bersteigervugstermi«, 1. November, smkUvk LunvvkgvLOgsn MssonUaN Aerlagserpedition des Irankenö. HageVt. Bekanntmachung, die Stadtverordneten-WahMste betreffenv. Die für die diesjährige Stadtverordneten-EcgänzungSwahl aufgestellte Liste der stimmberechtigten und wählbaren Börger liegt von Mittwoch, den S». Oktober d. I-, ab 14 Tage lang, ausschließlich der Sonn- und Festtage, während der gewöhn- lichen Dienststunden an Rathsstelle (Einwohnermeldeamt) zur Einsicht an-, was unter Bezugnahme auf HZ 50 und 51 der revidirten Stadteordnung mit dem Be- merken bekannt gemacht wird, daß bis zum Ende des Pebeute« Tages nach Be gin n der Auslegung der Wahlliste jedem Betheillgten das Recht gegen VW Wahlliste Einspruch bei unterzeichneter Behörde zu erheben. Nach Ablauf der AuSlegefrist wird die Wahlliste geschlossen. , Bürger, welche in die geschlossene Liste mcht eingetragen sind, können an der bevorstehenden Wahl nicht theilnehmen. - Frankenberg, den 20. Oktober 1892. 1 a d t r a t h. " " »r Beck, Büraermstr. Btt- Bekanntmachung. Nach Z 13 der von dem Königlichen Ministerium oes Innern erlassenen Ver ordnung, die zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu er- greifenoen Maßregeln betreffend, vom 10. August dieses Jahres, ist das Treiben der zum Verkauf im Umherziehen bestimmten Schweine untersagt; der Transport derselben darf vielmehr nur noch zu Wagen statlfi iden. Weiter haben die Führer von Schweinen, welche im Umherziehen verkauft werden sollen, ihre Thiere vor dem Beginne des Umherziehens gnv Verkaufs von einem hierländischin BezirkSthierarzte auf ihren Gesundheitszustand, besonders in Bezug auf daS Freisein von Maul- und Klauenseuche auf eigene Kosten untersuchen und ein Gesundheitszeugniß darüber sich ausstellen zu lass n. Dieses Zeugniß haben die Führer stets bei sich zu sühren. Dasselbe hat eine Gültigkeitsdauer von 5 Tagen, nach dieser Zeit ist es zu erneuern. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder entsprechender Haft geahndet. «n die Ortspolizeibehörden ergeht Veranlassung, dieser Vorschriften zu achten und Zutmderhandlungsfälle unnachstchtttch zur «e- "^Di-Äerm^ 1889-rlafl-ne diesseitig-Bekanntmachung findet durch Wh7uptmE^ Unteroifizierftellen können über die obige Friedens- Präsenzstärke hmaus Gemeine verpflegt werden. Die Einjährig-Freiwilligen kommen nicht in Anrechnung. Die Begründung hebt hervor, daß durch Gesetz vom 11. März 1887 die Fciebenspräsen,stärk« bis 3i. März 1894 auf 468409 Mana festgestellt ist. Diese wurde demnächst durch Gesetz vom 15. Juli 1890 vom I. Oktober 18S0 ab auf 486983 Man» «r- hvbt, mit dem 1. April 1894 ist sonach die gesetzliche Neuregelung nötig. Inzwischen hat die militärpolitische Lage stch zu unsern Ungunsten verschoben und fordert durchgreifende Maßregeln. Das Uebergewicht, das wir in der Vergangenheit der von uns zuerst eingesührten allgemeinen Wehrpflicht verdankten, ist geschwunden, denn wir sind mittlerweile in der Durchführung dieser Pflicht von unseren Nachbarn Überholt worden. In Frankreich ist durch Besetz vom 1b. Juli 1889 die allge meine Wehrpflicht in durchgreifendster Weise zur Vollendung ge bracht. Die französische Friedeuspräscnzstärke der letzten 3 Zabre beträgt durchschnittlich 519000 Mann, meNekrutenquote für 1890 rund 230000 Mann, die Zahl der in 25 Jahrgängen — nach Abzug von 25 Prozent Ausfall — vorhandenen ausgebildete« Mannschaften rund 4,053000 Mann. Gleich rastlos arbeitet Rußland, dellen FriedenSpräsenzstärke 1889 rund 926000, 1892 bereits 987000 Mann betrug. Rai etwa 100000 Manu der Sollstärke flehe» in Asien. Die Rekruten- ouolr 1891 beträgt rund 881OOÜ Maon. davon etwa 24 000 Mann «uf «fien fallen. Die Zahl der ausgebildeten Mannschas- Bekanntmachung, sie Abwehr und Unterdrückung der Mani und Klauenseuche Mmisterium d-S Innern ist mit Rücksicht auf den dermaligen und Klauenseuche, welche sowohl im Königreich Sachse» als c-^ütt?"