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1875 Donnerstag, de» 1. November Frankenberger Nachrichtsklatt -ert and and eberg lsaH kum N krau )6i krun Schweitzer, 1875.^ i)6ll 8iod st NN2U- tsrn krau. eS Herz lutner. 'irector. en brin- er Theil- schweren Mutter, a, sowie Begräb- tarkt. rkraut, haben. ^liebten Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 1j Mark. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Frankenberg, am 29. October 1875 es aber für nm so nothwendiger, das Pflicht gefühl zu wecken und die Schäden unseres Wirth- schaftslebens aufzudecken. Hier thue ein großer Theil unserer einflußreichsten Klasse nicht seine Schuldigkeit; die Presse trete den Fehlern der besitzenden Klasse nicht mit der nöthigen Schärfe gegenüber. Es sei nicht die Aufgabe des Vereins, neue rschtsphilosophifche Theorien aufzustellen, sondern praktische Fragen gründlicher Erörterung zu unterziehen, welche er durch Gutachten und eingehende Referate vorbereite. —Herr Stadtrath Stephan gab sodann aufklärende Mittheilungen über die am 1. Decbr. vorzunehmende Volks- und Gewerbezählung, die deren Bedeutung ebenso erkennen ließen, als sie die bei früheren Zählun gen wahrgenommem Besoraniß, als ob diese Steuerzwecken gelten, als völlig unbegründet er wiesen und nur die Nothwendigkeit genauester Beantwortung der gestellten und diesmal verein fachten Fragen eindringlich hervorhoben. Für hier wird eine Zähldeputation von mehr als 60 Per sonen, die aus den einzelnen Districten erwählt werden und ihr Amt als Ehrenamt unentgeld- lich zu üben haben, erforderlich. — Ergänzend haben wir zu den schon ge gebenen Mittheilungen über das Ergebniß der Einrommensteuerabschätzung noch das unsrer Stadt nachzutragen. Das k. Decret erweist, daß hier niß derselben mit oder auch die Selbstüber schätzung, mit der wir unsere socialen Verhält nisse denen Englands und Frankreichs gegen überstellen. Man berufe sich darauf, daß sich die Lage der niederen Klassen in der letztver gangenen Epoche bedeutend gebessert hätte, daß es den Mittelklassen noch verhältnißmäßig gut gehe; aber es sei Thatsache, daß sich nie so große Gegensätze in Lebensweise und Denkungs art gefunden hätten, wie diejenigen, welche heute die niederen Klaffen von den höheren schieden. Es sei kein altererbter Neichthum, den die niedere Klasse beneide, sondern eine rasch und nur zu oft mit bedenklichen Mitteln zu Stande gekom mene Vermögensanhäufung, die ausschließlich privatem und oft ziemlich zwecklosem Lebens genüsse diene. Die sittlichen Bande und Er ziehungsmittel der unteren Klaffe seien gegen wärtig verschwunden und meist auch nicht wieder herzustellen. Man habe oft die Verwilderung der Massen beklagt; aber das große Publikum habe nichts gegen dieselbe gethan; mit Unlust und Mißgunst stehe es den Befferungsbestrebun- gen der Gewerkoereine, der inneren Mission rc. gegenüber. Freilich sei diese Stimmung einem gewissen Sicherheitsgefühl und Vertrauen auf unsere staatliche Ordnung zuzuschreiben; die Stärke der letzteren bezweifelt Redner nicht, hält An den Schulvorstand zu Stadt-Schellenberg und die Schulvorstände der Ortschaften des amtShaupImannschaftlicheu Bezirkes, in welchen die revidirte Landgemeindeordnung gilt. Das Königliche Ministerimn des Cultus und öffentlichen Unterrichts will besage Verordnung vom 7. laufenden Monats in Entsprechung der von verschiedenen Seiten gestellten Anträge bis