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125 Mittwoch, den 1. Juni 1892 «4 V «Meint tüslich, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage, abends für den sol- igendcn Tag. Preis vierteljährlich 1 M. so Pfg , «uonatlich so Pfg., Einzel-Nrn. s Pfg. Bestellungen nehmen alle Post unstalten, Postboten und die Ausgabe stellen der Tage blattes an. S«ser»t-»k»llhr«: Einspaltige Korpus- geile od. deren «au, rvPsg. Eingesandt und «cklamen «ntec de« > RedaltloaSstrich »M. Nachweis lind Vsterten-Aniiahnie Pro Inserat SS Pfg- eitra. Kleinster Inseraten» s »-trag SS Psg. «ompltginte Inserate nach beson derem Tarts- Inserat-Aufträge übernebmcii "Braten-Annahme für die iriveilige abends rur Ausgabe gelangende Numiller bts vormittags 10 Uhr. Haasenstrii, L Bögler — G ? Berlagsexpeditioii auch deren Zeitungsboten, au-w»rt-Z siimtliche BitreallS und Filialstellen der Annoncenexpeditionen: Jnoalidendank — Rudolf Mosse in ^ube L Ko. — Ad. Steiner -c. — - außerdem in AurrSwalde Herr Postagent Ernst Irmscher, in Niederwiesa Herr Materialwarenhiindler Karl Tittmam^ ^ E>oorf Hen Trichinenschauer Clemens Leuthold, in Hainichen Herr Buchdruckereibesipcr Kuhn, in Mittweida Herr Buchdruckereibesitzer M. Billig. außer einem beschriebenen Bogen noch, einen Hundert markschein als nachträgliches Hochzeitsgeschenk enthal ten habe. Jener Brief war seinerzeit der Adressatin nicht persönlich überreicht worden, er war vielmehr vom Briefträger in deren Abwesenheit an eine mit ihr zusammenwohnende, 40 Jahre alte Arbeiterin aus der Gegend von Pirna abgegeben worden. Gegen diese Person richtete sich nun der Verdacht der Unterschla gung. Sie wurde polizeilich ins Verhör genommen und leugnete zunächst beharrlich. Als mail ihr aber nachwies, daß sie um jene Zeit plötzlich auffallende Geldausgaben gemacht habe, legte sie endlich ein Ge ständnis ab. Sie hatte den fraglichen Brief, obschon er gut verschlossen gewesen war, in sehr geschickter Weise geöffnet, hatte ihn seines Inhaltes beraubt und dann einen leeren Bogen hineingetyan und wieder zu gemacht. Die diebische Person wurde sofort in Hast: genommen. — Wieder Petroleum! Am Sonntag nachmittag gegen L2 Uhr wurde die Dresdner Feuerwehr nach d r kleinen Brüdergasse Nr. 2 in DreSden-Attst. ge rufen, woselbst durch Gießen von Petroleum aus ei ner Petroleumkanne m das Kochmaschinenfeuer seitens der dortselbst bediensteten Köchin, dusch Zurückschlagen der Flamme und Explodieren der Kanne did KleidunaS- stücke drv Köchin in Brand gerieten und vollständig vom Leibe brannten. Da» 27jährige Mädchen, das sich hierbei sehr schwere Brandwunden zugezogm halte, wurde mittelst GiechkorbtS nach dem städtischen Kran kenhause gebracht, woselbst sie v-rftarbr — Kaum ist dje Zeit des Badens im Freien wie der angebrocheNj als auch leiden schon WT triitteA Badend« berichtet werden «Wn. abend badeten stch 7tt elnem re^ ^ ^? Heide eine, Anzahl «naben im Alter von 9 ro^ay « Bekanntmachung. n l«hr lchem Schulgelde für je ein Kind sind zu bezahlen: 4 M. 80 Pf. in Abtheilung 0. 