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ke, °8- 150. Sonnabend, den 20. Decemder. 1873. Frankenberger Nachrichtsblatt und Bezirksanzeiger. WÜSS i reckt ter. alte ich m, -ich. » ommen r-r- her g bei erg. »eß- unS UN» der khett kro» den, San» -um aen. zückt ank! eim- m. ufen »ist, ruft. i73. ke. igen tein, :uere dwe. war- eg den der en. 873. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post'Expeditionen. Bekanntmachung, die Landtagswahl betr. Behufs der Neuwahl «ine» Abgeordneten der 2. Kammer der Ständeversammlung für den, aus den Städten Frankenberg, Hainichen und Mittweida bestehenden 1V. städtischen Wahlkreis ist -er 3«. December -S. IS. al- Wahltag ausgeschrieben und unterzeichneter Bürgermeister als Wahlvorsteher ernannt worden. Am erwähnten Tage hat daher auch in hiestge« Stabt, welche einen Wahlbezirk bildet, die Abgabe der Stimmzettel zu erfolgen und es werden nun die in der Wahlliste für hiesige Stadt ein getragenen Stimmberechtigten andurch eingeladen DinStags, de« 30. December dS. IS., Vormittags von 10 Uhr an bis 4 Uhr Nachmittag- sich im NathhauSsaale hier persönlich einzufinden und je ihren Stimmzettel in die Wahlurne einzulegen. Auf den Stimmzetteln ist die Person des zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über ihn kein Zweifel übrig bleibt. Stimmzettel, welche dieser Vorschrift nicht entsprechen, ingleichen diejenigen, welche die Namen mehrerer Personen enthalten, find ungiltig. Zur Benutzung bei der Abstimmung werden den Stimmberechtigten Stimmzettel ,»gesendet werden, doch bleibt e- völlig in daS Beliebe« der Stimmberechtigten gestellt, ob sie sich bei der Stimmabgabe dieser oder anderer Stimmzettel bedienen wollen. Nach Ablauf der vorstehend zur Abstimmung festgesetzten, auch auf den zur Vertheilung kommenden Stimmzetteln bemerkten Zeit ist Niemand, der nicht bereits im Wahllokale gegenwärtig ist, mehr zur Wahl zuzulaffen. - Frankenberg, am 15. December 1873. Bürgermeister Meltzer, Wahlvorsteher. LskLLLtMLodurix. DaS I9tc Stück vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist erschienen und kann an RathSkelle «»gesehen werden. Dasselbe ent- hält: 138: Gesetz, die provisorische Fortechebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend; vom 29. Novbr. >873. I3S. Verordnung, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend; vom 29 Novbr. 1873. 14V. Decret wegen Concessionirung der Leipzig-DreSdner-Eisenbahn-Compagnie zum Baue und Betriebe der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn zwischen Frei berg und Brür; vom I. December 1873. I4l. Verordnung, die Abtretung voh Grundeigenthum zu Erbauung der nachgedachlen Eisenbahn betreffend; vom 1. December 1873. 142. Verordnung, die Veranstaltung einet Neuwahl sür die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend; vom I. December 1873. 143. Bekanntmachung, die RichtungSlinie Nachgedachter Zweigbahn der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend; vom 2. December 1873. Frankenberg, am 18. December 1873. Der Siadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Diejenigen hiesigen Handelsleute, welche ein Gewerbe im Umherziehen betreiben und dazu für das Jahr 1874 Legitimationsscheine bedürfen, werden in ihrem eigenen Interesse zur Ersparniß von Kosten andurch veranlaßt, ihre hierauf bezüglichen Gesuche in der Zeit vom 27. December -S. Js. bis 4. Januar n. IS. an RathSstelle anzubringen. Gleichzeitig wird den betreffenden Handelsleuten andurch eröffnet, daß der Kostenbetrag für den von der Königlichen KreiSbirection zu Zwickau zu besorgenden LegitimationSschcin bei Anbringung des Gesuches zu entrichte« ist. Frankenberg, am 17. December 1873. * DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung. Zur Lieferung der Bespannung für die Landspritze sind in der Zeit vom I. Januar bis 31. März 1874 nachgenannte Geschirrbefitzer verpflichtet: 1) Herr Friedrich Moritz Sachse in 78r, I 5) Herr Hermann Erler-Fischer in 259, 2) - August Franz Eckelmann in 176, §6) - Karl Friedrich Wern er in 365, 3) - Heinrich Gustav Schmidt in 193, I 7) - Friedrich Hermann Schmidt in 39üri. 4) ° Karl Gottob Poch in 197, Diejenigen, welche sich gedachter Verpflichtung entziehen, beziehentlich einen geeigneten Stellvertreter rechtzeitig zu bestellen und anzuzetgea unterlassen, verfallen nach § 78 der Feuerordnung in eine Geldstrafe von 5 Thalern. Frankenberg, am 18. December 1873. Der Gtadtrath. Meltzer, Brgrmstr. Wie die Welt aus den Kopf gestellt werden soll. ES ist im Kriege immer schon ein Gewinn, wenn man weiß, waS der Gegner will. Unsere inneren Feinde, die Socialdemokraten — denn den Krieg haben sie ja der bestehenden Ordnung längst erklärt — sind einmal offen mit der Farbe herauSgerückt. In dem Programm, welche» der „Neue Socialdemokrat" in Berlin den Arbeitern sür die bevorstehenden ReichStagSwahlen vor- schreibt, sehen wir eS deutlich auSgemalt, wie einmal die Welt 'auf den Kopf gestellt werben soll, wenn erst die Herren Hasselmann und Hasenclever (und die andern von Oct zu Ort reisepredigenden „kleinen Lassalle'chen") die Gewalt in Händen haben. Nun hat e» zwar damit auch bei de» Sbcialbcmokcaten kein« so große Eile, eS muß doch erst Einige» hlnweggeräumt werden, ehe man an den Aufbau de» neuen GlückStempel» measchlicher Ordnung gehen kann. ES müssen z. B. erst alle Einzel, staaten weg, der Reichstag muß souverain werben (soll wohl heißen, daß er an die Stelle de- Kaiser» tritt), da» stehende Heer muß in eine Volkswehr verwandelt werden und die Dienstzeit auf ein Jahr herabgesetzt werden. Man kann natürlich vorauSsetzen, daß diese vorläufigen Ver besserungen den wärmsten Beifall der päpstlich Gesinnten und der Franzosen finden werden.