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Waare» 16. No rinsloeal. anklocal. Frankenberger Nsichnchtsblsitt und Bezirksanzekger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zn beziehen durch alle Buchhandlungen und Post - Expeditionen. stand. Helt un- i, lieben i»e stan- Sarg so r unsern krau. unver- rvaterS, aufrich« lon lie- n Mit- Hiebet« , sowie , Herz- Se ver- Z73. len, wir ltor ll 3 10 l. nebst «. hlr. S 4 Pf. Ngr. 'hlr. 27 bi» 4 r. bi» 3 ir. bi« hlr. 12 ktoliter gr. . Ngr. Thlr. 'gr.) 6 iilogr.) iilogr.) ilogr.) Lskuuntwuvdnnx. Auf Folium 9 des Handelsregisters für hiesigen Gerichtsamtsbezirk ist zufolge Registr. vom 6. November 1873 das Erlösche« der Firma: LouiS Schubert in Frankenberg verlautbart worden. Königliches GerichtSamt Frankenberg, am lv. November 1873. , Wiegand. Seidler. 4. Landtagswoche. -1- Die vierte Woche deS Zusammentritts des Landtags begann erst mit dem 5. Novbr. Acht Tage nach der denkwürdigen Sitzung vom 29. Octbr., in welcher die Trauerkunve von dem Ableben deS Königs Johann und die Nachricht von der Thronbesteigung unseres jetzigen Königs Albert zur feierlichen Minheilung an bie Land. tagSmitglieber gelangte, nahmen beide Kam- mern ihr« Sitzungen wieder auf. Beide, die ersten unter König Alben'S Regierung, in wel- chen LandlagSgeschäsie erledigt wurden, waren von gleicher Wichtigkeit. In der ersten Kam mer handelte eü sich um bie vielerörterte Regie- rungSvorlage, betreffend bie Einführung ver stän dischen, der SlaatSregierung zu «rihcilenden Er mächtigung, im BundeSrathe der Ausdehnung der Reichsberechtigung auf das gelammte bürger- liche Recht zuzustimmen. Berichterstatter, Ge- heimrath v. König, rielh Namens der Deputa tion der Kammer aN, die beantragte Ermächti gung zu erthcilen. Graf Hohenthal, zuerst bas Wort ergreifend, äußerte Bedenken gegen die deutsche RechtSeinheit, in welcher er nicht eine Entwicklung, sondern «ine Beeinträchtigung des RechtS erblickt. Da jedoch Sachsen sich dem Begehren nach derselben allein nicht entgegen- stemmen könne, die Regierungsvorlage auch ein Vermächtniß deS verstorbenen Königs sei, das die erste Kammer mit dem Könige Albert ehre, so werd« er für dieselbe stimmen. Bürgermeister Hirschberg bedauert nicht, wie der Vorredner, daS deutsche Einigungsbestreben, aber er ist der Meinung, daß bie Regierung nicht nur freiwil lig, sondern pflichtgemäß di« Zustimmung der Kammern in Kompetenzfragen einzuholen habe. Auch der Vertreter der Leipziger Universität, Professor Fricke, spricht warm für die Deutsche RechtSeinheit und für die Entwicklung der Reichs- Verfassung im einheitlichen Sinne, während er jedoch der Regierung für die «ingeholt« Zustim mung Dank weiß, ist Bürgermeister Koch anbe rer Meinung. Er habe diese Angelegenheit, namentlich in Betrachtung des Standpunkt«« b«r Südstaaten, Baiern und Würtemberg, reiflich er- wogen und er sei bahingekommen, den Bundes staat bei einer Befragung der Sinzellandtage in Reichsangelegenheiten für unmöglich zu halten. EtaatSminister v. Friesen äußerte birt«r, daß sich Koch m«hr um würtembergische und baiertsche, statt um sächsische Stimmen in der Angrlegenheit bekümmert zu haben scheine, Venn sonst müßte er wissen, daß die Regierung nie mißkannt, daß Lie Reichögesetze den LanbeSgesetzen vorgehen. Aber noch bestehe kein Besitz und die Regierung, obgleich nicht an bi« Zustimmung d«S Landtag gebund«n, habe ein Recht zu ihrem Vorgehen wenn auch nicht die Pflicht, wie Hirschberg be haupte. Sie sei sich ihrer Verantwortlichkeit be wußt. Als Bürgermeister Koch hierauf geäußer baß er die größten StaatSrechtSlehrer bei Bi düng seiner Ansicht zu Rathe gezogen, «rlaub sich Kammerherr v. ErdmannSdorf zu sagen, da Koch'S Meinung in der Kammer von gar keinem Gewicht sei. Schließlich wurde die Regierungs vorlage gegen bie Stimme des KloftervoigtS v. Posern angenommen. Daß bie zweite, wenn nicht die erste MagistratSperson deS Landes, Leipzig» hochgeachteter Bürgermeister, welchen TagS vorher König Albert an der Spitze der Leipziger Deputation huldvoll empfangen, von dem Htnn p. ErdmannSdorf in solcher Weis« wegwerfend