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MM' - - - -7----',-"- V— 7U",7 7°- Ä. Sonnabend, den 15. Juli. 1876. Frankenberger Nachrichtsblatt und Beztrksanzeiger. AmlSblalt der- König!. Amtghauptmannschast Flöha, des König!. GerichtSamtS und des StadtratHS zn Frankenberg Bekanntmachung. Im Besitze des hier wegen Diebstahles zur Haft gekommenen Weber Julius Gr-mava Neukirch «eo. von hier hat sich ein 10-Ul- Packet ungebleichtes Garn vorgefunden, über dessen Erwerb sich Neukirch nicht hinreichend auszuweisen vermocht. Das betr. Garn liegt an hiesiger Amtsstelle zu Jedermann's Ansicht aus und bittet man alle hierauf bez. Wahrnehmungen ungesäumt hier anznzeigen. Frankenberg, am 13. Juli 1876. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Wiegand. R. In eigner Angelegenheit. Zur Abwehr! Wie schwierig die Stellung eines Redacteurs eines kleinern Localblattes ist, der es wagt, eine selbstständige Meinung in seinem Blatte zu ver treten, in dem er nach Lage der Verhältnisse «ine scharf abgegrenzte Parteistellung ohnedies nicht einnehmen kann, dafür bieten sich von Zeit zu Zeit recht augenfällige Belege. Am ungünstigsten kommen dabei die Redacteure der Amtsblätter weg, die jetzt in Sachsen vorwie gend eine unabhängige Stellung sich wahren und deren Nichtbeeinflussung von Oben her wir wiederholt schon betonten. Da zieht in der jüngsten Sonntagnummer der in Dresden erscheinenden „Neuen Reichs zeitung" ein unter dem Motto „semper iöem" sich versteckender Anonymus über die sächsischen Amtsblätter in einer Weise her, die zur weitern Kenntniß zu bringen wir nicht umhin können, wenn auch der Anlaß zu dem DenunciationS- artikel nicht von unS gegeben ist, wir auch den Leitartikel des Bornaer Wochenblattes, der je nen hervorgerufen, nicht gelesen haben. Genug, semper iäem („immer derselbe"), hin ter dem das Lpz. 'Tgbl. Herrn v. Friesen auf Rötha vermutbet, woran wir bei den vielen Ungeheuerlichkeiten des Aufsatzes noch nicht zu glauben vermögen, obschon wir und mit ÜNS damals viele sächsische Blätter gegen ähnsiche Aeußerunaen des genannten Herrn v. Friesen gelegentlich einerDwcesanversammlung inBorna im vorigen Herbste entschieden unS verwahren mußten, — semper iäem also sagt dem die letzte Landtagssession und den Landtagsschluß behandelnden Leitartikel des Bornaer Blattes nach, daß in ihm „die zum heimathlichen Herde zurück,lebenden Volksvertreter «« denbltterstvr Börwürfen wegen Ms angtblWm Entgegen kommens gegen die Regierung überschüttet wer den", und benützt diesen Vorgang, weil das Blatt „Amtsblatt" ist, zum Abladen einer sol chen Fülle von Vorwürfen gegen die Amtsblät ter überhaupt, daß man sich höchlichst wundern muß, wie die Regierung solche Organe dulden kann und die Vorstände der Behörden nicht längst gegen solche bösen Blätter die Hülfe der Regierung nachgesucht haben. So schreibt »em- per iäem wörtlich: „... Der Fall steht nicht vereinzelt, wir messen ihm auch keine specielle Bedeutung zu, wir heben ihn nur aus den Tau senden von Beispielen hervor, welche täglich in den königlichen Amtsblättern zu finden sind (!). Straflos kritisiren dieselben das Verhalten der Regierung und der Volksvertreter, bringen ten denziöse Aufsätze, zum Zweck, allgemeine Unzu friedenheit zu erregen und dieselbe dann zu ih ren speciellen Zwecken auszubeuten, — schmähen di« Kirche und ihre Diener, verbreiten wissent lich und unwissentlich die frechsten Unwahrheiten, ohne je eine Entgegnung aufzunehmen, — ja tragen zur Verbreitung der Unsittlichkeit bei." Diesem Satze ist mindestens gröbste Unwahr heit nachzusagen. Grade die kleinern Blätter wissen recht wohl, daß sie für viele Familien die einzige Lectüre bilden und in diesen von Jung und Alt gelesen werden, daß sie also in der Wahl ihres Unterhaltungsstoffes vorsichtiger und gewissenhafter sein müssen als ein gewisses Re sidenzblatt, welches oft