Volltext Seite (XML)
Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 41. Veavftragt mit der Hera«»-«»« Hofrat DoengeS in Dresden. 1918. N. ordeMcher Landtag. ll. K«««er. S7. öffentliche Sitzung am 11. März 1S18. Beginn: 4 Uhr 39 Min. nachmittag-. Am RegierungStische: Regierungsvertreter. Punkt 1 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation über Kap. 61 des ordentlichen Staatshaushaltsplanes für 1918 und 1919, LandeSpferdezuch tbetreffend. (Drucks. Nr. 151.) Abg. Frenzel (kons) erstattet den Bericht. AuS dem Berichte de» Landstallamte» geht hervor, daß die deutschen Bundesstaaten mehr al» bisher ihr Augenmerk auf die Pferdezucht richten müssen. Wenn wir nicht das Glück gehabt hätten, große, Pferdezucht treibende Gebiete der Feinde zu be setzen, so würden die Pferde de- Deutschen Reiches keinesfalls für unsere militärischen Unternehmungen ausgereicht haben. Die Deputation beantragt, die Einstellungen nach der Vorlage zu ge nehmigen. Abg. Andri (kons.): Ich möchte bei dieser Gelegenheit an das Königl. Ministe rium und die maßgebenden Kreise die dringende Bitte richten, angesichts der Notwendigkeit, für die sächsische Landwirtschaft ein Parkes Zugpferd zn züchten, im Interesse der Remontepferde- zucht auch sich lediglich in der großen Hauptsache auf die Züchtung eines starken Zugpferdes zu beschränken. (Bravo! rechts.) Abg. Leiber (kons ): Ich sage der Staatsregierung für die wohlwollende Ver legung emer Befchälstation nach Arnsdorf den besten Dank, ebenso auch der Finanzdeputation. (Bravo!) Abg Heyman« (kons ): Auch ich möchte der Staatsrezierung, wie auch der Fimmz- deputation meinen Dank dafür sagen, daß sie in meinem Wahl kreise, und zwar in Mittelsaida eine Beschälstation er richten will. Ich möchte semer aber bitten, daß man die Station Altenhein belassen möchte. Abg. Schmidt-Chemnitz (foz.): ES besteht beim Landstallamte die Absicht, die alte Pserdebeschälstation Wildenhain von dort nach Freiberg zu ver legen und in Mittelsaida eine neue zu errichten. Hiergegen pe titionierten im vorigen Landtage eine Anzahl landwirtschaft licher Vereine, Pferde-, Gutsbesitzer und dergleichen. Sie alle wünschten den Fortbestand der Station, da in keiner Hinsicht die Notwendigkeit zu einer Veränderung vorläge. Wird die Station nach der Stadt Freiberg verlegt, so entstehen für viele Landwirte und Pfcrdezüchter größere Nachteile. Eine weitere Station in Mittelsayda hat -Nach Ansicht vieler Land wirte wenig Zweck, da im Gebirge oben bis an die Grenze meist Mit Rindern und anderen Zugtieren gewirtschaftet wird und Pferde weniger iw Gebrauche sind. Es «st wohl das Beste, wie hier die Dinge liegen, man läßt die Station Mönchenfrei be stehen, zumal da sie eine seit IVO Jahren bewährte ist. (Bei fall links.) RcgierungSkommisjar Generalleutnant Frhr. v. Welch Exzellenz: Da» Kriegsministerium steht auf dem Standpunkte, daß es durchaus notwendig ist, ein starkes Warmblutpserd zu ziehen, wie e» ja bereits angestrebt wird, wie es aber meiner Ansicht nach noch nicht genügend dnrchgeführt worden ist. Wenn wir ein Parkes Warmblutpferd ziehen, wird es auch für die Ankaufskom mission viel leichter fem, Pferde anzukaufen. Zur Zucht dieser Pferde ist aber eine intensive Weidewirtschaft einzurichten. Ich möchte die Regierung bitten, diese Warmblutzucht und Weide wirtschaft in jeder Weife zu unterstützen. Berichterstatter Abg. Frenzel: Ich möchte dem Hrn. Vertreter des Kriegsministeriums durchaus zustimmen wenn er den Wunsch ausspricht, daß das Interesse für die Warmblutzucht mehr gefördert werden möchte, als es gegenwärtig der Fall zu sein scheint. Hr. Kollege Trüber hat seinen Dank der Regiemng