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Sächsische Staatszeitung : 04.10.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-10-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191710045
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19171004
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19171004
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-10
- Tag 1917-10-04
-
Monat
1917-10
-
Jahr
1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 04.10.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 101. Beauftragt mit der Herauö-abe: Hofrat Doenge» in Dre-de». 1S17. Seinen Städten sei eine Bereinigung von Handels- und Ava. Günther: -sehe dü se Schulen zu unter- rium schast und Handel, für derlei Einrichtungen jedesmal die Mittütigleit des Unterrichtsministeriums erheischen und diesem technische Mittelschulwesen aus der Hand Nehmen lassen wollen. und Landwirtschaft im allgemeinen bereits vorhanden seien. es aber so gestalte, lünftigen E nheitsschulges.tze leicht ein» schäft grundsätzlich Freunde möchten Schulwesen bilde Einführung des ob Um den Gewerbeschulen geeignete Bewerb« für di« Be- sich zu ergeben hätten. Die Ausbildung der Gewerbefchullehr« setzung der hauptamtlichen Lehrerstellen zuweisen zu lönnen, sei der der Handelsschullehrer »ach Möglichkeit anzugleichen. richtete da« Ministerium de-Innern im Jahre 1912 eine Vewerb»- b462 912 70 8'31 1359 143). legen, um darzutun, daß sie mit ihrem Antrag sich durchaus nicht in Widerspruch besänden mit den Bestrebungen des Volksschul- lehrcrvereins. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Etaatsminister Graf Vitzthum v. Eastädt (nach den stenographischen Niederschriften): Tie Königl. Staatsregierung ist bereit, die Frage zu prüfen, ein Bedürfnis vorliegt, das Gesetz vom 3. April 1880, dem . wenn ein Gewerbeschulbeirat bald geschaffen In bezug auf Schulverwaltung und Schulunterhaltung, Ans Entlohnung, Pension-- und s landwirtschaftliche Fortbildungsschulen mcindcverbänden einzurichten; mit wesentliche Unterschiede vorhanden Jnnung-fachschulen zu verschmelzen, bestens dreijährig und achtstündig sein. von Gemeinden oder Ge- diesen seien, wo nicht seien, die bestehenden Der Unterricht solle min- Sehr richtig!) Tarum sei es einfacher. im Jahre 1914 104 22 648 Er könne durch Angliede ning von sachlichen Unlerweisungcn erweitert werden. Ten Be nicht nötig zu haben, sich des längeren darüber zu verbreiten, da die Tatsache für sich selber spreche. Die beiden Schulgattungen, Gewerbeschule und Fortbildungsschule, hätten also unter sehr un- E- betrug die Zahl der Schule» . . . . - « Schüler . . . . - - - wöchentlichen Unter ¬ richtsstunden . . - - » Lehrer (davon hauptamtlich . . . Hochschule, ferner sämtliche HeU-, Pfleg- und Erziehungsanstalten dem Kultusminisierium zugeteilt werden, die doch ihr« ganzen Natur nach mehr zu letzterem hinneigten. Tie Bildungsanstalten für das weibliche Geschlecht müßten seines Erachtens in gleich« Weise gesetzlich geregelt werden und jetzt ganz besonders, da durch den Krieg dem weiblichen Geschlecht eine ganze Reibe von gewerblichen Betätigungsmöglichkeiten erschlossen word.n sei, an die vor dem Kriege niemand gedacht habe. Auch hier habe der Tualismus Platz gegriffen. Im übrigen hätte