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41 1892. Erlchctnl täglich, mit Ausnahme der Komi- und Festtage, abends sür den sol- lgenden Tag, Preis vierteljährlich 1 M. so Psg,, enonailich do Pfg,, Kinzel-Nrn, d Pfg, Bestcllungcn -nehmen alle Post- anstalten, Postboten und die Ausgabe stellen des Tage blattes an. Inserat-« cbühren: Einspaltige SorpuS- Feile od, deren Nau« 10 Pfg- Eingesandt und kcklamc» unter dem - McdaktionSstrich 20 Pfg. Nachweis und Offcrten-Annahme Pro Inserat 2b Pfg. extra. kleinster Inseraten« betrag 20 Pfg. Komplizierte Nuscrate nach beson derem Taris. - Freitag dm 19. Februar. Aezirksa^^ ^inlsblatt der Löiligl. Ämtshauptmannschast Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Stadtrats zu Frankenberg. . ,, , , „ , . -— > - -- —-W Die nächste SvuniaMunmcr wird ausnahmsweise v»i» n»«l»siiltt»«8 S Vstir und mnß die Jnseratenannahmc an diesem Tage v«»ri»itt»rr>> LV I K«««I»I«88vi» werden. vis V«rI»S8vxpoaMo» ass rrankvnbvrMr rasoblattos. Bekanntmachuna. Zusolqe Protokolles vom 15. dss. Mts. ist am heutigen Tage für die Firma Alfred Tchievler zu Frankenderg das Folium 279 im Handelsregister für den Mengen Amtsgenchtsdezirk eröffnet und als Firmeninhaber Herr Kaufmann Friedrich, Eklfreb Tchiebler daselbst eingetragen worden. Königlich Sachs. Amtsgericht Frankenberg, am 16. Februar 1892. Wiegand. S. Versteigerung in Auerswalde. Montag, den SS. Februar d. I., von Nachmittag 3 Uhr ab sollen in AuerSwalde 1 Rollwagen mit Plane, 1 Handwagen, 1 Sopha, 1 Glasaufsatz und 1- großer schwarzer Hund gegen sofortige Bezahlung öffentlich versteigert werden. Sammelort: Amtsschenke. Frankenberg, am 18. Februar 1892. Müller, Gerichtsvollzieher. vom Reichstage. In der 175. Sitzung vom 17. Februar stand auf der Tages ordnung Fortsetzung der zweiten Beratung Les Entwurfs eines Gesetzes, detr die Feststellung des Reichsdaushaltsetats sür Las Etatjahr 1892^93. Zunächst wurden die Einnahmen des Etats der Reichsjustiz- verwaltung ohne Besprechung bewilligt und sodann über die zu diesem Etat vorliegende Resolution v. Bars, betr. die Ausliefe rungsverträge, einer Kommission zur Vorberatung zu überweisen, abgestimmt. Dieser Antrag wurde abgelchnt Demnächst kam die quäl. Resolution selbst zur Abstimmung; bei dieser mußte, da die Abstimmung Lurch Erheben von den Si tzen zweifelhaft blieb, zur Auszählung geschritten werden. Bei Lieser stellie sich jedoch heraus, daß Las Haus, welches bekanntlich erst bei einer Anwesenheit von >99 Mitgliedern beschlußfähig ist, nicht beschlußfähig war. Es waren nämlich im ganzen nur 195 Stimmen abgegeben; von diesen waren 98 für, 9. gegen di« Rc- lolntion abgegeben. Präsident v. Lcvetzow beraumte darauf auf 2 Uhr eine neue Sitzung an und setzte auf die Tagesordnung derselben die Fort setzung der Beratung des Militäretats. Die neue Sitzung eröffnete Präsident v. Levetzow um 2j Uhr. Die Beratung wurde in der gestern abgebrochenen Besprechung über das Kapitel „Militärjustizverwaltung" im Etat sür die Ver waltung des Reichsheeres fortgesetzt. v. Kardorfs bedauerte, daß Haußmann Lie schmutzige Wäsche seines engeren VaterlanLes hier vorgesührt habe und betonte dann, Laß es den Sozialdemokraten nur darauf ankomme, das Miß trauen zwischen Osfizieren und Mannschaften zu schüren. Ueber die Notwendigkeit der Beseitigung der militärischen Mißhandlungen seien alle Parteien einig. Der Antrag Buhl Richter gehe indes viel zu weit; derselbe sei politisch monströs und praktisch undurch führbar. Denselben Zweck werde man mit den Nummern 1 und 2 der Kommissionsresolution erreichen, doch sei seinen Freunden die Annahme des Antrages v. Gagern unmöglich. Nach demselben soll die Nummer 1 der von der Kommission beantragten Resolu tion, welche lautet: „Die Militärprozeßordnung baldigst einer Re form, namentlich in der Richtung einer größeren Oeffentlichkeit des Verfahrens, zu unterwerfen" hinzugefügt werden: „unbeschadet der in Bayern bestehenden Regelung". Redner ist der Meinung, daß trotz aller Angriffe unser Unteroffizier- wie unser Osfizierkorps die ersten, der Welt seien. Die nötige Disziplin werde in der deutschen Armee mit Humanität geübt v. Marquardsen (nat.