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Sächsische Staatszeitung : 21.09.1917
- Erscheinungsdatum
- 1917-09-21
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480731217-191709213
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480731217-19170921
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480731217-19170921
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Staatszeitung
-
Jahr
1917
-
Monat
1917-09
- Tag 1917-09-21
-
Monat
1917-09
-
Jahr
1917
- Titel
- Sächsische Staatszeitung : 21.09.1917
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Landtags-Beilage zur Sächsischen Staatszeitung. Nr. 96. Beauftragt mit der Herausgabe: Hofrat Doenges in Dresden. 1917. wegen Abänderung der Verordnung, die Jagd (Drucksache Nr. 322.) Berichterstatter Kammerherr Lahrer v. Sahr-Ehreuberg: daß in allererster Linie natürlich dafür gesorgt «verdeu müsse, daß verstanden würden. DaS stimme mit den» Vermerk in der Bc- weggcnommcn wordcn seien, ehe außer den Brau- Bedachung unseres Ständedauses, die Kupserbade- Bad Elfter ihren nötigen Eriotz gesunden hätten, ehe von älter m Material, das beschlagnahmt worden sei, Tcnkmäler tesseln die wannen in eine Masse und wohl- Ver- gnügungsstätien die wirtichastliche Existenz vieler Men'chen abbänge. Eie seien weit davon entfernt, diese Leute etwa brot los machen zu wollen, erkennten auch an, daß in gewissen Grenzen Erholung und Ablenkung von dem täglichen Truck der schweren Kricgsnot Berechtigung habe, ebenso, daß ideale Bestrebungen mancben Bühnen nicht abgesprochen werden könnten und sollten. Anderseits halten sie doch ans Grund mancher leidiger Ersahrungcn Sorge genug, daß die Befriedigung des unbedingten Lebens bedürfnisses gegenüber mehr oder weniger nebensächlicku'n Lcbcns- annchmtichkeiten zu kurz komme. Auch er möchte hervorhebcn, würden, wogegen der kirct-cnraum selbst möglicherweise auch un geheizt benutzt werden könnte. Es müsse auch im Auge behalten werden,.daß die Heizung des Kirchenraumes nur an verhältnis mäßig wenigen Tagen einen ganz besonders schweren Aufwand in Anspruch nehme. (Sehr richtig!) Bei dem eing nommenen Standpunkte halte die Deputation die Petition des Superinten denten Äonsistorialrates t'r. Költzsch in Dresden sür erledigt, die Die Kammer wolle beschließen: l. Tie König!. StoatSr gicrung zu ersuchen, mit allem Nach druck dahin zu wirken, daß durch die geplanten Heiz- und Be- leuchtungsbeninimungen nicht des häusliche und kirchliche Leben, die geistige und handfertige Heimarbeit, sowie die idealen Be strebungen aller Art zugunsten des Betriebs in den Wirts- häusern und Vergnügungsstätten und de. Aufrechterhaltung der Polizeistunde zu später Nachtzeit benachteiligt werden: 2 die Petition des Superintendenten konnstorialrats Or Költzich in Trc deu für erledigt zu erklären; 3. die Zweite Kammer zum Beitritt zu diesen Beschlüssen cinzuladen. in den Gabrilen cbgcbolt worden sei. Er könne noch eine Menge Belege dafür ansühren, daß eine Stimmung in jenen Kreisen um sich greife, die nicht erfreulich sei. Nach alledem könne nicht herz lich u d dringend genug gebeten werden, dein sonst so guten und opferbereiten Willen der kirchlich gesinnten Bevölkerung nicht eine neue Belastungsprobe zuzumulcn. Tie Antragsteller gäben ohne weiteres zu, daß es unmöglich sei, eine restlos gerechte Verteilung des zur Verfügung stehenden Heiz- und Bclcuchtungsmatcrials durchzuführen, aber wesentlich gerechter, als zunächst geplant, könne u d müsse die Verteilung geschoben. Redner empfiehlt dann d'.e Einführung der durch ebenden G schäftszcit, die Schließung der Krematorien, bis die größte Kohlennot vorüber sei, die B scbränkung