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^18 Sonnabend, den 23. Januar. 1892 Ämlsblatt der Lönigl. Amtshauptmamlschast Flöha, des König!. Amtsgerichts und -es Stadtrats )« Frankenberg Dircctvr. Ola«- H Müller, Gerichtsvollzieher. .eiäon, I ver- >vts8, M okl. Mluer. a-lich, «u «»«nah«« d« Sami- »ndJrfttag«, atro»« ftlr d«n sol- -g«ndkn lag. »r-i» vi-rttltiihrlich » «. »0 Pfg.. «umattich ,» Psg., *il>t«l-«rn. «Pfg. vkftrünngen «hmen an« Post- «mstaltm, Postboten «d dir «urgab«, stesten der Loge- blatt«« in. eit Wui- Usu unä rliodo !8tern - unä JnsceatOebsthren: Einspaltig« Sorpu«- g«tt« ob. deren «an« WPfg. > Eingefandt und EeNam-n unter dem ' Redaktlonistrich »Pf». Nachwelt und Vssertcn-Annahine pro Inserat SS Pfg- «ktra. Elelnster Jnserateu- betrag N Psg. ikompltjlertc Inserate nach beson derem Tarif. u Uvck «ixen, an 23. ab. ^oths. >enSversiche- i allen er- tvr. fen gösse 2. kf««> >5. Ne Anstalt en LVVV z das Ziel ! ich daS Sgeld zu- ruar für Das ge- ein-Bersteigernng. Montag de» SS. Januar d. I., von Nachm. jb Uhr an, sollen im Restaurant „Germania" hier, Altenhainer Str., 4 Gebinde Ungarwein (Med. Ungarwein und Menefer Ausbruch) und 1 Kiste Wein-Proben gegen sofortige Kezahlung öffentlich versteigert werden. Frankenberg, am 22. Januar 1392 Mg. sammluug Adt (nat.-lib.) werden für giltig erklärt, die Wahl Szipio (u.-l.) wird beanstandet. Bezüglich der Wahl v. Saldern-Ahlimbs (kous.) beantragt die Wahlprüsuiigskominissioil GiltigkeitSerklärung. Die Proteste gegen diese Wahl stützen sich auf die Farbe der Stimm zettel. Die Kommission hat aber erkannt, daß die Farbe der Zettel die vorschriftsmäßige weiße ist. Mumkcl (freis.): Es hat Leute gegeben, die schwarz für weiß angesehen haben. Daruin handelt cs sich hier aber nicht, sondern darum, daß das Wahlgesetz verlangt, daß sich die Stimmzettel in der Farbe nicht unterscheiden dürfen. Die vorliegende Nüance von Weiß ist aber entschiede» ein Unterscheidungsmerkmal. Gröber (Zentr.) greift die Mehrheit der Wahlprüsungskom- mission wegen ihres Beschlußes scharf an, und zieht sich deshalb eine Rüge des Präsidenten zu. v. Steinau (kons): Die Rüge des Präsidenten enthebt mich der Aufgabe, deni Vorredner gegenüber noch gröber zu werden. Präsident v. Lcvetzow: Hier ist niemand grob geworden. v. Steinau führt aus, daß cs ein rein weißes Papier über haupt nicht gebe; weißes Papier werde immer gewisse Nüancen haben. Singer: Die Stimmzettel für den Grafen Salderu unter- fcheiden sich nicht nur durch die Farbe, sondern auch Lurch eiu äußeres Kennzeichen von den übrigen, indem sie nach dem Druck auseinander lagen und nun der Name des Kandidaten aus der Rückseite abgekialscht ist. Dohrn, Vollrath (srcis.h Auer (Soz.-Deiu.) bestreiten, daß die Stimmzettel für den Grafen Salderu weiß seien. Graf Kanitz (kons.) stellt fest, daß die Farbe Ler Stimmzettel keinen Wähler verhindert habe, Leu Kandidaten zu wählen, welchen er wählen wollte. v. Steinau betont, daß Lie Freisinnigen Zettel von derselben Farbe verwendet hätten. (Er weist zwei Exemplare vor.) Schneider, Buhl (nat.