-lib.) erklärte zunächst im allgemeinen feine volle Ucbereinstimmung mit den vorgestrigen Ausführungen seines Parteigenossen Casselmann und ging dann auf einzelne Punkte in der Rede des letzten Vorredners, sowie in den Reden des Reichskanzlers widerlegend ein, wobei er auf die Verband- lungen der bayerischen Kammern des Näheren einging, die Stel lungnahme des bayerischen Kriegsministers wie des bayerischen Ministerpräsidenten hervorhob und namentlich betont«, daß der Zweck der Resolution keineswegs der sein könne, daß die Reichs- regierung das bayerisch- Verfahren unbesehen akzeptiere. Den gestrigen Ausführungen Groebers gegenüber rechtfertigte er, neben der Forderung der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptver- sahrens, besonders auch die ebenfalls in der Resolution Buhl- Richter enthaltene Forderung der „Ständigkeit und Selbständigkeit der Militärgerichte". Daß die Nationallidcralen seit dem No vember v. I. in diesen Fragen eine andere schärfere Stellung an genommen hätten, wie der Reichskanzler meine, sei thatsächlich unrichtig. Redner bittet schließlich, sür Len Antrag Buhl-Richter zu stimmen. v. «otzielski (Pole): Am meisten habe» bisher die polnischen Rekruten anerkanntermaßen zu leiden gehabt. Ich will nach dem Entgegenkommen, welches in letzter Zeit die berechtigten Wünsche der Polen gefunden, aber hieraus nicht weiter eingehen, weil «ch hoffe, daß auch so schon eine Aeuderung eintreten wird. Wir wer den deshalb der von der Budgetkommisston beantragten Resolution zustimmen. . v. Bar (freis.) tritt ganz entschieden für die Oeffentlichkeit des MilitärstrasverfahrenS ein. Das öffentlich« Verfahren ist heute schon nicht nur in kleinen Staaten, wie Schwede», Belgien, Por tugal ic. vorhanden, sondern >n großen Milttärstaat«^ rm«Srank- reich und Rußland, selbst eingeführt. Der «<kwt tritt Mit viel größerem Vertrauen auch seinen Vorgesetzten gegenüber, wenn er weiß, daß ihm das Beschwerderecht gesichert ist. Das deutsche Volk wird ja schließlich darüber entscheiden, welche Resolution ernster gemeint ist, die der Kommission oder Lie Buhls und Richters. Halm (kons) tritt dem Vorredner in seinem Schlußwort bei. DaS deutsche Volk werde allerdings entscheiden, aber auch ersehen, daß der Antrag der Budgetkommisston tiefer in die Ursachen der traurigen Vorkommnisse cinzudringen versuche, welche in Lem Er lasse des Prinzen Georg von Sachsen ausgcführt sind. Außerdem hat der Antrag der Kommission aber auch einen größeren prakti schen Wert. Redner weist dann die von Richter erhobenen An griffe auf den Unterosfizierstand zurück. Früher, als es sich um die Bewilligung der Unteroffizierprämien hier im Reichstag han delte, hat Richter ganz erheblich anders gesprochen. Schädeler (Zentr.) begründet einen von ihm mitunterzeichneten Antrag v. Gagerns: „Der Reichstag wolle beschließen: Zum Zweck sichernde Fürsorge für eine angemessen« Behandlung der Soldaten die verbündeten Regierungen zu ersuchen, 1) die Militärstrafpro zeßordnung baldigst einer Reform, namentlich in der Richtung einer größere» Oeffentlichkeit des Verfahrens zu unterwerfen, un beschadet der in Bayern bereits bestehenden Regelung. Punkt 2 und 3 des Antrages entsprechen dem Kommisfionsantrage." Wenn wir uns hier mit der Militärstrafprozeßordnung zu beschäftigen haben werden, so werden auch meine politischen Freunde ihren prinzipiellen Standpunkt zur Geltung bringen. Zunächst handelt I es sich für mich aber darum, daß Bayern nicht schlechter fortkommt, I als bisher, und das Gute behält, was es hat. Dasselbe anderen I auszuzwingen, die es nicht baben wollen, dazu liegt wahrlich kein Grund vor. Dem dritten Punkt Les Kommissionsautrages (Pflege des christlichen Sinnes) stimme ich aus vollem Herzen zu. Es handelt sich hier um das Fundament der Armee. Hieraus wird die Debatte geschlossen. Bebel konstatiert in einer persönlichen Bemerkung, daß die Mehrheit des Hauses durch Len Debatteschluß ihm das Wort ab geschnitten habe. Haußmann (Demokr.) bemerkt persönlich, daß die Württem berger ihre Beschwerden über militärische Dinge nicht im württem- bergischen Landtage, sondern hier im Reichstage anbringen mußten, weil im Reichstage der württembergische Militäretat beraten werde. Der Antrag v. Gagern wird in der Abstimmung durch Na- mensaufrus mit 140 gegen 103 Stimmen abgelehnt. DaS Rich- tersche Amendement