des Bühnenbetrudes auf einige, vielleicht c.n bis zwei Tage in de Woche, und die Beschränkung des Betriebes in den kaneehäuiern möglichst auf die Tagesstunden, vor allem al er Festsetzung d.r Pol« eistunde auf spätestens 10 ttbr, und fährt fort: Es sei schwerlich der wert vollste Tei! der Großstadtbevölkerung, auf den linder öffentliches Le. en zugeschnittcn werden soll. Nin dieser Leute willen selben alle die «ol den Leute Mangel leiden an den nötigsten Lebens bedürfnissen? Was schadete es denn eigentlich, wenn auch in der Großstadt cs um 10 Uhr so still werde, wie auf dem Torje ? Ta, sei doch nu eine Wohltat sür den weitaus größten Teil auch der Großstadtbcvölkernng, der seine Nachtruhe brauche und wolle. Tie Antragsteller icicn also der Überzeugung, daß ibr Antrag un wesentlichen durchführbar sei und daß auch die lommunalcn Be- börden ur danlba. sein würden, »venn dic Staatsregicrung ihnen den Rücken stärke gegenüber den lauten und übertriebenen An- ivr chen der Lcbcwclt Er danke der ersten Deputat on herzlich dafür, daß sie den Antrag einmütig zu dem ihrigen g macht ha.e und bitte das hohe Haus, ebenso einmütig ihm zuzustunmen. (Lebhaftes Bravo.) LtaaGmimfter «ras Vitzthum v. Eckstädi (nach den stenographischen Niederschriften): Meine sehr geehrten Herren'. Den in dem vorliegenden Anträge vcikörperten Gedanke«» kann sich die Regierung ohne Einschränkung zu eigen mack-cn. Sie Kat sich auch bisher schon — und, wie ich glaube, mit Erfolg — bemüht, ibn in die Lat umzusetzen. Tie sich mir hier bietende Gelegenheit möchte ich aber nicht Vorbeigehen lassen, ohne auf die durch den Antrag aufgeworfenen Fragen etwas näher cinzugchen. Man wird da zunächst scheiden müssen zwischen der un mittelbaren Versorgung des Hausbrandes mit Kohle und der Sicherstellung ausreichender Zuführung von Gas und Elektrizität. Allgemein muß ich dabei vorauSjckicken, daß die Staats- rcgierung, worauf ich schon im Frühjahr vor beiden Kammern des Landtages hmgc oicsen habe, es sich selbstverständlich von Beginn der kohlenkrise a.« hat angelegen sein lassen, die nach Lage der Sache notwendigen und von sachverständiger Seite al- zweckmäßig anerkannte»» Maßnahmen zur Behebung des kohlen- Obcrlirchenrat Superintendent v Corde«-Leipzig: Tie Antragsteller dächten nicht daran, unbillige übertriebene Forderungen zu stellen. Sie seien sich bewußt, daß von den» Betriebe der Wirtschaften und und ledige Menscknm beiderlei Geschlechts in den Wirtschaften immer noch mancherlei Gutes fände», daß heimkchrende Männer ^md erwachsene Kinder, die von der Tagesarbeit heimkämen, ein ungemütliches kaltes und dunkles Zimmer fänden, Ziemer betreffend, vom 27. Juli 1^78 habe die Jagdbarkeit der Ziemer wieder hergestellt, die Schußzeit beginne am 10. No vember. Tie Tarier der Schußzeit habe nach dem Gesetze von 1864 fünf Monate, nach der Verordnung von 1870 zwei und nach der von 1372 vier Monate inl Jahre betragen. Nach der Verordnung vom Jahre 1878 habe sich die Dauer der Schußzeit auf 3;^ Monate im Jahre belaufen, gemäß der Vorlage solle sie 5 Monate betragen. Mit Verordnung vom 11. Juli 1000 habe das König!. Ministerium des Innern mit Rücksicht darauf, daß in Sachsen vielfach andere Drosselarten als Zienicr in den Handel gebracht gebracht würden, die strenge Überwachung der Verordnung vom 27. Juli 1878 den Unterbehörden cingeschärft und insbesondere auch Revisionen der Wildbret- und Feinkosthandlungen in dieser während sie in jeder beliebigen Kneipe bis spät in die Nacht hinein Lickt und Wärme genug laben könnt«n. Tas würde eine verhängnisvolle Schädigung des Familienlebens bedeuten und müßte verwildernd auf die Jugend uns re»b ttcrnd