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Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Zur Ergänzung -er achte (8.) December -S. IS. und unansäsfigen Bürger hiesiger Stadt hierdurch anberaumt worden ist, werden die stimmberechtigten, in der Wahlliste ausgezeichneten ansässigen ichS. reins and. lserate, und Lode und i-ß- isern ei^. e Bor- Anna I tn 4 S73. ren. 4 ansässige Stellvertreter, 3 unansässige Stadtverordnete, 2 unansässtge Stellvertreter Die drei Communteiche sollen nächsten Sonnabend, den «. Deeember dS. IS., Vormittags 14 Uhr an RathSstelle unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen im BersteigerungSwege verpachtet werden. Interessenten werden hierzu eingeladen. Frankenberg, am I. December 1873. DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr. olgende »fehlen. zu wählen. Nachdem nun als Wahltermtn Bekanntmachung, die Anlagen- und Geschoß- und Waffergeld-Reste betr. Diejenigen, welche sich auf das lausende Jahr noch mit Communanlagen und Geschoß und Waffergeld in Rückstand befinden, werden hierdurch aufgefordert, ihre Reste Dienstag, den S., oder Donnerstag, den 41. Deeember dS. IS., rm Kassenzimwer deS RathhauseS an den Anlagenrinsammler Schulze zu berichtigen, widrigenfalls sich dieselben ohne wettere vorherige Gr- tanernng der alsbaldigen Einleitung des ErerutionSverfahrenS zu gewärtigen haben. Frankenberg, am L. Deeember 1873. Der Siadtrat h. *Meltzer, Brgrmstr. aeladen, am aedachten Taae Vormittag» von » bi» 12 Uhr oder Nachmittags von 1 biS 4 Uhr im RathhauSsaale vor der Wahldeputation sich persönlich einzufinden und die mit » Ramen ansässiger und 3 Ramen nuanfäfstger wählbarer hiesiger Bürger zu beschreibenden Stimmzettel in die Wahlurne etnzulegen. Auf den zur Aushändigung an die Stimmberechtigten kommenden Stimmzetteln, von welche« vor deren Abgabe die EouponS abznschneiden sind, find d e zu Wählenden so zu bezeichnen, daß über deren Person kein Zweifel übrig bleibt. Insoweit Stimmzettel dieser Vorschrift nicht entsprechen oder Namen Nichtwählbarer enthalten, find dieselben ungiltig. Werden zuviel oder zu wenig Ramen auf einen Zettel gebracht, so wird hierdurch zwar die Giltigkeit desselben nicht aufgehoben, eS find aber die letzten, auf dem Stimmzettel zu viel verzeichnete« Namen als nicht beigefüg« zu betrachten. Bevollmächtigte oder schriftliche Anmeldungen und Eingaben, welche nicht mit dem «igenen persönlichen Erscheinen des Abstimmenden verbunden find, werden nicht zugelaffrn. Die Annahme von Stimmzetteln wird am Wahltage mit dem Glockenschlage 4 Uhr Nachmittags geschloffen. Frankenberg, am 12. November 1873. Der G t a - t r a t h. Meltzer, Brg«»str. Bekanntmachung, die Reichstagswahl betr. Nachdem zur Vornahme der Wahlen sür den Reichstag der 10. Januar 1874 festgesetzt worben ist, werden die für den hiesigen Stadt» bezirk ausgestellten Reichstags-Wahllisten 1 vom 8. bis mit 13. December -S. IS. , zu den gewöhnlichen Erpeditionöftunden in -er RathSexpe-ition im Rathhause hier zu Jedermanns Einsicht auSgelegt sein. Dies wird «»durch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, wer die Listen für unrichtig oder unvollständig hält, solche» innerhalb -er vorbezeichneten Frist bei uns schriftlich anzeigen oder zu Protokoll geben kann und hierbei die Beweismittel für seine Behaup tungen, falls dieselben nicht auf Notorietät beruhen, beizubringen hat. Nur diejenigen Stimmberechtigten find zur Thetlnahme an der Wahl berechtigt, welche in die Listen aufgenommen sind. Frankenberg, am 4. December 1873. * DerStadtrath. Meltzer, Brgrmstr. »»blichst and. erg. Bekanntmachung. Da» 2dste und 30ste Eück vom diesjährigen Reichsgesetzblatt find erschienen und können dieselben an RathSstelle «ingesehen werben. Die selben enthalten : HZ 967. Deklaration deS Artikel 11 Ver zusätzlichen Uebereinkunft vom 12. Oktober 1871 zu dem FriebenSvertrage vom IO. Mai 1871 zwischen Deutschland und Frankreich; vom 8. Oktober 1873. HZ 968. Bekanntmachung, betreffend di« Ernennung «ine» Bevoll mächtigten zum BundkSrathe; vom 3. Rovbr. 1873. HZ SS9. Bekanntmachung, betreffend die portopflichtige Korrespondenz zwischen den Be hörden deS Reichs und Oesterreich-Ungarn; vom 31. Oktober 1873. HZ 970. Vorschriften über di« Registrirung und die Vrzrichnung de» Kaus» sahrttischiffe; vom 13. Novb». 1873. Frankenberg, am 3. December 1873. D e r S t a - 1 » a t h. Meltzer, Brgrmstr. Bekanntmachung, die Stadtverordnetenwahl betr cgänzung der statutarischen Mitgliederzahl deS Stabtverordnet«ncollegiumS sür das solgende Jahr find 5 ansässige Stadtverordnete, 187S. Frankenberger Nachrichtsklatt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg.