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s' Donnerstag, den 25. Februar, 1892, 10 Wg. extra. Amtsblatt der MG, Amt-Hauptmannschaft Flöha, des Lönigl. Amtsgerichts mid des Ltadtrats ?« Frankenberg. 27 28 8 29 und in den ersten 6 Tage« 3) 4) 5) 6) 7) 1.41 1,01 0,81 0,41 8 8 vi. VH. 2) 3) 4) 5) 6) 7) 2,20 1,80 1,40 1 — 0,80 iv und iden ist VI. nur nur «rfchelnt täglich, «u DiSnahme der Lanie- und gesttage, abends sllr den sol- lgcndcn Tag. Prell vierteljährlich 1 M. so Pfg., «ranatlich so Psg., Pinzel-Nrn. öPsg. Bestellungen nehmen alle Post- anvalten, Postboten «nd die Ausgabe stellen des Tage, blattes an. 2,50 2, - 1,50 1,20 0,90 0,60 0,30" —,36, —,30, —,24, -,18, —,15, —,09, —,06, —,03". Somplljlerte Inserate nach beson derem Tarts. Un- ntbe- ausgestellt. Zwickau, am 30. Januar 1892. Königliche Kreishauptmannschaft. Schmiedel.Stöß. II. III. 1V. II. III. IV. „ VI. „ VII. „ VIII. daiür gesetzt: I. Klasse II „ III. „ IV. ,, V. ,, VI. „ VI. „ VIII. „ 2,21 bis 2,80 einschließlich Hierzu liegen folgende Anträge vor: I Bon Biehl: Dem -1 folgende Fassung zu geben: Da» Recht, Ttlegra- -phtmmlagen für den allgemeinen BermittelullgSverkehr zu rr- Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den vorstehenden Nachtrag zuov Statut der Ortskrankenkasse I zu Frankenberg am 22. Januar d. I. genehmigt und hierüber gegenwärtiges Deeret Born Reichstage. In der 178. Sitzung vom 23. Februar gingen als Vorlagen «in die Gesetzentwürse, betretend den Belagerungszustand in El- saß-Lothringen und Len Verrat militärischer Geheimnisse, sowie der Bericht des Reichslommissars sür das Auswanderungswesen auf das Jahr 1891. ... Auf der Tagesordnung stand zunächst die zweite Beratung de« Entwurfs eines Gesetzes über das Teiegraphenwrsen des deut- schen Reich«, dessen 81 nach den Beschlüssen der Kommission lautet: Das Recht, Telegraphenanlagen für Lie «»Mittelung von Nachrichten zu errichten und zu betreiben, steht ausschließlich Lem Reich zu. Unter dhu Telegraphenanlagen sind die Fern- sprechanlageu mitbegrifsen. kgl. Kreishauptmannschaft Zwickau dem Beschluß der O?«kra^ vom 7 Januar d I. betreffs Nachtrag zum Statut der wirb Dezember 1884 die Genehmigung ertheilt worden ist, Frnasmo^ gegeben, daß der sub D stehende Nachtrag mit der 10. Bei- Nagswoche Montag, den SS. Februar dl J., in Kraft treten soll. Frankenberg, am 15. Febiuar 1892. Der Vorstand der Ortskrankenkasse I. Franz Roth, z. Zt. Vors. D 8) „ „ Abs. 1 wird gestrichen „Die Beiträge sind vierwöchentlich, spätestens jeden Monats zu zahlen". Frankenberg, am 22. Januar 1892. Der Vorstand der Ortskrankenkässe I. Franz Roth, z. Zt. Vorsitzender. zum Statut der Ortskrankenkasse I zu Frankenberg vom « 10 « 1 18 Deeember 1884. 8 12 Abs. 1 und 2 werden gestrichen und dafür gesetzt: „Für die Bemessung der Höhe des Krankengeldes werden die Kassen- Mltgneder m 8 Klassen eingetheilt, und zwar gehören an Kassenmitglieder, deren Arbeitsverdienst für den Arbeitstag beträgt I) 2,81 oder mehr der 2) „ 2,21 bis 2,80 einschließlich „ „In Fällen dieser Art wird die Krankenunterstützung nur bis zur Dauer von 13 Wochen gewährt". 8 22 erhält solgende Zusätze: „Jeder Kranke hat den Anordnungen des behandelnden Arztes aena« Folge zu leisten. Jede Erkrankung der Mitglieder ist, wenn letztere Krau- kenunterstützung beanspruchen, bei der Kassenverwaltung binnen einer Woche anzumelden. Erkrankte Mitglieder müssen die Vorschriften für das Heilverfabre« gewissenhaft befolgen. Sie dürfen keine Arbeiten, welche mit ihrem Zu stand unverträglich sind, noch sonstige ihrer Genesung hinderliche Handlungen vornehmen. Oeffentliche Locale oder Schankstellen dürfen sie. ohne Eclaubniß des Kassenvorstandes nicht besuchen. Erkrankte Mitglieder, welche ausgehen dürfen, müssen dazu einen schriftlichen, von einem Kassen arzte ausgefertigten Erlaubnißschein bei sich führen, worin die Tageszeit und die Dauer des Ausganges bestimmt sind. Erwerbsunfähige Kranke dürfen nur auf Verordnung eines Kassenarztes und mit Genehmigung des Kassenvorstandes den Kassenbezirk verlassen. Kassenmitglieder, welche den vorstehenden Vorschriften zuwiderhandeln, können vom Kassenvorstand mit Ordnungsstrafe bis zu 5 Mark für jede« Fall belegt werden". »MW w Offerten«mwhMti M pro Inserat » Vst. »Kleinster Jnseraleio- " . ü» ' betrag »Vst. 8) „ 0,40 oder weniger Der durchschnittliche Tagelohn ist festgesetzt: für die I. Klasse auf3,— Versteigerung. Sonnabend, den S7. Februar dfS. Js., von