auf die Häuslichen und Soliden wirken. Von dein, was in Tausenden von öffentlickcn Lokalen bei einer Pol zcistundc bis >^12 Uhr an Licht und Wärme überflüssig verbraucht werde, könnte«« Tausende von Familien an den langen Winterabenden sich ein behagliches He m schaffen. Tie Lage der sogenannten Heimarbeiter werde bei den neuen Heizung- und Belcuchtungs- eiuschrünkungen schwer und kritisch bleiben. Wenn demgegenüber der Lcbcwelt Tag sür Tag bis in die Nacht hinein fast in jeder Straße genügend beleuchtete und geheizte Räume zur Verfügung stehen sollten, so müßte das aufreizend wirken. Auch die geistige«« Heimarbeiter fühlten sich durch die geplanten wckeren Ein schränkungen unbillig behandelt. Einen hierauf bezüglichen be achtlichen Aufruf verbreite jetzt der Dresdner Lchreroer« in. Wie viele seien gezwungen, einen großen Teil ihrer Arbeit an den Abenden bis in die Nacht hinein zu erledigen. Sollten diese alle nun mit solchen gleichgestellt werden, die nichts zu tun habrn oder die ihre Abende am Stammtisch zubringen? Weiter seien es ideale Bestrebungen aller Art, denen eine unbillige Beein trächtigung drohe. Im vorigen Winter habe sich die Leipziger Hochschule in recht beklagenswerter Weise durchsr«stcn müssen. Solle dieser Zustand etwa in» kommenden Winter wi dcrkehrcn, vielleicht in noch verschärften, Maße, während gleichzeitig recht überflüssige und fragwürdige Vergnügungsstätten sich mit verhältnismäßig gering»« Einschränkungen durchhclfen könnten? Wie Redner mitgeteilt worden sei, werde die Abhaltung von Konzerten, auch kirchlichen, voraussichtlich unterbleib««» müßen, während die Ausführungen der Theater so gut wie gesichert seien; das hieße aber, daß Bach und Beethoven und Brahms würden schweigen müssen, während die seichtesten Op retten mit ihren lasziven Erzeugnissen weiter wirken dürsten. Es sei über aus traurig, daß man nicht rinsehen »volle, uvelche zerstörende Wirkung diese einseitige Unterstützung der Astc»kunst für unjcrc- VvlleS Zukunft mit sich bringe. In besonderer Vertretung »er kirchlichen Interessen, wozu ihn seine Mitgliedschaft in diesem h«<rn Hause in «rster Linie verpflichte, wolle er zugleich er ¬ klären, daß Se. Magnifizenz der Hr. Oberhosprcdiger ihn er mächtigt habe, seine vollste Zustimmung zu den» Antrag aus drücklich zu erklären. In dein vor einiger Zeit bekanntgegebcnen Entwurf über die Neuordnung der Zentralh izuug aus dem Wiesbadener Kongreß heiße es kühl und glatt: Es dürfe,» nicht geheizt werden Kirchen usw., dagegen dürfen Vergnügungs stätten bis zu 16 Grad erwärmt werden. Also wer seine sonn tägliche Andacht verrichte«» wolle, sei zun. Frieren verurteilt, wer aber allabendlich sich an Couplets und ähnlichen seichten Dingen erbaue, dürfe sich einer immerhin aus reichenden Temperatur erfreuen. In einer großstädtisckien Heizvcrordnung unseres Landes würden die Kirche« neben den Vergnügungsstätten als unwichtig bezeichnet. Tie gemeindliche Anbetung Gottes sei also unwichtig auf der- selbe:« Linie, wie etwa die Darbietungen eines gliederverrenkcude« Akrobaten oder einer Zweideutigkeiten schmetternden Sängerin, und das in einem Lande, in dem das Kirchenwesen nicht selten- hasteS Privatunternehmcn sei, sondern Volks- und Landeskirche. Er »volle gern onnehmen, daß da eine Nnbcdachtsamke t in, Aus druck vorliege. Aber auch dann müsse dagegen Einspruch erhoben werden. Eine solche Wertung der Gottesdicnststätte könne nur eine verhäng«, svolle Wirkung haben. Eine solche Wertung von obrigkeitlicher Seite vor der breitesten Öffentlichkeit müsse zurück- gewiesen we den. Es würden da.urch die der Kirche Entfremdeten in ihrer Unlirchlichkeit vollends