noch eine Reihe wichtiger Fragen eine nähere Beleuchtung erfordert. Tie Rück sicht auf die Geschäftslage des HauseS zwinge ihn jedoch, zunächst hiervon abzusehen und deren Besprechung der Teputationsberatung vorzubchalten. Seine Freunde bäten, den Antrag zur Beratung an die Beschwerde- und Petitionsdeputation zu verweisen. Da» sächsische Gewerbe- und Handclsschulwesen habe sich in der er freulichsten Weise entwickelt und seinen ehrenvollen Platz jederzeit zu behaupten gewußt. Es sei dafür zu sorgen, daß durch eine rationelle, großzügige schul« und Erziehungspolitit dieser Platz auch in der lammenden schweren Zeit behauptet würde. (Lach haftes Bravo! links.) Ganz ähnlich stehe es mit der EinheitSschulbewegung. Auch sie habe vor der Werkstatt halt gemacht. In den Schnlplänen dieser Bewegung spielten die Berufsschulen eine völlig unter geordnete Rotte. Zumeist baue sich auf die Volksschule das niedere, auf die Realschule das mittlere und auf die neunstusigen Lehranstalten das höhere Fachschulwesen auf, doch solle Gelegen- he t gegeben werden, daß befähigten Absolventen niederer Schul- gattungcn der Aufstieg in die höhere Schulgattung ermöglicht werde, auch ohne daß das Abgangszeugnis einer höheren Lehr anstalt nachgeholt werde. Für d e Zukunft sei vor allem Ein heitlichkeit zu fordern. Es feien alle Berufsschulen nach einem zielbcwußten Plane auszugcstalten und zu ordnen. Tie Aus gestaltung sei in folgender Weise gedacht: Für alle ungelernten Berufe, an deren Beseitigung nicht gedacht werden könne, weil sie eine wirtschaftliche Notwendigkeit seien, sowie für alle Orte, an denen sich eine weitergreifende^Fortbildungsschule n cht ermög lichen lasse, solle die allgemeine Fortbildungsschule bestehen bleiben, sie sei aber aus einen Unterricht in vier Wochenstun.en zu erweitern. Für alle gelernten bez. angelernten Berufe (d. h. solche, denen keine Gesellen- oder Meisterprüfung in Aussicht stehe — diese nenne man mit dem allmählich technisch gewordenen Ausdruck „angel rnte Berufe" —) seien gewerbliche, kaufmännische und niedere, geringwertige Berufe, sei eine gründliche, zeitgemäße AnSbildnng dv» ««werblichen Nachwuchses unerläßlich. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Das seitherige Bildung-Wesen vermöge nicht den gesteigerten Anforderungen der Zeit zu genügen. Di« ein-i-e gesetzliche Grundlage für das gewerbliche S' " das Gesetz vom S. April 1380, das sich aber mit der Rechts zur Erteilung, wie zum Widerruf der Genehmigung" von Gewerbeschulen und einiger damit in Verbindung stehender Vor- rufsorganisationen sei hi« gesetzlicher Einfluß zu gestatten. Ta- Ziel sei Allgemeinbildung und staat.bürgerliche Bildung im Rahmen der Berufsbildung und Vorbereitung aus die theoretische Gesellenprüfung. Wo es irgend angängig sei, sollten sich an die Lehrlingssct ule beruflick)« Oberschulen angliedcrn, denen der Name Gewerbeschule beizulegen sei. Reine Oberschule,» sollten als Fach schulen bezeichnet werden. Die berufliche Oberschule bezwecke die Heranbildung von Meistern, wie die Lehrlingsschule die Heran bildung von Gehilfen beabsichtige. Sie umfasse demnach zunächst die Meisterkurse, also die Vorbereitung aus die theoretische Meister prüfung. Sicher werde dann manches au» der Lehrlingsschule, wa- jetzt dem