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WWWW - ' ' UM'- ß ß s ß ß FrailkellbergerMrichtsüta W r- -L O/:'- und BezirksMzeiger Amlsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. GerichtSamtS und des Stadtraths zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. 8" beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditionen. 'M WKW Hsi- ' OrrlltcheS und Sächsisches. Frankenberg, 5. Decemher. — Wenn in der letzteil Zeit in Stadt und Umgebung erfreulicherweise nur wenig von Eigen thumsvergehen zu hören war, rief gestern früh dis Kunde von einem frechen Diebstahl um so gröbere Erregung hervor: vermuthlich voni Freitag zum Sonntag haben ruchlose Diebe ihre frevelnde Thätigkeit in unserm Gotteshaus« ent faltet und voni Altäre ein Paar große und ein Paar kleinere Alfenid-Leuchter, die anläßlich der Erneuerung der Kirche vor 2 Jahren von Frauen hand gestiftet worden, entwendet. Hoffentlich gelingt es den polizeilichen Bemühungen bald, der Böswilligen, denen selbst die geweihte Stätte nicht heilig, habhaft zu werden. — Wir haben schon in vorletzter Nr. auf den besonderen musikalischen Genuß hingewiesen, den das nächste Mittwoch stattsindende zweite Abonne- mentconcert des Hru. Musikdir. Wolschke — der übrigens, wie wir nur mit Bedauern mittheilen, einen Ruf nach Crimmitschau als Dirigent des dasigen von der Stadt namentlich gut'dotirten Stadtmusikchors erhalten hat — in der Vor führung der großen tragischen Dichtung des griechischen Dichterheros Sophokles, „Antigone", bieten wird. Nachdem wir das auch den Laien überaus ansprechende Werf, das die eigenartige griechische Vortragsweise der Solis, Chöre und zu beginnen, auch deshalb die in § 2 des zur Ausführung des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 unterm 28. Mai 1870 erlassenen Reglement- ( (Buydesgesetzblatt für das Jahr 1870 S. 275) vorgeschtiedene Bekanntmachung zu erlassen. ' . Ferner werden alle bei Leitung des Wahlgeschäfts betheiligten Gemeindeobrigkeiten, Gemeindevorstände und Wahlvorsteher auf dis ' genaueste Beobachtung der in dem Wahlgesetze vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt für das Jahr 1869 Seite 145) und dem angezogenen - Reglement vom 28. Mai 1870 enthaltenen Vorschriften verwiesen. Insbesondere wird darauf aufmerksam gemacht, daß nach 8 9 des Wahd gesetzes die Function der' Vorsteher, Beisitzer und Protocollführer bei der Wahlhandlung in den Wahlbezirken und der Beisitzer bei der Ermit^H lung des Wahlergebnisses in den, Wahlkreisen nur von Personen ausgeübt werden kann, welche kein unniittelbares StaatSamt bekleiden. - U Dresden, am 1. Deceinber 1876. Ministerium deSJnnern. M v. Nostitz-Walkwitz. Gegenchöre verstehen läßt und durch gedruckte Texte der Gesänge wie eingeflochtene Decla- mation völlig erläutert wird, mit großer Be friedigung im Concerte des Männergesangvereins, der dasselbe mit großem Fleiße einstudirt und in gelungenster Weise zur Aufführung brachte, selbst gehört, halten wir es für Pflicht, die weitern Kreise des Publikums nochmals darauf aufmerksam zu machen, die selten gebotene Ge legenheit, derartige Schöpfungen zn hören, nicht unbenutzt vorübergehen zn lassen und glauben, Vielen nur erwünscht zu handeln, wenn wir den Gang der Handlung, welche die Musik begleitet, den historischen Vorgang, nach der Erläuterung, die der Vorstand des Männergesangvereins, Herr Adv. Priber, bei der ersten Aufführung gab, hier mittheilen: Die Antigone ist eine ungefähr 470 Jahre v. CH. G. in griechischer Sprache geschriebene Tragödie von So phokles, der als Dichter sich im Allgemeinen die Aufgabe stellte, das wirkliche Leben, da« menschliche Dasein in seiner vollkommensten Schönheit voll feuriger Empfindung mit höchster poetischer Reinheit und Erhabenheit zu schildern. — Speciell in der Antigone hat er die-Idee des Sieges des göttlichen Gesetzes über menschliche Satzungen ver fochten »nd die moralische Lehre des ganzen Dramas geht in der Grundidee auf: „Der Mensch erwäge mit ruhiger Ueberlcgung frei von starrem Eigensinn seine Befugnisse und regle darnach seine Handlungen in seinen Verhält nissen als Mensch und als Staatsbürger. Das erste Er- forderniß zum