gegen- über ausgesprochen, daß in Arnsdorf eine Beschälstation errichtet worden ist. Persönlich möchte auch ich mich diesen anerkennenden Worten anschließen. Abg. Bär (fortschr. Bp.): Ich habe die Anregung de- Hrn. Abg. Andrä für die Auch eines kräftigen Arbeitspferdes mit Freuden begrüßt. ES liegt da- namentlich auch im Interesse von Handel und Industrie. Abg. Schmidt-Freiberg (kons.): Auch ich habe allen Grund, mich den Danlfagungen anzu- schließen, weil die StaatSregierung zur Hebung der Pferdezucht eine neue Deckstation in Freiberg vorgesehen hat. Ich würde aber trotzdem nicht Ihre Zeit in Anspruch genommen haben, wenn nicht der Abg. Schmidt sich gegen die Aufhebung der Deck station in Mönchenfrei ausgesprochen hätte. Der Hr. Abg. Schmidt »erkennt dabei vollständig, daß eS sich hier um eine neue Station handelt, die besonders dazu kommt. DaS hatte zur Folge, daß die in Mönchenfrei liegende Station etwas weiter nach Süden verlegt werden mußte. Abg. A«dr« (kons.): Ich bin der Meinung, da- Königl. Kriegsministerium sollte der Saltblutzucht im Königreich Sachsen nicht mit scheelen Augen entgegentreten und sie vielleicht gar zu unterbinden juchen. Man glaube nicht etwa, daß die Kaltblutpferdezucht nicht wirtschaftlich sei und nicht im Interesse des Kriegsministeriums liege. (Bravo! rechts.) Abg. Schreiber (kons): Ich möchte an da» Königl. Kriegsministerium die Frage richten, ob die Heeresverwaltung, wenn wir auf eine starke Ver mehrung der Artilleriepferde in Sachsen zukommen, die Fohlen in jungem Alter, vielleicht schon von der Stute weg, ankaufen und in seinen Depot» unterbringen würde. Wir würden da den Landwirten entschieden einen großen Dienst erweisen, besonders denen, denen e» längst an den genügenden Weidegelegenheiten fehlt. (Bravo! recht» ) Berichterstatter Abg. Frenzel (kons.): AuS den Worten des hrn. Vertreter» des Königl. Sriegs- ministerium- konnte man schließen, daß da» Königl. Ministerium de» Innern ermahnt werden solle, nach einer gewissen Richtung doch einen gelinden Zwang auszuüben. Davor möchte ich warnen. Die Sammer genehmigt hierauf einstimmig den De- pntationsantrag. Punkt 2 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Gesetzgebungsdeputation Über das Königl. Dekret Nr. 19, die Vorlegung der «uSfüh- rungSbestimmuugen zumGesetze über dieKörung von Ziegenböcken vom 31. Juli 1916 - G.- u B.-Bl. S. 102 - betteffend. (Drucksache Nr. 152.) Berichterstatter Sekretär Kleinhempel (nl ): Bei den Beratungen über da» unter dem 31. Juli 1916 er- lasiene Gesetz, die Körung von Ziegenböcken betreffend, war die Bedingung gestellt worden, daß die zur Durchführung diese» Ge setzes erlassenen Au-führung-bestimmungen den Ständekammern zur nachttäglichen Genehmigung vorzulegrn sind. Da» ist der Zweck des Dekret» Nr. 19, da» zuerst der Ersten Kammer zu- ging und dort am 22. Februar d. I. unverändert genehmigt worden ist. Die Vorlage gelangte dann an die Gefetzgebungs- deputatwn der Zweiten Kammer zur Vorberatung. Die dort vorgenommene Prüfung ergab, daß die Ausführungs verordnung vom 31. Juli 1916 im wesentlichen dem Gesetze selbst und auch den Anforderungen entspricht, die von den Ständen erwartet werden konnten. Nur in zwei Punkten setzte die Aussprache ein. Bei der Schlußberatung über das Gesetz am 3. April 1916 gab ich als damaliger Berichterstatter namens der Gefetzgebungsdeputatwn der Erwartung Ausdruck, daß von Einsetzung besonderer körausfchüsse für die Ziegenböcke Abstand genommen und darauf zugekommen werden möge, lediglich den Tierzuchtinspektor damit zu beauftragen. Nach § 3 der zur Ge nehmigung vorliegenden Ausführungsverordnung besteht aber der Körausschuß au» dem