3? - 20 . - - L. liegen^-rw^^ vom Gute N eubau ulld aus Gunnersdorf unter- nen Ud äußerer ^^ehungspflichtigen, die außerhalb des Schulbezirks woh- enirickten ist an von 3 M., welche bei der Aufnahme zu führnn ' " SMlgeld portofrei an die hiesige Schulgeldereinnahme abzu- 24 M. in Abtheilung 0. M - - - v, 80 - ' 4, b, 6, 7,j N^hbilung -r.i.- ' der Fortbildungsklasse. sind jährlich 4 M., für solche dagegen, welche außerhalb des Schulbezirks wohnen, jährlich 15 M. Schulgeld zu entrichten. m anderen noch folgende Bestimmungen: 1) Für me mit Beginn des Schuljahres eintcetenden Kinder wird das Schulgeld immer vom 1. April ab berechnet. Beim Austritt mit Ablauf des Schul- zahres ist stets bis 31. März zu bezahlen. Es macht daher leinen Unter- fchlev, ob der Beginn oder der Schluß des Schuljahres vor oder nach diesem Termine erfolgt. Bei Aufnahme oder Abgang außer der Zeit ist der betreffende Monat voll zu rechnen, wenn die Ausnahme in der ersten, der Abgang in der letzten Hälfte geschieht, während im umgekehrten Falle Schulgeld für den Monat, in welchem Aufnahme oder Abgang erfolgt, nicht erhoben wird. 2) Erzlehungspflichtige, welche mehr als 3 Kinder in die einfache (Abtheilung 0) und mittlere Volksschule (Abtheilung L) schicken, haben nur für 3 Kinder Schulgeld zu bezahlen. In den Genuß des unentgeltlichen Schulunterrichts treten stets die ältesten Kinder eines Erziehungspflichtigen. In der höheren Mädchenschule, deren Fortbildungsklasse, der allgemeinen Fortbildungsschule und in der Frauenarbeitsschule werden keine Vergünsti- Örttiches rmd Sächsisches. Frankenberg, 31. Mai 1892. s Die amtliche Gewinnliste 5. Klasse der 121. königl. sächsischen Landeslotterle ist zur Ausgabe ge langt. Wir empfehlen jedem Spieler in unserer säch sischen Landeslotterie, sich bei seinem Kollekteur nach dem Schicksale seiner Nummer zu erkundigen. Viele erleiden dadurch Verluste, daß sie der irrtümlichen Ansicht sind, ihr Los fei nicht gezogen, da sie die Nummer desselben, wie eS leicht möglich ist, in den T'gesgewinnlisten übersehen haben. — Am Sonnabend Nachmittag wurde ,n Chem nitz ein schon mehrfach bestrafter Handarbeiter aus Gersdorf fesigenommm. Derselbe hat zwer Chem nitzer Schankwirte dadurch um je 15 M. betrogen, daß er ihnen vorspiegelte, er ser vermögend und wolle die Wirtschaft des Einen für 3000 M. pacht«». Der Festgenommene und der Verpächter fuhren kürzlich auch nach Hainichen, woselbst die 3000 M. von der Mutter des Pächter», anSgezahlt werden. In Fran- kenberg stieg jedoch der Festgenommene aus und ver- schwand Am Sonnabend wurde er von einem der Betrogenen in Chemnitz getroffen und der Polizei zu- gefdhrt.Htt «Eche JnnungSvrrband, welchem gegen« gungen gewährt, auch kommen Schüler und Schülerinnen dieser Abteilungen bei Berechnung der Vergünstigungen nicht in Betracht. 