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Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. AmtShauptmannschaft Flöha, des König!. OerichtSamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. > Bekanntmachung. Bereits vor einiger Zeit sind im Wartezimmer zweiter Classe des Stationsgebäudes zu Niederwiesa mehrere Fensterwirbel abge schraubt und die meisten Quasten von den Lambrequins abgetrennt und gestohlen worden. * Neuerdings und zwar am 4. Februar dss. Js. hat man daselbst die Rohrsitze von fünf Stühlen augenscheinlich mit einem Messer quer durchschnitten vorgefunden. Auch iiü Gasthof zu Oberwiesa ist am 11. Januar dieses Jahres die gleiche Sachbeschädigung an sieben Rohrstühlen in derselb en Art und Weise verübt worden. Man bringt dies mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, alle zur Ermittelung des unbekannten Thäters dienlichen Wahrnehmun gen ungesäumt anher mittheilen zu wollen. Frankenberg, am 9. Februar 1877. Das Königliche Gerichtsamt. Wiegand. Wklr. Diebstahl. § Am 1. dieses Monats sind aus einem Gute in Niedermühlbach, muthmäßlich von einem Handwerksburschen, welcher graue Joppe mit grünen Aufschlägen und glatte blaue Mütze getragen, durch Einschleichen folgende Gegenstände entwendet worden: 1., ein guter dunkelblauer geschipperter Winterstoffrock mit schwarzer Borde und schwarz übersponnenen glatten Knöpfen sowie glat tem schwarzseidenen Futter; in diesem Rocke befand sich ») ein juchtenes rothbraunes Cigarrenetui mit gelbem Bügel, inwendig auf beiden Hälften Seidenstickerei; I») ein Cigarrenpseifchen von Rehkrone mit Brenner; c) ein weißes Taschentuch, gez. 6. , in gothischer Schrift; 6) ein weißes Taschenkämmchen zum Zusammenklappen; 2., ein Paar gute dunkelgeschipperte weißgekästelte Winterstoffhosen mit schmalem schwarzen Galon und gelben Knöpfen, unter denen ein angenähter Patentknopf; Gummihosenträger waren mittels runder Lederriemen daran befestigt. Zur Ermittlung des Diebes und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände wird Solches hiermit bekannt gemacht. Frankenberg, am 9. Februar 1877. Das Königliche Gerichtsamt. Wiegand. Wklr Vorladung. Dem früher in Chemnitz wohnhaften Handarbeiter Karl Wilhelm Thalmann, dessen dermaliger Aufenthaltsort nicht zu ermitteln, äst ein Untersuchungsbeschluß zu eröffnen. Derselbe wird daher hiermit öffentlich vorgeladen, > den SS. Februar 1877 Vormittags 9 Uhr .an hiesiger Amtsstelle zu erscheinen oder seinen Aufenthaltsort anher mitzutheilen. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, rc. Thalmann im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam machen und vom Erfolg Nachricht geben zu wollen. Frankenberg, am 9. Februar 1877. Das Königliche Gerichtsamt. — Wt-gand. > Wklr. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten^königlichen Gerichtsamte sollen erbtheilungshalber den IS. Februar 1877 Vormittags 10 Uhr die zu dem Nachlasse weil. Earl Heinrich Weißbach'- in Laugenstriegt» gehörigen Haus- und Gartengrundstücke Fol. 69 und 70 des -Grund- und Hypothekenbuchs für Langenstriegis, sowie ein von Folium 67 desselben Grund- und Hypothekenbuchs annoch abzutrennendes Feld grundstück mit einem Flächeninhalte von 1 Hectar 38,, Ar an hiesiger Amtsstelle freiwilligerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Amtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Hainichen, den 23. Januar 1877. Königliches Gerichtsamt. «ob». Hgr. LU Z runki n Nachdem die städtischen Behörden die Errichtung der Prima beschlossen haben, können Schüler für alle Classen angemeldet werden. Die Aufnahmeprüfung findet am 9. April von früh 8 Uhr an in den Zimmern des 2. Stockes des Hauses Fabrtkstraße 419« statt und ist öffentlich. Vor der Aufnahme hat jeder Schüler einen GeburtS- oder Taufschein, einen Impfschein, ei» Schulzeugniß, beziehentlich einen Eonfir- mationSschein vorzulegen. Das Schulgeld beträgt 75 Mark. Sprechstunde des Unterzeichneten an allen Wochentagen von 10—11 Uhr Vor mittags (Fabrikstraße 419«, 1. Stockwerk, Zimmer 6). Frankenberg, 12. Februar 1877.*vr. Mattug-Tamml-r. Die deutschen Justizgesetze, welche der letzte Reichstag in heißem Kampfe noch in letzter Stunde angenommen hat und welche unS die für das innere deutsche Volks leben so bedeutungs- und werthvolle Reichsein heit gegeben haben, sind in den erregten Tagen des Wahlkampfes so vielfach Anlaß zu Kittern Angriffen auf die Parteien, kie ihr Zustapche- in Ruhe zu betrachten, was dieselben uns schaf fen. Wir sehen dabei, daß die Vorwiirfe, als wenn die Einheit im Rechtsleben de? Nation erkauft wäre durch schwere Opfer an Freiheit und Rechtssicherheit deS Einzelnen, hinfällig sind, wir sehen, daß oie in alle Verhältnisse des Vol kes tiefeingreifenden Justizgesetze mehr als irgend ein anderes Gesetz der letzten Jahrzehnte Rechts gleichheit und Freiheit fördern, vorWilMrund und eine rasche und billige Handhabung der Justiz gewährleisten. Die Civilproceßordnung beruht auf der Durchführung des Grundsatzes der Oeffent- lichkeit und Mündlichkeit aller Verhandlungen. Die Entscheidung des Richters stützt sich nicht mehr auf eine trockene Vorlesung der Acten, sondern auf das lebendige.Bild, entnommen aus der Rede und Gegenrede der Parkten., , In voller Freiheit würdigt der Richter die Beweismittel W seiner tnAem Ueberzeugnng.