bestärkt. Nu«, sage man — und darin stimme cr nicht mit dem Hrn. Bericht rstatter überein —, wozu denn die K rchen Heizen! Man ziehe sich warm an! Dann solle man aber auch konsequent sein und sagen, wer dein Ver gnügen nachgehen will, ziehe sich ebenso warm an Es werde »veiter gesagt, aus dem Lande gebe cs doch heute noch säst überall keine geheizten Kirchen. Wohl, aber auf dem Lande gebe es noch heute überall keine Theater, Nachtkaffees und Varntös. In der unkircklichsten Großstadt Sachsens — so dürfe inan wohl Leipzig nennen — handele es sich bei sehr bescheidener Schätzung noch immer sonntäglich um mindestens 10 Personen, die, von der» Verbot der Kirct-enhciznng betroffen, in ihrer Andacht be einträchtigt und in ihrer Gesundheit gefähroet würden. Damit aber stimme er vollständig überein, daß inan sich mit der Be heizung der Gettesdienststatten soviel als nur irgend möglich be schranke, nur dagegen wehrten sich die Antragsteller, daß der den Gottesdienst Besuchende mehr sricren solle, als der dem Ver gnüge«« Nachgehende. Viel wichtiger noch als die Beheizung der Kirchen sei die der kirchlichen Vcrcinsräume, konsirmanden- zimmer und Gemeindesäle. Besondere Sorge mache ihn, der Konsirmaudenunterricht. Was in einen, konnrrnandenjahrgang versäumt werden müße, ließe sich niemals im Leben wieder nach holen Man bedenke nur, daß der konsirmaudenunterricht eine einmalige, aus etwa 20 Wochen beschränke Einwirkungsmöglich- keit der Kirche auf die heranwachfendc Jugend sei. Wenn der Konsirmandcnuntcrricht nn lammenden Jahre noch mehr als im vorigen Jahre unterbrochen werden müßte, jo würden die kon« firurandcn für ihr ganzes Leben einer religiösen Erziehung ver lustig gehe», auf die man doch auch über d.e streng kirchlichen Kreise hinaus größten Wert lege. Tem sollte jetzt mit ollem Ernste vorgebcugt werden, damit man nicht das groteske Schau spiel erlebe, daß unserer konsirmationssähiaen Jugend die Kinos offensiänoen, aber der tncchUchc Unterricht verschloßen bleibe. Auch die drohende Lahmlegung der kirchlichen Arbeit, wie sie in den großen Verciiißräunicn und Gemeindesälen geschehe, erwecke ernste Bedenken. Alle Mittel und Wege würden versucht, nm die Stim mung und Gesinnung im Volke zu heben, damit cs in dieser schlimmen Zeit durchhalten. Auch sirchlichcrielts werde viel stille, treue, opferbereite und erfolgreiche Arbeit getan, zur Aufklärung, Beruhigung und Stärkung in kreisen, die ganz gewiß nicht zu den schlechtesten in, Volke gehören. Tie Staatsregierung, wie die kommunalbehordcn verfügten nicht über einen solchen Ub.rjchuß an Volksvcrtrauen, daß cs ihnen gleichgültig sem durfte, ob sie ! das Vertrauet, im kirchlich treuen Teil des Volkes schwächen oder nicht T cses Vertrauen sei schon auf eine nicht ganz leichte Probe dadurch gestellt worden, daß man die Glocken wezgenommen habe, cbe die doch zum Teil recht ubcrstuffigcn und geringwertigen Die StaatSrcgierung »volle für 1017 und 1018 die Verord nung, die Jagdbarkeit der Ziemer (Zcumer) betreffend, von, 27. Juli 1878, in» Gesctzeswege abäudern. Es solle die Schußzeit für die Ziemer bereits am 1. Oktober beginnen. Ferner werde bestimmt, daß Ziemer nur in ungcrupf- tem Zustande veräußert und seilgchalten werden dürfen. Die StaatSregiernng habe geglaubt, bei den besonderen Verhält nisse»« der Kriegsjahrc den aus den Kreisen der Verbraucher »md der Jäger an sie herangetreteun» Wünschen, wie sie auch in der Interpellation der Abgg. vr. Philipp und Gen. zun, Ausdruck kämen, Rechnung tragen zu sollen, wenngleich die Jagd auf Ziemer im ... ... Königreich Sachsen in der Regel wenig ergiebig sei und der darauf gerichtet sei, sür die Versorgung der