3) Für schulpflichtige Kinder, welche durch Privatlehrer oder im Hause unter richtet werden und deshalb die hiesigen Bürgerschulen nicht besuchen, ist die Hälfte des für die Abtheilung derselben festgesetzten Schulgeldes au die Schulkasse zu entrichten. Das Schulgeld ist unaufgefordert in mouatlicheu Rate« im Bor ans zu bezahlen. Rückständiges Schulgeld wird durch Zwangsvollstreckung beigetrieben. Frankenberg, den 27. Mai 1892. Der Stadtrat h. L»r Beck, Bürgermeister.: H. Gründung von Fachschulen; die Vermehrung der Zeichensümden in den Fortbildungsschulen u. s. w. enthält. Ferner ist außer Geschäfts- und Kassenbericht, den fatzungsmäßigen Wahlen u. s. w. auch die Be richterstattung über den JnnungS und Handwerker tag in Berlin, sowie über die Stellungnahme der Innungen zu den öffentlichen Fortbildungsschulen, sowie eine Aussprache zu dem Befähigungsnachweis und über das Genossenschaftswesen in Aussicht ge nommen. Wie in den Vorj ihren, sind auch beim dies jährigen Berbandstage deSsächsischen JnnungsverbandeS Festlichkeiten, Festessen u. s. w. ausgeschlossen. Am Sonntag wird eine Vorversammlung stattfinden und am Montag früh H Uhr die Hauptversammlung er öffnet und dieselbe erst nach Erledigung der Tages ordnung am Nachmittage bez. Abende geschlossen werden, der VerbandSvoritand hat auch an alle noch nicht zum Verbände gehörenden sächsischen Innungen einen Aufruf erlassen, worin nicht nur zur Teilnahme am Verbandstage, sondern auch zur Mitgliedschaft beim Verbände aufgcfordert wird. Letztere ist im eigenen Interesse jedr Innung aufs angelegentlichste zu empfehlen. Anmeldungen nimmt entgegen der VerbandSvorsitzende Buchdruckereibesitzer A. Schröer in Dresden, vom dem auch jede weitere Auskunft zu erlangen ist. — Eine in Dresden wohnhafteArbeiterSehefrau erhielt im Herbst vorigen Jahre-, kurz nachdem sie sich verheiratet hatte, von ihrer früheren Dienstherrin einen Brief, der nicht- weiter enthielt als einen un- befekirbenen Briefbogen. Sie war ärgerlich darüber , und zerriß den Brost kümmerte sich- dann auch in der Folge nicht Weiler darum. Kürzlich war nun j stm. »awe- in Dresden- anwesend,, besuchte sk mit, und dabei kam er zur Sprache, daß der Brief für den Monat Juni nehmen alle Poftan- ^WssST^M^ßsTV stalten, wie auch unsere Tageblattausträger und unsere bekannten Ausgabestellen in Stadt und Land entgegen. D. Gxp. — Ä Amtsblatt der Königs. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. Bekanntmachung, die JnvaliditSts- und Altersversicherung betr. Es wird von den nach dem Reichsgesetze, betr. die JnvalidttätS- und Alters versicherung, versicherten Personen beim Wechsel des BeschäftiguugSorteS häufig Unterlasten, die bei den Hebestellen zur Aufbewahrung hinterlegten Quittuvgskarten znrückznverlangen, vielmehr am neneu Befchäftig««gS- orte häufig die Ausstellung einer neue« Quittuugskarte beansprucht, ohne daß des früher bestandenen Versicherungsverhältnisses und der Thatsache, daß für den Versicherten bereits eine andere Quittungskarte ausgestellt und Mit Marken beklebt war, Erwähnung gethan wird. Der Versicherte setzt sich dadurch dem Rachthekle aus, dah ihm die frühere Quittungskarte «nd die darin eiugeNebte« Marke« dereinst nicht anaerechnet werden. Die Versicherten veranlassen wir in ihrem Interesse, stets auf die rechtzeitige Zurückforderung der Quittungskarten, sowie Vorzeigung derselben bei der zustän digen Stelle des neuen Beschäftigungsortes bedacht zu sein. Frankenberg, den 31. Mai 1892. Der Stadtrat h. »r Beck, Bürgern,str. M.