Interesse und Verständnis der jungen Leute nur mit großer Mühe nahegebracht werde, wie Wechsellehre, Buch führung und Kalkulation, in die Meisterkurfe verwiefen werden, wo ein erstrebtes Ziel anspornend wirke und ein tieferer Einblick in die geschäftlichen Vorgänge da- Verständnis erleichtere. Da mit würde in der Lehrlingsschule für den wirst ich notwendigen Test der Berufs- und Allgemeinbildung Raum gewonnen werden. Den Meisterkurfen gleichzustellen wären die Kurs« für Vorarbeiter und Werkmeister, sowie die Kurse sür Weiterblldung schriften begnüge. Auf einem so dürftigen Unterbau habe sich natürlich das Gewerbeschulwesen nicht organisch und einheitlich entwickeln können. Und so hätten sich die Gewerbe-, Landwirt schafts- und Handelsschulen, nach Schulin rfassung, innerer Ausgestaltung und Lehrzielen in buntem Vielerlei gebildet. Allmählich sei auch die allgemeine Fortbildungsschule beruslich gestaltet worden, bis die Ministerialverordnung vom 17. Dezember 1907 an die Bezirksichulinspektionen bestimmt hätte, daß nicht nur der Beruf in den Mittelpunkt des Unterrichts zu treten, sondern auch die Klasseneinteilung nach Bcrussarten zu erfolgen habe. Dannt sei der Du liSmuS geschaffen worden, der den Keim für die mancherlei Unstimmigteiten der Folgezeit in sich georrgen habe. Dadurch sei die Einheitlichkeit verlorengegai gen, soweit die Lehrlinge in Betracht kämen. Biel sei hierüber von den Ge« werbeschulmännern in der Fachpresse und auf Bersamnilungen geklagt worden. Der Dualismus erstrecke sich gegenwärtig nur auf die Zeit, soweit der Schulrwang reiche. Darüber hinaus gingen schon Fachkurse und Fach- und Fortbildungs schulen. Indessen entbehrten diese infolge des Scheiterns des Volksschulgesetzes noch einer gesetzlichen Grundlage. Ten, , euen Bolksschulaesctzentwurf seien Vereinbarungen zwischen den Ministerien des Innern und des Kultus vorausgegangen. Diese Hütten sür die Gewerbeschulen insofern eine Schädigung gebracht, als fortan Neugründungen von Gewerbeschulen von der Genehmigung dcS Kultusministerium- abhängig Wnacht worden seien. Diese Unsicherheit habe allenthalben bei den Gewcrbc- schullchrcrn und den Förderern des gewerblichen Schulwesen? ein unbehagliches, niederdrückendcs Gefühl erweckt. Die Er kenntnis, daß es so nicht wcitergehen und daß nur dmch ein Gcwcrbeschulgesetz eine wirkliche Besserung eintreten könne, sei also nicht erst von heute und gestern; sie sei insbesondere nicht erst au? dem Anträge vr. Roth erwachsen. Der Antrag bezwecke also, die verlorengegangene Einheitlichkeit wiederzugewinnen. Am augenfälligsten wohl trete die Unhaltbarkeit dieser Zersplitterung der gewerblichen Schulen in Dresden in die Erscheinung. Redner erläutert die- an Beispielen. Die Lehrlingsschulen unter dem Ministerium d«S Innern hätten, weil zumeist von Innungen ins Leben gerufen und größtenteils von Fachleuten geleitet, den Nachdruck auf berufliche Mehr leistung gelegt, besonders auf das technische Zeichnen. Daher habe die Gefahr gedroht, daß die allgemeine Bildung, sowie die staatsbürgerliche Erziehung und die Ausbildung sür das Kontor, in Rechnen, Buchführung und Schriftverkehr zu kurz kämen, daß also diese Lehrlingsschulen hint r den Fottbiltun, Sschuttn zurück blieben. Dem habe der Ministers« erlaß vom 