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Sächsische Staatszeitung : 18.05.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-05-18
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191805185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19180518
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19180518
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1918
-
Monat
1918-05
- Tag 1918-05-18
-
Monat
1918-05
-
Jahr
1918
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 18.05.1918
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rs6 -»»stimm«,. Dabei stnbj HLngige« Sozialdemokraten bei. da» gebnisse des Dekrer Nr. zutage«. BerrinignNFsWrfatzrett» über d«» Mnigl. 21, Gewckß-tuttgs voir Te^rrrungs- uns nicht ganz in der Mitte getroffen hätten, sondern auf einem Standpunkte, welcher der Ersten Kammer entgegenkäme. Das ist nicht der Fall. Unsere Sätze, die Ihnen im Vereinigungs- verfallen vorgeichlagen werden, bleiben noch unter der Hälfte. Ich bitte Sie,- da» nachzurechnen. Es ist sehr leicht nach zuprüfen. Im allgemeinen kann ich mich nur dem anschliehen, was so eben der Hr. Vorredner sagte. Ich meine, e» wird zum Segen unseres Lande» sein, daß wir, um die Allgemeinheit gegen die Spekulationsbestrebungeu gewisser Kreise zu schützen, in gemein schaftlicher Arbeit mit der Regierung da» Gesetz zustande bringen, und ich glaube, die Zweite Kammer hat da» ihr«ge getan, wenn auch ihre Wünsche, die »um Schatze der Allgemeinheit noch weitergingen, nicht voll befriedigt werden konnten. (Bravo l rechts.) Hierauf tritt die Kammer den Beschlüssen des Ber ri nigungsversahren» gegen die drei Stimmen der Unab- Gtaat»mi«ister v. Oeßdewitz: (nach de» stenvgaaphifichen Nicderfchriftmch, sechr Mebeten Herren« Di« Größe der Apsgeb», dich der- Regler unp- im» tun, Ständen bei dem Kohle, reWpgeseß g*-- stellt war, ua» d« Umfang dev Arbeiten, die geieistet wurden, cpö» Mi, da» Rerbi, d«r Srlkbigvestf noch einig» Worte- hier an- -nscksipße«. Zmeäch- mOchte» ich» meiner- GermMnng darüber Ausdruck geben, daß c» gelungen ist, einen beinahe einchimmigen Beschlug zu dem anßrroröenttich schwierig«, un» verwickelten Gesetz hrrbPtWfüßrrn. Dav« möchte ich aber die Gelegenheit nicht vo übergehen lassen, der geehrten aukervrdrntstchon Depu tation und inSbesmÄnrr ihren Herren Berichterstattern, die hier — ich möchte bekmbr saßen — in jahrelanger «Weit sich mit der Sache besaßt haben, den aufrichtigsten Dank der Regierung (nwzchpnchen für da», wa» sie zum Besten der Allgemeinheit getestet haben. (Lebhafte* Bravok) HimmsstMnmvchtr ich noch, m. H., daß auch di» Herren, ans di» ich mich besonder» zu stützen habe, die Herren Referenten de» Ministeriums dw Kommissare, doch auch einen nicht geringen Tait de» Danke» für sich in An spruch nehmen können. (Lebhafte, Beifall und ZuUmmung.) Deren Arbeit trat ja vielleicht nicht so an da- Licht, wie sie e» ihrem Werte nach wohl verdient hätte. Aster ich mvchte au- eigener Wissenschaft hervvrheben, daß von den Herrrir von der Entwurfsaufstellung an wirklich außerordentlich viel gearbeitet worden ist. Di« Sitzungen waren ungewöhnlich zahlreich und schwierig. Und wie oft haben die Herren die Nacht opfern müssen, um die Vorbereitungen für den nächster» Taff z:r treffen. Sie werden- e» mtr alle nachftchlew können, wenn ich- mich ver anlaßt sehe, anch diesen Herren meinen Dank hier öffentkich au»« zusprechen. (Lebhafter Beifall) M. H.! Das Ergrbni» ist ja nicht für- all» Teile ein voll befriedigende»; in solchen, den verschiedensten Gesichtspunkten unterliegenden Fragen ist ein Ergebnis nur bei gi^enfeitigem Nachgebcn