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49 Donnerstag, dm 21 April. 1876 Frankenberger MchrichtMatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt der König!. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des Stadtraths zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Au beziehen durch alle Buchhandlungen und Post. Expeditionen. Bekanntmachung. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist das 5. Stück erschienen, welches zur Einsichtnahme an Rathsstelle ausliegt. Es enthält: 25. Bekanntmachung, den Verkehr mit Branntwein zwischen dem deutschen Branntweinsteuergebiete und Luxemburg betreffend; vom 8. März 1876. 26. Bekanntmachung, die Ausgabe von auf den Inhabern lautenden Zehntengewährscheinen feiten des Erzgebirgischen Zehntenvereins zu Zwickau betreffend ; vom 10. März 1876. 27. Verordnung zu 8 15? der Komrol - Ordnung vom 28. September 1875; vom 15. März 1876. 28. Verordnung, die Expropriation von Grundeigenthum für Erweiterung des Bahnhofs Werdau betreffend; vom 20. März 1876. 29. Bekanntmachung des Reglements über die Benutzung der deutschen Eisenbahn-Telegraphen; vom 21. März 1876. Desgleichen ist das 8. bis 11. Stück des Reichsgesetzblattes eingegangen. Dasselbe enthält: 1126. Bekanntmachung, betreffend die eichamtliche Behandlung vorschriftswidriger Maße, Gewichte und sonstiger Meßwerkzeuge; vom 22. März 1876. 1127. Bekanntmachung, betreffend den Antheil der Reichsbank an dem Gesammtbetrage des steuerfreien ungedeckten Notenumlaufs; vom 1. April 1876. 1128. Gesetz über die eingeschriebenen Hülfskassen; vom 7. April 1876. 1129. Gesetz, betreffend die Abänderung des Titels VIN der Gewerbe ordnung; vom 8. April 1876. 1130. Verordnung, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen; vom 1. April 1876. 1131. Verordnung, betreffend die Kautionen der Telegraphenbeamten; vom 3. April 1876. 1132. Bekannt ¬ machung, betreffend die Außerkurssetzung von Scheidemünzen der Thalerwährung; vom 12. April 1876. Frankenberg, am 24. April 1876. Der Stadtrath Meltzer, Brgrmstr. Oeffentliche Vorladung. Der Landarbeiter Neubert aus Eppendorf, zuletzt in Thiemendorf, hat sich auf eine gegen ihn erstattete Anzeige hier zu veranl-, warten. Da sein derzeitiger Aufenthaltsort unbekannt ist, so wird rc. Neubert hiermit geladen, spätestens biS zum LV. Mal bsS. JA sich persönlich an hiesiger Gerichtsstelle einzufinden, oder doch seinen Aufenthaltsort hier anzuzeigen. Alle Criminal- und Polizeibehörden werden ersucht, Neubert'n im Betretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nach richt hiervon anher gelangen zu lassen. , , Frankenberg, am 21. April 1876. Das Königliche Gerichtsamt. Wiegand. M. Vom Landtage. In der Sonnabendsitzung berieth die Erste Kammer den Rechenschaftsbericht auf die Finanz periode 1872,73 und genehmigte fast ohne De batte die Deputationsanträge, welche in der Hauptsache mit den von der Zweiten Kammer hierzu gefaßten Beschlüssen übereinstimmen. Da wir die Letzteren (Submissionsverfahren, Alters rentenbank, Ersparnisse beim Bedarf der Uni versität, Straßenbauten rc. rc.) s. Zt. eingehen der schon mitgetheilt, können wir bei dem knapp bemessenen Raume von specieller Wiedergabe der Verhandlungen der Ersten Kammer absehen. Nach dem Vorgänge der jenseitigen erklärte sich auch diese Kammer durch die abgelegte Rechen schaft für vollständig befriedigt. Die Zweite Kammer genehmigte am Sonn abend in Schlußberathung zu dem Budgetposten „Beschaffung von Beamtenwohnungen bei ver schiedenen Anstalten" einstimmig den mit Vor behalt ständischer Genehmigung bewirkten An kauf des Kuhn'schen Hausgrundstücks in Sach senburg um den Kaufpreis von 24,000 M. und eines Grundstücks in Noigtsberg und verwilligte den dazu erforderlichen Deckungsbetrag. Ferner gab sie ihre Zustimmung zur Einstellung von 400,000 M. als Berechnungsgeld ins