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und I87S. -V 43. Ditiffaz, da 1!. April. Mntrcnbtrger UaHruhtsNstt Bezirksairzeiger. . 4 PL ^M! n <1 r r,-' »? i,>r^ v« h GF e /. ' " ' _ ,.' 'Ar Amtsblatt der König!. AmtShauptmannschaft Flöha, des'König!. Gerichtsamts und des StadtrathS zu Frankenberg. N'.I-! s.i^o ,Ä -i 0 5 , 1 Erschriilt wöchentlich drei Mal: IP^HKrlich. lj Mxk,>Zu hstj-hrn dur^-ll^wMndlund«« und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, das diesjährige Er^atzge.schäft-betreffend. Die Musterung der nach 8 10 jet. 11 und 8 12 des-Rttchs-MMrgesetzes vom 2. Mai 1874, bez. 8 24" jet. 8 23"'" ° der Er- satzordnung in dem, den gesammten hiesigen amtshauptmangschaftllchen Bezirk umfassenden Ausbebungsbezirke Flöha zur Gestellung verbundenen ' Militärpflichtigen, d. h. aller derjenigen: Wehrpflichtigen, welche im Laufe des Jahres 1876-Ms zwanzigste Lebensjahr vollenden, sowie, der jenigen Militärpflichtigen der, früheren Jahrgänge» rücksichtlich deren, eine endgültige Entscheidung über die Matzbeyörd4 «och nicht erfolgt ist, wird. , s - /. 'I. für die Mannschaften aus den ländlichen Orten des Genchtsamtsbezirkes Frankenberg sowie für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg !.<> , V ' :! am 2V. April dieses Jahres- und zwar an beiden Tage« im Gasthofe znm schwarzen Rotz in Frankenberg Bormittags 8 Uhr; t? H. für die Mannschaften,aus,denpG.erichtsaMtsbezirke einschließlich der Stadt Oederan 'l-- " ''' am 21. April dieses Jahres Bormittags 8 Uhr im Gasthofe znr Garküche in Oederan; III. für die Manilschaften aus den Orten Börnichen bei Grünhainichen, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf, Erdmannsdorf, Falkenan, Flöha, Grünberg, Grünhainichen und Gücktzlsberg . - am 22. April dieses Jahres, sowie für die Mannschaften aus Hennersdorf, Hohenfichte, Jägerhof, Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Metzdorf, Plaue mit Bernsddrf, Stadh Schellenberg und Waldkirchen mit Zschopenthal am 24. April dieses Jahres, . an beiden zuletzt gedachten Tagen in der Schlotzrestanration zu Augustusburg Bormittags 8 Uhr und - . ' - . i! Isl - .jb t,;-- wichs' IV. für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau am 25. April dieses Jahres, für die Mannschaften aus den zum Gerichtsamtsbezirke Zschopau gehörigen ländlichen Orten dagegen am 26. April dieses Jahres, und zwar an Heiden zuletzt gedachte« Tagen Bormittags 8 Uhr im Meisterhause zu Zschopau ' ? abgehalten. ' . . ..... Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus nicht zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in 8 33 des eingangsgedachten Gesetzes, bez. 8 24? und 8 65° der Ex satzordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu, der in der jedem Einzelnen durch die Orts obrigkeit annoch zugehenden besonderen Vorladung bezeichneten Stunde behufs ihrer Musterung mit Geburts- bez. Loosungsfchein ver» sehe« pünktlich vor der Ersatzcommission in dem bestimmten Aushebungslocale sich zu stellen, bez. persönlich zu erscheinen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein ärztliches und, dafern der ausstellende Arzt nicht amt lich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Attest einzureichen. . . Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse dürfen sich im Musterungstermiue freiwillig zum Diensteintritte melden. Die zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen nach 8 50" des Reichs-Militär gesetzes bez. 8 12 Punkt 1 der Ersatzordnung die Vergünstigung einer nur dreijährigen Dienstzeit bei der Landwehr. Es haben aber Lie letztgedachten Mannschaften zu der von ihnen zu'übernehmenden Verpflichtung die Genehmigung ihrer Väter bez. Vormünder beizubringen, welch Letztere bei den von den beregten Militärpflichtigen abzugebenden verpflichtenden Erklärungen und den darüber aufzunehmen- -en Protokollen durch Beitritt zu der Erklärung bez. Mitvollziehung des Protocolles sich mit zu betheiligen haben. Die Loosung erfolgt . am 27. April dieses Jahres Bormittags 8 Uhr im Bölkel'schen Gasthofe zu Flöha und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach 8 65° r 1? zu loosett berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, indem auch für die nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatzcommission geloost werden wird. Hiernächst wird in Bezug auf die nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reclamation-n auf folgende Bestimmungen besonders aufmerksam gemacht. , Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 20 und 21 des Reichs-Militärgesetzes, bez. 88 30 und 31 der Ersatz ordnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellungen oder Befreiung,« der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Begin« »er Musterung und spätestens im MusteruugStermine selbst zur Sprache zu bringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden oder ausdas Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründender Atteste bez. durch Stellunavon Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen wird. ! UeberdieS ist eS wünschenSwerth, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — sich die Eltern der be treffenden MMärpflichiigen vor der Commission mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Muste- tmnAttermine-Migt werden muß. ' r . -- .. --- '