^"senden Ländern in größerer Ausdehnung herrscht und durch gewöhnlich stattfindenden stärkeren Verkehr mit Vieh noch weiter auf Grund von H 16 der Verordnung vom 10. August » zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und Klauenseuche zu betreffend, angeordnet worden, daß von jetzt an bis auf Weiters die Vorschriften m den ZZ 17 bis mit 19 dieser Verordnung für das ganze Land m Kraft zu treten haben. Hiernach sind: 1. alle Gasthofsställe, in welchen zum Verkaufe im Umherziehen bestimmte Schweine untergebracht gewesen sind, vor ihrer Wiederbenutzung gründ lich zu reinigen; 2' "uf Viehmärkten die einzelnen Stücke vor dem Betreten des Marktplatzes von Amtswegen thierärztlich zu untersuchen. Die Zuführung der Rinder und Schweine Hut deshalb auch nur auf einem von der Polizeibehörde im Voraus bestimmten Zutriebs wege zu erfolgen. Die in Gasthofsställen untergebrachten Rinder können schon an dem dem Markttage vorhergehenden Tage thier- ärztlich untersucht werden. Der Vorverkauf dec Thiere ist streng stens verboten. Nach dem Markte sind sowohl Marktplatz als die von fremdem Rindvieh und Schweinen benützten Stallungen gründlich zu reinigen; 3. die Rampen und Bieh-Ein- und Ausladeplätze solcher Stationen, an welchen Viehmärkle abgehalten werden, nach Beendigung des Ein- be- ziehentlich Ausladens durch Reinigen und Besprengen mit 5 8 Carbol- säurelösung zu desinficircn. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden gemäß 8 20 der emaangsgenannten Verordnung mit Geldstrafen bis zu 150 Mark —- beziehentlich entsprechender Hast geahndet. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, den 19. Oktober 1892. Frhr. von Teuber«.Landgr. tea beträgt in 23 Jahrgängen — mit 25 Prozent Ausfall — rund 4,556000 Mann. Solchen Verhältnissen gegenüber haben wir nur ein Mittel unsere Sicherheit und Uahabhängigkeit zu bewahren: die voll« Ausnutzung unserer nationalen Wehrkraft. Es muß eine Orga nisation geschaffen werden, welche alle wirklichen Diensttauglichen aufnimmt, daun erst kann in der Erwartung, daß eS gelingt, bi« Armee in ihrer Tüchtigkeit zu erhalten, Deutschland einem Angriff mit Ruhe entgegensehen. Voraussetzung hierfür ist, daß wir die bisherige schrittweise Weiterentwickelung unserer Organisation auf geben und den großen, gerechten, patriotischen Grundgedanke» unserer Wehrverfassunz soweit durchführen, als eS di« personell«, wirtschaftlichen und finanziellen «räste de» deutschen Reichs ae-- st-ttm. Da» einfachste Mittel dazu bestände darin, neue »er- bänve in entsprechendem Umsange zu schaffen, ab« die Kost««,- Vit dafür beansprucht werden müßten, würden zu der finanziell«» Leistungsfähigkeit de» Reiche» in keinem Verhältnis stehen. G» li»»* d" Losung übrig, den bisherigen Rahmen m»s- Wehrähige auslnbildem tMsprechend mH „i, die» nur durch Verkürzung der aktiven Dieafl- kem Bruch mit der Vergangenheit; im Gw«»- ^"lsungSmäßige dreijährige Dienstpflicht aufrecht erhalten werden, aber für durchführbar wird eine kürzere DieNW- Fußtruppen gehalten, insofern durch die Organifati« ^ Sicherheit geboten wird, die Ausbildung nitcnfiver za ««- staltey al» hi»her. Zu dirfem Zwecke werden einerseits die EtatS- Parkm erhöht, andererseits Formationen geschaffen werden müsse». Bekanntmachung. Gemeinschaftliche Sitzung der städtischen Colleaim Freitag, den 4. November 1892, Abeu-S 6 Nhr im Rathhausfaale. raflsesorckouiixt Wahl eines Vertreters der Stadt Frankenberg für die Bezirksversammlung dflk Königlichen Amtshauplmannschaft Flöha an Stelle des nach Ablauf Myer Mahlzeit mit Ende dieses Jahres ausscheidenden, jedoch wieder wählbare« Herrn Commerzienraths Pfitzner hier. Frankenberg, den 24. October 1892. Der RathSvorsitzende. »r Beck, Bürqermstr. M. Die neue Militiirvorlage. Die am gestrigen Montag erschienene MorgenauS- gäbe der „Köln. Zig." bringt bereits nähere Mittet- lungen über die neue Militär» orlage. ' Darnach setzt der Gesetzentwurf, wie schon gestern telegraphisch gemeldet, die FriedenSpräsenzstkrke des deutschen Heeres an Gemeinen, Gefreiten und Ober- gefreiten für die Zeit vom 1. Oktober 1893 bis zum 31. März 1899 auf 492068 Mann alSJaheeS- durchschnittSstärke fest. Dir Infanterie wird in 711 Bätbillone, die Kavallerie in 477 EskidronS, ' Feldartillerie in 494 Batterien, die Fußartillerie Z7 Bataillone, die Pioniere in 24 Bataillone, Eisenbahntruppen in 7 Bataillone, der Train in Bataillone formiert. Der Durchschnittsstärke liegt Voraussetzung zu Grunde, daß die Mannschaften Fußtrupven im allgemeinen zu einem zweijährigen Aktiven Dienst bet dtt Fahne herangezogkn werden. Die Unterosfizierstellen und di» hieran etfordetlich werdenden Aenderungen unterliegen tu gleicher Weise Vie die der Offiziere, A-M und Beamten der Fest- Mnng durch den ReichshauShättsnat. In offeüru