Volltext Seite (XML)
L876 ZV U6 DienstaK den 3 WM Frankenberger Mchrlchtsk latt und Bezirksauzeiger. Amtsblatt der König!. AmtShauptmannfchaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des StadtratHS zu Frankenberg. "" ..U.^ . -7—''''--''-— Erschein! wöchentlich drci Mal- BiertMhrlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Exptdir!on«n. - Bekanntmachung. Die BrandversicherungSbeiträge auf den II. Termin d. Js. sind mit 1 Pfennig von jeder Versiche rungseinheit spätestens bis zum , S. October dS. IS. * in der Stadtkaffenexpedition abzuführen. Frankenberg, am 25. September 1876. DerStadtrath. — In Vertr.: Stephan, St.-R. » Bekanntmachung. Die hier bestehenden geselligem Vereine erhalten andurch Veranlassung, die von ihnen nach tz 13 U-4 der allgem. Armenordnung zur Armenkaffe zu entrichtenden Beiträge für das laufende Jahr spätestens bis zum 7. October HS. JS. im Kassenzimmer des Rathhauses abzuführen. * Frankenberg, am 29. September 1876. DerStadtrath. In Vertr.: Stephan, St.-R. Bekanntmachung. Die zu Michaelis fälligen ErbzinSrenten, Wafferzinsen und Reallastenbeiträge sind zur Vermeidung der gerichtlichen Einziehungen spätestens bis zum 7. October HS. JS. an die Stadtkaffe zu entrichten, worauf die betreffenden Grundstücksbesitzer andurch mit dem Bemerken aufmerksam gemacht werden, daß die dies malige Abführung der ErbzinSrenten die letzte ist. * Frankenberg, am 29. September 1876. - DerStadtrath. — In Vertr.: Stephan, St.-R. Bekanntmachung. Mit dem 30. September ds. I. ist das Pachtoerhältniß in Betreff der Commungärten bei der Lehmgrube' am Ochsenberg, an der linken Seite des Ahornwegs, sowie an der Margarethenstraße zu Ende gegangen. Diejenigen Pachter nun, welche die Pachtung unter den zeitherigen Bedingungen auf weitere 6 Jahre fortsetzen wollen und dies nicht bereits an Rathsstelle erklärt haben, wollen sich spätestens bis zum 7. October ds. JS. in der Stadtkassenexpedition melden. Frankenberg, am 2. October 1876 Der Stadtrat h. In Vertr.: Stephan, St.-R. Bekanntmachung. Nachdem die städtische Poltzeimannfchaft für den Tags- und Nachtdienst in 2 Paraden eingetheilt und vom 1. October d. Js. an eine stündige Nachtwache im Rathhause (vorderer Hof 3. Thüre rechts) eingerichtet worden ist, wird Solches dem Publikum mit dem Ersuchen bekannt gemacht, sich in Bedarfsfällen während des Tages (von früh 6 Uhr bis Abends 10 Uhr) an den Rathswachtmeister, zur Nachtzeit an den in der Wachtstube anzutreffenden Polizeiaufseher wenden zu wollen. * Frankenberg, am 2. October 1876. Der Stadtrat h. In Vertr.: Stephan, St.-R. Vorladung. Der Tagelöhner August Schiffler, gebürtig aus Thiemendorf bei Oederan, zuletzt in Langenstriegis oder Pappendorf aufhältlich gewesen, ist dringend verdächtig, im Laufe dieses Sommers in Obermühlbach, wo er in Diensten gestanden, mehre Diebstähle ausgeführt zu haben. Derselbe wird hiermit vorgeladen längstens am 4. November 1876 sich zur Verantwortung auf die wider ihn erstattete Anzeige an hiesiger Gerichtsstelle einzufindeü. Königliches Gerichtsamt Frankenberg, am 29. September 1876. 'In Stellvertretung: Müller, Rfdr. Wklr. Die Verwendung der Milliarden?) Der Friedensschluß legte Frankreich eine Kriegsentschädigung von 5 Milliarden Francs auf. Die Summe schien ungeheuer, und doch war sie gering gegenüber der Einen Milli arde, welche Napoleon I. von dem armen, bis auf 5 Millionen Einwohner verkleinerten Preu ßen erpreßte. Eine Reihe von Gesetzen, die in den Sessionen des Reichstags nach dem Krieg genehmigt wurden, bezog sich auf die Verwen dung dieser Milliarden. Aus ihnen wurden in den ersten Jahren die Pensionen für die Invaliden und die Hinterbliebenen der Gefalle nen bezahlt, bis 1873 ein eigener, mit Absicht sehr reich bemessener Fonds diese Ausgaben deckte. Aus ihnen erhielten die aus Frankreich vertrie benen Deutschen Beihülfen , die Rhedereibesitzer Entschädigung für die aufgebrachten oder in fremden Häfen eingeschloffenen Schiffe, die Ge- meinden Ersatz für Anegsschäden und Kriegs- ») Nach der schon anEgeuen Pr-schürr: „Pie Beseh, gebung der letzten sechs Jahre im Reiche und in Preußen.» D. Red. leistungen, — und zwar wurden die Gemeinden Elsaß-Lothringens so behandelt, als ob sie schon während des Krieges zu unserer Volksgemein schaft gehört hätten. Die Unterstützungen für die heimkehrenden Reservisten und Landwehr männer, die Dotationen für Generäle und Staats männer von hervorragendem Verdienst, ferner ein mäßiger Ersatz für das, was die Kreise und Communen den Familien ihrer unter den Fah nen stehenden Webrmänner gewährt hatten, wur den aus der Kriegsentschädigung genommen. Dazu kam die Ausrüstung der von Betriebs mitteln entblößten Reichseisenbahnen in Elsaß- Lothringen; der zum Schutz unserer Westgrenze nothwendige Umbau der dortigen Festungen, insbesondere von Metz und Straßburg, zu großen Waffenplätzen; sowie die Umwandlung des ver alteten deutschen Festungssystems überhaupt, de ren Nothwendigkeit die geringe Widerstandskraft der französischen, ebenfalls auf die modernen Geschütze nicht eingerichteten Plätze bewiesen hatte. Ferner ging es nicht mehr an, Preußen allein die Last eines in Baar voxräthig liegenden Kriegsschatzes aufzubürden, ebenso mußten Reichs betriebsfonds gebildet werden. Endlich war die Ausrüstung der deutschen Heere durch den Krieg verbraucht; sie mußte ergänzt, an die Stelle der mangelhaften Waffen mußten vollkommenere gesetzt werden. Zur Casernirung der Truppen, zu Bauten für gemeinsame militärische Institute waren außerordentliche Mittel nöthig. Die Gesammtausgabe, welche für diese, hier nur in den kürzesten Zügen angedeuteten Zwecke zu leisten war, ist außerordentlich. Und doch war es für jede Partei, die überhaupt auf na tionalem Boden stand, unmöglich, die Nothwen digkeit dieser Ausgaben zu leugnen und sehr schwierig, ihr Maß zu beschränken. Nur einzelne Positionen, die gegenüber der Gesammtsumme gar nicht ins Gewicht fallen, wie z. B. die 4 Mill. Thlr. für die Dotationen, konnten bestrit ten werden. Je nach der Natur der Zwecks, wofür die Gelder bestimmt waren, sind die aus geworfenen Summen 'theils verwandt oder noch in der Verwendung begriffen, theils sind sie als dauernde Fonds im Besitz des Reichs. Die Entschädigungen und Beihülfen u. s. w. sind natürlich ausgezahlt, das Retablissement der