Volltext Seite (XML)
zr 38 fk Amtsblatt der Königl. Amtshauptmannschaft Flöha, des König!. Gerichtsamts und des Stadtraths zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Marl. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. IM Wmgl und bleibt den Militärpflichtigen, welche nach auch für die " ' - — Bekanntmachung, das diesjährige Ersatzgeschäst betreffend. Die Musterung der nach 8 10 jot. 11 und 8 12 des Reichs-MilitärgesetzeS vom 2. Mai 1874, bez. 8 24» jot. 8 23»-'« der Er« satzordnung in dem, den gesammten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden Aushebungsbezirke Flöha zur Gestellung verbundenm Militärpflichtigen, d. h. aller derjenigen Wehrpflichtigen, welche im Laufe des Jahres 1876 das zwanzigste Lebensjahr vollenden, sowie der jenigen Militärpflichtigen der früheren Jahrgänge, rücksichtlich deren eine endgültige Entscheidung über ihre Dienstpflicht durch die Ersatzbehörde noch nicht erfolgt ist, wird I. für die Mannschaften aus den ländlichen Orten des Gerichtsamtsbezirkes Frankenberg am 19. April dieses Jahres, sowie für die Mannschaften aus der Stadt Frankenberg am 20. April dieses Jahres, und zwar au beiden Tagen im Gasthofe znm schwarzen Rotz in Frankenberg Vormittags 8 Uhr; II. für die Mannschaften aus dem Gerichlsamtsbezirke einschließlich der Stadt Oederan am 21. April dieses Jahres Bormittags 8 Uhr im Gasthofe zur Garküche in Oederan; HI. für die Mannschaften aus den Orlen Börnichen bei Grünhainichen, Borstendorf, Dorfschellenberg, Eppendorf, Erdmannsdorf, Falkenau, Flöha, Grünberg, Grünhainichen und Gückelsberg am 22. April dieses Jahres, sowie für die Mannschaften aus Hennersdorf, Hohenfichte, Jägerhof, Kunnersdorf, Leubsdorf, Marbach, Metzdorf, Plaue mit BernSddrf, Stadt- Schellenberg und Waldkirchen mit Zschopenthal am 24. April dieses Jahres, an beiden zuletzt gedachten Tagen in der Schlotzrestanration zn Angnstnsvnrg Vormittags 8 Uhr und und Bezirksanzetger IV. für die Mannschaften aus der Stadt Zschopau am 25. April dieses Jahres, .ür die Mannschaften aus den zum Gerichtsamtsbezirke Zschopau gehörigen ländlichen Orten dagegen i am 26. April dieses Jahres, und zwar an beiden zuleht gedachten Tagen Bormittags 8 Uhr im Meisterhanse zn Zschopau abgehalten. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden oder über das laufende Jahr hinaus nicht zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in 8 33 des eingangsgedachten Gesetzes, bez. 8 24' und 8 65° der Er satzordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten betreffenden Tagen und zu der in der jedem Einzelnen durch die Orts obrigkeit annoch zugehenden besonderen Vorladung bezeichneten Stunde behufs ihrer Musterung mit GeburtS- bez. LoosungSschei« ver» sehen pünktlich vor der Ersatzcommission in dem bestimmten Aushebungslocale sich zu stellen, bez. persönlich zu erscheinen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermin verhindert ist, hat ein ärztliches und, dafern der ausstellende Arzt nicht amt lich angestellt ist, durch die Behörde beglaubigtes Attest einzureichen. Militärpflichtige der jüngsten Altersklasse dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden. Die z« einer vierjährige« aktiven Dienstzeit bei -er Cavallerie sich verpflichtenden Mannschaften genießen nach 8 50° des Reichs-Militär gesetzes bez. 8 12 Punkt 1 der Ersatzordnung die Vergünstigung einer nur dreijährigen Dienstzeit bei der Landwehr. Es haben aber die letztgedachten Mannschaften zu der von ihnen zu übernehmenden Verpflichtung die Genehmigung ihrer Väter bez. Bormäuder beizubringen, welch Letztere bei den von den beregten Militärpflichtigen abzugebenden verpflichtenden Erklärungen und den darüber aufzunehmen den Protocollen durch Beitritt zu der Erklärung bez. Mitvollziehung des Protocolles sich mit zu betheiligen haben. Die Loosung erfolgt am 27. April dieses Jahres Vormittags 8 Uhr im Völkel'schen Gasthofe zu Flöha n Militärpflichtigen, welche nach 8 65°' " zu loosen berechtigt sind, überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen, indem . . nicht Erschienenen durch ein Mitglied der Ersatzcommission geloost werden wird. Hiernächst wird in Bezug auf die nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reclamationen auf folgende Bestimmungen . besonders aufmerksam gemacht. , . - Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 20 und 21 des Reichs-MilitärgesetzeS, bez. 88. 30 und 31 der Ersatz ordnung bezeichneten Voraussetzungen um Zurückstellungen oder Befreiungen der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Begin« -er Musterung and spatesteuS im MasterungStermine selbst zur Sprache zu bringen Und ihre Anträge durch Vorlegung bnüanLer, , - , . ... .. . . """ " flehenden obrigkeitlichen Personen ausgestelltes, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse deS Nm ^ sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründender Atteste bez. durch Stellung von Zeugen und Sachm «scheinigen, indem auf di« Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht gfuomm* W-Stttrth, daß --- wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden.— sich die Eltern He^Commssflok mit einfindeN, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch Sittiche UMersuchungim _ Donnerstag, de» 3Ü Mrz. 1876 FrantrenticMUalhülhtsblatt