Volltext Seite (XML)
cert, auer, embke. Nieder- »8. »er Kasse en. Im Passiven »d. i1ut icht gütigst ! 's sächs. v. Komplixkrt« »scheint tügNch, mit Ausnahme der Eonn- und Festtage, abends sllr den s°l- igcndcn Tag. Preis vierteljährlich I M. b» Pfg. monatlich so Pfg.. Einzel-Nrn. sPfg. Bestellungen «chmcu alle Post- anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. Dienslag, den 15. Mär, Jnserat-Scbiihren: Einspaltige Korpus- steile od. deren Nau« 10 Pfg. > Eingesandt und Pcklamen unter dem i RedaktsonSstrich 2V Pfg. Nachweis und Offcctcn-Aisnahine Pro Inserat LS Pf«. , extra. Kleinster Inseraten- " dcrem Taris. ÄmisblaN der Soaigi. Ämishaiiptmamschafi Flöha, des Lönigi. Amtsgerichts md des Ztadirats )« Frankenberg. Bekanntmachung. «s und Klauenseuche unter dem Viehbestände des Oeconomie- erloschen ^'"ergutspachters Linus Bruno Heyman» in Lichtenwalde ist Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, den 10. März 1892. von Gehe. Ldgf. Bekanntmachung. L a Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist am heutigen Tagaus Folium 255, die Aktiengesellschaft „Vereinsbank zu Frau- kenverg i. betreffend, verlautbart worden: m ^rstand der Gesellschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch 2 Perfonen und zwar durch 2 Vorstandsmitglieder oder ein Vorstands- mngned und einen Stellvertreter vertreten und d) als Stellvertreter des 8ud 1b genannten Herrn Rechtsanwalt Priber zu Frankenberg ist der Kaufmann Herr Paul Gustav Beyer zu Franken berg gewählt worden. Königlich Sachs. Amtsgericht Frankenberg, am 9. März 1892, Wiegand.Müller. Die im Grundbuchs aus den Namen Bernhard Wilhelm Uhlig eingetragenen Grundstücke, 1) Mühle, Folium 70 des Grundbuchs für Mühlbach, bestehend aus den Flur stücken Nr. 45, 46, 47a, 47b, 540 und 541, nach dem Flurbuche 1 Hec- tar 83,1 Ar groß, mit 155,61 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 28140 Mark, 2) Feld, Folium 77 desselben Grundbuchs, bestehend aus dem Flurstücke Nr. 543, nach dem Flurbuche 1 Hectar 43,5 Ar groß, mit 39,90-Steuer- einheiten belegt, geschätzt auf 2050 Mark, . 3) Feld «ud Wiese, Folium 88 desselben Grundbuchs, bestehend aus den Flurstücken 560b und 561b, nach dem Flurbuche 1 Hectar 66 Ar groß, mit 37,84 Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 1875 Wark, sollen im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und eS lst der 2. April 18S2 Vormittags 10 Uhr , als Anmeldetermin, ferner der 20. April 1802 Vormittags 10 Uhr , als Versteigernngstermin, sowie der 4. Mai 1802 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des VertheilungBplanS anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastende» Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang verhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des. unter zeichneten Amtsgerichts eingefehen werden. Frankenberg, den 12. März 1892. Königliches Amtsgericht. Wiegand. . Günther. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 14. März 1892. 