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> * B e k a n n tmachung. ( / s . Ma«dtS«mtSsachß hrtresie«^ ' Z Da- Königliche Ministerium deS Innern hat zur Beseitigung von Zweifetü sich dahln Mges-rochea, daß derunfrelwiLgLTufenthalt voN Personen in Straf- und Correktionsanstalten al- Wohnsitz im Sinne der Bestimmung in 8 46 des Reichsgesetzes über di» Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 6. Februar 1875 nicht anzusehen und, daß demnach das Aufgebot von Personen, welche vor Ablauf von sechs Monaten nach ihrer Entlassung aus einer Anstalt eine Ehe schließen wollen, am Orte ihrer früheren Detention nicht bekannt zu machen sei, wogegen es sich selbstverständlich rücksichtlich derjenigen Personen anders verhalte, welche als Beamte und dergleichen an Landesanstalten angestellt oder beschäftigt seien und ini Anstallsbereiche wohnten. Gleichzeitig hat das Königliche Ministerium die Frage, wo bei beabsichtigten Eheschließungen der an letzter Stelle genannten Personen die Au'gebotsbekanntmachung in dem Falle auszuhängen sei, wenn die betreffende Anstalt einen selbstständigen Gutsbezirk bilde, nach 8 10 des gedachten Reichsgesetzes dahin entschieden, daß der Aushang — wie auch sonst beim Aufgebot von Personen, welche innerhalb selbst ständiger GutSbezirke wohnten, — nicht an dem Rath- oder Gemeindehaus« derjenigen Gemeinde, mit welcher der Gutsbezirk Eine Ortschaft im weiteren Sinne bilde, sondern an geeigneter Stelle innerhalb deS Guts- beziehentlich AnstaltSbezirkS — etwa am Haupteingange oder sonst außerhalb des eigentlichen Anstaltsverschlusses — zu erfolgen habe. In Gemäßheit Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Zwickau werden die Standesämter innerhalb des diesseitigen amts- hauptmannschastlichen Bezirks von vorstehenden Entscheidungen zu ihrer Nachachtung in Kenntniß'gesetzt. Flöha, am 8. Mai 1876. Die Königliche Amtshauptmannschaft. von Weiffenbach. v. Fr. Vorladun q. Die ledige Anna Liddy Hetze aus Annaberg hat sich auf eine wider sie erstattete Anzeige hier zu verantworten. Da ihr derzeitige Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird die Hetze hiermit geladen, spätestens bis zum 2. Juni dieses JahreS sich persönlich an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden oder doch ihren Aufenthaltsort anher aiizuzeigen. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, die Hetze im.Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nach richt hiervon anher gelangen zu lasten. Frankenberg, am 10. Mai 1876. Königliches Gerichtsamt. Wiegand. M. Vom Landtage. Die Sitzung der Zweiten Kammer vom 10- Mai war eine der bedeutungsvollsten nicht blos des gegenwärtigen Landtags sondern auch für spätere Zeit: mit 49 gegen 22 Stimmen wurde in derselben der Ankauf d er Leipzig-Dres dener Eisenbahn durch den Staat be schlossen. Wir haben bei dem Mangel an Raum, mit dem wir bei dem nur dreimaligen Erscheinen stets zu kämpfen haben, absehen müssen, auf die Vorlage der Regierung trotz ihrer Wichtig keit einzugehen, halten uns aber denen unsrer Leser gegenüber, die nicht in der Lage sind, die solche Frage erschöpfend behandelnden Tages blätter zu lesen, nun verpflichtet, wenigstens über die Verhandlungen in genannter Kammer etwas eingehender nach den vorliegenden Dresdner Zeitungsberichten zu referiren. Wie in vor. Nr. schon kurz erwähnt, bean tragte die Mehrheit der Finanzdepulation (aus den conservativen Abqg. Bunde, Hartwig, Kökert, Mehnert, v. Oehlschlägel, Starke-Schmölen, Uhle mann und den fortschrittlichen »r. Minckwitz, Philipp, Schreck und Starke-Mittweida bestehend), die Kammer wolle beschließen: „der Staalsre- gierung die Ermächtigung zu ertheilen, die Leip zig-Dresdner Eisenbahnen zu den von der Ge neralversammlung der Leipzig-Dresdner Eisen bahngesellschaft gestellten Bedingungen anzukau fen". Diese Bedingungen lauten, so weit sie hier in Frage kommen: die Leipzig-Dresdner- Eisenbahn unter der Bedingung an den sächsi schen Staat zu verkaufen und an diesen Beschluß sich bis zum 15. Mai d. I. gebunden zu er klären, daß ») für jede Actie ein 3procentiges sächsisches Rentenpapier im Nominalbetrags von 1000 M. gewährt wird, K) die Uebernahme der Bahn für den 1. Januar 1876 erfolgt und e) ein befriedigendes Abkommen wegen Uebernahme des Beamtenpersonals erzielt wird. (Die wei tern Bedingungen beziehen sich auf Verhältnisse der Gesellschaft, sie ermächtigen die Verwaltung zum Abschluß aller nöthigen Verhandlungen mit der Regierung und sprechen für den Fall des Kaufabschlusses die Auflösung der Gesellschaft aus.) Die Minderheit der Deputation (die fortschritt lichen Abgg. May und Oehmichen und die na tionalliberalen Kirbach, Körner, vr. Krause, Kramer, Penzig und Stauß) beantragte dagegen Ablehnung der von der Regierung