beurtheilt werden konnte, bezeichnet den Standpunkt von dessen Partei. Während in der ersten Kammer Reichs, angelegenheiten zur Sprache kamen, war VaS nicht minder in der zweiten Kammer der Fall ungeachtet bie Anfrage deS Abg. Ludwig: o! bie Regierung Kenntniß davon habe, daß VaS UnsehlbarkeitSdogma nach der Behauptung deS ,Kath. Kirchenblatt zunächst für Sachsen" wi der bie Landesgesetze dennoch zur Veröffentlichung gelangt sei, und ob bie Regierung einen Wiber- ruf dieser Handlung erzwingen wolle? mehr in nere Angelegenheiten zu berühren schien. Abg. Ludwig begründete seine Anfrage in längerer R«de, in welcher er sich zunächst dagegen ver wahrte, nur durch einen Zeitungsartikel zu sei nem Vorgehen angeregt zu sein, da es sich um mehr, um die Kundgebung einer von den Hof predigern Wahl und Potthoff redigirten und vom katholischen Consistortum als Amtsblatt benütz ten Zeitschrift handle. Seil der Zeit, wo daS regierende Fürstenhaus katholisch geworden, habe die Regierung des Landes öfter die protestantische Bevökerung über bie Folgen dieses Schrittes zu beruhigen gesucht, und die Gegenwart erheische wieder Klarheit in der von ihm berührten An gelegenheit. Im Interesse der Regierung selbst wünsche er festgestellt, ob man sie für gut säch- stsch, gut protestantisch und gut deutsch halten dürfe. Dieser entschieden wohlgemeinten Rede folgte ebensowohl reicher Beifall, wie leider auch ejn Zischen von Abgeordneten, die gar nicht die Sachlage begriffen zu haben scheinen, denn, und daS müssen wir noch ausdrücklich hervorheben, Ludwig hatte auf den großen Kulturkampf im Reiche hingewiesen, an welchem Sachsen auch Theil nehmen müsse. StaatSminifter vr. v. Gerber antwortete im Allgemeinen, daß die Re- gierung Kenntniß von dem Inhalte deS fraglichen Artikels des „Katholischen Kirchenblatt" habe, daß sie aber nur Dasjenige für amtlich und formell publicirt hatte, was von ihr genehmigt worden. Die Verlesung deS Fuldaer Hirten briefes konnte in keiner Weise die Bedeutung einer Publikation deS Dogmas in Sachsen ha ben und zwar um so weniger, als VaS „Kath. Kirchenblatt" keinen amtlichen Charakter habe. UebrigenS könne sie eS dem Herrn Abgeordneten getrost überlassen, den Nachweis zu liefern, daß bie Regierung nicht sei: gut sächsisch, gut deutsch und gut protestantisch. Nach dieser Erklärung der Regierung, welcher der Abg. Ludwig die Bemerkung folgen ließ, daß er sich Weitere» Vorbehalte, ging man zur verathung d,S De krets, die Abänderung einiger Bestim mungen der Tarordnung für bieAdvo» katen betreffend, über, welches gut geheißen wurde. Längere Verhandlungen rief der hier auf erstattet« Bericht der Finanz deputation über die Erhöhung der Gehalte und Besol- ) ungen hervor. Nur der Abg. Fahnauer sprach ich gegen eine umfängliche Gehaltserhöhung aus, sonst äußerten sich Berichterstatter Oehmi- chen, sowie die Abgg. Beck, Iordan, Jungnickels Uhlemann ic., wenn auch unter verschiedenen Verwahrungen, günstig darüber^ Schließlich wurde aber doch die Regierungsvorlage der Fi nanzdeputation zur wetteren Berichterstattung überwiesen. — Die Sitzung der zweiten Kam mer vom 7. galt der Schlußberathung über de« Körner'fchen, die Aushebung der GütertheilungS- beschränkung bezweckenden GesetzeSvorschlag, wel cher mit 34 gegen 3V Stimmen Beipflichtung and, trotzdem die Regierung sich dagegen erklärt >atte. Vortrefflich sprachen die Abgg. Kraufe und Richter als Berichterstatter für die Aufhe bung. Hierauf folgte die Wahl der 9 Abgeord neten für bieSteuerdeputation. Zum Schluß gedenken wir noch deS sehr wichtigen in derselbe« Sitzung eingebrachten Lubwig'schen Anträge», vermöge welchem nun die Kammer aus eigener Machtvollkommenheit in der UnfehlbarkeitSfrage vorgehen wird. Sächsisches. Die Königin-Wittwe von Preußen ist am >. November beim königlichen Hofe zu einem besuche ringetroffen, Ueber die letztwiüigen Verfügungen weiland Er. Maj. König Johann'S dringen immer weitere nd zwar höchst erfreuliche Mittheilungen in'» Zublikum. Obgleich selbstverständlich Genauere» rst an die Oeffentlichkeit treten darf, wenn da» Original-Testament eröffnet wird, so kann ma»