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Mittwoch, de» 11. November Frankenberger Nachrlchtsblatt Bezirksanzeiger Amtsblatt des Königl. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. E»—- - «W — Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 12j Ngr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, das Anhesten von Plakaten re. betreffend. Das Anh-ften oder Anschlägen von Plakaten mit Ankündigungen von Versammlungen, Anzeigen über öffentliche Vergnügungen, Verkäufe» und sonstigen Nachrichten für den gewerblichen Verkehr darf, beziehentlich nach vorgängiger Anzeige bei der Siadtpolizeibehöcbe, im hiesigen Stadt bezirke nur an geeigneten, von dem betreffenden Hausbesitzer angewiesenen Stellen folgender Häuser erfolgen: 13, 35, 47, 54, 93, 96», 198, 126, 127, 145, 173, 186, 231, 251, 276°, 282, 286, 289, 296, 312, 317, 382, 383, 396, 396«, 405, 413, 431, 488 deS BrandversicherungS-Katasters. ! ' Zuwiderhandlungen werden nach Artikel 15 und 16 des Sächs. Gesetzes vom 24. März 1870 in Verbindnug mit 8 30, Abs. 2 dest Reichsgesetzes vom 7. Mai 1874 mit Geldstrafe bis zu 50 Thalern oder mit Haft btS zu 4 Wochen geahndet werden. ' . - ' Frankenberg, am 7. November 1874. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. R Lesch, I». Sächsisches. in Die große Freimaurer-LandeSloge zu Sachsen, welche würdige und bedütstige JnvaWn a»S den Jahren 1812 bi-1815 dder vettn Wittwen Fmk 148 48 3l7 273 192 SOO 221 153 252 35 v. Könneritz 227 463 S5 266 137 312 191 224 147 185 Dies wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Frankenberg, den 10. November 1874. Bekanntmachung, das Iahrmarktsbudenzeug betreffs. Eltern und Lehrherren werden ersucht, ihre Kinder und Lehrlinge vor -er Beschädigung dfs DadenzeugeS zu warne« und davon abzuhalten, indem sie sich außerdem mit diesen -er Bestrafung wegen Sachbeschädigung zu versehe» have«: Frankenberg, am 9. November 1874. D e r S t a d t r a t h. Meltzer, Brgrmstr. Geithain Borna Lunzenau Penig Lausig! Rochlitz Colditz Frohburg Groitzsch Zöpen-Kieritzsch Bei der am Montag erfolgten amtlichen Zu- samwenstelluna der Wahlresultate iw 14. Wahl>> kreise ergaben sich für KreiShauptmann v. Könneritz 7136 und für Buchhändler Fink 3235 Stimmen. Nicht uninteressant ist das Resultat einzelner Orte. Es erhielten an Stimmen und Waisen unterstützt, fordert alle Diejenigen, denen dergleichen noch nicht unterstützte hülsS- bedürftige Personen bekannt sind, auf, solche schriftlich bis spätestens den 30. d. MS. an- zümelden, da Noch ein Zinsüberschuß verfügbar ist. Anmeldungen sind zu richten an: „Die große LandcSloge von Sachsen in Dresden, ab- zugeben Moltkeplatz 8, I." Ueber den ist voriger Woche schon kurz mit. getheilteN, zwischen einer Anzahl rheinischer Eisenarbeiter, die am Elbbrückenbau beschäftigt sind, und mehreren jungen Einwohnern von Zitzschewig im dastgen Gasthof stattgehabten Erceß berichtet der Kötzschenbrodaer Anzeiger: Es war eine wüste, bestialische Schlägerei, wie sie wühl noch nie mit solcher vandalischen Wuth in unsrer ganzen Gegend vorgekommen und zur spätesten Abendstunde von ssll Uhr bis 5 Minuten vot Uhr mit immer sich erneuern, den schrecklichen Scenen iff eine« friedlichen und hochgeachteten Locale trotz der angestreng testen, leider aber völlig vergeblichen Intervention selten des mit dem eigenen Leben arg bedrohte» Gastgebers getobt hat. In sämmtlichen Parterre- räumen deS Gasthofs wurde dieser nächtliche, grobe Erceß zum AuStrag gebracht und nächff dem Messer haben die Tumultanten alle mög lichen Mobilien, Viergläser, ja selbst Birr- tonnen, außerdem Wagendeichseln, Pfähle rc. als Waffen beiderseitig in mörderischer Weise benutz«. Gleich im Anfänge sank ein Brücken- arbeiter, ein 22jährigrr Zimmermann, schwer getroffen danieder, ein wuchtiger Keulenschlag hatte ihm den Hirnschädel zertrümmert, er war zum Tode getroffen; um und neben seinem noch zuckenden Körper aber setzten die Wahnwitzig, Streitenden ihr ruchlose- BernichtungSwerk «ft um so größerer Wuth fort. Bekanntmachung. Anher erstatteter Anzeige zu Folge sind am 17. October diese- Jahres aüS dem Keller der Näther'schen Restauration alihier, Abendst zwischen 8 — 10 Uhr, einetzellgraue thönerne Flasche mit 6 Liter Kümmel und eine dunkelgraue thönerne Flasche mit 7 Liter Nordhäuser, welche beide aus einer an der obersten Kcllerstufe angebrachten Erhöhung gestanden, gestohlen worden, waS man behufs Ermittelung VeS Plebe- nutz Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände andurch öffentlich bekannt macht. ' Frankenberg, am 6. November 1874. DaS Königliche GerichtSamr. Wiegand. Leuteritz^ Nachdem die vorschriftsmäßigen Vorbereitungen zu der Wahl getroffen worden find, welche den hiesigen Kirchenvorftand in diesem Jahre zu ergänzen hat: so ist die Wahl selbst sür deii l5 , 18. und 22. d. MtS. anberäumt worden, in der Weis«, daß > > Sonntag, den 15. Novbr. z unmittelbar nach dem VormiltagSgotteSdienste die Angemeldeten an- Gunnersdorf und Neudörschea in der zum Gottesdienste benutzten Aula VeS hiesigen SchulhauseS, ' > , > . Mittwoch, den 18. Novbr., von 10—3 Uhr die Angemeldeten auS der Stadt Frankenberg auf dem RathhauSsaal« und Sonntag, den 22. Novbr., unmittelbar nach dem Gottesdienste die Angemeldeten aus HauSdorf in her Aula de- Schul- hauseS hier ' die Stimmzettel abzugeben haben. Die Letzteren werden den Wahlmännern bis spätesten- zwei Tage vor dem Wahltage zugestellt und find mit so viel Namen zu beschreiben, als sich Nummern darauf befinden. UebrigenS haben die Wähler nach § 8 der KirchenvorstandSordnung ihr Augenmerk aus Männer von gutem Rufe, bewährtem christlichen Sinn, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr überschritten haben, zu richten. Auch können nach 8 17 der Kitchenvor- ffandöordnung die Ausscheiden»«» wieder gewählt werden.