Volltext Seite (XML)
27. Mittwoch, den 3. Februar. 1892. mr: Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaf! Flöha, des König!. Amtsgerichts und des Ltadtrats zu Frankenberg. «scheint tLzlich, mit «»»nähme der Vonn- und Festtage, abends für den fol ¬ genden Tag. Preis vierteljährlich 1 M. so Pfg., «onatlich d» Pfg,, «inzel-Nrn, »Pfg, kestellungen richmen alle Post anstallen, Postboten und die Ausgabe stellen de» Tage blattes an. Äezirksa^^ It«i»lLiir8V«rL»lLrviL. Das Konkursverfahren über das Vermögen deS Cigarrenfabrikanten Ernst Theodor Klaus, Inhaber der Firma Trust Klaus H Co. in Frankenberg, wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 5. Januar 1892 angenommene Zwangs vergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom nämlichen Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Frankenberg, am 2. Februar 1892. Königliches Amtsgericht. gez. Wiegand. Veröffentlicht: Günther, Gerichtsschrelber. Inserat-» edühren: LtnsPaltlge Korpus- Yelle »d. deren Raun» 10 Pf«, > Singesandt und Reklamen unter dem k Redaktion»strtch 20 Pf« Nachwci» uud offerteu-Anna-mc pro Inserat 28 Pf«, extra. Kleinster Jnseraten- betrag M Psg. Komplizierte Inserate nach beson derem Tarif, Interesse der rechtzeitigen Fertigstellung und Ausgabe unseres 6efalll8st so zeitig als möglich erfolgen zu lassen. Größere Inserate erbltten wir bis vormittags IO Uhr, während kleinere Inserate bis IS Uhr mittags mÄ" »nr später einlaufende Anzeigen können wir eine Garantie des Abdrucks m der bezüglichen Abendnummer nicht übernehmen. außerhalb des deutschen Reichs und Oesterreichs, soweit solche im Gebiet des Weltpostvereins liegen, geschieht der Versand in wöchentlichen Kreuzband- Sendungen von uns unter Portoansatz von 1 M. 50 Pf. per Vierteljahr. »L« Lxpvckttt»» «I. »Ä. B. L. «m- Er-- B und den Zuschauern wiederholt Ausrufe der Bewun derung und Anerkennung entlockten. Ein spezielles Eingehen auf den Inhalt des Vortrages ist nicht gut möglich — derartiges muß selbst gehört bez. gesehen sein. Das Interesse des Publikums an dem fesseln- den Vortrag sowohl, als auch an der Vorführung der Lichtbilder blieb bis zum Schlüsse ein unverändert reges und kann dem Herrn Vortragenden als ein günstiges Vorzeichen für den Erfolg etwa in späterer Zeit hier noch in Aussicht genommener Vorträge gelten. -f Die Städte Leisnig und Annaberg scheinen die anderen, Fernfprechanlagen besitzenden Provinzialstädte überflügeln zu wollm. Bekanntlich ist es der Wunsch aller dieser Städte, durch Fernsprcchlinie dem zwischen einer sich stetig vergrößernden Anzahl größerer säch sischen Städte bereits bestehenden Fernsprechnetz ange schlossen zu werden, welchem Wunsch auch die hiesigen Interessenten durch Anregung der Anlage einer Fern sprechlinie Fraukenbeig-Chemnitz wiederholt, bis jetzt aber vergeblich Ausdruck gegeben haben. W e nun die Lokalblätter der oben genannten zwei Städte (Leisnig und Annaberg) mitleilen können, hat der Herr Staatssekretär des Reichspastamtes, v. Stephan, genehmigt, daß eine Fecnsprechlinie von Leisnig nach Leipzig noch in diesem Jahre in Bau genommen und eine Fernsprechlinie zwischen Annaberg Buchholz nach Chemnitz im nächsten Rechnungsjahr hergestellt werde. Es steht wohl nun auch zu erwarten, daß Franken berg nicht mehr allzu lange auf seine ersehnte Fern sprechlinie nach Chemnitz zu harren braucht. fr. Aus dem