Sachen von solcher Zwei deutigkeit bietet, die jedem Provinziallocalblatte die Existenz untergraben müßten, weil seine Leser gegen solche Gaben protestiren würden. Aus den Kreisen des a««o«r i6«m haben wir noch nie von einem Proteste gegen jenes Blatt- gehört, dem man Beziehungen zu „höher» Krei sen" nachsagt. > Der Anonymus schreibt «eiter: „Unsre Land bevölkerung ist gezwungen, diese Amtsblätter zu - ! m- 1 '... „ , . - halten und zu lesen, sie ist dazu gezwungen von Seiten der Regierung. Der Landmann hat keine freie Wahl, er kann auch nur ein Blatt halten; und gerade auf diesem letzten Umstand fußt die freche Lügenhaftigkeit eines TheileS unsrer Amtsblätter, welche sich davor sicher füh len, daß unsre Landbevölkerung je eine Wider legung oder Entgegnung zu sehen bekommt. — — Weit mehr, als es je dir Ultramontanen gethan haben, betreiben unsre liberalen Brüder mittelst der königlichen Amtsblätter systematisch die „Verdummung'' unsrer Landbevölkerung und der hierarchische Terrorismus ist nur Kinderei gegen den liberalen Terrorismus, welcher zur Vernichtung von Monarchie, Staat und Christen thum führt. Man nehme die Sache nicht leicht, man entgegne mir nicht, daß ich zu schwarz sehe. Die rothe Republik spuckt wieder mehr denn je in den Köpfen unsrer Landleute, — Dank den Hetzereien des königlichen Amtsblattes!" Schade, daß der Mann nicht in der Regie rung sitzt, die ja förmlich blind gegen solche furchtbare Gefahren zu sein scheint. Und nun lese man die im Schimpfen nicht viel schlimmem Auslassungen der socialdemokratischen Blätter über die Amtsblätter, die den letzten: auch „Ver dummung" des Volks vorwerfen, sie aber viel zu zahm finden! Nur eine Stelle sei noch erwähnt, die eine Anschauung so mancher Leute wiedergiebt: „Die Amtsblätter decken ihren Verlegern und Eigen thümern nicht bloS vollständig die Druck- und Verlagskosten, sondern werfen ihnen noch einen bedeutenden Gewinn ab. Es erklärt sich die- hinlänglich durch die große Menge bezahlter Inserate einerseits und die Menge gezwungener Abonnenten andererseits." Wir überlassen je dem Blatte hierzu Stellung zu. nehmen, ver sichern abex «nsem Lesern gegenüber auf Ehren wort, daß die Abonnementserträge di« Herftet. Vorladung. Der zuletzt in Furth bei Chemnitz aufhältlich gewesene Handarbeiter Martin Mriudel hat hier 2 Tage Grsiingniß zu verbüßen. Man bittet alle Criminal- und Polizeibehörden, den pp. Meindel im BetretungSfalle hierher zu wessen, auch, wie dies geschehen, alHpt mitzutheilen. Frankenberg, am 8. Juli 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Wiegand. R. ' Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. 8» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditionen. Bekanntmachung. Nach 8 18 Abs. 3 des Reichs-Gesetzes vom 9. Januar 1876, betreffend daS Urheberrecht an Werke» der bildenden Künste, dürfen die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes vorhandenen, bisher rechtmäßig angefertigen Vorrichtungen zur Herstel lung von Werken der bildenden Künste, z. B. Formen, Platten, Steine , Stereotypabgüsse u. s. w. auch fernerhin zur Anfertigung von Exem plaren benutzt werden, selbst wenn ihre Herstellung nach dem Gesetze vom 9. Januar 1876 untersagt ist; die Dorrichtemgea müsse« ober amtlich mit einem Stempel versehen werden. Wer sich im Besitze derartiger Vorrichtungen befindet und dieselben noch femer zur Herstellung von Exemplaren benutzen will, hat da her die Vorrichtungen bis ,«m 3V. September 187« eiaschlteHlich der Polizeihörde seines Wohnorts oder desjenigen Ortes, an welchem seine Firma eingetragen ist, vorzulegen. Solches wird für hiesige Interessenten mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß eventuell die Vorlegung erwähnter Vorrichtungen an unter zeichneter Stelle zu erfolgen hat. Frankenberg, am 13. Juli 1876. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr.