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L42 Soynaöend, den 2 December. " 1876. FrankenbeM Mchnchtsblatt und . Bezirksanzeiger. Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des Stadtr-thS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Erl atz, . . die Gesuche um Ausstellung von Legitimutiousscheine« zum Gewerbebetriebe im Umherzieheu betreffend. In Gemäßheit der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 24. Mai dieses Jahres — Gesetz- und Verordnungs blatt Seite 253 — sind vom L. R8-- ab Gesuche um Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umher ¬ zieheu in den Städten, welche die Städteordnung sür mittlere Und kleine Städte angenommen haben, bei dem Bürgermeister, auf dem Lande bei dem Gemeindevorstande anzubringen. Diese Behörden haben ohne Verzug zu prüfen, ob einer derjenigen Gründe vorhanden, ist, aus denen nach 8 57 der Deutschen Gewerbeordnung der Legitimationsschein versagt werden darf, und hierauf das Gesuch nebst dem ErgÄmsse ihrer Prüfung, unter Beifügung der von dem Gesuchsteller etwa beigebrachten Zeugnisse, unmittelbar der vorgesetzten Königlichen Kreihauptmänn- schaft anzuzeigen. Für die den genannten Unterbehörden wegen Vermittelung der Ausstellung und wegen Aushändigung derartiger LegitimatiouSscheine erwachsenden Mühewaltungen sind dieselben berechtigt, eine mäßige Gebühr von 1 bis höchstens 3 Mark — Ps. in Ansatz zu bringen. Hiernächst wird auf Anorvnung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Zwickau noch auf Folgendes aufmerksam gemacht. Obschon nach den deshalb bestehenden Bestimmungen Gesuche um Ertheilung von Lcgitimationsscheinen bei den betreffenden Unterbehör den anzubringen sind, so sind doch diese Vorschriften in neuerer Zeit, beziehendlich unter Connivenz verschiedener Unterbehörden insofern nicht mehr genau beobachtet worden, als im Laufe der letzten Jahre eine sehr erhebliche und stets im Zunehmen begriffene Anzahl derartiger Ge werbetreibender persönlich bei der Königlichen Kreishauptmannschaft erschienen ist, um unter Beibringung der erforderlichen Zeugnisse ihre Ge suche um Ertheilung von Legitimationsscheinen mündlich anzubringen und auf die Ausstellung derselben zu warten. Dieses Verfahren ist aber mit einer sehr wesentlichen Störung des Geschäftsgangs bei der Königlichen Kreishauptmannschaft verbunden und es liegt umsoweniger Veranlassung vor, die Annahme solcher mündlichen Gesuche fernerhin nöch fortbestehen zu lassen, als durch die Be stimmung ini § 3 der obenangezogenen Verordnung vom 24. Mai laufenden Jahres die Erlangung von Legitimationsscheinen noch weiter, als dies bisher schon der Fall war, erleichtert worden ist und es daher lediglich in der Hand der Gewerbetreibenden liegt, sich rechtzeitig in den Besitz der Legitimationsscheine, deren Ausstellung nach 8 57 vorletzter Absatz der Reichsgewerbeordnung ohnehin zu beschleunigen ist, zu setzen. - Die Königliche Kreishauptmannschaft wird daher fernerhin persönlich bei ihr angebrachte Gesuche um Ausstellung von Legitimation« scheinen nur noch in besonders geeigneten Fällen berücksichtigen und in denjenigen Fällen, wo eine solche Berücksichtigung nicht geboten erscheint,- die Betheiligten mit ihren Anträgen an die competenten Unterbehörden verweisen/ ' Hiernach allenthalben haben sich die betreffenden Gesuchsteller zu richten. Königliche Ämtshauptmannschaft Flöha, am 3. November 1876. von Weiffenbach. Z. Teichverpachtung. Die drei im Besitz der Stadtgemeinde befindlichen sogenannten Dogelstangentetche sollen nächsten Montag, de« L. December l. I., Vormittag» 11 Uhr an Rathsstelle unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen sm Versteigerungswege verpachtet werden. Pachtlustige werden hierzu eingeladen. . Frankenberg, am 30. November 1876. Der Stadtrat h. Kuh«, Brgrmstr. Bekanntmachung. Zur Vertheilung von Zinsen aus den unter unserer Verwaltung stehenden Stiftungen sehen wir den Än- Meldungen armer und alter Personen von hier bis S December d. IS. an Rathsstelle entgegen. Frankenberg, am 1. December 1876. D e r S t a d t r a t h. , Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Handelsleute, welche ein Gewerbe im Umherziehen betreiben und dazu Legitim«, tionSscheine für das Jahr 1877 bedürfen, werden in ihrem eigenen Interesse und zu Ersparung von Kosten andurch veranlaßt, ihre hier auf bezüglichen Gesuche in der Zeit vom 4. bis 2V. December d. I. an Rathsstelle anzubringen. Der Kostenbetrag für den zu besorgenden Legitimationsschein ist bet Anbringung -es Gesuchs zu entrichten. Frankenberg, am 1. December 1876. D e r S t a d t r a t h. < Kuh«, Brgrmstr. Bekanntmachung. ' - O Auf Grund der Registratur vom 25. November 1876 ist heut» im Handelsregister für hiesigen Gerichtsamtsbezirk für die Firma Ernst Förster in Frankenberg und Gunnersdorf das neue Folium 153 eröffnet und als Inhaber Herr Ernst Förster in Gunnersdorf eingetragen worden. Königliches Gerichtsamt Frankenberg, am 28. November 1876. Wiegand. S. Auet ron. In dem am hiesigen Markte unter 482 des Brand-Cat. gelegenen Polster'schen Hausgrundstücke Men künftigen 28. December I., von Vormittags 9 Uhr an verschiedene Eisen-, Kupfer-, Messing- und Blechwaaren, insbesondere 2 eiserne Bettstellen, Oefen, Pfannen, Töpfe Kessel, eine Parthie Galanteriewaaren und verschiedene andere Gegenstände, gegen sofortige baar« Zahlung in Reichsmüttzen öffentlich versteigert werden, was mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß ein Verzeichniß der Aucttonsgegenstände im Amthause hier, sowie im Wächtler'schen Locale aushängt. , - ", Frankenberg, am 28. November 1876. Das Königliche G e r'i ch t s a m t. Wirgünd. R