14. November 1910 ad- zuhelfen gesucht, der in zwölf Leitsätzen Richtlinien für den AuS- »au der LehrlmgSabteilungen der gewerblichen Schulen festgesetzt habe. Auf dieser Basi- sei der am 1b. Juni 1911 er chienene Normallehrplan aufgebaut worden, der leoiglich Anleitung zur Entwerfung von Vorschriften für die Behandlung und Verteilung de» Lehrstoff- geboten habe. Eine große Anzahl von aewerb- lichen Schulen habe diesen Richtlinien entsprechende Lehrpläne aufgestellt. Line nicht geringe Zahl freilich cntbehre noch jeg lichen Lehr Ian-, und merkwürdigerweise stehe an manchest Orten sogar da- Lehrpersonal solchen die Einheitlichkeit verbü gcnden Lehrplänen nicht sehr sympathisch gegenüber, da hierdurch nach ihrer Meinung die Freiheit de- Unterricht» zu s yc eingeengt würde. Dazu mans.ele e» an gesetzlich festgelegten, mit den er forderlichen Disziplinarbesugnissen auSgestatteten AussichtSorganen. Den Direktoren nd Leitern der g««verblichen Schulen fehle alle nth albe die Macht, die Einhaltung der Lehrpläne zu er zwingen, und selbst die beiden zur Leitung und Be> ufsichtigunq de» gewerblichen Schulwesen» in Sachsen bestellten Gewerbe üt . sei n ohne Zuteilung größer r Machtbefug, iss« außerstande, ander» al» in Form von Ratschlägen ihren »Men kundz geben, von Gehilsen und Meistern. Daneben sollte man aber, wo sich da» Verlangen rege, die Vervollkommnung d« Allgemeinbildung nicht vernachlässigen. (Abg. Günther: Sehr richtig!) Wie sich zur Lehrlingsschule ergänzend die Jugendpflege mit ihren mannigsachen BckdungSgelegenhriten geselle, so stünden in dem selben Verhältnis zur gewerblichen Oberschule die Kurse sür Allgemein bildung, die sie zu ein« Art Volkshochschule ausgestalten Hälsen. Die Mittelaufbringung sei gesetzlich feftzuttgen. Redner gibt hier zu einen Borschlag. Da» Bestehen d« Schulen könne in keinem Falle abhängig gemacht werden von der Leistung der sog. In te essenten (Meister, Innungen usw); die Entwicklung der Fachschulen liege ebenso im Interesse der Allgemeinheit, wie die der Mittelschulen» (Abq. Günther: Sehr richtig!) D« Lehr« solle seinen Lnstellung»v«trag mit der Gemeinde abschließen. Da» Ministerium solle sich Vorbehalten, die Wahl der Gemeinde zu bestätigen. Die Besoldung s« unter verständiger Rücksichtnahme auf die durch den Krieg sich «gebenden Wirtschaft- lichen Verhältniss« zu regeln. Sie sei für da» Land einheitlich zu gestalten, sodaß Unterschiede in der Besoldung nur au» der den örllichen Verhältnissen entsprechenden Höh« de» »ohnung-gelde» flcb »u ergeben hätten. Die Au das gewerbliche Schulwesen untersteht, abzuändcrn oder zu er gänzen. Ich nehme an, daß in der Deputation, der dieser An ttag wohl überwiesen werden wird, Gelegenheit gegeben sein wird, diese Bedürfnisfrage näher zu erörtern. Deshalb gehe ich auch heute auf die von dem Hrn. Antragsteller «örterten weit gehenden Vorschläge nicht näher ein, wie ich auch nicht in der Lage bin, mich heute über die angeblichen Nachteile auszusprechen, die aus dem von dem Antragsteller gerügten Dualismus erwachsen sein sollen. Tas Ministerium des Innern steht im allgemeinen aus dem Standpunkte, daß eine schabionisierung des Fachschul- unterricht- von Übel sein würde (Lehr richtig!) und daß der als Tuattsmus bezeichnete Wettbewerb zwischen