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1874. Ritwoch, dm 7. Ortekr. 117 Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger h zur Amtsblatt des König!. Gerichtsamtcs und des Stadtrathes zu Frankenberg Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 12t Ngr. Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. anzurcchncn. Die chaft. kvIiLvvIMLvKullK cankheitS seneu Bei Der gedenk neier. schieße« it ist die schiebenen i Kunze, em Grabe richtigster. Der Stadt rat h. Meltzer, vrgrmftr. Zwar stimmen hierin Oele von verschiedenen Bezugsquellen nicht immer ganz überein, doch kann man im Großen und Ganzen diese Zahlen als Norm annehmen. Es ist damit, daß ein solches Product zwischen 20V—300° 6. gewonnen wurde, nicht gesagt, daß eS bei erneuter Destillation «rk bet 200° 6. zu fiesen beginnen werde. Es wird vielmehr stets eine gewisse Menge von Oelen enthalten, die einen niedriger» Siedepunkt als 200" v. haben, und die Menge derartiger flüchtiger Beimengungen wird um so größer sein, je rascher die Destillation des Rohöls betrieben wurde. Eine etwas beträchtlichere Menge der leichten flüchtigen Oele wird bewirken, daß auch bei gelinderer Erwärmung, als bis zum Siede punkte, leicht Verdunstung stattfinden wird. Je mehr solcher flüchtigen Bestanbtheile, die mit den verschiedensten Namen Naphta — Gasolin — Benzin — Liquid» GaS — Aurora- Oel — Eafelv-GaS — Petroline — Puroline — Anchor-Oel rc. ,c. bezeichnet werden, ein Petroleum enthält, desto niedriger ist die Temperatur, bei welcher daS Oel verdunstet, und je niedriger die Temperatur ist, bei welcher sich so viel Oeldunst bilden kann, daß e, fich mit atmosphärischer Luft gemischt unter Erploston entzünden läßt, um so gefährlicher ist der Gebrauch eines solchen LeuchtmittelS. Bei der Prüfung eines Petroleums auf seine Gefährlichkeit untrrscheidet Chan dl er (Dingler'S Journ. 73) zwischen dem SntflammungS- punrte und dem EntzündungSpuncte. Mit ersterem bezeichnet man die Temperatur, bei welcher sich aus dem Petroleum entzündbare Dämpfe entwickeln lasten und soll dieselbe nie unter 38° 6. (38° velsius --- 30° ksaumur) liegen. Mit dem zweiten ist der Punkt gemeint, bei welchem die ganze Obeifläche gleichmäßig fortbrennt, wofür 43° 6. als Minimum angenommen wird. ehrt vom )erS und , welcher ger vom ie Ewig» tdrungrn, end dieser >ülfe und l Denen, chlich mit >ank au»» ank Hrn. t an sei» am durch uns am Auch den Silber» en Dank IS. October b. IS. bei Vermeidung von je 5 Thaler Strafe an RathSstelle schriftlich oder persönlich anzumelben. Frankenberg, am 5. Oktober 1874. Die durch unvorsichtigen Gebrauch des Petroleums (SteinölS) bis in die neueste Zeit häufig vorgekommenen Verbrennungen, Erplofione» und UnglückSsälle finden unzweifelhaft ihren hauptsächlichsten Grund in der Unkenntniß der mit dem vorgenannten weitverbreiteten BeleuchtungS- mittel verbundenen Gefahren. ES wird daher dem Publikum die Beachtung nachstehender Belehrung über daS Petroleum angrlegentlichst empföhle«. Frankenberg, am 3. Oktober 1874. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. kvlinnntmaekaax, die Erwerbung des Bürgerrechtes betreffend. Mit dem am 15. Oktober d. IS. bevorstehenden Inkrafttreten der neuen VerwaltungSgrsetze treten auch die nach K 17 der revidtrte» Städteordnung vom 24. April 1873 veränderten Bestimmungen in Bezug auf die Erwerbung des Bürgerrechtes in Wirksamkeit. Gedachte GrsetzeSstelle lautet: Zum Erwerbe d«S Bürgerrechts berechtigt find alle Temelndemitgllrker, welche I) die Sächsisch« Staatsangehörigkeit besitze», 2) daS fünsundzwanzigfte Lebensjahr erfüllt haben, 3) öffentliche Armenunterstützung weder beziehen, noch im Laufe d«r letzten zwei Jahre bezogen haben, 4) unbescholten find, 5) eine direkte StaatSsteuer von mindesten» einem Thaler entrichte». 