Volltext Seite (XML)
Frankenberger Nachrichtsklatt !.>' Bezlrksanzeiger. Amtsblatt der Köuigl. AmtShauptmannfchaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenbergs Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich ij Mark. 3» beziehen durch all-Buchhandlungen und Post-Expe^ B e k a n n t m a ck u n a, die Rinderpest betreffend. Das Königliche Ministerium des Innern hat beschlossen, daß diejenigen Verkehrs- und sonstigen Beschränkungen, welche mit Rücksicht auf die vorgekomme'nen Rinderpestsälle für gewisse Gegenden des Landes auf Grund 8 17 der revidirten Instruction vom 9. Juni 1873 ange- ördnet worden sind, siehe Bekanntmachungen der unterzeichneten Amtshauptmannschaft vom 13. und 14. Februar dieses Jahres 20 und 21 dieses Blattes, auch dann, wenn sich durch das Erlöschen der Seuche an einzelnen Orten die instructionsmäßige Nothwendigkeit dieser Beschrän kungen für die betreffende Gegend an und für sich erledigen sollte, doch bis auf weitere, von dem gedachten Königlichen Ministerium zu ertheilende Anordnung bestehen zu bleiben haben. Ergangener Anordnung zufolge wird dies mit dem Bemerken hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß es bis auf Weiteres bei den, in den obigen Bekanntmachungen gedachten Anordnungen zu bewenden hat. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 5. März 1877. von Weiffenbach. Bekanntmachung. Ungeachtet unserer wiederholten Aufforderungen zur Zahlung sind noch immer ungefähr 11,000 Mark U Communanlagen aus dem Jahre 1876 in Rückstand. Es werden deshalb nunmehr an die Säumigen Zahlungsauflagen erlassen und, falls auch diese erfolglos bleiben sollten, weitere Executionsmaßregeln ergriffen werden. Frankenberg, am 6. März 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. In Erwartung einer gleichlautenden Bestimmung in der demnächst aufzustellenden Localschulordnung und vorbehältlich derselben ist einmal, um die Schulgeldreste künftig nach Thunlichkeit zu vermindern, und sodann, uni Eltern und Erziehern die Aufbringung des Schulgeldes soviel als möglich zu erleichtern, schon jetzt Einrichtung dahin getroffen worden, daß das Schulgeld in monat lichen Vorauszahlungen von der Schulgeldeinnahme (Rathhaus, 2 Treppen hoch) angenommen wird. Der Rath giebt sich der Hoff nung hin, daß diese Einrichtung, welche ebenso sehr im Interesse des Einzelnen wie der Gesammtheit liegt, allseitig gewürdigt und fleißig be nutzt werde. Hiernächst kann der Rath nicht unterlassen, hierdurch darauf aufmerksam zu machen, daß es sich im Interesse der städtischen Finanzen demnächst nöthig machen wird, wegen Eintreibung der ansehnlichen Schulgeldreste aus den Jahren 1875 und 1876 das Hilfsverfahren fortzu setzen bez. einzuleiten. Es ergeht deshalb an alle Diejenigen, welche noch mit dem Schulgeld in Rückstand sind, die dringende Mahnung, dasselbe zur Ver meidung von Executionsmaßregeln schleunigst anher abzuführen. Diejenigen, welche auf Schulgeldstipendien Anspruch zu machen gedenken, wollen sich in der Schulgeldeinnahme melden. Frankenberg, am 7. März 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Musterung feuerdienstpflichtiger Mannschaften betreffend. Auf Grund der Bestimmungen in 8 2 und 7 der Feuerwehrordnung für die Stadt Frankenberg werden alle diejenigen als Bürger oder als selbstständige Einwohner im Einwohnerverzeichnisse der Stadt eingetragene Gemeindeangehörigen, welche das 21. Jahr vollendet und das 38. Jahr noch nicht überschritten haben, sowie einer Abtheilung der Feuerwehr nicht bereits angehören, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 1 M. hiermit aufgefordert, sich ' Montag, den 12. März d. IS, Nachmittags 2 Uhr im RathhauSsaale persönlich vor dem Feuerwehrausschusse einzufinden. Befreit vom Erscheinen in dem anberaumten Musterungstermine sind nur Diejenigen, welche wegen eigner Krankheit oder Abwesen heit von hier bis 10. März d. Js. Abends 6 Uhr beim Feuersourier, Herrn Klöden, entschuldigt worden sind. Reklamationen gegen die Heranziehung zum Feuerwehrdienste oder gegen die Einreihung in bestimmte Abtheilungen der Feuerwehr sind bei Verlust des Reclamationsrechtes für das folgende Dienstjahr sm Musterungstermine anzubringen und werden vom Feuerwehr-Ausschusse bez. unter Beirath des Stadtpolizeiarztes sofort erledigt werden. Frankenberg, am 6. März 1877. Der Stadtrat h. Kuhn, Bgrmstr. St. Oeffentliche Prüfung in der Fortbildungsschule. Die diesjährige öffentliche Prüfung der Fortbildungsschüler findet Montag und Dienstag, den 12. nnd 13. März, in folgender Ordnung statt: Montag Nachm. 2-3 Uhr Klaffe 2 - 3-4 - - 3°, - - 4—5 - - 3b, Dienstag Nachm. 2—3 Uhr Klaffe 4, - - 3—4 - - 5, s 6 5 - - 6 Zu dieser Prüfung, welche im Saale des Bürgerschulgebäudes abgehalten wird, werden die Herren Arbeitgeber, Lehrherren u. s. w., sowie alle Gönner und Freunde der Fortbildungsschule hierdurch ergebenst eingeladen. Frankenberg, 6. März 1877. Die Direktion der Fortbildungsschule. vr. Hartmann. ' H