auf Weiteres eine Abweichung von der in 8 20 Abs. 3 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes vom 26. April 1873, das Volksschulwesen betr., vom 25. August 1874 gegebenen Vorschrift in der Weife geschehen lassen, daß im Falle eines hierauf gerichteten Beschlusses der betreffenden Schulgemeindevertretung die Schulkaffenrechnung im Anschluß an das Schuljahr mit dem letzten Tage vor der zu Ostern jedes Jahres stattfindenden Schüleraufnahme abgeschlossen werde. Den Schulvorständen wird Solches mit dem Veranlassen hiermit eröffnet, dafern sie die nachgelassene Einrichtung bei ihrer Schulkaffe einzuführen gesonnen sein würden, der unterzeichneten Königlichen Bezirksschulinspection darüber baldigst und jedesfalls noch vor Jahresschluß Anzeige zu machen. Ueberdies hat, wie noch bemerkt sein mag, wenn die vorstehend erwähnte Einrichtung getroffen wird, alsdann die vierwöchentliche Frist, innerhalb welcher nach dem angezogenen 8 20 Abs. 3 der Rechnungsführer die Schulkassenrechnuna nebst allen dazu gehörigen Belegen an den Schulvorstand abzugeben hat, mit dem Tage der zu Ostern jedes Jahres stattfindenden Schüleraufnahme zu beginnen, es ist auch in theilweiser Abänderung von 8 51 der allegirten Ausführungsverordnung solchenfalls der jährlich zu entwerfende Voranschlag über die Erfordernisse der Schule jedes Jahr im Monat Februar in doppelten Exemplaren bei der Bezirksschulinspection einzureichen. Flöha und Chemnitz, am 23. October 1875. Königliche Bezirks-Schulinspection Chemnitz l. von Weiffenbach, Amtsh. vr Spiest, Schulrath. Q. Auf Grund der Registratur vom 25. October 1875 ist heute im Handelsregister des unterzeichneten Gerichtsamtes auf Folium 99 daS Erlöschen der Firma: Hermann Hartenstein in Niederwiesa verlautbart worden. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 3. November. — Die erste Versammlung des Reichsvereins für das begonnene Winterhalbjahr erfreute sich leider nicht des Besuchs, den die angekündigte Tagesordnung erwarten und deren Durchfüh rung recht sehr erwünscht sein ließ. Herr Ing. Leffson erläuterte die Bestrebungen des Vereins für Socialpolitik, der, die Auswüchse, den Schwin del, die Unsolididät in der Entwicklung unsrer Industrie einerseits, den überwuchernden Neid und die Mißgunst unter den unbemittelnderen Klaffen, die zunehmende Rohheit und Verwil derung überhaupt erkennend, beiden Extremen entgegentreten will und daher Reformen, die die berechtigten Forderungen der Arbeitnehmer ebenso berücksichtigen wie die Entwicklung der vater ländischen Industrie, mit Hülfe der Gesetzgebung anstrebt. Es seien zur nähen: Kennzeichnung dieser Bestrebungen des Vereins und auch leider wegen ihrer Anwendbarkeit auf das öffentliche Leben allerwärts Worte aus der Rede wieder gegeben, mit denen der Vorsitzende des letzten Congresses des Vereins (in Eisenach vom 10. bis 12. Octbr.), Prof. Nasse aus Bonn, den selben eröffnete: Bei der Beurtheilung der Be strebungen des Vereins wirke vielfach Unkennt- Bekanntmachung, Die Grundsteuerbeitrage auf den vierten Termin d. I. sind auf Grund des Gesetzes vom 25. Juni 1874 mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit spätestens bis zum IO. November l. I. abzuführen. Nach Ablauf dieses Termins ist gegen etwaige Restanten mit der Execution zu verfahren. Frankenberg, am 26. October 1875. Der Stadtrath Meltzer, Brgrmstr. 875. Zink vistern. Knuten u _4hkn<1 ' Kur268