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1876 37 Amtsblatt der Königs. Amtshauptmannschaft Flöha, des Königl. Gerichtsamts und des GtadtrathS zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark'. Zit beziehen durch alle Vnchbandlungin mw Post-Exr'ediüonen. Meltzer, Brgrmstr. Der Stadtrat h- Meltzer, Brgrmstr. schemen eiugeladeg äverdep, .in der. Nathsexped,t»on angermmMru^ . , DerS^ädrr Maßregel« zu Verhütung der Ueberhaudnahme des Borkenkäfers betreffend. Die Trockenheit der letzten Sommer in Verbindung mit den Wind- und Schneebrüchen des vergangenen Winters lassen eine gefährliche Ueberhandnahme des Borkenkäfers in den Nadelhölzern befürchten, wenn nicht bei Zeiten durch energische Maßregeln der drohenden Gefahr vorgebeugt wird. - Bekanntmachung. - ' Das diesjährige Gewerbe- und Personalsteuercataster ist bei uns eingegangen und liegt von heute an in der Kassenexpeditl'E des Rathhauses bis zum 15. April d. Js. für jeden Steuerpflichtigen zur Einsicht in Betreff seines eigenen Steuersatzes bereit. Reklamationen gegen die diesjährigen Gewerbe- und Personalsteuersätze sind bei -er Königlichen Bezirkssteuereinnahme zu Ähemnitz binnen 3 Wochen und spätestens bis zum LS. April d. I. einzureichen. Später angebrachte Reklamationen bleiben für das laufende Jahr ohne Berücksichtigung. Frankenberg, am 27. März 1876. .'»tü'2 .'»7 Bekanntmachung Maßregel« zu Verhütung der Ueberhaudnahme dw und Bezirksanzeiger a t h. Scheu neu Verpachtung. .Aievon der Aadta'emeinde ange^ zezthir Schmidtssche Scheune 41 Abth. 8 des. Brand-Cat. an der Freiberger Straße (die, L vom 1. Wrili l. K an verpachtet werden, Pachtangebote werben vpn jetzt an und im Pachtabschlußtermine, ' Wenn nun auch feiten der Königlichen Staatsforstverwaltung für den Bereich der fiscalischen Waldungen die nöthigen Anordnungen gesoffen worden sind, um die weitere Verbreitung dieses für den allgemeinen Wohlstand so schädlichen Jnsects nach Kräften zu verhindern, sd würden diese Vorsichtsmaßregeln ihren Zweck doch nur theilweise erreichen, fänden sie nicht gleichzeitig Unterstützung in den Vorkehrungen, die zum Schutze der Privat-, Communal- und Kirchen- beziehentlich Pfarrwaldungen zu treffen find. Bei dem allgemeinen Interesse, welches diese Angelegenheit mit Recht in Anspruch nimmt, darf sich daher di; unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft wohl der Erwartung hikgeben, daß feiten der Besitzer, Verwalter und Nutznießer derartiger Waldungen oder mit Nadel holz besetzter Gartengrundstücke, Nichts verabsäumt werde, um die Gefahr einer Calamität abzuwenden. Was die hierzu geeigneten Mittel betrifft, so wird auf die »ub V beigefügte Zusammenstellung derjenigen Vorsichtsmaßregeln, welche nach den hierüber gemachten Erfahrungen sich vorzugsweise bewährt haben, verwiefen, zugleich aber auch bemerkt, daß die Königlichen Forst* beamten gern erbötig sein werden, den etwa erforderlichen Rath im einzelnen Falle zu ertheilen. ... Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß, da einmal insicirtes Holz auch dann seine Geeignetheit für die Käferentwickelung nicht verliert, wenn es mit der Rinde auf die Verbrauchsplätze gebracht und dort längere Zeit unentrindet liegen gelassen wird, für die nächste Zelt und jedenfalls bis zum Herbst, die Aufbewahrung von Holzvorräthen in der Rinde (mit Ausnahme dünnrindiger junger Hüszer) auf Holz*,, Bau- und Zimmerplätzen, sowie an den Sägen,ühlen und Holzschleisereien nicht zu dulden und deshalb von Seiten der Poliznorgäne in dieser Hinsicht die strengste Controle zu führen sein wird. Flöha, am 19. März 1876. Die Königliche Amtshauptman n-schaft. von Weiffenbach. Z ' D F 1) Wind- oder Schneebruchmaffen einschließlich der in den Wurzeln gelockerten Bäume, sowie der etwaigen Baumstummel sind, dafern sie nicht sofort aus dem Walde geschafft werden können, wenigstens baldigst zu entrinden. 2) Ebenso find diejenigen Hölzer, welche die Zeichen der angehenden Trockniß an sich tragen, zu fallen und in der gleichen Weise wie zu 1) zu behandeln. , . - 3) Soweit Hölzer nach Ausbruch des Baumlaubes mit Brut besetzt angetroffen werden, was sich theils durch das Gelbwerden der Nadel« oder die mehr oder weniger in's Röthliche überspringende Färbung der Baunikronen theils durch das Wurmmeh! verräth, welches der Käfer beim Anbohren der Bäume ausstößt und welches zwischen den Rindenschuppen und in den kleinen Spinngeweben hängen bleibt, so sind dieselben sofort" zu fällen, die Stöcke zu roden und sobald als möglich zu entrinden. Bei letzterem Geschäft ist sorgfältig darauf zu achten, daß Insekten larven oder Puppen nicht auf den Boden fallen, da sie im Stande sind, unter Umständen in der Decke desselben fortzuexistiren. 4) Die von befallenen Hölzern entnommene Rinde wird an» besten auf untergebreiteten Leintüchern gesammelt und hierauf sofort an Ort und Stelle verbrannt. > 5) Bis spätestens Ende Mai muß alles Holz entrindet sein. Das Schälen ist auch bei befallenen eingeschlagenen Schichthölzern räthlich. 6) Die gleichen Vorsichtsmaßregeln sind auch im Laufe des Sommers anzuwenden, um der im August oder September stattsindenden Regeneration möglichst vorzubeugen. ,^7 7) Hat eine bedenkliche Ueberhandnahme des Käfers bereits stattgefunden, so ist es unter allen Umständen rathsam, Sachverständige bei- uziehen. . i Frankenberger NachrichtMatt Bekanntmachung Tie Rentenbeitrage auf den erste« Termin d. I. sind spätestens bis zum , ' i." SL März - I . übzuführen. Den rentensteuerpflichtigen Grundstücksbesitzer», wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Nichtbeachtung dies«? Erinnerung den Eintritt executivischer Maßregeln zur unausbleiblichen Folge hat. s 2 Frankenberg, am 18. Marz 1876. DerStadtrath-, ' .-7- - -- Meltzer, Brgrmstr.