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Frankenberger Nachrichtsblatt kreisen Bezirksanzeiger Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehe» durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Nachdem erste lM ersten 6. November ds. IS Arbeiterlohnverzeichniß ector. Bekanntmachung Siebe Bekanntmachung von jeder Steuereinheit spätestens bis zum LI. November d. I 1876. Abends später ergebenst e, oder: spiel in zememer d Jung- Jacobus ührt in hawbine, ien Male 1531.) ktn mit r trau- und in rsehenes, es kriti- lustiges thin mit ale auf- llsim- 80 rtzi- mttznäö beraus Keloit ab un- Liebe Tode nver- Bekanntmachung. Herr Oberförster Gensel in Dittersbach Die Grundsteuerbeitrage auf den vierten Termin d. I. sind mit 2 Pfennigen skaltsche c hiesigen Ilas ff. nd gute äichst ein chau. Der IV. und letzte Termin der diesjährigen Communanlagen ist bis zum L. November dS. IS. zu erfolgen. - Frankenberg, am 19. October 1876 Wohnort: an unsere Stadtsteuereinnahme (Rathhaus l>. Etage) abzuführen. Wir machen hierauf mit dem Bemerken aufmerksam, daß gegen Diejenigen, welche sich am 8. November dS. IS. noch mit Anlagen in Rest befinden, alsbald mit der Erlassung von Zahlungsauflagen verfahren werden wird. Frankenberg, am 24. October 1876. Der Stadtrat h. In Vertr.: Stephan, St.-R. Einladung. WLittHV»«!», den 1. November d. Js., als dem Tage der Einweisung und Verpflichtung des Herrn Bürgermeister Kuhn wird zu Ehren desselben und in Gegenivart hoher Regierungsbeamter im Saale des Gasthauses zum schwarzen Roß hier ein Festmahl stattfinden, zu welchem die Bürger- und Einwohnerschaft Frankenbergs mit Umgegend nur hierdurch mit dem Ersuchen um zahlreiche Betheiligung und mit dem Bemerken emgeladen. wird, daß das Festmahl Punkt 1 Uhr Mittags beginnt. * Zeichnungen auf Couverts nimmt der Oberkellner des erwähnten Gasthauses bis spätestens 30. October d. Js. entgegen. Frankenberg, am 25. October 1876. Der Stadtrath. " In Vertr.: Stephan, St.-R. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termines wird gegen etwaige Restanten mit der Execution verfahren werden. Frankenberg, am 25. October 1876.' * D e r S t a d t r a t h. - ' In Vertr.: Stephan, St.-N Herr Oberförster Töpel in Plaue zu forstkundigen Sachverständigen beziehendlich Beiräthen der unterzeichneten Königlichen Amtshauptmannschaft für vorkommendr Fälle der im Gesetz vom 17. Juli ». den Schutz der Waldungen gegen schädliche Jnsecten betreffend, gedachten Art gewählt worden sind, wird Solches unter Hinweis auf 8 5 des gedachten Gesetzes andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Flöha, am 19. October 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I. A.: von Friesen. Z. / Bekanntmachung, die Ausstellung von Gehalts- und Lohnverzeichnissen betr. Seiten der hiesigen Herren Fabrikanten und anderen Arbeitsgeber sind auch in diesem Jahre über das von ihnen beschäftigte Comptoir-, Beamten- und Arbeiterpersonal Gehalts- und Lohnverzeichniffe aufzustellen, welche bei der nächstjährigen Gewerbe- und Personalsteuerabschätzung mit benutzt werden sollen. Indem wir dies hiermit bekannt machen, fordern wir zugleich diejenigen Herren Arbeitgeber rc., welche in den nächsten Tagen durch die Polizeiaufseher Formulare zu den vorgedachten Verzeichnissen werden behändigt erhalten, zur genauen und vollständigen Ausfüllung der letzteren auf mit dem Ersuchen, bei den Namen der in festem Lohne stehenden Arbeiter hierauf bezügliche Bemerkungen zu machen. Auch ist bei denjenigen Geschäfts-Angestellten, welche neben ihrem Gehalte noch Nebenbezüge (Tantiöme rc.) haben, die Höhe dieser letzteren nach dem vorjährigen Betrage mit anzugeben. In die zur Austragung gelangenden Formulare ist übrigens nur das hier wohnhafte Comptoir-, Beamten- und Arbeiterpersonal aufzuzeichnen. Für das auswärts wohnhafte Personal sind besondere mit der Unterschrift der Firma zu versehende Verzeichnisse, und zwar für jeden in Frage kommenden Ort eine Liste, nach dem untenstehenden Schema anzufertigen. Die Einreichung sämmtlicher Gehalts- und Lohnverzeichnisse an den unterzeichneten Stadtrath hat zur Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 15 Mark spätestens bis zum M 12« Kat.-Nr. der Wohnung des Arbeiters. - - ...... > Namen der Arbeiter. Branche derselben. Durchsck wöchent Verdie nittl. icher nst. Anmerkungen.