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1877. M 109 Sonnabend, den 15. September. FrallkenberM Uachrichtsblatt Amtsblatt vn Königl AmtShauptmanuschaft Flöha, des Königl. Gerichts« !>ts und des StadtrathS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Bnchdandlnngen und Post-Expeditionen. Kuh«, Brgrmstr. Kampf, in welchem auf beiden Seiten mit ge wohnter Hartnäckigkeit gestritten wird und die rumänischen Truppen die Feuertaufe empfan gen, ausschlaggebend wird aber auch diese Schlacht nicht sein, welche den Sieger nicht minder wie den Besiegten schwächt. Die Nüssen haben üb rigens ihre Zeit gut ausgenutzt, indem sie zahl reiche Reserven hsranzogen,^ durch deren Hilfe sie befähigt wurden, zum Angriffe?, überzugehen. Aber nicht hlosaus dem eigenen Lande haben die Russen Reserven herangezogen, nicht blos in der Wachtstube des Nathhauses auzumelden. Frankenberg, am 14. September 1877. Rentenbeiträge auf den dritten Termin bis 30. September d. Js. zu entrichten. Stadtrath zu Frankenberg, am 14. September 1877. Der Stadtrath. Kuhn, Brgrmstr. Wochenschau. Die Entscheidung, zu welcher politische und strategische Erwägungen und vor Allem das Heranrückeu der rauhen Jahreszeit drängen und auf welche man schon eine volle Woche mit Furcht und Hoffnung wartet, ist noch nicht er folgt, wofern man unter Entscheidung eine ab schließende Wendung - des Kriegsglückes wenig stens für dieses Jahr versteht. „Bei Plenum zwar wiithet schon tagelang ein mörderischer Der Königliche Hof ist abermals in tiefe Trauer versetzt worden: Ihre Majestät die Königin-Wtttwe Maria ist am 13. Septbr. Abends ^8 Uhr in ihrer Weinbergsvilla bei Wachwitz verschieden. Die am 27. Januar 1805 geborene Königin war eine Tochter König Maximilian's l. Josef von Baiern, Zwillingsschwester der verstorbenen Erzherzogin Sophie von Oesterreich, der Mutter Kaiser Franz Josef's, und Schwester der Königin-Mutter Amalie von Sach sen, der Gattin König Johann's, die mit der verstorbenen Königin Elisabeth von Preußen, der Gattin Friedrich Withelm's IV., ein anderes Zwillingsschwesternpaar der Ehe König Maximilian's bildete. Seit dem 24. April 1833 mit dem am 9. August 1854 verun glückten König Friedrich August vermählt, entfaltete sie allezeit eine segensreiche Arbeit im Dienste der Wohlthätigkeit, wie denn durch sie im Jahre 1836 die Frauen- oder Marien-Vereine ins Leben gerufen wurden. Bekanutmachu ng, die ErntepredigtMungen betreffend. Diejenigen armen Personen in hiesiger Stadt, welche sich bei der am Erntefeste erfolgenden Vertheilung von Liebesgaben und Stiftungs zinsen berücksichtigt zu sehen wünschen, haben sich Sonnabend, den 13. September 1877, Nachmittags 3 Uhr Bekanntmachung. Nach tz 17 der revidirten Städteordnung sind alle Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts be rechtigt, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe der letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Slaatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schul-Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufent halts vollständig berichtigt haben, 7) entweder ») im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder «) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigte« Gemeindemitglieder, welche 4) männlichen Geschlechts sind, ll) seit drei Jahren im Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6) mindestens neun Mark an directen Staatssteuern jährlich entrichten. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind, werden hierdurch aufgefordert sich bis spätestens zum 1. October dieses Jahres bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Mark unter Mitbringung der Staatssteuerquittungen an Rathsstelle anzumelden. Auswärts geborene haben Geburtsschein oder Taufzeugniß ev. Militärpapiere mit zu bringen. Hierüber machen wir alle zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigten Personen darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche in die Listen für die diesjährige Wahl der Stadtverordneten eingetragen sein wollen, sich spätestens bis zum 1. October d. Js. anzumelden haben. Frankenberg, am 12. September 1877. Der Stadtrath. Kuhn^Brgrmstr. rumänische Truppen haben sie als Verbündete angenommen; sie haben auch ihre Diplomatie nicht feiern lassen und erfolgreich Sorge getra gen, daß die Pforte bald neue Gegner sich er stehen sieht. Die Ueberredungskrafl des golde nen Rubels, mit welchem Rußland auch jetzt nicht kargt, hat in Belgrad und in Athen ihre Dienste gethan, und Serbien und Griechen- lanh,.,werden, wenn man den neuesten Nach- richten^ lAlguhen schenken darf, in nicht ferner Zeit auf dem Kampfplätze erscheinen. Sind Wir haben den Disconto für Wechsel nus 5Ä, den Lombard-Zinsfuß auf 6ö bis aus Weiteres festgesetzt. Chemnitz, den 13. Septbr. 1877. (u. 33236b.)F-«» r«»». und Bezirksauzeiger