zum Kommissionsantrage, betr. das Duell unwesen, wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozial demokraten ebensalls abgelchnt, desgleichen der erste Teil des Antrages Buhl-Richter, betr. die Anzcigepflicht bei Soldatenmiß handlungen, gegen die stimmen von Nationalliberalen, Freisin nigen und Sozialdemokraten (122 gegen 120 Stimmen). Ange nommen wird dagegen mit 143 gegen IVO Stimmen der Ubnge Teil der Resolution Richter, nach welcher um «ine Reform der Militärstrafprozeßordnung nach dem Borbilde der bayerischen er sucht wird. Dafür stimmen außer Nationalliberalrn, Freisinnigen und Sozialdemokraten auch die bayerischen Zentrumsmitglieder. Angenommen wird ferner Punkt 2 des Kommisfionsantrage« ^Er leichterung des Beschwerderechts), abgelehnt Punkt 3 (Pflege des religiösen Sinnes). Das Kapitel „Militärjustizwesen" wird ge nehmigt. Nächste Sitzung Donnerstag. Vom Landtage. Erster Gegenstand der Tagesordnung der Mitt- wochSsitzung der Ersten K immer war die Beratung des mündlichen Berichts der 4. Deputation über die Petitionen des Obersten z. D. Groh, deS Majors z. D. Wehrhin und des Hauptmann a. D. Edler v. d. Planitz, Befreiung der pensionierten kgl. fächf Offi ziere rc. ohne pensionSsähige Frauen und Kinder von den Beiträgen zur kgl. fächf. Militärwitwen- und Waisenkasse betr. Die Deputation beantragte und die Kammer beschloß in Uebereinstimmung mit der Zwei ten Kammer, die Petition de» Herrn Oberst z. D. Groh der kgl. Staatsregierung zur Berücksichtigung zu überweisen und durch diesen Beschluß die Petitionen der Herren Major Wehrhan und Hauptmann von der Planitz für erledigt zu erklären. Weiter beschloß die Kammer in Uebereinstimmung mit der Zweite» Kammer auf Antrag derselben Deputation, die Petition der Christiane Concordia Haase, JustizsporteleinnehmerS- witwe in Zöblitz um Erhöhung ihrer Pension der Regierung zur Erwägung zu überweisen, die Petition der Töchter der Genannten, um Gewährung einer laufenden Unterstützung, aber auf sich beruhen zu lassen. Die Zweite Kammer erledigte denjenigen Teil de- Etats des Kultus und Unterrichts, welcher sich auf die technische Hochschule, die evangelischen und katho lischen Kirchen, Gymnasien, Realgymnasien und Real schulen, Lehrerseminare, Volksschulen und Taub stummenanstalten bezieht, mit Ausnahme derjenigen Titel, welche durch die den Ständen vorliegenden, dir Gehalts- und bA. Pensionsverhältnisse der Geistlichen und Lehrer betreffenden Gesetzentwürfe berührt werden. Sämtliche Kapitel wurden nach der hin und wieder nachträglich geänderten Regierungsvorlage bewilligt; gestrichen wurde nur die von der StaatSregierung be antragte sechste Alterszulage für die Geistlichen (4500 Mk. nach 30 Dienstjahren). Eine längere Erörterung knüpfte sich nur an Kapitel 96, Volksschulen; sie wurde dadurch veranlaßt, daß Kaden eine Anzahl Fälle vorbrachte, in. welchen nach seiner Ansicht Lchrer das Züchtigungsrecht überschritten haben, und ent-^i wickelte sich schließlich zu einem Meinungsaustausche über sozialdemokratische Taktik und deren Berech tigung. Örtliches und Sächsisches. Frankenberg, 18. Februar 1892. f Beim Herannahen des Musterungsgeschäftes sei folgendes mitgeteilt: Nach den Bestimmungen der Militärersatzinstruktion darf kein Gestellungspflichtiger das Aushebungslokal vor seiner Abfertigung wieder verlassen, sein Fehlen beim Auftritt seitens der Kom mission zieht den Verlust des Losungsrechts und der Losnummer, sowie die vorzugsweise Heranziehung zur Ableistung der Militärpflicht nach sich. Wer in Vor bereitung zu einem Ledensberufe oder in Erlernung einer Kunst begriffen ist, durch deren Unterbrechung bedeutender Nachteil sür ihn entstehen würde, oder wer seinen dauernden Aufenthalt im Auslande hat, oder wer der einzige Ernährer hilfloser Familie, er werbsunfähiger Eltern, Großeltern und Geschwister, der Sohn eines zur Arbeit unfähigen Grundbesitzer-, der nächstälteste Bruder eines vor dem Feinde geblie benen oder an den erhaltenen Wunden gestorbenen Soldaten u. s. w. ist, kann gegen seine Einstellung in den Militärdienst reklamieren. Die Reklamationen sind von der OrtSbehörde zu beglaubigen und einige Zeit vor Beginn de- Ersatzgeschäftes — also schon jetzt — bei dem Zivilvorsitzenden der Ersatzkommisto» einzureichen.