außer ordentliche Budget zur Erwerbung und Einrich tung von Grundstücken zu Amtslocalitäten bez. Dienstwohnungen für die Amtshauptmannschaf ten und von 318,000 M. zu den durch die Reichsjustizgesetzgebung nöthig werdenden bau lichen Veränderungen bei vorhandenen Gerichts gebäuden. Eine längere Verhandlung verursachte der darnach zur Berathung gelangte das Mobiliar- und Privatfeuerversicherungswesen betreffende Gesetzentwurf. In der allgemeinen Debatte spricht vr. Gensel seine Verwunderung aus, daß die Deputation als wünschenswerth bezeichnet, daß die Regierung das Concessionswesen im Verordnungswege regele. Dasselbe sei höchstens ein nothwendiges Uebel. Neben den gesetzlich sestgestellten Betriebsbedingungen bedürfe es nur noch strenger Strafbestimmungen, die bestehenden Uebelstände würden durch Controle der Versiche rungsgesellschaften von der unbedingten Oeffent- lichkeit beseitigt werden. Der Regierungscom- missar Geh. Rath Just bemerkt, selbst von be währten Directoren von Privatfeuerversiche rungsanstalten werde die Concession als noth wendig bezeichnet. Man möge jetzt nicht etwas Neues hier einführen, wo man am Vorabend einer neuen Reichsgesetzgebung über das Ver sicherungswesen stehe. Die Abgg. Vodel, Rich ter-Tharandt und Streit halten ebenfalls zur Zeit das Versicherungswesen für unentbehrlich, worauf vr. Gensel erklärt, mißverstanden wor den zu sein. Er habe nur zur Motivirung der Deputation gesprochen. Sachlich sei er einver standen, daß bei dieser Vorlage die Concessions- pflicht nicht beseitigt werde, er glaube aber, daß man auch auf dem Gebiete des Feuerversiche rungswesens zur Beseitigung des Concessions- wesens kommen werde. Gegen 8 Stimmen wurde nach Berathung der einzelnen 88 das Gesetz angenommen. Eine längere Debatte ver anlaßte noch 8 17, der jede im Lande conces- sionirte Privalfeuerversicherungsanstalt verpflich tet, zur Unterhaltung der Feuerlöschgeräthe von der Gesammtsumme der Prämien, welche sie von ihren an einem Orte laufenden Versicherungen für jedes einzelne Jahr zu beziehen hat, einen jährlichen Procentbeitrag nach derselben Höhe an die betreffende Gemeinde oder zur Ortsfeuer löschkaffe zu leisten, wie derselbe feiten der Lan- desimmobiliarbrandversicherungsanstalt von derew örtlichen Brandversicherungs-Beiträgen gezahlt wird. Mit dem Zusatze, daß die Versicherungs? Gesellschaften sich die vorbezeichneten Abgaben nicht von den einzelnen Versicherten zurückerstat ten lassen dürfen, ward aber schließlich 8 17 angenommen. In der Sitzung vom 24. hatte die Kammer vorwiegend Petitionen zu erledigen. Eine mehr stündige Discussion veranlaßte dabei eine Pe tition des Gewerbevereins zu Meerane, welche die Verminderung der aus dem Ueberhandneh« men des tzausirens, der Wanderlager und Auctio- nen für das stehende Gewerbe resultirenden Nachtheile durch Heranziehung der Hausirer und Wanderverkäufer zu den Gemeindeabgaben und eine stärkere Heranziehung zu den Staatsab gaben anstrebt. Die Kammer beschloß, diese Petition, insoweit sie die Heranziehung der Hau sirer und Wanderlagerverkäufer zu den Gemeinde abgaben betrifft, zur Erwägung der Frage, ob nicht Abänderung oder Ergänzung der Reichs gesetzgebung beim Bundesrathe zu beantragen sei, insoweit sie sich aber auf die Heranziehung der genannten Gewerbtreibenden zu den Staats steuern bezieht, zur Erwägung der Frage, ob und inwieweit die Landesgesetzgebung in dieser Richtung zu ergänzen sei, der königl. Staats regierung zu überweisen. Bon conservativer Seite (Abgg. Gunther und Walther) wurde bei der Debatte Bedauern über die Folgen der Reichsgesetzgebung und über die Ablehnung der zahlreichen an den Reichstag gegen die Wander lager gelangten Petitionen ausgesprochen. Es sei zu beklagen, daß man in den maßgebenden Neichstagskreisen noch immer nicht das Vor handensein der hervorgehobenen Uebelstände er-