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- - ' — >r H2 Soanabend, de» M. September. >8 Franlreiiticrgcr Uachnchtsblatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König! Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. GeriWamtS und des StadtratHS zu Frankenberg. »SS—SSSE—^^—S^—-S!»^—--—SS—" '—' I ———s—s»—SS_'_l-__ ....... «E. - . --! — . s—s—s—s——SS— Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, Sie LtvHvvrZrv- u»ck VSr8o»»t8tvavr Vvtr. Gesetzlicher Bestimmung gemäß sind die Gewerbe- und Personalsteuerbeitrage auf den zweiten diesjährigen Termin nach einem halben Jahresbetrag vom l5. September d. I. ab bis spätestens 2S. September d. IS. bei Vermeidung der gesetzlichen Executionsmaßregeln an die Stadtsteuereinnahme hier abzuführen. * Frankenberg, am 12. September 1877. Der Stadtrat h. , ' Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Abführung von Communanlagen betr. Trotz vielfach wiederholter Bekanntmachung befindet sich leider noch eine große Anzahl Anlagenpflichtiger mit Abführung des dritten Termins der diesjährigen Communanlagen in Rückstand. Wir machen die nunmehr säumig gewordenen Steuerzahler darauf aufmerksam, mit dem Bemerken, daß nach Ablauf des 22. September d. Js. unnachsichtlich gegen die Restanten das Executionsverfahren eingeleitet wer den wird. Bezüglich der Abführung des zweiten Termines ist bereits gegen die Restanten desselben die Auspfändung bez. Lohn- oder GehaltS- inhibirung beantragt worden. Frankenberg, am 17. September 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. H. Bekanntmachung. Nach 8 17 der revidirten Städteordnung sind alle Gemeindemitglieder zum Erwerbe des Bürgerrechts be rechtigt, welche 1) die Sächsische Staatsangehörigkeit besitzen, 2) das fünfundzwanzigste Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe dergletzteu zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten sind, 5) eine directe Staatssteuer von mindestens 3 Mark entrichten, 6) auf die letzten zwei Jahre ihre Staatssteuer und Gemeindeabgaben, Armen- und Schul-Anlagen am Orte ihres bisherigen Aufent halts vollständig berichtigt haben, 7) entweder ») im Gemeindebezirk ansässig sind, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder o) in einer anderen Stadtgemeinde des Königreichs Sachsen bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes stimmberechtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur Bürgerrechtserwerbung berechtigten Gemeindemitglieder, iSelchs 4) männlichen Geschlechts sind ») seit drei Jahren in, Gemeindebezirk ihren wesentlichen Wohnsitz haben und 6) mindestens neun Mark an directen Staatssteuern jährlich entrichten. Alle diejenigen hiesigen Gemeindemitglieder, welche zum Erwerbe des Bürgerrechts verpflichtet sind, werden hierdurch aufgefordert sich bis spätestens zum 1. October dieses JabreS bei Vermeidung einer Geldstrafe von 10 Mark unter Mitbringung der Staatssteuerquittungen an Nathsstelle anzumelden. Auswärts geborene haben Geburtsschein oder Taufzeugniß ev. Militärpapiere mit zu bringen. Hierüber machen wir alle zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigten Personen darauf aufmerksam, daß diejenigen, welche in die Listen für die diesjährige Wahl der Stadtverordneten eingetragen sein wollen, sich spätestens bis zum 1. October d. Js. anzumelden haben. * Frankenberg, am 12. September 1877. Der S.t a d t r a t h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die BrandversicherungSbeiträge auf den zweiten Termin l. I. sind mit 1H Pfennig von jeder Ver sicherungseinheit spätestens bis zum 8. October ds. JS. in die Stadtsteuerexpedition abzuführen. * Frankenberg, am 21. September 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Sperrung der Klingbachgaffe betr. Wegen einer nothwendigen Reparatur der Schleußt in der Klingbachgaffe ist letztere von Montag, den 24. l. M., ab für den Fähr verkehr gesperrt. * Frankenberg, am 19. September 1877. DerStadtrath. Kuhn, Brgrmstr. Gr. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 22. November 1877 das dem Fleischer Karl Ernst Friedrich Birkigt in Niederwiesa zugehörige Haus- und Gartengrundstück, IS 14 des Katasters für Nieder wiesa, 37 des Grund- und Hypothekenbuchs für denselben Ort, welches Grundstück am 8. September 1877 ohne Berücksichtigung der Ob lasten auf S7S0 Mark — Pfg. .