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' 720 Bekanntmachung. DaS 18te Stück vom diesjährigen Gesetz, und Verordnungsblatt ist erschienen und kann an RathSstelle «ingesehen werden. Dasselbe enthält: HZ 127. vekanntmachung, die Bewilligung einer im Regulative für die Sparkasse zu Schlettau enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 22. Oktober 1873. HZ 128. Verordnung, die Verunreinigung deS gestoßenen ZuckerS durch Blei betreffend; vom 23. Oktober 1873. HL 129. Bekanntmachung, dem Sparvereine zu Auerbach bewilligte Stempelbefreiungen betreffend; vom 25. Oktober 1873. HZ 130. Bekanntmachung, den Wegfall der AfterlehnSherrlichkeit der Fürsten und Grafen, Herren von Schönburg und deS Pflugk'schen Geschlecht» betreffend; vom 2. November 1873. HZ >31. Verordnung, die Eröffnung des bei dem Appellationsgerichte zu Dresden als Lehnhof zu führen den MitbelehntenregisterS betreffend; vom 2. November 1873. HZ 132. Bekanntmachung, die RichtungSlsnie der Muldentbalbahn Glauchau- Wurzen betreffend; vom 5. November 1873. HZ 133. Bekanntmachung, die Aushebung des GerichtSamlS Wermsdorf betreffend; vom 8. No- vember 1873. HZ 134. Bekanntmachung, die Richlungölinie der Chemnitz-Aue-Adorfer Eisenbahn betreffend; vom I I. November 1873. HZ 135. Bekanntmachung, die Bewilligung einer vom Borschußvereine für Poffendorf und Umgegend erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen be treffend; vom 13. November 1873. HZ 136. Bekanntmachung, den einjährig-freiwilligen Militärdienst der Mediciner betreffend; vom 17. Novem ber 1873. HZ 137. Bekanntmachung, die von der Stadtgemeinde Meißen beschlossene Ausgabe von Jnhabcrpapieren betreffend; vom 20. No vember 1873. Frankenberg, am 3. December 1873. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmstr. Concurseröfsnung. Zu dem Nachlasse deS am 21. Oktober dieses Jahres verstorbenen Schneidermeisters Friedrich Wilhelm Moritz Arnold ist mittelst Beschlusses vom 25. November 1873 vom unterzeichneten GerichtSamte der ConcurSprozeß eröffnet worden. ES werden daher alle Diejenigen, welche Ansprüche an dieses Schulbenwesen als ConkurSgläubiger erheben wollen, hiermit aufgefordert, bei Vermeidung der Ausschließung von demselben bi» zum 2ten Januar 1874 ihre Forderungen nebst den Ansprüchen auf bevorzugte Befriedigung unter Anführung der begründenden Thatsachen bei dem unterzeichneten Ge richtSamte anzumelben und binnen der gesetzlichen Frist mit dem bestellten Rechtsvertreter, nach Befinden mit einzelnen Gläubigern rechtlich zu ver fahren, hiernächst aber am Sten Marz 1874 Vormittags 9 Uhr an hiesiger Gerichtsstelle zur Verhandlung über den Bestand der Masse und die Gebahruog mit derselben, zur Prüfung und Anerkennung der streitigen Forderungen und Ansprüche ans bevorzugte Befriedigung, sowie, zur Gütepflegung zu erscheinen und zwar unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche in diesem Termine auSbleiben oder «ine von Seiten des Gericht» von ihnen verlangte Erklärung nicht ab- geben, Alles, was über Feststellung der Masse und über Gebahrung mit derselben, sowie über Anerkennung der angemeldeten Forderungen und Ansprüche auf bevorzugte Befriedigung oder über andere den ConrurS betreffende Fragen verhandelt und beschlossen werden wird, gegen sich ebenso, gelten zu lassen haben, als ob sie an den Verhandlungen Theil genommen und den gefaßten Beschlüssen zugestimmt hätten. Für den Fall, daß sich das weitere Verfahren durch Abschluß eines Vergleiches nicht erledigen sollte, ist der 4te April 1874, Vormittags 1S Uhr, als Termin für Eröffnung eine» OrdnungSerkenntniffeS anberaumt worden. Auswärtige Betheiligte haben bei 5 Thlr. —- — Strafe zur Annahme künftiger Zufertigungen Bevollmächtigte am hiesigen Orte zu bestellen. Frankenberg, am 28. November I873. Da» Königliche GerichtSamt. * Wiegand. Reinicke» Der Ma und beid« getraut, zu ersehe: Bei P gen Garr feiner Ui drein noä Der Unt, dem nah« daß er a: In Le gesellschas Haltung Jahr be! Gesellscha Februar Prinzcnh: Die D der zweit: auSs chu constituirt ganzen L< in den ei Wahlrom! grnommer an solcher gen zu m ten AuSk: Di« B< bleibt voi LandeSau: terzeichnel tikuSstraß, Beck. Häck Krar Ludn Star Bekanntmachung der Gemeinde Gunnersdorf, die Reichstagswahl betr. Nachdem zur Vornahme der Wahlen für den Reichstag der IO. Januar I874 festgesetzt worden ist, so liegt die ausgestellte Reichstags» Wahlliste vom 8. bis mit 13. December d. I. bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht auS. Dies wird andurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Liste für unrichtig ooer unvollständig hält, solche» innerhalb der vorbezeichneten Frist anzuzeigen hat. GunnerSdorf, am 6. December I873. Gustav Nerge, G.