westlichen Amtsbezirk. Den vielen Schadenfeuern, welche in neuerer Zeit in AuerSwalde vorgekommen und fast sämtlich unentdeck ten ruchlosen Händen zuzuschreiben sind, hat sich in uug bcizuwohnen. Nun geht es a» ein Handanlegen für den kom menden Festtag und die Borbereitungen sind gar nicht so unbe deutend, besonders für das weibliche Geschlecht, da der gute Ton ein weuigstens dreimaliges Umkleiden zur Pflicht macht, silr den Kirchgang, den Hochzeitstisch und den darauf folgenden Tanz. Am Hochzeitstage herrschen eine Menge Umständlichkeiten und eigentümliche Bräuche. Die Sitte verlangt eine mehrmalige Braut werbung, gestattet dem Bräutigam aber nicht, selbst dabei handelnd oder redend auszutretc». In seinem Namen und Auftrag handelt «in „Freimann", ein älterer verheirateter Freund; ein solcher steht auch der Braut zur Seite. Auster diesen fungieren noch der „Brauldiener mit seinen Mitgesellen", denen di« Ausgabe zusällt, dem Brautpaar das Ehrengeleit in di« Kirche und von dort zurück nach Hause zu geben und dieTischb«di«nung bei de« in der Regel zahlreich sich einfindenden Gästen zu übernehmen. Die „Braut- fungser" hat di« Braut um- und anzuklkiden und ihr die Speisen zu zerlegen. Im Hause des Bräutigams versammel» sich besten Anver wandte und Freunde und reihen sich zu einem bunten Zuge, dem ein Mufikkorps und der Freimann, dem Bräutigam zur Seite, voranschrciten, während im Elteruhause die festlich geschmückte Braut der Anknnst des Zuges enlgegensieht. Das große Hoslhor, das bisher dem Empfang lieber Gäste offen gestanden hat, wird sorg fältig geschlossen; denn zur Erhebung der Lustbarkeit trägt nutzt wenig die üblich gewordene Sitte bei, das Thor von den Kom menden erstürmen zu lassen. Als gelte eS, «ine Bnrg zu «robern — rin MSdchenh«rz ist ja allerdings eine Burg, wie Dichter ver sichern — stößt und treibt der außenstehend« Haus« an da» Thor. Wohl widersteht es eine Zeitlang dem begehrlichen Drängen und den Schlägen, doch muß seine Festigkeit d«r vereint« Srastaustreng- ung endlich weichen. Die gewaltige» Flügel schlagen weit zurück und mit Jubelgefchrei hält daS fröhliche Volk seinen Einzug. Doch bald hemmt e» seine Schritte. Der Lärm verhallt und eine feier lich« Stille tritt ei». Denn in der Nähe de« Hosthore» -steht ernst und würdig, während die Braut mit ihren Freundinn« im Zim mer verbleibt, deren Freimann mit seinem Geleit. Höflich grü ßend versichert der Kollege an der Seite des Bräutigams sich der Anwesenheit der Gäste im anderen Hause und erbittet sich bau« die Erlaubnis, mit seinen Zeugen in die Behausung des Braut vaters eintreten zu dürfen. Nach einer kurzen, in hergebrachte« Formeln sich bewegenden Rede wird diese erteilt und der schnell sich ordnende Zug schreitet unter dem Klange der Musik vorwärt», bis Freimann und Bräutigam die Hausthllre erreicht haben, den« weiter in das Haus einzudring««, ist noch nicht erlaubt. Der Freimann des Bräutigams beginnt nun neu« Verhand lungen, es folgen Redon und Gegenreden und schließlich verlangt «r, daß der Ehrenkranz der Braut genommen und dem Bräuti gam aufgesetzt werde. Es ist nämlich Sitte, daß Lie Braut am Hochzeitstage außer dem vollen Myrtenkränze noch einen ähnlichen, nur bedeutend kleineren, etwa im Umsauge eines Fünsmarkstücke», trägt; derselbe ist aus Myrtenblättern geflochten, mit „roter Tren- seide" verknüpft, und wird dem