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WM»..-. .. .. 72 Dölmerstag, dtt 22. IM. 1876. Frankenberger Nachrichts blatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des Stadtraths zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich Ij Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Posi-Expeomouen. Liur «« Wiederholt und dringend muffen wir, um die rechtzeitige Ausgabe des Blattes nicht zu Verzöger«, bitte«, größere Anzeigen bis spätestens früh 10 Uhr, kleinere bis spätestens 11 Uhr der Erscheinnvgstage nns znzustelle«. Für spater eingehende können wir die Ausnahme in die betr. Tagesnummer uicht zusagen. Vie Lipkältioll lies krankeaberxer IlLvdrivlUsblLttes. Bekanntmachung, die Anmeldung zur Königlichen Unterofstciersschule in Marienberg betr. Es wird hierdurch bekannt gegeben, daß die nächste Aufnahme von Zöglingen in die Königliche Unterofstciersschule um Michaelis dieses Jahres staNhaben soll und die Anmeldungen hierzu bis ult. August dieses Jahres durch persönliche Vorstellung entweder bei dem Commando der Königlichen Unterofstciersschule in Marienberg oder bei einem Landwehr-Bezirks-Commando zu bewirken sind. Bei diesen Behörden ist auch das Nähere über die Verhältnisse der Königlichen Unterofficiersschule und die Bedingungen für die Auf nahme zu erfahren, und wird nur noch bemerkt, daß die Aufzunehmenden spätestens bis zum 1. Juli dieses Jahres das 14. Lebensjahr voll endet haben müssen und daß die gesummte Unterhaltung und Erziehung der Zöglinge auf der Königlichen Unterofficiersschule unentgeltlich geschieht. Dresden, den 15. Juni 1876. Kriegs-Mini st erium. von Fabrice. Beyer. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen betr. Freitag, den SS. Juni l. I., Nachmittags 2 Uhr sind die am 16. d. Mts. geimpften Kinder dem Jmpfarzte im Saale des Webermeisterhauses vorzustellen. Frankenberg, am 21. Juni 1876. Der Stadtrath. Meitzer, Brgrmstr. GraSnntzungsversteigerung. Die diesjähr. Heu- und Grummetnutzung von hiesigen Gemeinde-Wiesen und Brachen soll Donnerstag, den 22. Juni i. I., und zwar von Borm. HS Uhr an in der Zschopauaue und an der Humboldtstraße, von Borm. L« Uhr an im Mühlbachthale und auf dem neuen Friedhöfe — je an Ort und Stefle — versteigert werden. Bietungslustige werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Pachtzahlurg bis zum 1. Juli l. I. zu leisten ist. Frankenberg, am 16. Juni 1876. D e r Stadtrath. — Meltzer, Brgrmstr. Nom Landtage Leipziger Stadtvertretung.^ Die Frage ist j und sich einander vernichtende Concurrenz neu Die Erste Kammer berieth in der Sitzung vom 19. Juni zunächst den Bericht ihrer Depu tation über den den Urkunden- und Erbschafts stempel betreffenden Gesetzentwurf, wobei es zu definitivem Entscheide nicht kam, da bei der Ab stimmung sich 16 Stimmen für den Entwurf mit den Deputationsabänderungsanträgen und 16 Stimmen gegen denselben erklärten. Es ist deshalb eine anderweite Abstimmung nöthig. Sodann genehmigte die Kammer die Ergebnisse des Vereinigungsverfahrens über das Gesetz be treffs der Reorganisation des Landesculturraths und über einige Positionen des Einnahmebud gets. Die Petition des Gemeinderaths zu Lim bach, die Annahme der Städleordnung für mitt lere und kleinere Städte betreffend, beschloß die Kammer auf sich beruhen zu lassen (die jensei tige wollte die Petition der Regierung zur Be rücksichtigung mit dem Ersuchen empfehlen, zu erwägen, ob nicht daraus Veranlassung zur ge setzlichen Regelung der ganzen Frage zu nehmen