Fortbildungsschule und Fachschule dem gewerblichen Nachwuchs und seiner Aus bildung nicht geschadet hat, daß im Gegenteil diese doppelte Möglichkeit, das Schulioesen zu fördern, die Füglichkeit bietet, das Ausbildungswesen den besonderen örtlichen und fachliche» Bedürfnissen anzupassen. Tas gewerbliche Schulwesen hat sich unter Herrschaft deS Ge setzes vom 3. April 1880 kräftig und vielseitig entwickelt, vielleicht gerade deshalb, weil da» Gesetz mit seinem in der Hauptsache polizeilichen Charakter d« Entwicklung und Ausgestaltung der ge werblichen Schulen im einzelnen keinerlei Schranken auferlegt. ES darf wohl gesagt werden, daß die Schulen dem Nach wuchs im Handwerk und Gewerbe bisher «ine gründliche Aus bildung vermittelt haben. Insbesondere güt die- für die die Psticht-Fortbildung-schulen «setzenden Gewerbeschulen und Fach- Gewerbeschulen, die in den letzten Jahren vor dem Kriege zeck- gemäß au-gebaut worden sind. Veranlaßt wurde dies« Au»bau durch die vom Ministerium de» Innern am 14. November 1910 erlassene Verordnung und dw am 1ä. Juni 1911 hcrauSgegebenen „Srundiätze sür die Ausstellung von Lebrplänen'. Diese Erlasse stehen der hohen Kamm« zur Versagung. Welch günstigen Einfluß diese Anregungen aus Vie Entwicklung dieser Schulgattung gehabt haben, ist au- solgendea» zu «sehen: Landtagsverhandlmgen. II. Kammer. SS. öffentliche Sitzung am 3. Oktober 1917. Präsident vr. Vogel eröffnet die Sitzung um 11 Uhr 14 Min. vormittag». Am Regierung-tische: Ihre Exzellenzen die Herren StaatSmintster Graf Vitzthum v. Eckstädt und v. Seyde- Witz, sowie die Ministerialdirektoren Wirkt. Geh. Rat vr. Roscher, Exzellenz, die Geh. Räte Elterich, vr. vr. lug. Schmaltz und vr. Koch, ferner AbteilungSchef General- Oberarzt vr. Mutze-Wobst, die Geh. Räte vr. Kühn, vr. Otto, vr. vr. Ing. Krüger und Stadler, Geh. Finanz rat Friedrich, Geh. Baurat Toller, Geh. Schulrat Sieber, Oberbaurat Köpke und Gewerberat Benisch. Punkt 1 der Tagesordnung: Allgemeine Vorberatung über den Antrag des Abg. vr. Roth und Gen., die Vorlegung eines Gewerbeschulgesetzentwurfs be treffend. (Drucksache Nr. 391.) Der Antrag lautet: Die Kammer wolle beschließen: 1. die König!. Staatsregierung zu ersuchen, d« Ctände- versammlung einen Gewerbeschulgesetzentwurs vorzulegen, durch welchen dem Nachwuchs im Handwerk und Gewerbe eine gründ liche zeitgemäße Ausbildung und dem Gewerbelehrerstande die dringend benötigte Festigung seiner Stellung gewährleistet wird; 2. die hohe Erste Kammer zum Beitritt zu diesem Be schlusse einzuladen. Berichterstatter Abg. vr. Roth (sortschr. Bpt.): In der Frage der Ausbildung unserer Handwerkslehrlinge habe der Krieg nicht minder zerrüttet, wie auf anderen Gebieten. Biele Lehrmeister hätten zu den Fahnen eilen müssen, um da» Vaterland zu verteidigen. Vielfach seien dadurch die Lchrverhält- nisse unterbrochen wc rden, weil die Geschäfte entweder ganz geschlossen worden seien oder niemand vorhanden gewesen sei, die Anleitung der Lehrlinge weiter zu besorgen. Ein Teil der Lehrlinge se selbst dein Rufe deS Vaterlandes als Kriegsfreiwillige vor ab- gelaufener Lehrzeit gefolgt. Ein anderer Teil sei zur Industrie abgcwandert, die mit Heereslieferungen bedacht gewesen sei So sei es gekommen, daß nach und nach dem Handwer ein erheblicher