Bräutigam von der Brautjungfer künstlich vorn am Scheitel befestigt. Bei dem Ueberreichen de» Kranzes, dem ein weißes Tuch twigefügt wird, sagt die Braut jungfer: „Nehmt hin die «ränzlein beide, tragt sie mit großer Freude; darüber spricht Gott seinen Segen, und daran ist ja all'» gelegen." Jetzt tritt der Freimann in Las Zimmer, um die Braut werbend, mit der Spende einer ost ansehnlichen Summe, dem Ge scheut des Bräutigams, die auf einem Teller aufgehäuft liegt. Dazu sagt er die Worte: „Mein vielgeliebter Herr Letter! SS läßt der ehrbare Herr Bräutigam bitten um die ehr- und tugeud- same Braut, daß ihm dieselbe möge zugeführt und ihm übergeben werden, daß er versichert werde mit dem Handschlag bis aus Le» Priesters Handschlag." Hier wird zur allgemeinen Erheiterung zuweilen ein armes, altes Mütterchen, die sogenannte „alte Brant" mit der Anfrage präsentiert, ob dies vielleicht die Erwählte fei- (Mvglicherweise in Erinnerung an Jakob, der zuerst mit Le« für- lieb nehmen mußte.) Ein Geldgeschenk veranlaßt sie indeffm, allen etwaigen Hoffnungen für immer zu entsagen, und rum erst wrrd von ihrem Freimann, während ihre Befreundeten im Zimmer o«- bleiben, Lie rechte Brant in die Hansflur geführt und deMdmt Harrend« mit d« Worten übergeben: „Mein lreber Herr MM» der Nacht zum 1. Februar ein weiteres angereiht. Gegen 9 Uhr schlugen Flammen aus der Scheune de- Gutsbesitzers Geyer im Oberdorf heraus und verzehr ten in kurzer Zeit daS stattliche Gebäude samt de» darin aufqespeicherten Vorräten. Die beiden Feuer wehren des Dorfes mußten sich auf vas Niederreißen des brennenden Gebälkes und die Sicherung de- Wohnhauses beschränken. Dieser Fall ist um so trauriger, als er einen vom Schicksal sonst schon schwer heimgesuchten Mann betrifft. Tags vorher hatte er seine in Kindesnöten von 8 unerzogenen Kindern plötzlich weggestorbene Frau begraben. Am Unglücks'age nachmittags hatte er sich nach Otten dorf begeben, um sich dort nach einer Wirtschafterin umzuthuen. Bei der Rückkehr war die Scheune schon beinahe niedergebrannt. Die Teilnahme mit dem schwergeprüften, mit Glücksgütern nicht eben gesegneten Manne ist eine allgemeine. — Ueber das Befinden dir Königin Karola wurde am Montag mittag folgendes Bülletin von früh 8 Uhr ausgegeben: Auch in der vergangenen Nacht hat die Königin ruhig geschlafen. Gestern abend war Allerhöchstdieselbe fast ganz fieberfrei. Der Husten ist unbedeutend, das Allgemeinbefinden besser und die Kräfte haben etwas zugenommen. — Regelmäßige Bülletins werden nicht mehr ausgegeben. — Nachträglich wird ein längerer Erlaß des Feld marschalls Prinzen Georg von Sachsen bekannt, worin dieser in seiner Eigenschaft als kommandierender General des 12. Armeekorps sich den ihm unterstellten Offi zieren gegenüber sehr energisch gegen die Solvaten- mißhandlungen ausspricht. Der Prinz sagt von ein zelnen, ihm bekannt gewordenen Fällen, daß sie sich als raffinierte Quälers als Ausfluß einer Roheit und Verwilderung, wie man sie bei den Unteroffi- c 18S2. pr.so» 000 Ks Sr., do. Flau. SW bi» t »omi- Bran- hl- und l" pr. br» Klnom. jt» Sdß tt) per » Ber- >. 