7 „Wie viel Wasser giebt der Schnee?" Diese Frage lag in den letzten Tagen sehr nahe. In Sach sen ist die Höhe des gefallenen Schnees sehr verschie den. Im Obererzgebirge war der Schneefall extra reichlich und „ergiebig". So hat man auf dem Fichtelberg schon am Freitag mittag, während der Schneefall dort noch im besten Gange war, bei nor malem Fall 180 Ztm. Höhe gehabt, und nach erzge- birgischen Berichten ist vielfach „meterhoher" Schnee zu finden. Daß es mit dem diesmaligen Schnee auch kein Kinderspiel war, beweisen die Berichte über Bahnstockungen rc. — Es ist die allgemeine Annahme, srischgefalleaer Schnee verhält sich in feiner Dichtigkeit zu Wasser wie 10:1. Und dieses Exempel hat man am Sonnabend in Dresden ausprobiert. Man hat den auf einen Quadratmeter gefallenen 20Z>m. hohen Schnee geschmolzen, und es haben sich 19,41 Liter Wasser daraus ergeben, während eine genau abge grenzte Quaoratmeterfläche bei 20 Ztm. Wasserhöye bekanntlich 200 Liter Wasser fassen würde. Ange nommen, unser Marktplatz hätte am Sonnabend früh eine gleichmäßig hohe Schneedecke von 30 Ztm. ge habt, so ist dies bei dem Flächeninhalt von 4500 Quadratmetern eine Schneemasse, welche 135000 Liter Wasser ergeben würde; dies ist ein Quantum, wel ches in 1350 Hektoliterfässern untergebracht werden könnte! Leicht merkbar ist das Verhältnis zwischen frischem Schnee und Wasser durch die Formel: „Jeder Zentimeter Schneehöhe ergiebt auf einen Quadratmeter Fläche einen Liter Wasser". Bei im Tauen begrif fenen, sich schon „setzenden" Schnee wird das Ver hältnis selbstredend anders. — Die obige maihema- tische „Spielerei" sei fortgesetzt: Die ganze Stadtflur Frankenberg umfaßt 495 Hektare, dieser Raum ist so viel, als den Marktplatz 1100 mal gerechnet. Wenn nun der gesamte durchschnittlich als 30 Ztm. hochlie gend gerechnete Schnee von der ganzen Stavtflur auf dem Marktplatz zufammengetragen worden wäre, fo «rgäbe dies eine Masse, welche gleich wäre mit einer 330 Meter hohen Säule, die die Maße des Marktes <45-s-100 Mtr.) als Grundfläche hätte: das wäre also ziemlich 6 Kirchturmshöhen. Diese Säule in Wasser (also 10:1) umgewandelt, würde 33 Nieter -Höhe haben, also einem Gefäß von Breite und Länge des Marktes und Höhe der „Durchsicht" am Kirch turm gleichkommen! — Wie winzig ist doch der Mensch gegenüber solchen aus naheliegendem und immerhin engem Gebiet geschöpften Ziffern, welche die Größe und Macht der Natur beweisen! Und nun, wer diese „Spielerei" fortsetzen und sein Exempel ausdehnen will auf den Raum einer Quadratmeile, einer Provinz, unseres Sachsenlandes ? welche gewaltigen Ziffern erst dann? — Die Gesetzgebungsdeputation der Zweiten Kam mer beantragt, dem Entwurf einer revidierten Gesinde ordnung mit einigen Abänderungen und Zusätzen die Zustimmung zu erteilen. Die Deputation schlägt vor, als H2u die Bestimmung einzufügen: Gesindeverträge, welche länger als 4 Monate vor dem beabsichtigten Dienstantritt abgeschlossen werden, sind für keinen Teil verbindlich. Ferner wird beantragt, folgenden Para graph einzustellen: Eine Person, die entweder nicht im Genüsse der bürgerlichen Ehrenrechte sich befindet, oder unter polizeilicher Aufsicht steht, oder der in tz 361,6 des R.-Str.-G.