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FrMmbeiM Uchrichtso tstt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. AmtShauptmannschaft Flöha, und des StadtratHS zu Frankenhech. "'i,.. . - '7 ii - --—' ' Erscheint wöchentlich drei Mal. «i«teMrÜch 1j Mart. Sü^bqkrM tiirch all« BüHhandkMgtil««d Pd-.SsPtditi»»«. " — > — —- ' ! ... ' Bekanntmachung, die Vornahme dringlicher Arbeiten an Sonn-, Fest- und Bußtagen betreffend Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Königliche Ministerium des Innern Inhalts Verordnung der Königliche« Kreishauptmannschaft zu Zwickau vom 18. dieses Monats geschehen lassen will, daß in den Städten, in welchen die Städteordnung für mittlere und kleine Städte gilt, die Bürgermeister, in den Ortschaften des platten Landes aber die Gemeindevorstände die in 8 4, Absatz 7 des Gesetze- > über die Sonn-, Fest- und Bußtagsfeier vom 10. September 1870 erwähnte obrigkeitliche Genehmigung zu dringlichen Arbeiten ertheilen und sind daher künftig die bezüglichen Anzeigen und Gesuche an die obengedachten Behörden und nicht Mehr an die Amtshauptmannschaft zu richten. Im Anschluß hieran wird aber darauf aufmerksam gemacht, daß es sich bei den in Rede stehenden Arbeiten nicht um eine Dispensa tion von den im Gesetze enthaltenen verbietenden Vorschriften, sondern selbstverständlich nur" um solche. Fälle handeln, kann, in welchen ihrer dringlichen Natur halber das Arbeiten an Und für sich gesetzlich statthaft und daher auch, wenn sie durch einen Nothstand geboten sind, aus nahmsweise selbst ohne vorgängige behördliche Genehmigung erlaubt ist, bezüglich deren aber das Gesetz zu Vermeidung von Mißbräuchen die specielle Cognition und Genehmigung der Polizeibehörde vorgeschrieben hat. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 28. November 1876. von Welffenbach. Z. Bekanntmachung. Der Herr Bürgermeister in Schellenberg, sowie die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher im Bezirks der unterzeichneten König lichen Amlshauptmannschaft werden hiermit aufgefordert, zum Zwecke der Anfertigung eines Verzeichnisses der für Pripat--Feuerversicherungs anstalten fungirenden Agenten die vollständigen Vor- und Zunamen sowie den Stand der letzteren innerhalb jeder Ortschaft beziehmdlich de- bezüglichen Gutsbezirkes unter Angabe der Anstalt, für welche dieselben fungiren, baldigst hier anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschaft Flöha, am 6. December 1876. von Weiffenbach. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betreffend. . Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den Reichstag der 10. Januar 1877 festgesetzt worden ist, werden die für den hiesigen Stadt bezirk aufgestellten Reichstagswahllisten vom 8. bis mit IS. December d. I. ' . zu den gewöhnlichen Expeditionsstunden in der RathSexpedition hier zu Jedermanns Einsicht ausgelegt sein. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß , wer die Listen für unrichtig oder unvollständig hält, solches innerhalb der vorbezeichneten Frist bei uns schriftlich auzeigen Mr zu Protokoll geben kann und hierbei die Beweismittel für seine Behauptungen, falls dieselben nicht auf Notorität beruhen, betzubringen hat. Nur diejenigen Stimmberechtigte» find zur Thetlnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen ausgenommen sind. Frankenberg, am 5. December 1876. * DerStadtrath. - Kuhn, Brgrmstr. - Bekanntmachung. Auf Grund 8 19 der Verordnung vom 6. Juli 1863, die Ausführung des Gesetzes vom nämlichen Tage über das wegen der polizeilichen Beaufsichtigung der Baue zu beobachtende Verfahren betreffend, ist heute der Baumeister Herr Johann Reinhold Hanitzsch hier als Sachverständiger in Baupoltzeifachen nach Maßgabe von 8 4 des angezogenen Gesetzes verbunden mit 8 9 der Verordnung vom 27 Februar 1869 von der unterzeichneten Ortspolizeibehörde in Pflicht genommen worden. Frankenberg, am 6. December 1876. DerStadtrath. ——— Kuhn, Bgrmstr. Bekanntmachnnü. Zufolge des Protocolls vom 23. November 1876 ist heute für die Firma: Gustav Becker in Frankenberg, Zweigniederlassung des unter derselben Firma in Chemnitz bestehenden Nähmaschinenhändelsgeschäftes, das Folium 154 im Handelsregister für hiesigen Gerichtsamts bezirk eröffnet und als deren Inhaber Herr Kaufmann Johan« Daniel Gustav Becker in Chemnitz eingetragen worden. Königliches Gerichtsamt Frankenberg, am 5. December 1876. Wiegand. Seidler. ^ubhastationsbekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den IS. Januar 1877 das dem Hausbesitzer Christian Friedrich Streckenbach zugehörige Hausgrundstück 54 des Catasters, 49 des Grund- und Hypo thekenbuchs für die Stadt Frankenberg, welches Grundstück am 21, October 1876 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 717« Mark — Pf. genryrdert. wortzen ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hindurch bekannt gemacht wird! Frankenberg, am 26. October 1876. Königliches Gerichtsamt. . Wiegand. > Müller. , " Auktion. Montag, den II. December 187«, von Vormittags 9 Uhr an t sollen im Hause des Fleischers Herrn Ernst Friedrich Kempe in Schönerstadt die ,um Nachlasse deö Maschinenbauers Kraft gehörige» GOdttn, als Kleidungsstücke, worunter 1 Mannspelz, ferner 1 Hobelbank mit Zubehör, verschiedene Hobel, Sägen, Schnitzer, Bohrer, eist