-lib.), Lingens (Zentr.), Liebermann v. Sonnenburg (Antisem.) sprechen sür die Giltigkeit der Wahl. Mit >12 gegen VS Stimmen wird Lie Wahl schließlich sür giltig erklärt. Die Wahl Fürst Bismarcks, Daus (freis.) werden für giltig erklärt, Loch fallen über die in den Wahlprotesteu behaupteten Un regelmäßigkeiten Erhebungen staltfinden. 19. <1. N. vsrscbioä naob langer, sobvsrer Xraalctisit Ullgsr sdo- waligsr ^nat8gsno88s, 6er kös^ollulobsrlskrsr sm. Herr Dr xkil kkivksnck Wir detransrn aufrichtig ckan trüben HsimFLUA Zs8 OadinAsoodioäonsu, clor unbsrer ^nvtalt 8öit ibrsm Ls8t6bsn unä vabrsnck eins8 2öitrsums8 von 15 Andren seins ganss Kraft gsviämst unä sied ckureb seine Iraus unä ll'üobtiglceit in äsr Lsrufsarbeit, äurob sein geäisAeues Wissen unä äurod äie Lisclsrlceit seines Ollarakters eiu bloibonckea ^näsnbsn gesivbert Kat. NkLsSs l'ranIcendsrA, am 22. Januar 1892. ÜL8 I.vki'6i'I<oIIegium dsn kvslsokuls mit ?50g>mnssium. Bom Landtage. Die Erste Kammer beschäftigte sich in ihrer Donners- tagssitzung mit der allgemeinen Vorberatung d.s An- trag-s des Rittergutsbesitzers v. Trützschlcr-Dorfstadt, die Abänderung des Gesetzes über die Landes-Brand versicherungsanstalt betr. Der Antrag v. Trützschler lautet: Die Kammer wolle beschließen: l) die kgl. StaatSregierung zu ersuchen, in den mittelst kgl. Dekret vom 11. November v. I. vorgelegten Gesetzentwurf über die Abänderung dcS LandeS-BrandversicherungS- gefetzes an Stelle deS Z 82a folgende Bestimmung aufzunehmen: „für die der Gebäudeabteilung vom 1. Januar 1892 zuwachsende Versicherungssumme hat die Ansammlung des Vorschuß- und Reservefonds zudem Betrage von Proz. zu erfolgen"; 2) die hohe Zweite Kammer zum Beitritt zu dlefem Beschlusse einzuladen. Rittergutsbesitzer Peltz-Ramsdorf brachte dagegen den Antrag ein, der von v. Trützschler be antragten Bestimmung folgende Fassung zu geben. „Für diejenige Versicherungssumme, welche der Ge- däüdeabttllung über den Betrag von 3725 Millionen Mt. hinaus zuwäLst, ist der Vorschuß- und Reserve- fokvS nnr in Höhe von Proz. anzusammelu." Rittergutsbesitzer von Trützschler begründet zunächst seinen Antrag, der lediglich bezwecke, die Frage zur Erörterung zu bringen, ob die Ansammlung deS Vor schuß und Reservefonds in dem durch das Gefetz vom 26. August 1875 vorgeschriebenen Maße noch fernerhin zu handhaben sei. In den letzten Jahren fei die Versicherungssumme auf das Doppelte (auf 3800 Millionen) gestiegen und in demselben Maße auch der Vorschuß- und Reservefonds, der jetzt auf die Höhe von 11 Millionen angewachsen ist. Hätte man eine solche Zunahme der Versicherungssumme geahnt, so wäre man jedenfalls schon früher darauf zuge kommen, den Prozentsatz des Zuschusses zu dem Re servefonds zu erniedrigen. Er habe sich deshalb die Frage vorgelegt, ob unter diesen Umständen nicht auf eine Abminderung jener Zuschüsse hinzuwirken sei. Bn der großen Garantie, welche für die Anstalt ge wonnen ist und bei der außerordentlich günstigen Ge schäftslage derselben erscheine eine solche Ermäßigung unbedenklich, und zwar habe er eine ungefähr sechs fache Abminderung in Aussicht genommen, bei welcher der Reservefonds rmmer noch ansehnlich wachsen