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7^ L877 L32 , > Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. GerichtSamtS und des StadtratHS zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. er „Bleibe". Dch. von Weiffenbach. Auf die diesjährigen ILommunanlagen ist der IV. und letzte Termin bis zum IS. November Bekanntmachung. ne Anzeige, ren merthen arten werde. ber 1877. waltung. »cke, sowie ifectionen ^2, 1 Tr. en darauf fol- Börnert's hen Saale » Mitglieder des ld für beide 75 Pf. und beim Unter- Dienstag, der 27. November -. IS, angesetzt worden ist, warden die nach 8 12 des Gesetzes vom 21. April 1873, die Bildung von Bezirksverbänden rc. betreffend, zur Stimmabgabe Berechtigten der obgedchten Wahlbezirke und zwar die betreffenden Herren Gemeindevorstände und Besitzer derjenigen vom Gemeindeverbande ausgenommenen Güter, welche nicht unter den Höchbesteuerten sind, sowie bei Gemeinden von 500 Einwohner und darüber, wie Falkenau, Flöha, Gückelsberg und Niederwiesa, die von den betreffenden Gemeinderäthen nach tz 65 Abs. 1 und tz 58 der revidirten Landgemeindeordnung zu wählenden Wahlmänner hiermit geladen, die bezüglichen Stimmzettel, auf welchen die Person des zu wählenden Abgeordneten für die Bezirksversammlung mit genügender Deut lichkeit zu bezeichnen ist, beziehendlich unter Production ihrer Legitimation als Wahlmänner, an dem betreffenden Wahltage Nachmittags in der Zeit von v bis 7 Uhr in der Clauß'schen Restauration zum Löwen in Flöha bei dem Wahlvorsteher abzugeben. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 1. November 1877. stand. , Bors. Bekanntmachung, die Ergänzungswahlen von ländlichen Abgeordneten zur Bezirksversammlung betreffend. Auf Grund erfolgter Ausloosung hat aus der Bezirksversammlung u. A. Herr Gemeindevorstand Ruttloff in Altenhain als Vertreter des «V. ländlichen Wahlbezirkes, welcher aus den Gemeinden Altenhain, Falkenau, Flöha, Gückelsberg und Niederwiesa besteht, nnt Schluß dieses Jahres auszuscheiden und es ist nunmehr zur Vornahme der Ergänzungswahlen zu verschreiten. Nachdem als Weahltermin für den IV Bezirk Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 0. December 1877 das dem Cigarrenfabrikanten Karl Friedrich Haberkorn allhier zugehörige Hausgrundstück 419 L des Katasters, Folium 896 des Grund- und Hypothekenbuchs für Frankenberg, welches Grundstück am 17. September 1877 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf I340L Mark - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 27. September 1877. Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: «Schubert, Assessor. »n. i. Novem ui wird die »nirt. Zu lands Vermittelungsvorschlag auf beiden Seiten eine gute Aufnahme gefunden, und soll nur der Fall von Plewna zur Sicherstellung der mili tärischen Ehre Rußlands abgewartet werden, um in directe Friedensverhandlungen einzutreten. — OerllicheS und Sächsisches. Frankenberg, 7. November 1877. — Wir kommen nur einem uns mehrfach geäußerten Wunsche nach, wenn wir anläßlich der morgen auch hier stattfindenden Wahlmän nermahlen für die Ergänzungswahlen der Chem nitzer Handels- und Gewerbekammer darauf Hin weisen, daß nach dem Gesetze die Handels- und Gewerbekammern bestimmt sind, dem Ministe rium des Innern und der Regierungsbehörde des Bezirks al»-sachverständige Organs in Fragen zu dienen, welche Handel und Gewerbe des gan- densverhandlungen zu dienen. Die englische Regierung greift nämlich auf die Beschlüsse der Konstantinopeler Konferenz zurück und will die selben aufrecht erhalten und von der Pforte in einem Protokoll anerkannt wissen. Der Pforte soll nur die eine Concession gemacht werden, daß die Großmächte davon absehen, eine Ueber- wachungscommission einzusetzen ; dagegen soll den türkischen Bälkanprovinzen eine weitgehende pro vinzielle Selbstverwaltung eingeräumt werden. Das Aufgeben der europäischen Ueberwachungs- commission bildet ein Zugeständniß an das na tionale Selbstgefühl der Pforte, welches ganz dazu angethan ist, dieselbe zu befriedigen, wäh rend andererseits Rußland mit Ehren den Zweck des Krieges als erreicht betrachten kann, wenn die Regierung des Sultans sich in einem Pro tokoll verpflichtet, die Forderungen der Konstan tinopeler Cpnferenz zu ersüllen. Wie von gut unterrichteter Seite versichert wird, hat Eng- Zur Lage. Die Aussichten auf einen baldigen Frieden mehren sich in erfreulicher Weise; Die englische Regierung hgt das Verdienst, mit dem ersten Vermiitelungsversüch hervorgetreten zu sein; Sie hat den" beiden kriegführenden Mächten in einer gleichlautenden Note Vorschläge unterbreitet, die wohl dazu angethan sind, als Basts für Frie- Zedenktage au8 großer Zett. 1870. 7. Novcmber: Fort Morticr bei Neubreisach capitulirt. — Französische Kriegsschiffe von Neuem in der Nordsee. 8. November: Festung Verdun capitulirt mit ca. 4000 Mann ; 23,000 Geweyre und große Vorräihe andern Kriegs. Materials gewinnen die Deutschen dabei. 8. November: General v. d. Tann zieht sich vor der anrückenden überlegenen Loire-Armec aus Orleans zurück. — Die Elbschiffsahrt wird der französischen Flotte wegen wieder eingestellt. dieses JahreS an die Sladtsteuereinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu berichtigen. , . Wir machen die Anlagenpflichtigen darauf hierdurch noch besonders aufmerksam mit dem Bemerken, daß gegen Säumige 8 Tage nach Ablauf des Termins mit den cxecutivischen ZwangSmaßregcln verfahren werden wird. * Frankenberg, am 29. October 1877. Der Stadtrat h. Kuh«, Brgrmstr. nklerstr. Zchlafstuben tungliebende den1.De- 2050. paffend zu c ist sofort, ämmer sind aße 135. igem Zube- 481. ist sofort zu Nr. 467. . Tr. 1« ! 8 Uhr an Bekanntmachung. Die Schulgeldrestanten auf das Jahr 1876 und auf frühere Jahre werden hierdurch aufgefordert, ihre Reste nunmehr spätestens bis zum > 30. November d. IS. an die Stadtsteuereinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu berichtigen, widrigenfalls nach Ablauf dieser Frist die gerichtliche Execution beantragt und in Vollzug gesetzt werden wird. - . .. Gleichzeitig werden Diejenigen, welche sich mit Schulgeld auf das Jahr 1877 in Rückstand befinden, bedeutet, nunmehr dasselbe un gesäumt an unsere Stadtsteuereinnahme abzuführen, da in allernächster Zeit gegen die Restanten die uns zur Seite stehenden executivischen Zwangs maßregeln werden zur Hand genommen werden. * Frankenberg, am 29. October 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. H. und Bezirksanzeiger sik. lüg dcs meins «i?: Aus irdene an- aße. tu großes Zubehör, Donnerstag den 8. November. Frankenberger MchrichtMM rn