zu erreichen. Vir bMnn alle nachgeben müssen, auch die Regierung ist nicht über all« Besästüffe besonders beglückt. ES gibt manche Bestimmungen in dem Gesetze, di« dem StaatS- si kus empfindliche Lasten auferlegen, wir glauben aber doch, an gesichts de» großen Hauptziel«, da» erreicht wirb, die Zustimmung wohl verantworten zu können; wir überführen mit dem Gesetze den wertvollen Schatz der noch freien Kohlen de» Landes in Staat-Hand, wir entziehen sia der Willkür fktup«lkvfer Speku lanten und sichern si« in zweckmäßiger Weise dem Nützen der Allgemeinheit. M. H ! Mir stehen heute an einem gewissen Abschküß einer längeren Entwicklung, die im Jahre 1912 mit den staatlichen Ankäufen von Kohlenfeldern eingesetzt hat. Dor damalige Schritt ist durch die nachfolgenden Erfahnmen voll gerechtfertigt worden. Dann l aben sich Regiemng und Stände auf Grund des erlangten Kohlcnbesitzes entschlossen, di« einheitliche Versorgung de» Lande» mit elcltrisck er Kraft in Angriff zu nehmen. Dabet hat sich ein erhöhter Kol lenbedars für die Zukunft gezeigt, und dar war ein weiterer Anlaß, der Frage des allgemeinen Erwerbs der noch freien Kohleufelder im Wege des Gesetze« noherzutreten. Das ganze Vorgehen ist getragen von der Absicht, die Kvhlenschätze de« Lands unter angemessenen Bedingungen der Mgemeinheit dienstbar zu nwchcn. Ich möchte auch meinerseits' den aufrich tigen Wunsch anschließen, daß do», wa» von dem Gtsetze er wartet wild, auch wirklich eintrete« möge, daß also unserem Volk», unserem fleißigen betriebsamen Volke, da« zunächst gewiß ernsten Zeiten cutgegengeht, die Segnungen diese» unseres ge meinsamen Vorgehens in mögUchst vollkommener Weis« zugute gehen. Möge- das geschehen unter einem gute-r Frieden, den wir Au» baldigst zu erlangen hoffen. (Allgemeiner lebhafter Beifall.) Pnnkt 2K: Mitteilungen und Beschlüsse über die Er gebnisse des Bereinigung-ven-sahrens über Kvp. 76 de» ordentlichen StnatshrmspkomeS für 1918/19, Forstaka- demie Berichterstatter Abg. Vn -«ter (k-Mf.)! Es hat zu Kap. 76, Forftaladomi« Tharandt, kein« Einigung stattgefunden. Die Erste Kamm« ist auf ihr««» Standpunkte stahlen gabkebe», und di» Zweit« Kammes auch. Präslde«« ES bez eht sich da« als« auf den Beschoß der Zweiten S«mner, daß eine Erörterung üb« di» A»ftzebm»g de» Forst akademie usw- herbeiMfichrt- werd» Di« Kanrmrr beschließt geyen eine Stimm«; bei ihrem Beschlusse stehen zu bkribew. Punkt 2o: Mitteilungen und» Beschlüsse über die Er gebnisse des BereinrNnngsverfakfrens zu Titel 20 des autzervrdentlichkn StacttshauShaltplE^ für 1918/19, Er weiterung des Bahnhofs Löbau (Sa.) Berichterstatter Mg. Skd«tsH'(kons.): Die Erste Kammer ist dem Beschlusse der Zweiten Kammer vom 26. April d. I. beigewetem nach welchem direkte Züge von Bautzen nach Zittau nach Absicht der Regierung zunächst nicht verkehren sollen. Punkt 2 6: Mitteilung«, imd Beschlüsse über die Er- BerkchterMker Ab«: Kvnqep (Nach»: Beim Vereinigung-verfahren ist cme Rskye- an-" früheren Verhandlungen bekannt gewordener Wünsch? geäußert wvrden, auf deren E süllung weder die Regierung noch die Erste Kkrmmer zugekommen waren. Nur hinfichNich der sechsmonatigen Frist, während welcher der Beamte usw. im Dienst gewesen sein muß, um der einmaligen Teuerungszulage teilhaftig zu werden, hat die Negierung in dankenswerter Weise zugesichert; diese Frist be züglich der verheirateten Beamten und Arbeitet auf vier Monate herabzusetzen; ein diesbezüglicher Antrag sei vom Finanz ministerium beim Gesamtministerium bereits eingereicht: Nach dieser Erklärung hat die Finanzdeputation gegen drei Stimmen beschlossen, dem Beschlusse