wird. Dieser würde z. B. 1888 um 68000, 1889 um 74000, 1890 um 88000, 1891 um ca. 80000 M. gewachsen sein. Sein Antrag würde also der Rücksicht, welche die Vorsicht gebietet, immer noch entsprechen. Al- Zeitpunkt für den Eintritt dieser Verminderung habe er den 1. Januar 1892 gewählt, er habe jedoch nichts einzuwenden, wenn derselbe noch weiter zurückverlegt wird, wie dies der Antrag Peltz anstrebt. Ritter gutsbesitzer Peltz-Ramsdorf bemerkt, daß sich sein An trag mit der Tendenz und der Begründung deS v. Trützschlerschen Antrages vollkommen deckt und lediglich nur bezwecke, die verminderte Ansammlung des Reservefonds ans einen früheren Zeitpunkt, näm lich auf den 1. Januar 1891, wo die Versicherungs summe der Gebäudeabteilung 3725 Millionen betrug, zurückzuführen, v. Trützschler zog hierauf seine Fassung zu gunsten der Fassung deS Abg. v. Peltz zurüF Dem Vorschläge des Direktoriums entsprechend, be schloß die Kammer, den Antrag Peltz der ersten Depu tation in Vernehmung mit der dritten Deputation zur Berichterstattung zu überweisen. Zum Schlüsse ge langte noch die Beschwerde deS vormaligen Bahn wärters Beck in Klotzsche, dessen Pensionierung betr., zur Beratung. Die Kammer trat ohne Debatte und einstimmig auf Antrag der vierten Deputation dem Beschlusse der Zweiten Kammer bei und ließ die Be schwerde auf sich beruhen. Den einzigen Gegenstand der Tagesordnung der Zweiten Kammer bildete die allgemeine Vorberatung deS kgl. Dekrets Nr. 34, einen Gesetzentwurf wegen Pensionserhöhungen sür die Geistlichen, Lehrer und die Hinterlassenen derselben betr. Der Gesetzentwurf beabsichtigt, die Pensionen der bereits im Ruhestande befindlichen Geistlichen und Lehrer, sowie der Hinter lassenen derselben in derselben Weise zu erhöhen, wie Vom Reichstage. In Ler 153. Sitzung vom 21. Januar stanL auf Ler Tages ordnung die erste und eventuell Lie zweite Beratung des Abkom mens zwischen dem Reich und Oesterreich-Ungarn über den gegen seitigen Patent-, Muster- und Markenschutz nebst Schlußprotokoll. . Urfeld (freis.) betont, Laß Las Abkommen in der deutschen Geschäftswelt eine sympathische Ansnahme findet. Hoffeut- lich werden ähnliche Verträge auch mit anderen Staaten abge schlossen werden. Erfreulich ist, daß Lie Bcgrünknng Ler Vorlage den Mangel eines Schutzes Ler Warenbezeichnung als eine Lücke in unserer Gesetzgebung anerkennt, die hoffentlich bald genug wird ausgcfullt werden. Redner beklagt ferner die rigorose Behandlung, welche England den ans Deutschland dorthin emgesührteu Waren zu teil werden lasse und empfiehlt auch in die Patent- rc. Schutz- konventionen die Meistbcgünstigungsklausel aufzunehmcn. Die be- stehende Gesetzgebung aber ist dahin zu ergänzen, daß, wenn ein auswärtiger Staat unseren deutschen Erzeugnissen Schwierigkeiten bereitet, die Erzeugnisse Les betreffenden Landes bei der Ausfuhr nach Deutschland in gleicher Weise behandelt werden sollen. Direktor im NeichSamt des Innern Nieberding dankt dem Redner für seine günstige Beurteilung der Vorlage. Die Regie rung glaubt Lurch Separatabkommen auf Ler Grundlage des vor liegenden Entwurfs die deutschen Interessen am besten zu berück sichtigen. Ein Gesetzentwurf, betr. Len Markenschutz, durch welchen auch die Warenbezeichnung geschützt werden soll, ist i» Vorberei tung und wird hoffentlich dem Reichstage in nächster Session zu- geben. Hammacher (nat.