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76. Sonnabend, dm i. Juli. - ^876. FrankmliLMr Uachrichtsblatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des StadtrathS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 1j Mark. 3» beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditionen. Suvhaftatiom Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den LL August L87« das zur GuueurSmaffe der Sächsischen Eisenerzbergbaugesellschaft 1» LangenstriegiS gehörige Gmndstück, 943», 944», 946» -es Uurbuchs, Folium 123 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mühlbach, welches Grundstück am 3. Februar 1876 ohne Berückfichtigurm der Oblasten auf " ' . gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 18. Mai 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Wiegand. L Vom Landtage. umgekehrten Wege des Rabattgebens dasselbe er- nahm hierauf den den Schutz der Waldungen reichen. Die Meister der einzelnen Gewerke gegen schädliche Jnsecten betreffenden Gesetzent- Die Erste Kammer lehnte in der Sitzung vom 28. Juni den Gesetzentwurf über die Verpflich tung der Kirchen- und Schulgemeinden zu Auf bringung des für ihre Kirchen und Schulen er forderlichen Aufwandes gegen 5 Stimmen ab, nahm hierauf den den Schutz der Waldungen sondern auch besser kaufen. Entnimmt er sie auf Credit, so ist er in die Hand des Verkäufer gegeben, der ihm nicht nur, wie sich von selbst versteht, den Zinsverlust in Rechnung bringen, sondern auch die Gefahr veranschlagen muß, die ganze Summe oder einen Theil zu verlieren, wenn jener inzwischen etwa zahlungsunfähig wird. Der Käufer, welcher baares Geld in Händen hat, erspart nicht nur diesen Aufschlag, sondern er steht auch dem Verkäufer weit unabhängiger gegenüber: er wählt sich die Waare, wie und wo er will. Und je besser und billiger er ein kauft, desto besser wird er auch wiederum seine Kunden bedienen. Jetzt ist die Mehrzahl auf den Credit angewiesen; sie getrauen sich kaum, ihren Kunden die Rechnung bald zu schicken, und wenn sie es nach längerem Zögern thun, dann müssen sie oft noch Monate lang, ja über den, die gern pünktlich zahlen, die Rechnungen zu schicken. Während das Handelsgesetzbuch die Verpflich tung zum Zinsenzahlen für jede schwebende Schuld als selbstverständlich binstellt, läßt unser bürger liches Gesetzbuch eine solche Verpflichtung erst mit der Mahnung eintreten; selbst dann ist es jedoch im gewöhnlichen Verkehr nicht üblich, Verzugs zinsen zu fordern. Wohl aber läßt sich auf dem umgekehrten Wege des Rabattgebens dasselbe er Das lange Borgen, ein Krebsschaden unseres nmthschastlichen Lebens. Ein Mahnwort an die Handel- und Gewerbtreibenden — ist der Titel des Leipziger Aufrufs, dessen Wie dergabe wir bei der Betrachtung des „Reichsanz." über die Reform des Zahlungsverfahrens (^Z g6) zusagten, und heißt es in demselben: Von allen Einsichtigen wird anerkannt, daß das Ueberhandnehmen der unmäßig langen Kredite einen der hauptsächlichsten Uebelstände in unserem Handels- und Gewerbsleben bildet. Die schlechte Gewohnheit ist aber so tief eingewurzelt, daß auf Abhilfe nicht zu hoffen ist, wenn nicht das Uebel von allen Seiten thatkräftig angefaßt wird. Der einzelne Kaufmann oder Gewerbtreibende kann wenig thun; er brauchr Credit, weil seine Kunden von ihm Credit be anspruchen, und er kann ihnen diesen schwer verweigern, weil er fürchten muß, sie von sich abspenstig zu machen und seinen Concurrenten zuzuführen. Dem Handelstage liegt bereits ein Antrag vor, welcher auf eine Reform des