der Ersten Kammer beizutreten. Be hufs Ausfertigung der Ständischen Schrift ist von beiden Depu tationen unter Zustimmung der Regierung folgender Antrag formuliert worden: Teil de» sächsischen Volke», der schon jetzt zu den außerordentlich piivilegicrte» gehört, durch diesen Paragraphen so ungeheure unvrd-eMe Werte in den Schoß geworfen w-rden, doch» wir drrs-, ,veik lie doch mW den Stenern de» vokk» vvn devMgemetnheit' bezahlt >verd°. n, eigentlich nicht verantWorten können Wenn ivir aber' tr»tz alledem unsere« Zustimmung geben, dann nur deshallb, weit »oft glauben e» nicht verantworten zn können, duerb die Ablehnung dazw beizuteMen, derunbeschräukken wildesten SpeklkMion Tür und Tor zu öffnen, wa« ziverfeNo» eintreten würde, lvenn da» Gesetz abgelehnt würde: Wir hoffen aber, daß nach Abß.uf der zehn ährtgen Frist, wenn die einzelnen Sätze der FSrkerabgabe neu geregelt »verden, diese in unserem Sinne einer Reform unterzogen werden. Bis dahin wird zweifellos auch eine Übersicht darüber vorhanden sein, weiche Wirkungen durch de« § 3b al« solchen hervorgenchen werden sind«. Abg. «llncher (fortschr. Bp.)r Die Regelung befriedigt un»'nicht in vollem Maße, und ich kann auch Hrm Kollegen Ve. Böhme nicht ganz recht geben, wenn er sagt, daß sich beide Ansichten auf der Komprvmißlinie gewissermaßen- in der Mitte getrosten hätten. Ich glaube, wir sind etwa» weit zurückgeblieben von der Mitte: die anderen haben ihr« Wünsche mehr verwirklicht gesehen, als unsere Wünsche vrn der GegeMe te berücksichtigt worden sind. Der Gedanle, den Grundeigentümer in seinen berechtigte« Interessen zu schützen, ist nicht in dem Sinne eingelalten worden, wie wir uns die Dingo voegestcltt und gedacht haben; man ist in der jenseitigen Kammer nach unserer Auffassung wesentlich dmüler hinausgegangen, und diese Ansprüche sind auch durch dar Ver- einiglmgsverfahrcn nur zu einem unwefenll chen Teil» beseitigt worden. Gegenüber diesen Ansprüchen muß ich sagen, daß, wenn es zur Abstimmung kommen könnte, mein« politischen Freu-de und ich geschwssr:- diesen § 35 Absatz 1, diese verein barte Förderabgabe, ablehnen würden. Wir hab n auch noch einige andere Bedenken gegenüber den Beschlüssen, die dmch das Bereinigung-verfahren herbeigeführt worden sind. Toch darauf will ich bei der Geschäftslage de» Hauses nicht weiter eingehen, Es liegt uns nur daran, vor dem Lande zu betonen, daß wir uns in einer Zwangslage be finden. Noch ein Wort zu den Petitionen. Wir stehen auf dem Standpunkte der Staat» regierung, daß e- viel zu weit gehen würde, wenn wir den Wünschen des jenseitigen Hause- Rech nung tragen wollten, die Petition der Staatsregierung zur Er wägung zu überweisen. Läßt eS sich auf Grund de» geschästs- crtnungsmäß gen Verfahrens nicht anders machen; als daß auch dies- Zensur zur Erwägung mit in Kauf genommen werden müßte, so möchte ich doch sagen, daß wir damit nicht einver« sta: den sind, daß wir im Gegenteil die Regierung bitten, die Zensur zur Erwägung nnr im Sinne einer Kenntnisnahme aus- zufasfen. Wir können uns nick-t damit einverstanden erklären, daß Ansprüche von Grohuntermhniern an die Regierung gestellt werden, die sich noch unserer Ansicht erstens mit dem Zwecke des Gesetzes und zweitens mit dem allgemeinen Interessen nicht in Einklang bringen l> ssen Wir haben nachdrücklich betont, daß nach >vie vor auch die Privatbergbauindustrie auf dem G biete des Brau kohiein bbmws bestehen ble bcn mutz und ihre Unter stützung finden muß aber nur insofern, als keine unberechtigten Ansprüche an die stcmll chen Kohkenfelder, überlMpt an da» Kohlevorkommen in Sachsen gestellt werden. In