Teil seines Nachwuchses verlorengegangen sei. Außer einer intensiven Werbearbeit für den Zugang zu den ge werblichen Bcnifen, bei welcher insbesondere gegen das schädliche Vorurteil angekämpft werden müsse, als handle es sich um wa» natürlich die Wirksamkeit ihr« Willensäußerungen sehr in In kleinen Städten sei eine Bereinigung von Handels- und Krage stellen müsse. E» müsse an der Forderung sestgehatten Gewerbeschulen wünschenswert. Auch solle die Bereinigung werden, daß da» Aufsicht-recht üb« die gewerblichen Schulen Nein«, sür sich allein nicht leistungsfähig« oder leistung»« durch Handel»- und Gewerbeschulinspektoren auScuüben sei, denen schwach« Gemeinden zu BerbandSgemeinden gefördert werde», die Befugnisse der Bol »schulinspektoren zu verleihen seien. Der schon um di- Ausgestaltung von Berufsklassen zu ermögliche», jetzige Zustand der Halbheit sei unhaltbar. Sehr zu beg aßen Daneben bleibe da» technische Mittelschul wesen und da» technisch« wäre e», wenn ein Gewerbeschulbeirat bald geschaffen würde. Hochschulwesen in seiner staatlichen Regelung bestehen. Nur In bezug auf Schulverwaltung und Schulunterhaltung, Anstellung, sollt» auch hier strenge Maßstäbe geschaffen werden, daß d« uw- Entlohnung, Pension»- und sonstige Rechtsverhältnisse de» Lehr- laut«« Wettbewerb, d« mit vielversprechenden Bildungsziele» personal» seien die Fach- und Fortbildungsschulen unterm Kultus- und volltönenden Diplomen bei minderwertige» Leistungen Ministerium als Zwangsschule m Gemeindeobhut durchaus sicher- Schülerfang treibe, ausyeschaltet werde. (Aba. Günther: Sehe gestellt. Ander» die gewerblichen Schulen unter dem Ministerium richtig!) Welchem Ministerium seien nun diese Schulen zu unter des Innern, bei denen die Verhältnisse wesentlich ungünstiger stellen? Für die innere Ausgestaltung der Schulen sei es ziem lägen. Während dort organische Einheit herrsche, bestehe hier lich gleichgültig, welche- Ministerium beim Finanzministerium da» bunteste Vielerlei, da» sich denken lasse. Es hänge die» mit um Zuschüsse anhalte und den aussichtführenden Beamten be- der geschichtlichen Entwicklung deS gewerblichen Schulwesens zu-' ordere. Die Hauptsache bleibe die Festlegung, aber auch uu- sammen. Redner erläutert die» an Beispielen. Er habe neulich entwegte Innehaltung der Ziele. Die Gewerbeschulen hinge» auS Anlaß der Beratung über die Teuerungszulagen für Staats- auf der einen Seite mit den allgemeinbildenden Lehranstalten beamte infolge der Vereinbarung der Parteien leider nicht mehr, zusammen, aus der andern mit dem Berufe selbst, mit dem ge- wie er vorgeyabt habe, ausführen können, welch schreiende Nn- samten Wirtschaftsleben, zu dem sie in innigerem Konnex gerechligkcit gegenüber vielen Gewerbelehrern darin liege, daß stünden, als alle Schulgattungen. Nun würden wohl die schul- nian diesen die Teuerungszulagen vorenth lte. Er habe sich be- mäßigen Unt.