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und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. GerichtSa ntS und^>eS StadtrathS zu Frankenberg, I',!' . > Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich fj Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expediti-ven. Bekanntmachung. Behufs besserer Erhaltimg der Reinlichkeit, Sicherheit und Bequemlichkeit auf den Verkehrswegen hiesiger Stadt werden folgende Bestimmungen getroffen, beziehendtich in Erinnerung gebracht: 1) Dünger und Jauche sind, soweit möglich, innerhalb der Grundstücke aufzuladen und in den ersten Vormittagsstunden abzufahren. Die Fuhrleute sind dafür verantwortlich, daß die Straßen nicht durch herabfallende Düngerbatzen oder herauslaufende Jauche verunreinigt werden. 2) Die Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, wöchentlich zweimal und zwar Mittwochs und Sonnabends noch vor Sonnenuntergang »her vor dem Abendläuten längs ihrer Grundstücke Fußweg und Straße nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen reinigen und den Kehricht selbst beseitigen zu lassen. ») Besitzer von Grundstücken, welche an gepflasterten Straßen liegen, haben, soweit nicht die Stadt für die Reinigung sorgt, Fußweg und Straße, letztere bis zur Hälfte, kehren zu lassen. b) Von Rathswegen erfolgt nur die Reinigung der Fahrbahn der Schloßstraße bis zur Klinabachüberbrückung und die des Marktes ausschließlich eines an den Häusern hinlaufenden 5 Meter breiten Streifens, dessen Reinigung den betreffenden Hausbesitzern obliegt. e) Die Besitzer von Grundstücken, welche an chaussirten Straßen liegen, haben nur den Fußweg, nicht auch die Fahrbahn, und zwar mit weichen Besen leicht abzufegen. Vor dem Kehren sind die Fußwege und Straßen mit Wasser reichlich zu besprengen. 3) Fußwege und Straßen dürfen ohne Genehmigung des Stadtraths nicht aufgegraben werden. Bei Ausgrabung und Wiederherstellung derselben ist den vom Stadtrathe zur Sicherung des Verkehrs zu erlassenden Anordnungen nachzugehen. 4) Beim Aufladen von Dünger und Jauche, beim Auf- und Abladen von Bauschutt und Baumaterialien haben die Grundstücksbesitzer und Bauunternehmer dafür zu sargen, daß der öffentliche Verkehr nicht gehindert wird. Der Bauschutt ist zur Vermeidung des Staubes öfter reichlich mit Wasser zu besprengen. In gleicher Weise ist bei der Abtragung von Gebäuden zu verfahren. 5) Innerhalb des Stadtweichbildes darf nur in gemäßigtem Trab, um Ecken und aus Gehöften heraus nur im Schritt gefahren und geritten werden. Geschirre und Reiter haben sich stets rechts zu halten und auszuweichen. 6) Fuhrwerke, die mit großen Zugthieren bespannt sind, dürfen auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht ohne fortdauernde Aufsicht gelassen werden. 7) Werden Bullen, Ochsen oder Kühe durch die Stadt getrieben, so sind sie mit Kniefesseln zu versehen, beziehendlich zu koppeln und von mindestens zwei Führern zu begleiten. Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften ziehen nach 8 366, 9. 10 deS Reichsstrafgesetzbuchs Belegung mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haftstrafe bis zu 14 Tagen nach sich. * Frankenberg, am 23. Juni 1877. Der Stadtrat h- Kuh«, Brgrmstr. Bekanntmachnng. Aus dem Parterreschanklocale der Restauration zum Hammerthai sind in der Nacht vom 15. zum 16- Juni dieses Jahres von einem über der Eingangsthür befindlichen Brete 7 Packete Cigarren mit je 100 Stück in blauem Papier nm thon blauer Etiquette, auf letzterer das eiserne Kreuz, über diesem dis Worte „Pro katrj«", darunter das Wort „Uab«oa" stehend, sowie aus einem kleinen Wandschränkchen ein schwarzer Lederzugbeutel mit 15 M. Inhalt, bestehend in 2 Einthaler-, das Uebrigs in Fünf-Groschen-Stücken, ge stohlen worden. Da die bisher angestellten Erörterungen ohne Eriolg gewesen sind, bringt man diesen Diebstahl mit dem Ersuchen, alle hierauf bezüg liche Wahrnehmungen schleunigst anher anzuzeigen, zur öffentlichen Kenntniß. - Frankenberg, am 23. Juni 1877. DerStadtrath. Kuhn, Brgrmstr. Diebstahl. — In der Nacht vom 26. zum 27. Mai dss. Js. sind aus einem Teiche in Oberwiesa nach erfolgter Durchstechung des Dammes ungefähr SV Kilogramm Ätsche — Karpfen und Forellen — entwendet worden. Alle zur Ermittelung der unbekannten Diebe dienlichen Wahrnehmungen bittet man ungesäumt anher mitzutheilen. Frankenberg, am 26. Juni 1877. Königliches Gerichtsamt. Wiegand. Wklr. Erledigt hat sich die den Viehtretber Wilhelm Robert Langer aus Satzung betreffende, von hier aus unterm 1. dieses Monats erlassene Vorladung durch dessen Gestellung. Frankenberg, am 22. Juni 1877. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. .—Wiegand.Schubert. Bekamttmachlmg für die Gemeinde Oberwiesa. . . . Nach 8 46 des Einkommensteuergesetzes vom 22. Decbr. 1874 und 8 30 der Ausführungsverordnung vom 6. Decbr. 1876 werden dleiemgen BeUragspflichtigen, welchen wegen Fortzug oder irgend einem andern Grunde das Einschätzungsergebniß nicht mitgetheilt werden kann, hiermit öffentlich aufgefordert, sich bei unterzeichneter Stells behufs Mittheilung desselben zu melden, Oberwiesa, den 26. Juni 1877. Karl Friedrich Ragst, G.-Vorst. und Local-Steuer-Einnehmer. vertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 27. Juni 1877. — Auf Ebersdorfer Flur wurde am Mon tag früh ein dasiger bejahrter Handarbeiter todt aufgefunde«, Heu, wie man annimmt, Nahrungs sorgen getrieben haben, freiwilligen Tod zu spchen. Mayn erhängt. i . — Während am vorigen Sonntag die Ver-, eine deS Mulden-Zschopauthal-Turngaues, dem auch unser Turnverein angehört, eine Turnfahrt in Kriebstein zusammenführte und ein gleichzeitig dort abgehalteneraußerordentlicher Gauturnlag ein neues Gaugrundsesetz ferMellte, wurde qm Näm icheu.Tage fU Dorfschellepberg hq- erste MOAMV-WS 8 d,n Verband bildenden Vereine, die mit über 3P0 Mann erschienen waren, abgehalten. Die vprgeführtsn Uebungen fanden bei dem zahl reichen Publikum wie bei den Fachleuten vollste Anerkennung. Zum nächsten Festort wurde Ep pendorf gewühlt, Vorort blieb Oederan. — Die Rachbarstadt Mittweida hat dem be-