Kirchen insbesondere Ziemer bei der Höhe seines Preises für die Volksernährung kaum einzntreteu. Tie Teputation beantrage also: ins Geivicht falle. Zugleich »volle die StaatSregiernng Vorsorge treffen, das, die! nicht jagdbaren Troffest, oder sonstigen Kl. mvögcl der Gefahr des Abschusses möglichst wenig auSgesetzt werden. Tas sei nur durch führbar, wenn der Verkauf und das Fcilbicten der Ziemer in ge rupfte», Zustande untersagt und zu diesem Zwecke eine Beauf- sichtigung der Lebensmittel- und Wildhandlunacn in Aussicht ge- nommen werde. Vor dem Erlaß der Verordnung, die Jagdbar-, keit der Ziemer betreffend, vom 27. Juli 1878, habe der Beginn der Schußzeit für die Ziemer mehrfach gewechselt und sei nach dem Gesetze von« 1. Dezember 186s auf den 1. September,! durch die Verordnung von, 10. August 1870 auf den 1. Oktober ' festgesetzt worden. Durch Gesetz voin 22. Februar 1876 sei der : Abschuß der Drosseln und damit der zu ihnen gehörenden Ziemcr' verboten worden. Erst die Verordnung, die Jagdbarkeit der gründung zum Gesetzentwurf überein, nach dem die Bezeich nung KrammetSvogel für Ziemer besser vermieden werde. Tie Deputation habe den Gesetzentwurf in eingehende Be ratung gezogen. Sie vermisse in der Überschrift hinter den, Worte Ziemer die Parenth se n« t den, Worte Zeumer, wie solche sich in der Überschrift der Verordnung von, 27. Juli 1878 finde. Die Deputation wolle sich indes hierin eines Antrages enthalten, da sie in, übrige«, Einwendungen gegen die Vorlage nicht zn er heben habe. Insbesondere erkläre sic sich niit dcm , rovisorischen Charakter des Gesetzes und damit einverstanden, daß die bisherige Schußzeit auf zwei Jahre un, 1'^ Monat in, Jahre verlängert »verde. Auch billige sie die Änderung nach drin Entwürfe im all gemeine,, aus den in den Motiven hierfür angegebenen Gründen auf dem gewöhnlichen Wege des Gesetzes. Tie Teputation beantrage: Tie Kanin,er »volle beschließen: den vorgelegten Gesetzentwurf nebst Überschrift, Eingang und Schluß unverändert nach der Vorlage anzunehmcn. Tie Kammer nimmt diesen Antrag einstimmig an. Die König!. StaatSregiernng verzichtet auf nament liche Abstimmung. ft. Punkt der Tagesordnung: Antrag zun» mündlichen Berichte der ersten Deputation über den Antrag des Superintendent n OberkirchenratS D. Cordes und Gen., die Benachteiligung des häuslichen und kirch lichen Lebens, der geistigen und handfertigen Heimarbeit, sowie der idealen Bestrebungen aller Art zugunsten des Betriebs in den Wirts häusern und Vergnügnngsstätten durch die ge planten Heiz- nnd BelcuchtungSbcstimmnngen betreffend, sowie über eine hierzu eingegangene Petition (Drucksache Nr. 324). Berichterstatter Wirkt Gch. Rat Dvr. Wach, Exzellenz: Die Deputation empschle den Antrag Cordcs und Gcu. zur Annahme. Eie habe ihn ohne RcgierungSlommisjare beraten, da sie eine völlige Übereinstimmung mit der Staatsregirrung vorausgesetzt, auch der Hr. Antragsteller ihrer Beratung bei- gcwohut habe. Die Deputation stelle sich aus den Standpunkt, daß mit der Annahme dieses Antrages irgendein absprechendes oder moralisierendes Urteil über die Vergnügungen iu Wirts häusern und anderen Vergnügungsstätten nicht abgegeben werden solle. Sie sei der Ansicht, daß eigentlich kein Mensch ohne Freude tauge und daß in dieser trüben und schweren Zeit unserem Volke sehr wohl Erholung in den V r- guügungsstätten, »vohl auch in Wirtshäusern, gegönnt werden solle. Ter Antrag wolle ja auch nichts weiter, als daß der artiges nicht in, Vordergründe stehe, daß nicht das häusliche und kirchliche Leben, die geistige und Hand crtige Hemarbeit, daß nicht die idealen Bestrebungen benachteiligt werden sollen zu gunsten