dem Sinne muß auch das Gesetz von feiten der CtaatScegierunß ausgesührt werden. Wir haben nun einen A. trag gestellt, er ist außer meinem Namen noch von zehn Herren Kollegen unterschrieben worden, daß da» Wort .Erwägung" durch da» Wort „Kenntnis nahme" vertauscht wirk Ich möchte bitten, dvßder Hr. Präsident den Antrag wenigsten? zur Verlesung bringt. Trägt der Hr, Präsident Bedenken, diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen, dann ist der Antrag wenigstens in die Niederschrift aufgerrormmn wo.den, und es kann festgcstrllt-werden, daß in der Zweiten Kammer nach wie vor ein« andere Meinung über die Petitionen vorhanden ist, die man hier zur Erwägung überweisen will, wv wir seinerzeit bloß für Kenntnisnahme eingetrcten sind und auch beim Vereinigung-verfahren darüber keinen Zweifel ge lassen haben. lffrüsldent: Der Antrag Günther hat folgendere Wortlaut: Die Kammer wolle beschließen: Auf Drucksache 301 unter b da» Wort ^Lvtvägung" durch „Kenntnisnahme" zu v«taafch»n. Wir haben beim VereinigungOverfahren xdarcm festzuhaUen, daß nur alles gemeinsam angenommen werden kann. Ser netz- men aber wechd davon Kenntnis, daß der Wunsch vosliegt. «-S- SchM-» (Unabh» Soz.)r Das vorNegende Gesetz ist nach unkrer Auffassung den Deputationsverhandlungen in bedeutend verschlechterter Form hervorgegangen. Der Hauptgrund, warum wir bereits in der Schlußberatung unsere Erklärung dahin abgeben mußten, gepen das Gesetz zu stimmen, ist nicht in vollem Umfange im Veremi- gungsverfahren stehen geblieben, sondern das Gesetz ist da noch be deutend verschlechtert worden. Die Förderabgabe, soweit sie nach den jetzigen Verhandlungen und Vereinbarungen empfohlen wird, ist verdreifacht wvrden und außerdem verquickt worden nrit einer Wertabgabe. DaS wird die Durchführung des obersten Grund satzes der Vorlage, nämlich gemeinnützig zu'wirken, außerordent lich erschweren, ja, umnöglich machen. Di« Grnnddesitzer er halten so Entschädigungen, daß die Regierung, tvenn sie mit dem Kohlenabbau beginnen will, den ganzen Acker bereit» mit einer großen Borlast behaftet hat. Und eS wird den Grundsatz der Gemeinnützigkeit durchzuführen aus diesem Grunde nicht möglich sein, weil die Verteuerung der Kohls in ganz ungemeinem Maße eintreten wird. Bei den Einigungsverhandlungen ist besonders wieder auf das Recht auf Entschädigung für das Kohlenuntcrirdische hingcwiesen worden. Wir erkennen das Recht auf Entschädigung nicht an. Auch die StaotSrechtsleh'-er und Sachverständige» sind durchaus nicht einer Meinung darüber. Vor allen Dingen ist für uns ober bei der Beurteilung der Rechtsfrage die Tatsache maßgebend, daß bei der Beseitigung des BergbaurcgalS von einer Entschädigung keine Rede gewesen ist. Die Herren Privatgrundbesitzer haben ohne Entschädigung dieses Recht vom Staate erha ten und müssen e», wenn cs die Gesetzgebung will, auch ohne Entschädigung an dieselbe Allgemeinheit wieder zurückgeben. Der Grundsatz deS Rechte» aus Entschädigung ist durchausanfechtbar, und wir lehnen ihn ab. Außerdem ist vom Hrn. Berichterstatter bei der Begründung der jetzigen Sachlage darauf hingcwiesen worden, daß die Vor entschädigung wahrscheinlich wohl in den seltensten Fällen ein« treten würde. Das glauben wir nicht. Im Gegenteil, bei dem wesentlich gesteigerten Zinsfuß, dcn wir nach dem Kr ege haben werden, ist auch in dieser Beziehung eine Verteurung de» ganzen Kohlenbergbaues dadurch zu erwarten, daß die Grund besitzer in großem Umfange von dieser Borentschädigung Gebrauch machen werden. Nach alledem werden wir gegen da» Gesetz stimmen. «bg. Nitzschke« Leuhfch (nl.): wir wohl geneigt, den