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—— .--.-.-.7. — — - .... . >n . »7. Mittwoch, den LV. August. 1873. Frankenberger Uachnchtskktt und Bezirksanzeiger. Amtsblatt des König!. Gerichtsamtes und des Stadtrathes zu Frankenberg. Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Au beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Bekanntmachung, Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamtr soll den 21. October 1873 das dem Zimmermann Karl Heinrich Hebenstreit in Altenhain zugehörige Hausgrundstück sub 32« deS Katasters und «ub Fol. Ist des Grund- und HypolhekcnbucheS für Altrnhain, welches Grundstück am 14. August 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 1300 LA. - - - - gewürdcrt worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden: waS unter Bezugnahme auf den an hiesiger TerichtSstelle und in der Erbschänke zu Altenhain auShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Frankenberg, am I5. August 1873. Königlich Sächsische- GerichtSamt. Wiegand.Reinicke, In Folge umfänglicher Reparaturbauten in den Postlocalitäten ist die ErpebitionSzeit auf die Stunden von 7—12 Uhr Vormittags und "von 2—7 Uhr Nachmittags bis auf Weiteres beschränkt. Frankenberg, den 18. August 1873. Kaiser!. Postamt. — — Roßbach. Bekanntmachung. Nachdem von der Handels- und Gewerbekammer zu Chemnitz beschlossen worden ist, für da- Jahr 1873 einen Zuschlag zur Gewerbe steuer von einem Neugrosche« vou jedem vollen Thaler der ordentlichen Gewerbesteuer, Für Bestreitung ihres Aufwandes, zu erheben, wird hiermit obiger Steuerzuschlag für den 2. Steurrtermin — den 13. Oktober d. I. — ausgeschrieben. Bei diesem Zuschläge ist von allen kleineren Gewerbetreibenden, deren Gewerbesteuer jährlich nicht einen vollen Thaler beträgt, abzusehen. Ebenso ist dieser Zuschlag bei allen Contribuenten nur nach den ganzen Thalern — unter Weglassung der Groschen — der Gewerbesteuerfätze zu berechnen. Chemnitz, 4. August 1873. DaS Präsidium der Handels- und Gewerbekammer. M. F. Bahse. Ruppert, Sctr. OertlicheS und Sächsisches. Frankenberg, 16. August. Das königl. Ministerium deS Innern schreibt mittelst Ver ordnung die ErgünzungSwahlen für die 2. Kam mer der Ständeversammluug für den 15. Sepibr. d. I. auS. Unsre Stadt berühren diese Wahlen diesmal noch nicht, wohl aber unsern Landkreis, der zu dem 31. ländlichen Wahlkreis« gehört, für den Herr Kammerhcrr AmtShaupmann von Könneritz Wahlcommissar ist, welcher denselben bisher auch als Abgeordneter vertrat. Frankenberg, 18. August. Ueber das Programm der diesjährigen Feier deS National- gedcnktagS in unserer Stadt können wir heute mittheilen, daß wie im Vorjahre «in Echulactuö und dann FestgotteSdienst mit vorangehendem Zuge der Behörden, Korporationen rc. nach der Kirche beabsichtigt wirb. Während so die Vor mittagsstunden auSgenützt werden, soll im Nach- mittag eine Vereinigung der Schuljugend auf dem Marklplatze stattfinden, die gewiß auch viele Erwachsene heranziehen wird, und hier werden Vorträge von Gesängen mit solchen deS Stadt- mustkchorS abwechseln, worauf es den einzelnen Vereinen überlassen bleibt, in geselligem Zusam mensein für sich oder verschiedene gemeinsam die weitern NachmittagSstunden in den verschiedenen BergnügungSorten zu verbringen. Am Abend erfolgt durch die GaSsterne eine festliche Erleuch- tung deS Marktplatzes. Von einer ausgedehn teren Feier glaubte man diesmal absehen zu müssen, da daS gestrige KriegervereinSsest größere Ausdehnung gewonnen und Vereine rc. schon zu einem großen festlichen Zuge vereinigt hat, wie man überhaupt dasürhielt, wohl Jedermann die Betheiligung am Nationalgedrnktage warm anS Herz zu legen und so das Verftändniß für den selben möglichst zu wecken und zu fördern, zu meist aber den Schwerpunkt auf die thunlichste Betheiligung besonders dec größern Schulkinder zu legen, um in > der Heranwachsenden Generation die hohe Bedeutung der Ereignisse, deren Erin nerung die Feier gilt, zur Geltung kommen zu lassen. UebrigenS scheint diese Feier in immer weiterem Umsange ein allgemeines Nalionalfest zu werden. Eine ganze Anzahl von Städten auS allen Gau«n Deutsch! ndS hat sich bereits dasür erklärt, den Tag auch durch kirchliche Feier, Schließung der Bureaur der Behörden rc. wie einen Festtag zu begehen. Die sämmtliche» preu ßischen Schulanstalten sind bereits von den Be- Hörden, unter denen sie stehen, angewiesen wor den, den Tag durch bezügliche Rcdeacte, Aus fall der Unterrichtsstunden, gemeinsame Ausflüge ter Schüler rc. auszuzeichnen. BemerkenSwerth ist übrigens die Agitation der Ultramontanen, die dahin gerichtet, die Festfeiet deS SedantageS zu hintertreiben. Frankenberg, 19. August. DaS Fest der Fahnenweihe deS hiesigen Deutschen Kriegerver- eins ist unter allgemeinster Betheiligung vor- gestern und gestern in befriedigendster Weis« ver lauten. Wir werden in nächster Nr. ausführ licher über dasselbe berichten, da uns heute noch einige Mittheilungen über die bethciligten Ver eine rc. fehlen. Da das Befinden Er. Maj. deS Königs fort dauernd ein befriedigendes ist, haben der Kron prinz und die Kronprinzessin in den nächste« Tagen die beabsichtigte Reise nach Wien ange treten. DaS k. Kriegsministerium hat auf daS vo« k. Ministerium deS Innern befürwortete An suchen des LandeSculturrathS hin daS k. General- commando des Xll. (kgl. sächs.) ArmeecorpS von den die Aushilfe während der Erntearbeiten be treffenden Anträgen und Wünschen in Kenntniß gesetzt und dasselbe ersucht, die Truppcncomman- doS anzuweisen, durch zeitweise Beurlaubung — soweit der Dienstbelrieb solches gestattet — de« zum großen Theil nicht zu verkennenden Uebel- ftänden einige Abhilfe zu gewähren. ES ist auch bereits, wie das „Dr. I." vernimmt, von Vie ser Vergünstigung vielseitig Gebrauch gemacht worden. Einer, gleichfalls beantragten, allge meinen Beurlaubung des Militärs dagegen, wie solche in Baiern stattgesunden hat, konnte da- kgl. KriegSministertum mit Rücksicht auf die Truppenausbildung nicht Folge geben, wie auch ein Verschieben der Herbkübungen für daS lau fende Jahr nicht durchführbar erschienen ist, da die Beendigung derselben von dem allerhöchsten OrtS durch den deutschen Kaiser und BunbeS- seldherrn auf Mitte September bestimmten all gemeinen EntlaffungStermin der an den betref fenden Uebungen betheiligten Reserven abhän gig ist.