Vormittags 10 Uhr an, sollen in der Meyer'schen Restanration hier, Humboldtstraße, 1 Sopha, 3 Kleidersekretäre, 1 Küchenschrank, 1 Nähtisch, 1 Spiegel, 3 Rohrstühle, 1 Regula tor, 1 Portiere mit Stange, 2 Schreibepulte, verschiedene Kleidungsstücke, sowie ein Bierwagen gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Frankenberg, am 24. Februar 1892. Müller, Gerichtsvollzieher. Vin. Z 12 Abs. 6 wird gestrichen und dafür gesetzt:" „In der V. Klasse dürfen keine erwachsenen Klasse nur jugendliche, der Schule entlassene, erhält folgenden Zusatz: „3. Schulpflichtige Mitglieder". wird gestrichen und dafür gesetzt: „Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen: 1) für die Mitglieder der I. Klasse 2. Von v. Bar: Dem 8 1 folgende Fassung zu geben: Das Recht, elektri sche Leitungen zur Uebermittelung von Erklärungen und Ge sprächen gegen Bezahlung zu betreiben, steht vorbehaltlich der Bestimmung des 8 2» ausschließlich dem Reich zu. (Nach 8 2a sollen Gemeinden für ihren Bezirk Telegra phen anlegen können.) 3. Von Hammacher: Dem 8 1 folgenden Zusatz zu geben: Das Reich erlangt durch dieses Recht keinen rechtlichen Anspruch auf die Verfügung über fremden Grund und Boden, insbesondere über die öffent lichen Wege und Straßen. Berichterstatter v. Buol referierte über einige neuerdings ein- gegangene Petitionen gegen den Gesetzentwurf, n»meotlich eine solche vom Elektrotechnischen Verein zu Frankfurt a. M. Schrader (sreis.) begründet den Antrag Bar. Redner weist auf die zahlreichen Petitionen zu diesem Gesetzentwürfe hin zum Be weise dafür, daß eS sich hier um eine Frage von bedeutendem Interesse sür daS große Publikum handle. Rücksichten der Partei- Politik scheiden hier vollständig aus, ap- solch« haben wir auch unseren Anttag nicht eingebracht, eSIontmt Hierlediglich der Schutz voü großen und wichtigen Interessen in Bettacht gegen eine zu weit gehende Anwendung de» Telmrapheumonopol«, da« an und für sich ja dem Reich« mcht voreuthaltim werden soll. 8 1 in der männlichen, in der in der VrI. Klasse jugendliche weibliche, der Schule entlassene und in der VIII. Klasse schulpflichtige Mitglieder beiderlei Geschlechts versichert werden". 8 13 Abs. 1 wird die Zahl „13" zwischen den Worten „über — Wochen" .gestrichen und dafür „26" gesetzt. 8 13 Punkt 2 wird gestrichen und dafür gefetzt: „Im Falle der Erwerbsunfähigkeit vom dritten Tage nach dem Tage der Erkrankung ab für die Dauer der ersten 13 Wochen zwei Drittel und für die Dauer der zweiten 13 Wochen die Hälfte des in 8 12 festgesetzten Tagelöhner als Krankengeld für jeden Arbeitstag". 8 19 Ziffer 3 und 4 werden die Worte „unter" gestrichen und dafür „von L4 bis", außerdem folgender Zusatz gesetzt: „5tens für schulpflichtige Mitglieder von 6 Mark". Z 21 werden im ersten Satz die Worte: „welche auszuscheiden haben" gestrichen und dafür gesetzt: „welche bei ihrem Ausscheiden aus der Kasse erwerbslos sind". Der letzte Satz von 8 21 „Erwerbslose dieser Art u. s. w." wird gestrichen und erhält dagegen folgende Fassung: Regierungsvorlage ist absolut unannehmbar, Leun danach würden auch optische Telegraphen, Sprachrohre unL Klingelzüge, Lie nach einem anderen Grundstücke führen, Gegenstand des ReichSmouopolS werden. Es liegt auch nicht der geringste Grund vor, neben dem Betriebe auch die Herstellung der Telegraphen zum ReichSmouopol zu machen, wie dies die Regierungsvorlage will. Gleichzeitig empfiehlt Redner den von seiner Partei vorgeschlagenen 8 2». Elek trische Leituugen zur Uebermittelung von Erklärungen und Ge sprächen gegen Bezahlung können für den auf den Bezirk einer Gemeinde beschränkten Verkehr auch von den Gemeindeverwaltun gen betrieben werden. Staatssekretär v. Stephan: Zu einer Beunruhigung wegen dieses Gesetzes, die der Borredner bemerkt haben wollte, hat für niemand «in Anlaß vorgelegen. Das Nachrichtenwesen muß un bedingt der Aussicht des Reiches unterstehen, eS erheischt daS schon die Sicherheit des Vaterlandes. Hiervon können Lie verbündete« Regierungen nicht abgehcn. Von einer Unterdrückung Ler elektri schen Beleuchtung«- unL KrastüberttagungSwerke kann ga» keine Rede sein. Der Antrag Schrader will bas Reichsmonopol auf elektrisch« Leitungen beschränken, aber da« Reich« muß an« »PM angeführten Sruud« seine Haud Über da« R-chrichtEeftnüber- haupt halten. Dit von» Vorredner anaefühtten UMmMUMUtu, welch« ß 1 im Gesotz« haße» soll, werben st durch« wurst beseitigt. Unser Fernsprechwesen nimmt in »er ««lt h«ml