der Betriebe in Wirtshäusern und VergnügungSstäUen. Es wäre unerträglich, wenn die Familie nicht mehr ihre Heim stätte hätte, »venn sie nicht mehr Beleuchtung und Erwärmung u, ihrem Hause fände, »veil die verfügbaren Beleuchtungs- und HeizmlgSm-terialieu Vergnügungsstätten zugewendct würden. Tas Ministerium dcS Innern habe aber geäußert, daß Richtlinien Vorlagen, die weise abgewägt schienen zwischen dem Wichtigen und Unwichtigen, nach denen die Versorgung von KinoS, Varsitsö, Kabaretts usw., auch vo« Wirtshäusern, in gewissen Grenzen als unwichtig zurücktret n müsse gegenüber ter Erhaltung des häuslichen Lebens und auch des kirchlichen. Tic Theater und Konzerte müßten als unwichtig zurücktretcn gegen über der häuelicheu Existenz, sodaß also der Hausbrand und die Beleuchtung im Hause das erste sein müsse. Man »vürde dann wiederum abzuwägen haben, wie etwa die häusliche Versorgung im Verhältnis zur Schule und zur Kirche stehe, ob die Kirchen Jugend oer Fall gewesen sei, iu die ungeheizte Kirche gehen müssen. (Sehr richtig!) Ähnlich sei cS mit der Versorgung der Museen, Kunstsammlungen und dergleichen, »vo ebenfalls au, eine Heizung verzichtet werden könnte. Es könnte sich höchstens fragen, ob die Auswäiter unter derartigen Verhältnissen bestehen könnten. Es sei denn auch in der eputation Wert da auf gelegt wordcn, daß die Kousirmandenfäle und die Gemeindesälc geheizt Richtu g empfohlen, gleichzeitig auch eine Belehruug , die den, häusliche» Lebe» die nötige Zufuhr an Licht und Warme Krammetsvögcl betreffend, hinansgegkbcn. ! gesichert «verde. Sehr erfreulich fei iu dieler Beziehung die bcu« Redner gibt dann eine nähere Beschreibung des Krammets- Kunvgebw g des Kriegsamtcs. Redner »volle nur hoffen, Vogels (auch Wachholderdrosiel, Ziemer oder Zeumcr benaimt) daß die schöne» Verheißungen auch wirkli y restlos erfüllt würden, und fährt fort: , , ! Ab r »venu selbst beim besten Willen auch hier tiefgreifende Gegen den Inhalt dieser Belehrung dürfte clnzmvcnden (xjnsch änkungen sich nicht vermeiden lasse», würden, so müsse sein, daß sie sich auf die Kramnntsvögel beziehe und im zweiten «m so sorgfältiger vermieden werden, daß die Wntfchaftcn und Absätze dcu Ziemer als den KrammetSvogel bezeichne, da unter Vergnügungsstätten, wie bisher, bevorzugt erscheinen, daß die KrammetSvogel nicht nur in Sachsen, sondern auch anderwärts Hausfrauen in die bitterste Verlegenheit kommen, was uns wie „och andere Drossclarterr als oie Wachholderdrosiel oder Ziemer sie ihren Fansili nmitgl edern kochen können, während Hagestolze Landtagsverhandlungen. I. Kammer. 52. öffentliche Sitzung am 20. September 1917. Präsident Oberstmarschall Dr. Graf Vitzthum v. Eckstädt, Exzellenz, eröffnet die Sitzung um 12 Uhr 4 Min. Am Regierungötische Ihre Exzellenzen die Staats- Minister Graf Vitzthum v. Eckslädt und I)r. Nagel, sowie die Regierungskommissare Ministerialdirektoren Wirkt.Geh.Rat Dr. Roscher, Exzellenz, und Geh. Rat vr. Vr.-Inz Cchmaltz, ferner Geh. Rat Or. Krische, Präsident Beeger, die Geh. Regieruugsräte vr. Junck, v. Nostitz-Wallwitz, Becker und Regierungsrat Froelich. Die Kammer tritt sofort in die Tagesordnung ein. 1. Den Bortrag aus der Registrande übernimmt Hr. Oberbürgermeister 1>r. Kaeubler-Bautzen. 2. Punkt der Tagesordnung: Antrag zum mündliche», Berichte der ersten Deputation über den mittels König!. Dekret- Nr. 50 vorgelegte,» Entwurf eines Gesetzes . eg.e -.r»oan0- ug V» So«,„log geheizt werden könnten, ob man den kirck^n- barkelt der Ztcmer betreffend, lom -7. Jun 1^<o. besuche»«» schließlich doch zumute« müsse, daß sie, wie es in seiner
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