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^W5L. Sonnabend, den 27. Decemver. . 1873 Frankenberger Nachrichtsklatt - und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung. Die Zusammenstellung der Ergebnisse der Bezirkswahlen für die Neuwahl eines Abgeordneten der ll. Kammer der Ständeversammlun- i« 10. städtischen Wahlkreise an Stelle des freiwillig ausgeschiedenen zeitherigen Abgeordneten, Herrn Stadtrath Kaufmann Krüger in Frei berg, wird Sonnabend, den 1 Januar 1874, von vormittag Id Uhr an im EesfionSzimmer d«S RathhauseS zu Mittweida vorgenommen werden, waS in GemäSheit 8 46 deS Gesetze-, die Wahlen für den Landtag betreffend, vom S. December 1868 andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Rochlitz, am LS. Deeember 1873, Der Königliche Wahlkomm issar: RegierungSrath Bodel. . Bekanntmachung, die Landtagswahl betn v »Hufs der Neuwahl eines Abgeordneten der 2. Kammer der Ständeversammlung für den, aus den Städten Frankenberg, Hainichen und Mittweida bestehenden 10. städtischen Wahlkreis ist der SO. December dS. IS. als Wahltag ausgeschrieben und unterzeichneter Bürgermeister als Wahlvorsteher ernannt worden. Am erwähnten Tage hat daher auch in hiesiger Stadt, welche eine« Wahlbezirk bildet, die Abgabe der Stimmzettel zu erfolgen und eS werden nun die irr der Wahlliste siir hiesige Stadt ein getragenen Stimmberechtigten andurch eingeladen H DinStagS, den SO. December dS. IS., Vormittags von 10 Uhr an bis 4 Uhr Nachmittags sich im RathhauSsaale hier persönlich «tnzufinden und je ihren Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. M Auf den Stimmzetteln ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, welche ' W dieser Vorschrift nicht entsprechen, ingleichen diejenigen, welche die Namen mehrerer Personen enthalten, find ungiltig. Zur Benutzung bei der Abstimmung werden den Stimmberechtigten Stimmzettel zugesendet werben, doch bleibt eS völlig in da- Belieben der Stimmberechtigten gestellt, ob sie sich bei der Stimmabgabe dieser oder anderer Stimmzettel bedienen wollen. Rach Ablauf der vorstehend zur Abstimmung festgesetzten, auch auf den zur Verlheilung kommenden Stimmzetteln bemerkten Zeit ist Niemand, der picht bereits im Wahllokale gegenwärtig ist, mehr zur Wahl zuzulaffen. Frapfenberg, am 15. December 1873. Bürgermeister Meltzer, Wahlvorsteher. Bekanntmachung, die ReichstagSwahl betreffend. Bezüglich der bevorstehenden Wahl für den deutschen Reichstag wird andurch nach Maßgabe deS Wahlgesetze- vom 31. Mai 1868 und de- zur Ausführung dieses Gesetzes bestehenden WahlreglementS vom 28. Mai 1870 Folgendes zur öffentlichen Kenntniß gebracht: I) Wähler für den deutschen Reichstag im hiesigen Wahlbezirke ist jeder hier wohnende Bundesangehörige, welcher da- 25. LebtnSjahr zurückgelegt hat und nicht durch die in 8 3 und 7 deS Wahlgesetze- enthaltenen Bestimmungen ausgeschlossen wird. Hierüber sind nur diejenigen Wähler zur Theilnahme an de, Wahl berechtigt, welche in die auSgelegten Listen ausgenommen find. 2) Der hiesige Etadtwahlbezirk ist nach 8 7 deS WahlreglementS in drei Unterabteilungen zerlegt worden. Hiervon umfaßt ») der l. Wahlbezirk die Hauögrundstücke I bis mit 180 Abth. ä deS Brand-Eat., b) der ll, Wahlbezirk die Hausgrundstücke 181 bi- mit 365 Abth. ä des Brand-Cat., v) der III. Wahlbezirk die HauSgrundstücke 366 bis mit 498 Abth. des Brand-Cat., sowie die in Abtheilung O deS Brand-CatasterS verzeichneten Wohngebäude und da- Gut Neubau. 3) AlS Wahlvorsteher find ernannt worden: " im I. Wahlbezirke der unterzeichnete Bürgermeister (Stellvertreter: Herr Stadtrath vor mann), im II. Wahlbezirke Herr Stadtrath Clemen- Schieck (Stellvertreter: Herr Stadtrath Gustav Schiebler), im III. Wahlbezirk Herr Stadtrath Bernhard Cuno (Stellvertreter: Herr Stadtrath Jeschke). 4) AlS Wahllokale zur Annahme der Stimmzettel Seiten deS Wahlvorstandes sind bestimmt worden: für den I. Wahlbezirk der RathhauSsaal, für den ll. Wahlbezirk Zimmer S im Gasthanse zum schwarzen Roß, für den III. Wahlbezirk das Kafsenzimmer im Nathhause. 5) AlS Wahltag ist der 10. Januar 1874 festgesetzt. Die Wahlhandlung, welche öffentlich ist, beginnt an diesem Tage Vormittags 10 Uhr und wird S Uhr Nachmittags ge schloffen. 6) DaS Wahlrecht kann nur in Person auSgeübt werden. Stellvertreter bei der Siimmzettelabgabe sind nicht zulässig. 7) Die Stimmzettel sind außerhalb deS Wahllokals mit dem Namen deS Kandidaten, welchem der Wähler seine Stimme geben will, handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen. Stimmzettel-Formulare werben von unS nicht auSgegeben. 8) Die Stimmzettel müssen von weißem Papier und dürfen mit keinem äußeren Kennzeichen versehen sein. 9) Ungiltig sind diejenigen Stimmzettel, ». welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußeren Kennzeichen versehen find; d. welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; v. aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 6. aus welchen mehr als Ein Name oder der Nam« einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist; «. welche «inen Protest oder Vorbehalt enthalten. IO) Der Stimmzettel muß bei der Abgabe an den Wahlvorsteher derart zusa mm engefalten sei«, daß der auf ihm verzeich nete Name verdeckt ist.