4«,70 Bour Landtage. Die Zweite Kammer verwies in ihrer Montags- sitzung das königliche Dekret Nr. 36, einen 2. Nach- ordentlichen Staatshaushaltsetat auf die 2ayre 18W—91 betreffend, nach kurzer Debatte, in welcher sich durchgängig Einverständnis mit den ge stellten Forderungen zeigte und nur einzelne weiter gehende Wünsche ausgesprochen wurden, an die Fi nanzdeputation und erledigte sodann den durch kgl. Dekret Nr. 6 vorgelegten Gesetzentwurf wegen Abän derung des Brandversicherungsgesetzes vom 25. Au gust 1876 durch Annahme der Anträge der Gefetzge- bungsdevutation, welche in allen Hauptpunkten auf Annahme der Regierungsvorlage hinausliefen, über dieselbe aber insoweit hinausgingen, als die von den Versicherungsanstalten an die Gemeinden und Fabrik besitzer, welche Feuerwehren halten, zu zahlenden Bei träge zu den Feuerlöscheinrichtungen, soweit dieselben zur Zeit die Höhe von 1 Prozent der Versicherungs beiträge überschreiten, nm 1—2 Prozent erhöht wer den sollen. Örtliches mid Sächsisches. Frankenberg, 2. Februar 1892. f Der von dem Astronomen Herrn Sophus Trom- holt gestern abend im Roßsaale un Nahmen des Ge werbevereins abgehaltene Vortrag über die Reise un seres Kaisers Wilhelm II. in Norwegen im Sommer 1889 war überaus zahlreich besucht und hatten sich neben den Mitgliedern auch viele Gäste eingestellt. Der Vo:trag wurde erläutert durch zahlreiche pracht volle farbige Lichtbilder, welche ein naturgetreues Ab bild der landschaftlichen Schönheit des Nordens boten Hochzeitsgebräuche in Schlesien. Der bekannte Kulturhistorikcr W. H. Riehl sagt: „Die Sitte Ler Bauern ist ein lebendiges Archiv, ein historisches Ouelleubuch von unschätzbarem Wertet" Trotz d«S Einflusses der großen Städte und der Veränderung und Vielgestaltigkeit der modernen Erwerbsverhältnisse habe» sich im deutschen Bauernstände noch eine Menge eigentümlicher, althergebrachter «itten, Gewohnheiten und Anschauungen erhalten, die dem Leben aus dem Dorfe «inen mehr oder weniger patriarchalischen, familiäre» Charakter verleihen. Be- .sonders die Hochzeiten aus dem Lande sind reich an Eigeniümlich- reiten der erwähnten Art. Im folgenden geben wir einen kleinen Ueberblick über die Hochzeitsbräuche und -Sitten, wie sie sich noch heute in Schlesien erhalten haben. Daß Heiraten auS bloßer Liebe selten auf dem Lande geschlos- «en werden, daß die Frage nach dem Mein und Dein herüber und hinüber sehr häufig einen grundwesentlichen Faktor bildet, wird nicht ausfallen. Haben die beiderseitigen Eltern oder Vormünder, was zuweilen sehr.frühzeitig geschieht, aus Grund des vorhandenen Vermögens ober der zu erwartenden Erbschaft die Vermählung -von Sohn und Tochter paffend gesunde», bezeigen die für einan der Bestimmten keine entschiedene Abneigung und ist der Unter schied der Jahre kein allzugroßer, so geht alles nach Wunsm. An einem festgesetzte» Lage versammeln sich sodann bei ein- brechender Nacht die Häupter beider Familien, unter Zuziehung Ler nächsten Verwandt« als Zeugen zum „Bersprcchuis" und silieren hier, als handle «S sich um die Punktatton eines Erbver trage« fürstlicher Personen, was Grete d«m HanS mUbrmgt, wie «s mit der Erbschaft Ler etwa auS der Ehr hervvrgehenden Kinder gehalten werden, «ad welchen „Auszug" nach dem Tode des Gat ten die betrübte Witwe erhalten soll. W't nn Laufs«» verbreitet Ach das freudige Ereignis von der Verlobung na Dorfe und im Hause d«r vrautelt«rn wird schleunigst alle» für den Lrautag vor- dereüet. Demselben geht der «inladunastag <m^elch«m „Brautdiener", schmucke jung« Bauernsöhne, d-G Dorf durch»«« «ad di« Gäste nntn ganz befnmmten Formeln einlad«, der Trau-