-B. gedachten polizeilichen Auf sicht unterstellt ist, darf Minderjährige nicht als Dienst boten annehmen oder halten. Ebensowenig darf dies seitens einer Person geschehen, zu deren Hausstande eine andere Person gehört, bezüglich deren einer der im vorstehenden gedachten Fälle vorliegt. Die sofor tige Entlassung eines, den vorstehenden Verboten zu wider angenommenen Dienstboten hat stattzufinden und kann, wenn nölig, polizeilich erzwungen werden. Dem Dienstboten stehen aber aus dem Gesindedienstvertrage, welcher einem der Verbote zuwider abgeschlossen oder fortgesetzt worden ist, in jedem Falle alle diejenigen Schadenansprüche an die Dienstherrschaft zu, welche gegenwärtiges Gesetz einem Dienstboien, der ohne ge setzlichen Grund von feiner Dienstherrschaft entlassen, gegen dieselbe einräumt. Jede Zuwiderhandlung ge gen die oben ausgesprochenen Verbote wird mit Geld strafe bis zu 30 M. oder Haftstrafe bis zu 8 Tagen bestraft. — Ein Opfer feines Beruses wurde am Sonn abend der auf Mohsdorfer Flur bei Burgstädt stationierte Bahnwärter Emmrich. Infolge des gro ßen Schneefalles war derselbe mit seinem jüngsten Sohn und dem Hilsswärter auf der Strecke, um Schnee auszuwerfen. „Ich wundere mich, wo der 10-Uhrzug heute bleibt", sprach E. zu seinem Gehilfen, als letzterer sich anschickte zurückzugehen, um zu früh stücken. Eben war dieser zur Seite getreten, als er auch den Zug dicht hinter sich sah. Ehe er jedoch einen Warnungsruf ausstoßen konnte, war E. bereits von der Maschine erfaßt und hinweggeführt worden. Der Hilfswärter, zu Tode erschrocken, sandte sofort den Sohn E.s zu seiner in der Stadt sich befindlichen Mutter, während er selbst dem Zuge nacheilte, um den Verunglückten zu suchen. So hatte er den Weg bis zv:n nächsten Wärterhaus zurückgelegt, als er den ver stümmelten Körper liegen sah. E. scheint sofort tot gewesen zu sein. — Der Gasthof zuGückelsberg ist am gestrigen Sonntag abend in der 10. Stunde durch ein Schaden feuer völlig eingeäschert worden. — Vor einigen Tagen find die Zeichnungen zu Kanzel und Altar für die neue Kirche in Oederan eingetroffen und lautet das Urteil des Gesamtkirchen vorstandes allerseits nur anerkennend für die herrlichen Entwürfe. Man ist nun darüber einig, daß die Weihe des Oederaner neuen Gotteshauses nach Fertig stellung von Kanzel und Altar, es würde dies in die Pfingstzeit fallen, stattfindet. Die vom Konsistorium verwilligten 6000 Mark reichen nun allerdings nicht aus und es ist rühmend anzuerkennen, daß sich ein Oederaner Kind, Kunsttischler Karl Förster in Leipzig und Dresden, bereit gefunden hat, der Kirche seiner Vaterstadt beide Gegenstände nicht nur ohne jeden Verdienst für sich, sondern unter Zusetzung von noch ca. 2000 Mark bis zu obengenanntem Termin zu liefern. — Die Stadt Dresden wird demnächst eine Anleihe von 30 Mill, zur Bestreitung umfaffender Neubauten und Straßenumgestaltungen aufnehmen. Der Zinsfuß wird voraussichtlich auf 31 ° festgesetzt. — Das „L. T." enthält folgendes „Eingesandt": Der Besitzer eines Leipziger größeren Restaurants, der allwöchentlich zweimal „Schlachtfest" abhält, ist gesonnen, ein Paar hundert Würste an Bedürftige zur Verteilung bringen zu lasfen. Würden sich vielleicht unter unseren Bäckern mildthätige Seelen finden, welche eine Brotspende hinzufügten? Der Name des gedach ten Restaurateurs ist in der Redaktion des „L. T." zu erfahren. — Em verwegener Diebstahl wurde in der Nacht zum Freitag in Leipzig verübt. Die Diebe sind bei nächtlicher Weile durch ein Oberlichtfenster und nach Auffprengung verschiedener Thüren in die Ge-