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Yen bekommen oder genommen, über das Reichs- eisenbahnproject sich auszusprechen, ehe noch Fürst Bismarck selbst in beglaubigter Form auch nur ein Wort über das Project geäußert, war es zum Axiom, zum unantastbaren Dogma ge worden, daß die Eisenbahnen nothwendig in den Besitz des Reiches übergehen müßten. Das hörte selbst dann noch nicht auf, als der Reichs kanzler genöthigt war, durch seine Organe zu erklären, daß die ganze Angelegenheit noch nicht über die allerersten Stadien der Vorbesprechung hinaus gediehen sei. Selbst solche Zeitungen, welche sonst der absoluten Manchestertheorie an hängen, vergaßen plötzlich, daß ein Staat noth- wendig kostspielig und schwerfällig verwaltet und darum der privaten Thätigkeit, der freien Con- currenz soviel als möglich überlassen soll — und verstiegen sich zu der Behauptung: die cen- tralisirte Leitung der 63 verschiedenen deutschen Bahnen werde gegen früher erhebliche Erspar- Politische Wochenschau vom 25. Februar bis 3. März. KI. I?. 6. Das Kapitel von den kleinen Ur sachen und den großen Wirkungen hat in den letzten Tagen wieder eine Bereicherung erfahren: der Reichskanzler hatte in einer parlamentari schen Soiree gesprächsweise den Gedanken an geregt von einer Erwerbung aller deutschen Bahnen durch das deutsche Reich. Nicht blos die Staatsbahnen und die unter staatlicher Ver waltung der Einzelländer stehenden Bahnen, sondern auch alle Privatbahnen sollten in den Besitz des deutschen Reiches übergehen. Dieser Gedanke, über dessen Vorzüge oder Nachtheile wir hier nicht sprechen wollen, fand in der her kömmlichen Weise durch gefällige Parlaments mitglieder den Weg in die Presse, und so währte eS nur kurze Frist, bis der vom Reichskanzler angeblich angeregte Gedanke weit über die Gren zen der Möglichkeit hinaus auSgesponnen war. Ehe noch Bundesrath oder Reichstag Gelegen-1 nisse in den Verwaltungskosten zur Folge haben, heit bekommen oder^enommen, über das Reichs- Man blieb aber nicht bei diesem, zwar groben, aber doch verzeihlichen Rechenfehler stehen, son dern erklärte frisch und frei jeden Gegner de- dem Fürsten Bismarck zugeschriebenen Planes der Vereinigung aller Eisenbahnen in den Be sitz des deutschen Reiches für einen Reichsfeind. Der jetzt vergangenen Woche ist es aber Vor behalten gewesen, den üblichen Superlativ noch übertrumpft zu sehen: Die Regierungen zweier deutscher Einzelstaaten, die Regierungen der Kö nigreiche Baiern und Sachsen, haben erklärt, daß sie die Uebertragung ihres Bahnbesitze» an da» Reich nicht für rathsam halten, daß sie in dieser Uebertragung eine schwere Schädigung ihrer Interessen sehen und das etwaige Ansin nen einer solchen Schädigung entschieven zurück weisen würden. Und wegen dieses Widerspruches werden in einem quantitativ ansehnlichen Theile unserer Presse die Regierungen zweier deutschen Einzelstaaten als „reikhsfeinolich" bezeichnet, die- Bekanntmachung. Die Control-Versammlung der in der Stadt und im Gerichtsamtsbezirke Frankenberg beurlaubten Reservisten, sowie der zur Dis position der Ersatz-Behörden und der zur Disposition der Truppentheile beurlaubten Mannschaften findet am S. April 187» Borm. -10 Uhr auf dem Tchießhause zu Frankenberg statt. Die betreffenden Mannschaften haben sich zur bestimmten Stunde auf dem Controlplatze mit Urlaubspaß einzufinden. Besondere Ordre werden nicht auSgegeben. Besitzer von Orden oder Ehrenzeichen haben solche anzulegen. Jedes ungerechtfertigte Außenbleiben wird nach Vorschrift des Gesetzes bestraft. Dispensationsgesuche sind rechtzeitig unter Anfuge eines die Behinderung beglaubigenden Ältestes des Stadtraths beziehentlich des Ge meinde-Vorstandes bei dem betreffenden Bezirks-Feldwebel anzubringen. Anträge auf Dispensation von Angestellten sind von der vorgesetzten Behörde an das Bezirks-Commando zu richten. Frankenberg, den 3. März 1876. Königliches Bezirks-Commando. Pascher, Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Commandeur. Bekanntmachung. " Wegen Drainirung des Steinschuttes auf der zwischen der Frankenberg-Mittweidaer Straße und der Margarethenstraße in Franken berg befindlichen Strecke der Chemnitz-Hainichener Chaussee wird der eben bezeichnete Straßentract auf einige Tage der nächsten Woche für den öffentlichen Verkehr gesperrt werden und wird dies mit dem Bemerken hiermit zur allgemeinen Kenntnib gebracht, daß der beregte Verkehr wäh rend der Dauer der fraglichen Drainirungsarbeiten auf die Schulgaffe und Margarethenstraße in Frankenberg gewiesen wird. Flöha, am 2. März 1876. Königliche Amtshauptmannschaft. von Weifseubach. W. Geka n n tm a ch u n g. Die unterzeichnete Königliche, Amlshauptmannschaft hat in letzterer Zeit wiederholt die Wahrnehmung zu machen gehabt, daß die Si tuationszeichnungen in den Fällen, in denen solche den Baugenehmigungsgesuchen beizulegen sind, nicht in der Maße vollständig gewesen sind, um, wie dies 8 4 Absatz 2 der Verordnung vom 27. Februar 1869 vorschreibt, die Zugängigkeit des betreffenden Gebäudes in seinem ganzen Umfang speciell erkenntlich zu machen. Wenn nun aber die genaue Beobachtung dieser Vorschrift die unentbehrliche Unterlage für die Beurtheilung des betreffenden Bauvor habens bildet und die Amtshauptmannschaft entgegengesetzten Falles genöthigt sein würde, die betreffenden Pläne behufs deren Vervollständigung zurückzugeben, hierdurch aber den Baulustigen nicht unerhebliche Verluste an Zeit und Kosten erwachsen, so nimmt sie, namentlich im Hinblick auf den bevorstehenden Beginn der Bausaison, hiermit Veranlassung, die Befolgung dieser bereits durch Verfügung vom 3. Juli vorigen Jahres in Erinnerung gebrachten Vorschrift hierniit anderweit einzuschärfen. Flöha, am 2. März 1876. Königliche Amtshauptmannschaft. von Weiffenbach. v. Fr Bekanntmachung. Die im.Parterre des hiesigen Rathhauses gelegenen drei Zimmer, welche bis jetzt als Expeditionslocalitäten des unterzeichneten Stadt- rathes gedient haben, sollen als Geschäfts- bez. Verkaufslocal vermrethet werden. Die Bedingungen liegen in der Rathsexpedition aus. Hierauf Reflectirende wollen ihre Gebote bis zum IS. d. M. an unterzeichneter Stelle anbringen. Burgstädt, am 3. März 1876. D e r S t a d t r a t h. Messerschmidt.