sei). Schließlich trat man den Beschlüssen der Zweiten Kammer über die auf Vorlegung eines Wasiergesetzes gerichteten Anträge der Abgg. Stauß und Meischner einstimmig bei. Die Zweite Kammer berieth am nämlichen Tage, nachdem die k. Decrete über den Ankauf der Zwickau - Lengenfeld - Falkensteiner und der Greiz-Brunner Eisenbahn durch den Staat an die Finanzdeputation verwiesen worden waren, über die von den Abgg. Minckwitz und Schaff rath bezüglich Regelung der Amtsblätterfrage gestellten Anträge und über eine gleiche Petition Eifer und Sachkenntniß erörtert worden, daß wohl ihre Behandlung im Landtage etwas ein gehender referirt werden kann. Hören wir zu- nächst die Verlangen der Antragsteller nochmals. Es wünscht 1) Minckwitz, daß am Sitze jeder Amtshauptmannschaft ein „Amtlicher Anzeiger", welcher im Eigenthume des Bezirksverbandes befindlich sein und, lediglich als Jntelligenzblatt dienend, im nichtamtlichen Theile weder Aussätze noch Bemerkungen politischen oder religiösen In halts, noch auch politische Tagesfragen enthal ten dürfe; 2) Schaffrath, daß von jedem Ge meindevorstande mit Zustimmung des Gemeinde- rcithes, von jedem Stadtrathe mit Zustimmung der Stadtverordneten, beziehendlich Stadtge- meinderathes, von jedem Amtshauptmanne mit Zustimmung des Bezirksausschusses, von jedem Kreishauptmanne mit Zustimmung des Kreis ausschusses alljährlich in der ersten Hälfte des Monats December eine dazu geeignete Zeit schrift bestimmt werde, in welcher im Laufe des nächsten Jahres die amtlichen Anordnungen rc. zum Abdrucke gelangen. Die für die amtlichen Bekanntmachungen bestimmte Zeitschrift soll je doch nicht als „Amtsblatt" bezeichnet werden, sondern nur im ersten Theile die amtlichen Veröffentlichungen mit der Ueberschrift „Amt liche Bekanntmachungen" enthalten. Gegen den letzteren Antrag machte nun die Deputation namentlich geltend, daß, wenn selbst der Vor stand des kleinsten Dorfes freie Wahl bezüglich des Amtsblattes haben solle, daraus eine bedeu tende Verwirrung, eine sich selbst überstürzende Jnserirung amtlicher Bekanntmachungen müsse kostspieliger werden, der Abdruck der Verord nungen in einer voraussichtlich weit größeren Zahl von Blättern erfolgen rc. Endlich werde auch der geistige Werth der Blätter nicht ge winnen, wenn sie, in ungemessener Menge auf eine kleine Abonnentenzahl beschränkt, durch die amtlichen Publikationen ein mühsames Dasein fristen müßten. Gegen den Minckwitz'schen An trag erhob die Deputation den Einwand, daß derartig beschaffene Blätter erfahrungsgemäß nicht diejenige Verbreitung haben, welche für die amtlichen Bekanntmachungen nöthig ist. Dazu komme die Kostspieligkeit der Maßregel, da die gedachten Blätter sich in voraussichtlicher Ermangelung genügender Privatinserate nicht selbst decken würden. Die Deputation bean tragt daher, ») die Anträge auf Annahme von Gesetzentwürfen zur Zeit auf sich beruhen zu lassen, diese Anträge jedoch der königlichen Staatsregierung zur Kenntnißnahme mitzuthei- len; t») die königliche Staatsregierung zü er suchen, 8 9 des Gesetzes vom 11. August 1855, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung be treffend, durch andere gesetzliche Bestimmungen zu ersetzen, und zwar namentlich durch solche, welche den Organen der Selbstverwaltung auf die Wahl des Amtsblattes ihres Bezirks und auf Abänderung dieser Wahl einen innerhalb bestimmter gesetzlicher Grenzen maßgebenden Ein fluß gewähren und überdies auch genau fest stellen, welch» Arten von BekanntmächuUgen ik