6) auf die letzten zwei Jahre ihre StaatSsteuer und Gemeindeabgaben, Armen» und Schulanlagen am Orte ihres bis herigen Aufenthalts vollständig berichtigt haben, 7) entweder ») im Gemeindebezirke ansässig find, oder b) daselbst seit wenigstens zwei Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben, oder e) in einer andern Stadtgemeinbe des Königreichs Sachse» bis zur Aufgabe ihres bisherigen Wohnsitzes kiwwberrchtigte Bürger waren. Dagegen sind zum Erwerbe deS Bürgerrechts verpflichtet diejenigen zur BürgerrechtSerwerbung berechtigten Semeindemitglieder, welche 4) männlichen Geschlecht» find, 8) seit drei Jahren im Gemeindebezirke ihren wesentlichen Wohnsitz haben, unb 6) mindesten» drei Thaler an direkten StaatSsteuer« jährlich zu entrichten haben. Berechnung der Steuern find die Ansätze der OrtSkataster maßgebend. aus eine Mehrheit von Personen im Kataster eingetragene gemeinsame Steuersatz ist jeder derselben zu gleichem Antheils Ansätze der Rentenrolle werden den Eingetragenen in ihrem Wohnorte zugerechnet. Unter Bezugnahme hierauf, sowie aus die Bestimmungen in 8 139 der revidirten Etädteordnung, nach welchen bereit» vor Begin» dec allgemeinen Wirksamkeit derselben die Ausführung der aut die Erwerbung de» Bürgerrecht» bezüglichen Vorschriften eingeleitet werden soll, werde» «»durch diejenigen hiesigen Grmeindemitglirber, welche nach den Bestimmungen in 8 17 der revidirten Etädteordnung zur Erwerbung de» Bürger rechte» mit Eintritt derselben verpflichtet sind, aufgefoidrrt, fich alsbald und spätestens bis zum chas» zur Belehrung über das Petroleum DaS Eteinöl (Petroleum) hat eine ganz ungewöhnliche Verbreitung als Beleuchtungömittel gefunden, seit so überaus reichliche Borräths desselben in Nordamerika u. a. Orten entdeckt wurden. DaS rohe Petroleum, mögen die Bezugsquellen desselben noch so verschieden sein, ist stet» «in Gemenge von Kohlenwasserstoffen, deren Siedepunkte und spezifischen Gewichte sehr verschieden sind. Weil einige derselben bei schon seh* niedrigen Temperaturen flüchtig find, und deren Dämpfe in Gegenwart von atmosphärischer Luft höchst explosive Gemenge bilden, läßt sich da» rohe Steinöl nicht wohl als Beleuchtungsmittel brauchen oder bringt in dieser Verwendung große Gefahren mit sich. Die rasfinirten Oele sind auS den rohen durch Destillation und Beseitigen deS flüchtigen Theiles sowie deS dicklichen zu schwer fich ver flüchtigenden Rückstandes gewonnen. Die flüchtigeren Oele haben stets ein niedrigeres spezifisches Gewicht, als di« bei höherer Temperatur siedenden. In der Regel sollte zur Lampenbeleuchtung nur rin Product verwendet werden, daS 0 7,—0.,,, spezifische» Gewicht hat (d. h. «irr Liter darf nur 790—825 Gramm wiegen) oder um einen sicheren Maßstab zu geben, solches, welches bet einer DestillationStemperatur zwischen 200—300° velsius gewonnen wurde. bene«. v »0^ havs- »erg. Höllen- Hterauf: männer, orgenden r, zwei Uhr für ^«räuber, lspicl in Ballet. . Luft» is: Der Kotzebue. Invalid Gesetze, den 6. er, oder: cten von inerpaar.