-lib.) weist auf die Verschiedenheiten des deut schen und österreichischen Patentschntzgesetzes hin, durch welche Deutschland benachteiligt wird, und fragt, ob es nicht gelungen sei, eine Ausgleichung der österreichischen mit Ler deutschen Gesetzgebung zu erlangen. Er bedauere, daß in dieser Hinsicht Lie Vorlage, deren allgemein« Tendenz er billige, Bestimmungen zum Nachteii Ler deutschen Industrie enthalte, die ihm die Annahme unmöglich machten. Liebermann v. Sounenberg (Antis.) wünscht, daß auch über Las Urheberrecht an Werken Ler Kunst und Wissenschaft eine Ver einbarung mit Oesterreich - Ungarn zu stände lomnie, und ein heitliche Bestimmungen für beide Staaten geschaffen werden. Menzer (kons.): Jin allgemeinen beruht die Patentschutzgesetz- gebuug in Deutschland und Oesterreich-Ungarn aus gleichen Grund lagen, doch steht Deutschland um einige Pferdelängen voraus. Daraus, daß Oesterreich leinen Gebrauchsmusterschutz hat und daß die Begrenzung der Patente dort eine kürzere ist, al» m Deutsch land, entstehen sür uns Nachteile, »der die obwaltenden Bedenken gegen Einzelheiten de» Vertrages sind doch nicht so erheblich, nm »eine politischen Freunde zu verhindern, für den «ertrag zu b""^reltor Nieberding: lieber den Schutz deS Urheberrechtes an Werken der Kunst und Wissenschaft liegt eine Interpellation vor, bei deren Beratung dieser Gegenstand zu erörtern sein wird; mit den Handelsverträgen steht sie naturgemäß m keinem Zusammen- bang. Wenn die österreichische Gesetzgebung in einzelnen Punkten Leu deutschen Interessen nicht entspricht, so ist m anderen Punkten wieder da« Umgekehrte der Fall. So sind die Patentgebühren m Deutschland höher, al» in Oesterreich, mithin findet ein Ausgleich d*" Horwitz (sreis.) erkennt Lie gegen die Vorlage sprechenden Bedenken au. Wir befinden unS desselben gegenüber aber m einer gewissen Zwangslage, sodaß eine «blehnuug unmöglich ist. Samhammer (freis.) empfiehlt im Hinblick ans da» Gewicht Ler erhobenen Bedenken Lie lleberweisung der Vorlage an eine Kommission. ES sei ja nicht so erheblich, wen» der Vertrag etw-S später «a Krast trete. . . Hammacher meint, daß mit einem Bertraae, wie Lem vor- liegeuden, der deutsche Erfinder geradtjn mS Ausland getrieben Vozsig« wird hierauf an eine Kommission »in 15 Mit- sMÄihlprÜsnnse« Die Wahl Merbach« (tmls.) und , Hausvermiethlmg. k-wn^E^meinde gehörige, derzeit noch von Herrn Archidiaconus Diaconatqebäude am Kirchplatze hier soll an einen Zuverlässigen, zahlungsfähigen Unternehmer vermiethet werden. «, i bls spätestens 26. Januar d. Js. in der Stadthaupttasse — RathhauS, I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 5 — entgegengenommen, woselbst auch die Verpachtunasbedl^ , , i Frankenberg, den 19. Januar 1892. Der Stadtrat h. — vr Beck Bürgermeister. St. lnzeige nd Damen lmgebung «Sastho? «»L- und » eröffnen Heilnehmer, lch zu er- ,ll uzlehrer. W—