Herren Vorrednern recht zu geben, v»e ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben haben, daß die Zweite Kamme, in einigere Prmktew vsn ihrem Standpunkte hat at» gehen müssen. (Zuruf de« Günther) ES liegt aber auch im Wesen de» Vereinigungsverfahren-, daß eben auf bet-rn Seiten unerfüllte Wünsche z», verzeichnen sind, und wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß wir trotzdem in dem vor» ttegei brn G«f«tze ein» gute Gr>mb<««- sehen, um d«, Gmnd- gedanken» der im Gesetze zum Ausdruck kam, und dem von allen Seitr« zugefitmmt worden ist, durchzusühren, so meinen wir, sind dief» Unrbenhriten in Kanf zrr nehmen-. In brr EntschM- gungsfragv der Grmibstacksvigknwmer nehmen wir gnmWitzlkch eiben anderen Standpunkt ein wi« die Herren von der aller äußersten Linken. Wenn ich mich zum Worte gemeldet habe, so ist das in der Hauptsache geschehen, um einem Aufsatze entgegen« zutretcn, der in ein« v elgelefenen sächsischen Tageszeitung vor einigen Tagen gestanden hat und geneigt ist, über das Verhalten der Zweiten Kammer im Bereinigungsverfahren in der Offent- sichle t eine iinrichtige Darstellung zu geben. Zunächst enthält dieser Bericht tatsächliche Unrichtigkeiten schon dadurch, daß er die Höh» des Tonnenzinfe» falsch angibt. (Abg. Günther: Zu niedrig!) Wenn dann in dem Aufsatze die Erwartnlgr ausgesprochen wird, dich di« Zweite Kammer dem Kompromiß nicht beitreten werde, und die Behauptung weiter zum Ausdruck kommt, daß die Sozialdemokraten und die Fortschrittler gegen das Gest-» stimmen werden, dann geht ja die unrichtige Orientierung schon daraus hervor, daß diese beiden Fraktionen dem Gesetze zu- stimmcn werden» Uber die Stellung der Konservativen und Natiormtliberalen wird gesagt, daß diese im Lande Besremdrn auslöferr müsse. Dies« Stellungnahme wäre nach den Aus führungen der Zweiten Kan mer nicht zu erwarten. Vor allen Dingen Hütt» di« Öffentlichkeit unter keinen Umständen annehnren können, da» sich die Zweit« Kammer mit der VorcMschüdigung abfinden werbe, nachdem ich im Name« des ganzen Hauses in ziemlich schroffer Form diese als unannehmbar- bezeichnet hätte. Ich habe zunächst zu erklären, daß ich weder sür das ganz« HauS, noch für meine Fraktion gesprochen hab?, sondern ledig« l>ch in meiner Eigenschaft als Berickitcrstatter, und wenn man einen derartigen Bericht gibt, hätt« man auch die hier dar- ^legten Gründe für die Stellungnahme hinzufügen müssen, nämlich daß der Zinsfuß für mich die B ranlassung war, mich der Bo-rentichädigung gegenüber unfreundlich zu stellen. Ich habe darauf hingewiesen, daß bei einem Zinsfuß von 3 Proz. ein Wettrennen in bezug auf Antragstcllung zur Erlangung dieser Borcntschädigung stattfinden würde und daH diese Anträge vo« der StaatSr*gierimg gar nicht erledigt werden kömrten. Ich habe hinzngcfügt, daß ein höherer Zinsfuß diesen An- reiz für daö Erhalten der Borentschädigung wesentlich abmindern lönnte. Nachdem nun im Vereinigungs- Verfahren erreicht worden ist, daß der Zinsfuß auf die gc« setzliche Höhe gebracht worden ist, fallen doch diese Bedenken bi» zu einem gewissen Grade fort, und ich hätte meinrn sollen, daß eine obj kt vo Berichterstattung diese Tatsache im Berichte mit erwähnt hätte, schon um keine falsche Darstellung in di» Öffent lichkeit kommen zu lasten. Wenn dann auch weiter gesagt wird, daß di« nunmehrige Gestaltung der Förderabgabe nicht so wäre, wie das nach der bisherigen Haltung der Zweite« Kammer zu crivarten gewesen wäre, dann ist da» gewiß bis zu einem gewissen Grade richtig, aber auch die Vertreter der Presse wissen doch, daß cs noch kein VeremigungSverfahren gegeben