Bezirkstierarzt, dem Tierzuchtinspektor der Landwirtschaftlichen Kreisvereins und einem Sachverstän digen der Gemeinde, in der die Körung stattsindet, bezeichnet als gemeindliches Mitglied. Begründet wird diese Zusammen setzung damit, daß der Bezirkstierarzt wegen der polizeilichen Befugnisse nicht entbehrt werden kann und daß auf das gemeind liche Mitglied wegen der Tierbesitzer und insbesondere der Ziegenzuchtgenossenschaften nicht verzichtet werden darf. Und der Tierzuchtinspektor als Hauptsachverständiger und Vertreter des Landwirtschaftlichen KreisvereinS muß dabei sein. Im Laufe der Beratung innerhalb der Gefetzgebungsdepu- tation war eine Befristung der Ausführungsverordnung und deren nochmalige Vorlegung feiten» der Staats- regierung angeregt worden, um Zeit zur Prüfung zu gewinnen, ob sich die Zusammensetzung des Kör- auSschusseS bewährt hat und ob es angängig oder richtiger wäre, daß das gemeindliche Mitglied statt von der Amts- Hauptmannschaft von der Geme nde berufen oder gewählt wird. Die Aussprache ergab jedoch, daß die bis jetzt in dieser Be ziehung gemachten Erfahrungen gezeigt haben, daß sich die von der Regierung vorgesehene Zusammensetzung des Körauöschusses bewährt hat. Es erschien auch nicht angezeigt, das gemeindliche Mitglied von der Gemeinde wählen oder berufen zu lassen, weil sich die BockhaltungSgenossenschasten — und diese kommen meistens in Frage — in der Regel über mehrere Gemeinden erstrecken. Die Deputation hat deshalb auf Abänderungsanträge verzichtet. Zu weiteren Bedenken bot die vorgelegte Verordnung keinen Anlaß. Es war vielmehr festzustellen, daß die Regierung den Wünschen der Stände auf weitere Förderung der Ziegenzucht durch staatliche Mittel entspricht. Bereits in der Ersten Kammer ist darauf hingewiesen worden, daß sich die Ziegenzucht in- Sachsen m letzter Zeit wesenttich gehoben hat. Die Kricgs- verhältnisse sind sicher auch hier nicht ohne Einwirkung gewesen, aber ich möchte, wenigstens persönlich nach meinen Erfahrungen, sagen, das vorsorgliche Körgefetz konnte hierbei auch günstig mit einwirken. Erfreulich ist auch die Neugründung von 26 Züchter- Vereinigungen. ES bricht sich immer mehr die Erkenntnis Bahn, daß die Ziege die Kuh des kleinen Mannes ist. Die Gesetz gebungsdeputation sprach sich gegen eine Stimme sür Geneh- migung der vorgelegten Verordnung aus und beantragt: Die Kammer wolle in Übereinstimmung mit der Ersten Kammer beschließen: die mittels Königl. Dekrets Nr. 19 vorgelegte Verordnung zur Ausführung de» Gesetzes vom 31. Juli 1916, die Körung von Ziegenböcken betreffend, unverändert nach der Vorlage zu genehmigen. Abg. Schönfeld (konf.): Wie die Kleir.tierhaltung überhaupt, so hat auch die Ziegen- zücht während des Krieges an Bedeutung gewonnen. Dadurch sind günstige Voraussetzungen für die Durchführung des Kör- gesetzes gegeben. Die weitere Folge ist die, daß das Gesetz gut ausgenommen worden ist. Wir dürfen hoffen, daß dadurch eme wesentliche Förderung der sächsischen Ziegenzucht erfolgt. Ver gleicht man den Stand der Förderung der Ziegenzucht mit dem unserer Rindviehzucht, so ergibt sich leider ein ganz anderes, wenig erfreuliches Bild. Die gewaltfamen Eingriffe bei den Rindern haben unser wertvolles Bullenmaterial dezimiert, weil man bestrebt ist, möglichst viel Milchvieh zu erhalten. Das bedeutet einen schweren Schlag für unsere land wirtschaftliche Nutzviehhaltung. (Sehr richtig!) Was wir in langen Jahren mit Mühe aufgebaut haben, zerrüttet der Krieg in kurzer Zeit. E» wird lange währen, ehe wir nach dem Kriege den alten Stand wieder erreicht haben. Was die Au«führungs- bestimmungen selbst anlangt, so kann man sich damit im großen