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;en und Bezirksanzelger Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königs. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei M°l7 Vierteljährlich 8» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Mit dem Schluffe des laufenden Jahres scheiden in geordneter Reihenfolge aus dem Stadtverordneten- Bekanntmachuug sch t. I Kaiserbund, welcher eine Wochenschau. !ll!« -o 7/ -V 13 'M W X.. Hy- gen >edi- ? sch und aut 26. ckS. lri- ver- r. >laf- mde bar. Gen üe« äd- fort em- tr. rüh iem bei tr. >end un- anz eu, !lN, ist Atigt^zu sehen, was /wir vor Monaten^schön iS sicher,, kommend bezeichneten. , DsrM W 39, illi- äb- ng- w. sen. Sonnabend, deü 18- November. IrauLMberger Uachrlchksiltatt colleaium aus: . ») von den ansässigen Stadtverordneten die Herren: Fabrikant Herm. Hunger, Fabrikant August Barthel, Associationsvorsteher Schade, brod, Bauunternehmer Köhler, Kaufmann Heikrich Schaarschmidt, Assottationsrechnlmgsführer Richter; b) von den unansa'ssigen Stadtverordneten die Herren: Ur. AVeding, Färbermeister Klöden, Jnstitutsdirector Or. Hendnet, Maschinen- fabrikant Gurckhaas. Hiernach und da die Stellen des ins Nathscollegium eintretenden Herrn Fabrikanten Hermann Uhlemann und des durch Wegzug ausgeschiedenen unansässigen Stadtverordneten Herrn Schuldirector HerrnSdorf, welche mit dem Schluffe des Jahres 1878 auS-Uscheiden gehabt hätten, wieder zu besetzen sind, sind bei der bevorstehenden Ergänzungswahl 7 ansässige und S unansäfsige Stadtverordnete zu wählen. Nachdem nun als der 2S. November d. IS. von uns anberaumt worden ist, werden die stimmberechtigten, in der Wahlliste aufgeführte» ansässigen und unanfässigen Bürger Hiesiger . Stadt andurch geladen, am gedachten Tage Vormittags von S-12 Uhr oder Nachmittags von 2-4 Uhr > 4 im Rathhaussaale vor dem Wahlausschuß sich persönlich einzufinden und die mit 7 Namen ansässiger und S Namen «»»»fäfsiger wählbarer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. Auf den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welchen vor deren Abgabe die Coupons abzu trennen sind, sind die zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Borschüft nicht entsprechen, oder Namen Nichtwählbarer enthalten, sind dieselben ungültig. Frankenberg, am 17. November 1876. Der Stadtrat h. Kuhn, Brgrmstr. Bekanntmachung.^ Di^Schulgeldrestanten auf das Jahr 1875 und auf frühere Jahre werden hierdurch außgefordert, Ihre >' Reste ehebaldigst und spätestens bis zum riv. November 1878 an die Schulgeldeinnahme (Rathhaus 2 Treppen) zu bezahlen, widrigenfalls nach Ablauf dieses Termins die Execution beantragt werden wird, Gleichzeitig werden Diejenigen, welche sich mit Schulgeld auf das Jahr 1876 im Rückstand befinden, an die Abführung desselben erinnert. Frankenberg, am 15. November 1876. Der Stadtrat h. Kuh», Brgrmstr. Subhastationsbekanntmachung. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll den 28. Januar 1877 das den Pappfabrikanten Ferdinand Gustav Beyer und Friedrich Immanuel Künzel zugehörige Mühlengrundstück, 15 des Katasters. 14 des Grund- und Hypothekenbuchs für Braunsdorf, welches Grundstück an, 30. October 1876 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 87,462 Mark — Pfg. vewürdert worden ist, nothwendiger Weise an Ort und Stelle versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle vushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. * Frankenberg, am 6. November 1876. Das Königliche Gerichtsamt. I, Wiegand. Müller. 187«. An die Stadt- lind Gemeinderitthe im Stcucrbezirke Flöha. Das^. Königliche Finanz-Ministerium hat unterm 3. dies. Monats verordnet, daß die zur bevorstehenden Gewerbe- und Personalsteuer- Mtration erforderlichen, vollständigen Uebersichten der Dienstbezüge (Gehalte, persönliche Zulagen, Remunerationen, Wohnungsentschädigungen, Rebmbezüge) und beziehentlich der Löhne der im öffentlichen Dienste angestellten Beamten und Bediensteten, sowie der darin beschäftigten Arbeiter, Welche zur Beschleunigung des Catastrationsgeschäfts von den zur Aufstellung solcher Nachweisungen verpflichteten Behörden und Beamten bis zum 1S. December dies. Jahres Md zwar für die Städte au die betreffenden Stadträthe und ' für das platte Land an die unterzeichnete Steuerbehörde Unaufgefordert einzureichen sind, auch für die im nächsten Jahre stattfindende Glnkommensteuerschätzung zur Benutzung »klangen sollen, daher für künftiges Jahr die m 8 36 des Einkommensteuer-Gesetzes vom 22. December 1874 den Gemeindebehörden obliegende Verpflichtung zur Einforderung de,anderer BeamteM^ für den letzteren Zweck rücksichtlich der im Sächsischen StautS-, Hof-und Kirche». Wenste angestellten Beamten sich erledigt. .. .. I Königliche Beztrks-Steuereinnahme Flöha, am 13. November, lyM D le >v B e z irks-Steuer-Jnspector. " Grösiel. .... -- . - Bürgschaft für den der europäischen Großmächte finden. ES bedarf Uns . r zu . Frieden Europas war, ist jehtaüch Offiziell aus- keines besonderen Beweises,- daß ein Bündniß mis wird dre traunge Genugthuung zu Theil, gehoben, nachdem er eine Zeitlang noch ein zu existiren aufbürt. sobald lein einzelnes Mit- >rch die Entwickelung , welche die Orientdmg« Scheindasein gefristet hatte. Die Moskäuer Rede Med mit selk .der abgslaufenew Woche.genommen haben/ dös Czaren kündigt ein sel" ' zu existiren aufhört, sobald Hn einzelnes Mit-^ M , . glied mit selbstständigem'Vorgehen'droht; mben, dös Czaren kündigt ein selbstständiges Vor- es bedarf auch keines besonderen Beweises VM"' gehen Rußlands für den Fall ans daß Rußlands diplomatische Verhandlungen da ganz" nutzkoS Hrei-. Forderungen nicht Vie BMiM und sind, wo einer der Verhandelnden feine Bevin-