Creditwesens innerhalb des Deutschen Handelsstandes abzielt. Die Postaufträge und die jetzt geplante Ein richtung, Wechselaccepte durch die Post einzu holen, dienen dem gleichen Zwecke. In engeren Kreisen sind an verschiedenen Orten Verabredun gen behufs Erzielung besserer Verhältnisse ge troffen worden, bald mit günstigem, bald mit weniger günstigem Erfolg. Nachhaltige und gründliche Abhilfe ist aber nur möglich, wenn die Gesammtheit der Handel- und Gewerbtrei benden sich zu gleichem Vorgehen entschließt und wenn namentlich auch das Publikum zu derEr- kenntniß kommt, daß die Abkürzung der Credits, das Fortschreiten von der Borgwirthschaft zur Baarwirthschaft im Interesse Aller und mithin auch jedes Einzelnen liegt. Würde der Gewerbtreibende in den Stand gesetzt, seine Rohstoffe, Werkzeuge u. s. w. stets vaar zu bezahlen, so würde er nicht nur billiger, Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll de« II August 187« da- zur Coneursmasse der Sächsischen Eisenerzbergbaugesellschaft in Langenstriegis gehörige Grubenfeld „HauSdorf-Zeche bet HauSdorf", Folium 4 des Grund- und Hypothekenbuchs für die Freiberger Bergamtsrevier», welches nur noch 56 Maßeinheiten enthält, bisher aber gar nicht betrieben worden ist, nothwendtger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden An schlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am 18. Mai 1876. Königliches Gerichtsamt. Wiegand. L. brauchten sich nur dahin zu vereinigens ihre Rech-- nungen pünktlich — d. h. je nach Umständen sofort mit der Waare oder doch jedesmal am Monats- oder Vierteljahrsschluffe — herauszu schreiben und die Bemerkung darauf drucken zu lassen, daß sie, dafern dieZahlung innre- halb 14Tagen erfolgt, einen gewissen Rabatt gewähren, beispielsweise 5 oder 6 Procent (bei einzelnen Gewerken wird vielleicht ein niedriger, bei andern ein noch höherer Satz sich als angemessen erweisen). Durch sein eigene- Jntereffe wird dann das Publikum sicher dahin gebracht werden, pünktlich zu zahlen, und die Gewerbtreibenden werden sich besser dabei be« Jahr und Tag warten, trotz wiederholter Mah nung. Selbst reiche Leute sind oft schlechte Zah ler, sei es aus Geiz oder nur aus Nachlässig keit. Sie sollten aber dennoch bedenken, daß sie dadurch dem Gewerbtreibenden einen thatsächlichen Vermögensver lust zu fügen, daß sie ihn um einen Theil seines redlichen Erwerbs bringen, denn bei jedem ordentlichen Geschäftsmanns muß das Kapital fortwährend seine Zinsen tragen ; 90 Mark baares Geld find dem Handwerker mehr werth, als die Aussicht in 10 oder 12 Monaten 100 Mark zu bekommen, er kann damit in der Zwischenzeit oft weit mehr verdienen. Viele Handwerker scheinen dies freilich selber nicht einzusehen, sonst würden sie nicht so lange zögern auch den Kun finden, als bisher, wo sie viele Monate, ja nicht selten Jahre lang auf Zahlung warten müssen und den Nutzen verlieren. Gegen böswillige Schuldner kann dann um so unbedenklicher die Hülfe der gewerblichen Schutzgemeinschaft oder eines ähnlichen Instituts in Anspruch genommen werden. Mit den vorstehenden Zeilen bezwecken wir zunächst nur, daß die Frage in den Kreisen der Beiheiligten näher besprochen und die besten Mittel und Wege zur Abhilfe erwogen werden. Fällt unsere Anregung zu entsprechenden Organi sationen auf fruchtbaren Boden, so sind wir gem bereit, zur Durchführung mit Rath und That mitzuwirken. Leipzig, im Mai 1876. Die Handelskammer. Wachsmuth, Dorf. vr. Gensel, Secr. Die Gewerbekammer. M. Krause, stellv. Vors. Adv. Ludwig, Secr.