und ganzen ja einverstanden erklären, nur dürften die landwirt schaftlichen Zuchthalter nicht erfreut fein darüber, daß die Haupt körung in der Regel im Monat Augnst stattfinden soll. Man sollte vermeiden, derartige Dinge wie Pferdemusterungen, Körungen usw. gerade in die Erntezeit -u legen. Man ist diese Rücksicht der Landwirtschaft schuldig. Ich will annebmen, daß in den Gegenden Sachsen-, wo die Durchführung der Haupt körung im August zu Befchwerden führt, man von der Regel ab weichen wird. . Abg. Brodanf (fortschr. Bp ): Ich möchte nur ganz kurz der Auffassung deS Vorredner- widersprechen, als ob die allgemeine Zunahme der Ziegenzucht bloß eine Folge des Körgesetzes sei, da- im Landtage vor zwei Jahren gegen eine sehr erhebliche Minderheit angenommen worden ist. Die Ziegenzucht hat sich infolge bestimmter Umstände, die in den Krieg-verhältnissen liegen, gehoben» und zwar m den Ortschaften, wo das Ziegenkörgesetz eingeführt ist, ebenso wie in solchen, wo der Körzwang nicht besteht. Die Kammer beschließt hierauf einstimmig antrags gemäß. Punkt 3 der Tagesordnung: Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Beschwerde- und Petitionsdeputation über die Petition des LandeSanstaltSsekretärs a. D. ErnstSachse in Niederpoyritz umWieder- einstellung in den Staatsdienst beziehentlich um Gewährung einer Entschädigung und Er höhung seiner Pension. (Drucksache Nr. 143.) Berichterstatter Abg. «-«er (Deutsch-Völk.) spricht den Inhalt der Petition eingehend durch. Die Petition ist in der Deputation kommissarisch beraten worden. Auf Grund dieser Beratung konnte die Deputation zu keinem anderen Be schlusse kommen, al- zu empfehle«, die Bittschrift de-Lande-anstalt-fekretär-Sachs« auf sich beruhen zu lassen. Die Kammer beschließt einstimmig demgemäß. Die nächste öffentliche Sitzung findet Mittwoch, do« 13. März, mittags 12 Uhr, mit folgender Tagesordnung statt: 1. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der F'manz- depntation L über Titel 13 de» außerordentlichen Staatshaus haltsplanes sür 1918/19, Verlegung der Schmalspurbahn Hainsberg—Kipsdorf zwischen Obercarsdorf und Buschmühle (Er- gänzung-sorderung) betreffend. (Drucksache Nr. 151.) — 2. Schluß beratung über den mündlichen Bericht der Finanzdeputation » über Titel 21 des außerordentlichen Staatshaushaltsplanes auf die Jahre 1918 und 1919, Erweiterung des Bahnhofs Brcitingen- Negis (Ergänzungsfcrderung) betreffend. (Drucksache Nr. 155.) — 3. Schlußberatung über den mündlichen Bericht der Finanzdepu tation L über Titel 35 des außerordentlich:« Staatshaushalts planes für 1918/19, Herstellung einer vollspurigen Nebenbahn von Kupferhammer-Grünthal nach Deutschneudorf (Ergänzung-- forderung) betreffend. (Drucksache Nr. 156.) — 4. Interpellation des Abg. Koch und Gen., die neuesten Sperrverordmmgen im Kartoffelverkehr betreffend. (Drucksache Nr. 153.) (Schluß der Sitzung 5 Uhr 35 Min.) Beim Landtage »e« eingegangene Drucksache«: Königl. Dekret Nr. 28, betreffend den Entwurf eine» Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 21. Juni 1900 über die Gerichtskosten. Der Entwurf lautet: Das Gesetz über die Gerichtskosten vom 21. Juni 1900 G- u. B.-Bl. S. 327 flg., und der ihm angefügte Tarif werden dahin geändert: 1. Da» Gesetz. a) 3m 8 18 Absatz 2 wird die Zahl 1000 durch 1500 ersetzt Der Absatz 2 erhält folgenden Zusatz: Hierunter fallen auch die gerichtlichen Mühwaltungen bei Hinterlegungen der in Nr. 11 Absatz 2 des Tarifs bezeichneten Art, wenn das BormundfchaftS- gericht zugleich die Hinterlegungsstelle ist. b) Jin § 19 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung: Für Verpflegung eines Gefangenen in einem GerichtsgrfängniS oder in einer Gesangenanstalt werden nach der Bestimmung de- Justizministeriums täglich 1 M. bi- 1,80 M. erhoben; dabei sind der Tag der Einlieferung und der Tag der Entlassung, zusammen als ein Tag zu rechnen. e) Im 8 20 werden die Beträge von 30 Pf. durch 1 M. und 1 M. durch 1,80 M. ersetzt. Der Vorschrift wird als zweiter Satz angesügt: Die Sätze, nach denen die Kosten für die Beförderung eme- Gefangenen mit Sammelwagen anzu setzen sind, werden vom Justizministerium bestimmt. ä)Der 8 23 erhält folgende Fassung: Die volle Gebühr be trägt bei einem Werte des Gegenstände- der Versteigerung 1. bis zu 500 20 M., 2. von mehr als 500 M. bi- 1000 M. . . . , 30- 3. - - - 1000 - - 2 000 - . ... ^0 - 4. - - - 2000 - - 3000 - . . . . 50 - 5. - - - 3000 - - 4 000 - .... 60 - 6. - - - 4 000 - - 6 000 - .... 70 - 7. - - -60M--80M-....8Y- 8. - - - 8 000 - - 10 OM ..... 90 - 9.- - -10000 - - 15 000 100 - Die ferneren Wertsklassen steigen um je 50M M., die Gebühren nm je 20 M. e) Im 8 24 wird dem Absatz 2 folgender Satz angefügt: Der erste Abschnitt beginnt mit dem Antrag auf Anordnung des Ver fahrens. Zwischen Absatz 2 und 3 wird folgender Absatz eingeschaltet: Wird bei einer Zwangsversteigerung, die zur Aufhebung einer Gemeinschaft erfolgt, der Zuschlag einem Teilhaber an der Ge meinschaft erteilt, so findet bei der Berechnung der Gebübr für den Zuschlag die Vorschrift der Anmerkung 5 zu Nr. 37 des Tarifs entsprechende Anwendung. 1) Dem § 25 wird folgender Absatz angefügt: Die Vorschriften des § 24 Absatz 2 Satz 2, 3 gelten entsprechend. 8) Im 8 26 wird der Zwischensatz „jedoch um nicht mehr al» 20 M." gestrichen. k) Im 8 28 Absatz 1 erhält der durch Artikel l unter b de» Gesetzes vom 18. März 1910, G.- u. B.-Bl. S. 38, ungesagte zweite Satz folgende Fassung: Die Höhe der Schreibgebühre» bemißt sich nach den Vorschriften des Reichs-Gerichtskosten gesetzes über Schreibwerk, das nicht nnter die Pauschfätze fällt. i) Dem § 29 wird folgender Abfatz angefügt: Der Pausch satz im Absatz 1 umfaßt die mit den Postgebühren zu erhebende Reichsabgobe. Diese ist bei Berechnung der Höhe des Pansch- satzes zu berücksichtigen. Soweit die Postgebühren einzeln au- msetzen sind, ist die Reichsabgabe mit anzusetzen; der ein zuziehende Betrag ist nötigenfalls nach oben auf volle Pfennige abzurunden. ' ' ' K) Im 8 33 wird dem Absatz 1 folgender Satz angefügt: Die Vorschriften des 8 24 Absatz 2 C tz 2, 3 gelten ent sprechend. ' Der Absatz 2 erhält folgende Fassung: Ist ein Gläubiger der Antragsteller, so ist die Gebühr nach dem Bettage seiner em- zuziehenden Forderungen einschließlich der mit einzuziehende«, bis zum Tage der Entscheidung zu berechnenden Zinsen und der bis dahin entstandenen Kosten zu bemessen. In anderen Fälle« bestimmt sie sich nach der Hälfte des Wertes des Gegenstände» der Zwangsverwaltung. I) Im 8 39 Absatz 1 Satz 1 wird da» Wort: „Haupt forderung" ersetzt durch die Worte: Forderung nebst Zinsen. m) Im §43 Absatz 2 Satz 1 werden die Worte: „zwei Zehn- teile" ersetzt durch die Worte: drei Zehnteile. 11. Der Tarif. Allgemeine Tarifsätze. Nr. 1 bi» 30. ») Die Höchstsätze werden herausgesetzt bei Nr. 1 »von 10 auf 20 M. bei Nr. 20 von und - 20 - 30 - - - 21v - - - 1b - 3 - 10 - - - 22 - - - 15a - 10 - IM - - - 23 - - - 15b - 50 - 4M - - - 29 - - - 15o - 10 - 50 - 5 auf 10 M. 20 - 50 - 5 - 10 - 3 - 10 - und 50 - 150 - b) Die Nr. 6 erhält folgenden Zusatz: In den Fällen der §§ 25», 260, 2006, 2028, 2057 de» Bürgerliche» Gesetzbuchs kann die Gebühr bi» auf 1M M. erhöht werden. e) Bei Nr. 11 sind dem zweiten Absatz in Klammern an- -ufügen die Worte: vgl. aber 8 18 Absatz 2 Satz 2 de- Gesetze».