«Weisungen rein fachlicher Art schwerlich eine» gnügen müssen, durch seinen Parteifreund Koch, der noch zu Worte Platz unter cinem Unterrichtsministerium finden. Es würde gekommen sei, kurz darauf Hinweisen zu lassen. Er glaube heute den Verwaltungsapparat unnötig belasten, wenn das Mimste des Innern, also das Ministerium für Gewerbe, Landwirt- gleichen Bedingungen ihren gegenseitigen Wettbewerb auszufechten, auch die Aufsicht über die zu erzielenden Erfolge zuweisen wollte. Die Gewerbeschulen müßten durch erhöhte Leistungen und dem- Tas Ministerium des Innern werde sich auch wohl kaum da» zusolge höhere Anforderungen an Schüler und Meister ihre technische Mittelschulwesen aus der Hand Nehmen lassen «vollen. Daseinsberechtigung erweisen und kämen a> f diese Weise nicht Es erhebe sich daher die Frage: Wo soll der Schnitt gemacht selten in Konflikt mit kleinen Handwerksmeistern, die sich daher werden? Man könne aber sehr wohl auf dem betretenen Weg« lieber der ganz au» Gemeinde- und Staatsmitteln erh' ltenen weiterschrcitcn und die Fortb ldungsschulen allgemein zu LehrlmgS- Fortbildungsschule zuwendeten. Turch das Eingreifen des Kultus- schulen cunbaucn und die berufliche Oberschule beim M nisterum Ministeriums in da» ursprüngliche Arbeitsfeld deS Ministeriums des Innern belassen. Wollte man aber Oberschulen und technische des Innern seien auch die Konflikte zwischen den geschafienenen Mittelschulen dem Kultusministerium überweisen, so würde ma» Schulcinrichtungen und Gewerbekammern entstanden. Redner dort wird« zahlre che, bei der Mannigfaltigkeit der Arbc Isarten illustriert noch an einem Beispiele, »sie auch auf finanziellem sogar sehr zahlreiche Beamte neu einstcllen müssen, die beim Gebiete die gewerblich«: Schulen niit den größten Schwierig- M nistcrium des Innern zur Förderung von Ha del und Gewerbe keilen zu kämpfen hätten. Redner geht dann auf die Entwicklung ein, welche das Ge« (Abg Günther: . . ... « werbeschulwejen in den anderen Bundesstaaten genommen hat. wc"n man das ^anze Fachschulgesetz zunächst im Rahmen Die sächsische Bollsschullehrerschaft fordere sür die Fortbildungs- des Mm steriums des Innern schaffe, schule, soweit sie beruslich auszubilden sei, wörtlich: „die theore- daß eS einem k—- 7"" " ' ' n - .... . tischen Grundlage» des Berufs" und „die grundlegenden Ele- zuglicdern sei. (Abg. Günther: Sehr richtig.) W« mente de» kaufmännischen Wissen»«. Es würden auch weiter- dem aber auch se:, ein Grund, die ganze Angelegenheit hmaus- gehende Bildungsgelegenheiten für da» noch schulpflichtige Alter ruschieben, bis em vom Kultusm.msterlum losgelöstes Unt«- aewünscht, doch erstreckten sich die Veranstaltungen „auf die r.chtsmmisterium geschaffen worden sei, lasse sich nicht erkennen, körperliche, gesellschaftliche, staatsbürgerliche, künstlerische, litera- ^ sehr auch seine freunde diese Trennung als einen Fortschritt rische und wissenschaftliche Ausbildung der Teilnehmer". Alle erstrebten, der kommen muffe, und zwar ie eher, desto besser, eigentliche Berufsbildung scheide demnach die sächsische Lehrer- ,^^te man dazu kommen, da- gesamte Fachschulwcwn em- schäft grundsätzlich aus ihrem Bildungsprogramme aus. Seine schließlich der beruflichen Fortbildungsschulen und der Technisch«, Freunde möchten auf diese Feststellung ganz besonderen Wert Hochschulen dem Ministerium de» Jnn«n zuzuwc,sen, so stunden legen, um darzutun, daß sie mit ihrem Antrag sich durchaus nicht doch Ausgleichsoblekte zur Verfügung. Es konnten dafür p»e Frauenklinik «nd Hebammenlehranstalt, sowie die Tierärztliche im Jahre 191V 93 19 9 6
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