geforderten Ermächtigung zum Ankäufe unter jenen Bedin gungen, da ein politisches Moment, wie sich aus den Erklärungen des Reichskanzlers bei der De batte ini preußischen Abgeordnetenhause ergeben, nicht zum Ankäufe dränge und der Preis ein sehr hoher sei, die Gesellschaft auch jedenfalls geneigt sein werde, auf günstigere Bedingungen einzugehen. Vor stark besetzten Tribünen wurde am Mitt woch 5 Stunden lang über diese Anträge ver handelt. Die Verhandlungen leitete der Refe rent der Deputationsmehrheit, Philipp, ein: Selten habe eine Finanzvorlage so große Auf regung auch außerhalb des Hauses erregt, wie die gegenwärtige, theils der Summe wegen, um die es sich handle, theils wegen der Entschei dung über Annahme oder Ablehnung des Prin zips der Staatseisenbahnen. Die Majorität habe namentlich im Interests der Erfüllung künftiger Anforderungen des Reiches ihren der Vorlage zustimmenden Beschluß gefaßt. Bei der Beurtheilung der Rentabilität einer Bahn dürfe man nicht die ganze Zeit ihres Bestehens, son dern etwa nur die letzten 5 Jahre in Betracht ziehen. — Der Referent der Minderheit, Pen zig, begründet das Separatvotum derselben: Die Frage sei jedes politischen Motivs zu ent kleiden und rein vom finanziellen Standpunkt zu betrachten. Es sei ein wunderbarer Vor gang, wenn für ein Object mehr bezahlt werde, als es nach allgemeiner Schätzung werth sei. Wenn auch die Linie Leipzig-Freiberg-Mulda einen Anschluß nach Böhmen erhalte, so würde dies die Rentabilität der Bahn doch nicht be sonders heben. Redner zeigt an mehreren Bei spielen, wie die Rentabilität der größeren Bah nen bei ihrer Erweiterung zurückgegangen ist. Er fürchtet, daß die Leipzig-Dresdner Bahn das Schicksal der anderen großen Bahnen theilen werde. Man solle nicht ohne Noth den Rest der Privatbahnen in Sachsen beseitigen. Es handle sich hier um eine lebensfähige, gut ver waltete Bahn. Zweifellos sei es ja vom Stand punkte der reinen Staatsbahnverwaltung wün- schenswerth, diese Bahn zu erwerben; die Min derheit glaube indeß, daß für die dadurch zu erringenden Vortbeile das zu übernehmende Risico, nämlich ein jährliches Deficit, zu groß sei. Dazu würden die Schulden des Staats, die jetzt schon 330 Millionen betragen und für die man doch mit verantwortlich sei, um ca. 165 Millionen 3-procentiger Rente vergrößert. Dem könne die Minorität nicht zustimmen, zu mal zur Tilgung von Anleihen und Ein lösung der Castenbillets sofort über 100 Millio nen Rente würden an den Markt gebracht wer den wüsten. Die Bahn habe den Höhepunkt ihrer Rentabilität überschritten, der Werth der selben in der Vergangenheit könne deshalb nicht maßgebend sein. Dadurch, daß für eine Sache mehr bezahlt werde, als der Werth erheischt, den ihr die öffentliche Meinung beilegt, verwirre man das Rechtsbewußtsein. Finanzminister v. Friesen widerlegt einige im Berichte der Minderheit enthaltene Angaben. Hauptsächlich habe die Deputation den Reserve fond, der in Höhe von 3 Mill, thatsächlich vor handen sei, übersehen. Abg. Schnoor (Mitglied des Direktoriums der L.-Dr. E.-B.) erklärt sich der Abstimmung zu enthalten. — Starke-Schmölen: Die Erwer- werbungsfraqe habe allerdings eine große poli tische Tragweite. Trotz der beruhigenden Er klärungen im preußischen Abgeordnetenhause habe man die Eisenbahnfrage als Anfang zum Ein heitsstaate zu betrachten, den er persönlich auch nicht als zur Verwirklichung kommend, erachte. Mit Annahme der Vorlage, also mit der grö ßeren Consolidation der Staatsbahnen werde man völlig auf dem rechten Wege sein, nm die Vorschriften der Reichsverfassung in Zukunft zu erfüllen. Die Mißstände der Zersplitterung des deutschen Eisenbahnwesens werden nirgends in Abrede gestellt und der Ankauf der Privatbah nen sei der richtige Weg, um ihnen abzuhelfen, ohne daß man freilich deswegen auf den Ueber- gang aller Bahnen an das Reich zu kommen brauche. Man möge sich die Kraft zutrauen, die Mißstände unsrer Bahnen zu beseitigen und so, selbst mit finanziellen Opfern, der Reichs verfassung gerecht zu werden, denn auch von Seiten des Reichs beabsichtige man ja nichts weiter als Beseitigung der Mißstände des deut schen Eisenbahnwesens. Die Zustände in Riesa bedürfen einer schnellen Abhilfe; diese könne aber nicht eher eintreten, als bis man wisse, wer künf tig dort Herr sein werde. Längeres Warten würde aber wahrscheinlich auch noch größere Kosten für den Umbau des schlesischen Bahn hofes erfordern. Dafür, daß in Sachsen für das Privatbahnwesen kein Boden sei, spreche der Umstand, daß außer der Leipzig-Dresdener Bahn alle Privatbahnen nothleidend seien und daß der Staat auf diesem Wege des allmälichen An kaufs zu einem Staatsbahnbesitz von ca. 1000 Kilometer gekommen sei. Es sei aber auch un verkennbar, daß die Leipzig-Dresdener Eisenbahn.