-B. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 4. Decbr. — Wenn wir mittheilen, daß in Plauen bei der diesjährigen Skadtverordnetrnwahl von 2049 stimmberechtigten Bürgern nur 209 gestimmt haben, so können wir uns de» Wunsch nicht Versagen, daß bei der nächsten Montag hierorts stattfindenden Stadtverordneten.ErgänzungSwahl «in regerer Sinn für städtisch« Angelegenheiten sich zeigen und durch zahlreiche Betheiligung an der Wahlhandlung der Beweis geliefert werden möge, daß man bei uns neben Erfüllung der Bürgerpflichten auch von den Bürgerrechten, deren schönsten eines das Wahlrecht ist, Gebrauch zu machen versteht. AlS König Albert die Regierung übernahm und in Folge dessen daS Commando deS königl. sächs. (XII.) ArmeecorpS abgab, wurde allge mein angenommen, daß er auch in Zukunft die ihm vom Kaiser Wilhelm unter dem I6. Juni I87I — dem Tage deS Truppeneinzug- in Berlin — übertragene 1. Armee-Inspektion, welche bekannt- lich die Bezirke d«S I., V. und VI. ArmeecorpS umfaß», behalten werbe. Diese Annahme war jedoch irrig. Die soeben in der königl. Hosbuch- Handlung in Berlin erschienene neue Rang- und Quartierlist« der königl. pr«ußisch«n Arm««, welche mit Genehmigung deS Kaisers und Kö nigs herauSgegeben wird, führt nämlich den König Albert nicht mehr wie ehedem als Ar- mee-Jnspector auf, vielmehr ist bei der genannter Armee-Jnsprction gewidmeten Stelle bei derRubrik „Gen.-Jnsp." Raum gelassen. Ebensowenig findet sich diesmal der Nam« drS Königs von Sachsrn in den der Rangliste beigegebenen jetzi- gen AnciennetätSlisten, wo er im vorigen Jahr» gang unter den Generalfeldmarschällen stand und in Gemäßheit des Datums, unter welchem daS betreffende Patent ausgefertigt wurde — bekannt- lich der II. Juli 1871, der Tag deS Truppen- einzugS in Dresden —, hinter dem Grafen Moltke, dessen Ernennung zum Feldmarschall bereits am 16 Juni 1871 erfolgt« und vor Herwarth von Biitenseld rangirte. Die zur Ueberführung und Beisetzung d«S verstorbknen Königs Johann commanbirt gewe senen 12 Unteroffiziere deS Leib.-Gren.-Reg. sind in diesen Tagen mit einem werlhvollen An- denken an diesen ernsten Act beschenkt worden. Dasselbe wurde jedem der Genannten von d«m Königl. Oberhosmeister von Minckwitz eingehän- bigt und besteht aus einer prächtigen silbernen Chronometeruhr mit massiver, auS sehr starken silbernen Gliedern bestehenden Kette, an deren obern Ende sich ein Medaillon, mit dem Bild- niß des verstorbenen Königs und dem TodeStag — 29. October 1873 — versehen, befindet. -I- Dresden, 4. Deebr. Wenngleich nicht einzusehen ist, wie die morgige Verhandlung in der zweiten Kammer über die Verkündigung deS Unfehlbark«i»Sdogma in Sachsen «ine besonder« ved«utung gewinnen soll, da Herr Minister vr, von Gerber nur wiederholen wirb, daß di« Regierung die Verlesung deS Fuldaer Hirten- schreibenS von den Kanzeln unserer katholischen. Kirchen nicht einer Verkündigung deS Dogma'» gleich erachten könne, so ist eS immerhin gut, daß auch bei unS mit Entschiedenheit ultra montaner Verdrehung von Thatsachen entgegen getreten werde. Nur dann, wenn alle Regie rungen und LandtSvertretungen im Reiche, sollten sie auch weniger an dem Kampfe zwischen der StaatS- und Kirchengewalt betheiligt sein wie in Preußen, gewissermaßen Partei für dasselbe nehmen, ist auf ein Brechen der ultramontanen Schliche und Ränke zu rechnen, welche unS in einer so gewaltigen Aufregung erhalten. Al» unser verstorbener König Johann die Genthmigung zur Verlesung de» Fuldaer Hirtenschr«ibenS er- theilte, mag er die Folgen derselben kaum geahnt haben; man sagt zwar, daß er nicht Gegner de» Dogma'S gewesen, aber zuviel lag ihm doch an der Erhaltung de» Frieden» im Lande, al» dast er denselben von anmaßender psäsfischer Seite hätte gefährdet sehen wögen. Daß daS kath. Kirchenblatt ultrawontan schreibt, hat übrigen» an sich gar nicht» verwunderliches, verwunderlich ist nur, daß zwei kath. Hosprediger dasselbe so lange ungefährdet drucken lassen konnten. Am 30. November fuhren am Gasthofe zn Grumbach bei Wilsdruff «in jung«r Mann und «ine Dame in einer feinen Equipage vor, schick ten diese fort und übernachteten im Gasthofe. Am andern Morgen wurden fie in ihrer Kam- mn tobt aufgefunden, vergiftet durch Cyankaliu«. äran Früh z8 , Vormittagst Nachmittag« Karl Au; Hann Rober Friedrich B: Helfricht'S, Walther'«, Schreiter'«, Hermann P gust Albrea Karl Herma rich Gottlob rich Aimust Ernst Gusto Friedrich 28 W., an fiiane, weil. Hausdorf, h — Wilhelm W., an Krä Nestler'«, S an Lungense h., 72 Z. st 8acH Friedrich Karl Ernst Karl Wilheli S. — Earl Schönborn, JrberSdorf, Herr Mo Frankenberg Michsenburg Karl Gotti an Entkräft!