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L48 Dienstag, dea 14. December I87S. Franlrenlierger Nachrlchtsblatt und Bezirksanzciger. Aultsbiatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtraches zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich Mark. Zu beziehe» durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung. An de« Herrn Bürgermeister von Schellenberg, sowie die Herren Gemeindevorstände im Verwaltungsbezirke der König lichen Amtshausttmannschast Flöha, die Ausstellung von Armuthszengniffen zur Erlangung des Armenrechtes in Civil- proeessen betreffend. Das Königliche Ministerium des Innern hat im Einvernehmen mit dem Königlichen Justizministerium durch Verordnung vom 13. No vember dieses Jahres diejenigen leitenden Grundsätze bekannt gemacht, von welchen künftig bei Ausstellung von Zeugnissen behufs Erlangung des Armenrechts in Civilprocessen auszugehen ist. Hiernach ist zu unterscheiden, ob es sich um Processe handelt, welche vor einem Gericht anhängig sind, bei dem der das Armenrecht Suchende seinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder nicht. Ersteren Falls bedarf es der Beibringung eines Zeugnisses der ordentlichen Obrigkeit nicht, es genügt vielmehr jede glaubhafte Beschei nigung, namentlich das Zeugniß des Gemeindevorstands. Andernfalls ist, uni einestheils dem Gemeindevorstande, als der mit der Fürsorge für die Ortsarmen zunächst beauftragten und auf Grund eigener Wissenschaft zu Ausstellung zuverlässiger Armuthszeugnisse vor Allem befähigten Ortsbehörde, die richtige Stellung zu gewähren, anderntheils aber um den von den Gerichtsbehörden an die Form der an sie gelangenden Ar- muthszeugnissen nach den Proceßgesetzen zu stellenden formellen Anforderungen zu genügen, für Armuthszeugnisse der in Rede stehenden Art fol gende Form zu wählen: Dein "Der IV. wird Behufs der Erlangung des Armenrechtes in einem Cwilprocesse auf Grund angestellter Erörterungen hier mit bezeugt, daß soviel im Vermögen nicht besitzt und aufzubringen nicht vermag, als zur Bezahlung der Proceßkosten erforderlich ist. n. IV., den (15.8.) IV. IV., Gemeindevorstand. Dem Herrn Bürgermeister zu Schellenberg und den Herren Gemeindevorständen des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird Solches zur Nach achtung bei vorkommenden Fällen mit dem Bemerken hiermit eröffnet, daß Zeugnisse der letztgedachten Art bei der Amtshauptmannschaft einzu reichen sind, welche hierauf das Armuthsattest ausstellen wird. Flöha, am 28. November 1875. Königliche Amtshauptmannschaft. vom Weiffenbach. v Fr Bekanntmachung. Die Rentenbeiträge auf den vierten Termin l. I. siud spätestens bis zum 3V December l. I. abzuführen. Den rentenpflichtigen Grundstücksbesitzern wird Solches mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß die Nichtbeachtung dieser Er innerung den Eintritt executivischer Maßregeln zur Folge hat. Frankenberg, am 13. December 1875. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Erledigt hat sich die gegen den Handarbeiter Karl Friedrich Schenk in 140 des diesjährigen Nachrichtsblattes erlassene Bekanntmachung vom 22. November d. I. wegen dessen Aufgreifung. Frankenberg, am 10. December 1875. Der Stadtrat h. Meitzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Am 6. December d. I. ist in Falkenau ein toller Hund, welcher in Flöha und Gückelsberg Menschen und Thiere gebissen hat, getödtet worden. Wenn nun dieser Hund möglicher Weise auch in Braunsdorf gewesen und daselbst mit Hunden verkehrt, auch solche gebissen haben kann, so wird hiermit angeordnet, daß alle Hunde von heute an 12 Wochen lang, mithin bis zum 4. März 187«, eingesperrt gehalten, oder nur mit einem gut construirten und gut befestigten Maulkorbe versehen, freigelassen werden. Wer dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird nach 8 12 des Mandats vom 2. April 1796 mit einer Geldstrafe von 7j Mark bestraft. Braunsdorf, am 11. December 1875. Kläff, Gem.-Vorst. Politische Wochenschau vom 3. bis IO. Decbr. LI. p 6 Die Strafnovelle ist besorgt und aufgehoben; man hat die Schlange nicht ge tödtet, aber ihr die giftigen Zähne ausgestoßen, und was eben noch ein gefährliches Thier war, dürfte, Dank der Weisheit der liberalen Partei, ein nützliches geworden sein. Mögen die Rep tilien über das Schicksal dieses Reptils jam mern, mag die halbamtliche „Prov.-Corr." drohen, daß die Novelle aufgeschoben, aber nicht aufgehoben ist; wir wissen, daß mit derselben Waffe, mit welcher dem Lindwurm — wir möch ten sagen unverhofft — der Kopf abgeschlagen worden — der etwa neu wachsende Kopf immer wieder abgeschlagen werden wird. Der andere Sieg, der in dieser Woche von den Liberalen ermngen worden ist, die Aufrecht erhaltung der Aufhebung der Eisenzölle, war lange Zeit keineswegs so gewiß. In Anbetracht der mächtigen Interessen, die auf dem Spiele standen, der Jongleurstückchen, die in Scene ge setzt wurden, um der Masse Sand in die Auaen zu streuen, hatte man geglaubt, daß selbst der Freihandel trotz der ersten nationalökonomischen Größen, trotz der Erfahrung und des gesunden Menschenverstandes nicht ganz außer Frage stehe. Die Dienstagsverhandlungen im Reichstage haben der deutschen Nation gezeigt, daß dieses ävv