Lebensglück ist Besonnenheit, der Uebel folgenschwerstes ist das Vergehen gegen göttliche Gesetze". — Die Tragödie hat , ihren Namen von der Hauptheldin „Antigone", der Tochter des Königs Oedipus, aus dem - unglücklichen Herrschergeschlecht des LobdakoS, die voll weiblicher Hoheit trotz eines Verbotes, um die Pflichten der treuen Liebe zu ihrem Bruder zu erfüllen, diesen be- grädt, und weil sie damit gegen des König» Gesetz ver- < stößt, zu Grunde geht, aber zugleich den Regenten, der , mit seinem Erlasse die göttlichen Anordnungen verletzte, , , mit ins Verderben riß. —Nach dem Glauben der Griechen M galt das Unterlassen der Bestattung eines Todten für die - ) größte Schmach und hatte die traurige Folge für die / H Dahingcschiedeneu, daß deren Seele» nicht in das Reich A ' der Todten zum ewigen Frieden eingehen konnten, fön- dern ruhelos nmherirreu mußten. Ja, diese Unterlassung.^: des Begräbnisses hielt man zugleich für einen Eingriff im die Nkchte der Götter der Unterwelt, denen der Ver- storbene allein gehörte und daher war es für jeden Menschen /- eine heilige Pflicht, einen Todten, den man unbegraben '. ließ, wenigstens mit Staub zu bedecken. Die beiden Ä Brüder der Antigone, PolhneikeS und EteokleS, hatten in > blutiger Fehde um die Herrschaft in Theben, einer griechi, scheu Stadt, gekämpft; sie hatten sich beide im Kamps ge« tödtet und ihr Onkel Kreon, der die Regierung übernahm, hatte daS Begräbniß dcS Polineikcs untersagt, weil dieser^ die stebenthorige Stadt mit sieben feindlichen Stämmen.' angegriffen nnd in Gefahr gebracht hatte. Dafür sollte^ sein Leichnam znr Strafe den Vögeln preisgtgeben werden' nnd sein Geist keinen Frieden in der Unterwelt findens — Antigone aber begräbt, dieser Verordnung ungeachtet, deu Bruder um der göttlichen Vorschriften Willen. Für s diesen Frevel gegen Kreons Verbot wird sie auf Grund' de» Spruches der Weisen lebendig begraben. — Kreon nun, der sich inzwischen klar gemacht, daß Antigone mit ihrer That nur den Bestimmungen der Religion Folge ge leistet hat, will sie wiider rette», man findet aber, daß Antigone, um der qualvollen Marter de? Hungertodes zu entgehen, sich '» ihrem' vermauerten Grabgewölbe da« '- Leben genommen. — lieber dies Alle» entsetzt, tödtet sich nicht s Verordnung an sämmtliche Gemelndeobrigkejten und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betr. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den deutschen Reichstag der 10.' Januar 1877 festgesetzt würden ist, ergeht an alle Gemeinde- - obrigkeiten — als welche in den Städten, in welchen die LeviVirte Städteordnung gilt,'die Äadträthe, in Städten, in welchen die Städteordnug für mittlere und kleine Städte gilt, der Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaft zn betrachten, ist — und an alle ; Gemeindevorstände hiermit Verordnung, unverzüglich zur Auslegung der Wahllisten zu verschreiten und damit spätestens . .Ä den 8. December 187V Bekanntmachung. Der Brodbedarf für die Stamm-Mannschaften des hiesigen Landwehr-Bataillons soll auf die Zeit vom I. Januar 1877 bis mit 3lH März 1878 im Wege der öffeutlichen Submission verdungen werden. Bewerber hierzu haben ihre Offerten bis zum Iv. December s. v. Vormittags 1« Vhr versiegelt im Büreau des Unterzeichneten^ E Bezirks-Commandos abzugeben, woselbst auch von heute an die Bedingungen zur Einsichtnahme ausliegen. * Frankenberg, den 1. December 1876. Königliches Landwehr-Bezirks-Commando. , / Puscher, Oberstlieutenant z. D. ünd Bezirks-Commandeur. H Bekanntmachung. Während der Zeit vom 1. zum 3. d. Mts. sind aus hiesiger Stadtkirche vom Altar weg vier Stück der - Kirche erst im vorigen Jahre geschenkte Leuchter gestohlen worden, welche aus sogen. Alfenidmaffe gearbeitet sind und wovon das eine Paar . ca. 50 Centimeter, das andere ca. 30 Centimeter hoch ist. Zur Ermittelung der Diebe und zur Wiedererlangung des gestohlenen Gutes bringen mir Solches mit dem Ersuchen zur öffentlichen Kenntniß, uns etwaig; auf den Diebstahl bezügliche Wahrnehmungen schleunigst mittheilen zu wollen.' f Frankenberg, am 4. December 1876. D e r S t a d t r a 4 h. W Kuhn, Bgrmstr. Donnerstag, den 7. December, Nachmittags Uhr.