lu»t, in dem der eine T»il der Si«gcr war und der andere der Unterliegend«, daß man imnnr auf drr mitticren Linie sich näher gekommen ist. Wenn nur dann beobachten, daß die Erste Kammer von ihrer Fvrserung in bezug auf di« Förderabgabe um 66 Proz. zurkckgerangcn ist nnd daß d'ibei d « von der Zweiten Kammer in Anssicht genommen« Staffelung cbenfatts noch in Wegfall korrnnt, sodaß dieser Prozent satz sich» nock, vergrößert, kann man nichp davon sprechen, daß die Zweit» Kammer di« auf sie gestellten Erwartungen enltäefchb hätte. Dann wird werter daraH h ngcwiefen, daß der Kvmpromiß in mehrfacher Hinsicht nicht den Grundsätze« entspräche,-die von seilen der Zweiten Kammer als Forderungen der Gemeinnützig« leit aufgestellt wordvn wären. Nmr möchte ich doch di« Fratz» aufwerfen, ob man ein Gesetz daran scheitern läßt; daß für do« Wert der Kehle al» Gegenleistung, wie e» durch die Fö dc«abg«b» stattfindet, wcgefähr 24 Ps. für den Zentner bezahtt wirb, und ob man e- darauf ankommen läßt, diesen 24 Pf. u« dmr Bruchteil ein«» Zehntelpfennigs noch herunterzudeücken, um bei Scheitern de» GefetzeS der Spekulation Tür und Tor zu öffnen. DaS ist doch der Grund, und es ist anzuerbennen von feiten der Fortschrittler und der Sozialdemokratie, daß sie diesen Grund gellen lassen. (Zuruf des Abg. Günther: Wi, haben eS erttwgen! Abg. Fleißner: Früher haben Sie ganz ander» gefagtl) (Zur fort schrittlichen Volk-Partei gewendet): Ich erkenne an, wa» Sie getan haben. Bei Ihnen, Hr. Kolleg« Fleißner, kann ich nicht» anerkennen, denn Sie lasten sich ja nicht bekehren. Fch meine, die link«» Parteien haben diesem Gesichtspunkte Rechnung ge tragen und haben das Gesetz nicht scheitern lassen. E» liegt doch klar auf der Hand, daß in dem Augenblicke, wo da» Gesetz gescheitert war und d e Verlängerung des Sperrgesetzes an dem entschiedenen Widerspruch der Ersten Kammer scheiterte, von diesem Augenblicke an eine Spekulation in Kohlenfeldem ein gesetzt hätte, die für unser ganze» wirtschaftliche« Leven von viel einschneidenderer Beberttung und größerer Belastung gewesen wäre wie der Bruchteil eine- zehntel Pfennig», unr den nach- gegeben wvrden ist. (Lebhafte- Sehe richtig! rechts und in der Mitte.) Wern» man sich auf diesen Stanvpvnkt fieM, wir» mme di« Beurteilung, welche- die Stellungnahme deoZwe ten Kammer" in diesem Aufsatz» gesunden hat, als durchaus unangevmcht be zeichnen müssen. (Bravo! in der Mitte.) Berichterstatter vr. Büßme (kons.): Nur wen-ge Bemerkungen zu dem Ber chte. Hr. Abg. Schulz« hat erklärt; daß in der ihm vorliegenden Anlage § 35 der ursprüngliche TonnenzinS verdreifacht worden ist. Er hat sich da wohl gei.rt. ES handelt sich um eine Verdoppelung von 124 auf 3 Psg. Ferner möchte ich dem noch widersprechen, was Hr. Kollege Günther sagte. Er meinte, daß bei dem Kom promiß, das wir mit der Ersten Kommer geschlossen haben, wir Die Kammer wolle beschließen: „Dem Beschlusse vom 18. März 1918 unter Ziffer 1 der Drucksache Nr. 168 hinzuzufügen: überdies die einmalige Teuerungszulage allen Beamten zu gewähren, die den in der Anlage deS Gesetze- zur Abänderung deS Gesetzes über die WohnungSgeldzuschüsse vom 1. Juli 1912 vorgesehenen Be amtenklassen 6, 5, 4, 3, oder 2 angehören, dasern die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung der einmaligen Teuerungs zulage erfüllt sind." Ramen» der Mehrheit der Deputation bitte ich das Hobe hau», diesen Antrag -um Beschlusse erheben zu wollen, um dm I Übereinstimmung in den Beschlüssen beider Kammern herbei- l zusühren. « (Schluß- folgt in dar n»chß«n BRt«W»)
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