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Frankenberger NachrichtMatt vv. Beztrksanzeiger abends wird itige» ittwe )nhof Oederan, den 12. Juli >873, Don Die neuen Münzen 6 Thlr I Thlr, >auer > bin MS ertragen Zwanzigmarkstück Zehnmarkstück Fünfmarkstück nberg ß ich und Fünsmarkstück Zweimarkstück Einmarkstück Fünfzigpfennigstück Zwanzigpsennigstück Erscheint wöchentlich drei Mal. Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Königliches Gerichtsamt. In Stellvertretung: Mühle. beitragen werden; in der Urberzeugung davon wird daS Publikum die in der UebecgangSperiode unvermeidlichen kleinen Unbequemlichkeiten gern (Woche.) gen die Vertreter der Regierungen im Reichstage und BundeSraihe daS größte Gewicht. Die übrigen Silbermünzen, sowie die Nickel und Kupfermünzen tragen auf der einen Seite in der Mitte die Werthangabe in arabischen Zah len nach Pfennigen auSgedrückt, die Jahreszahl und die Umschrift „Deutsches Reich", aus der andern den Reichsadler und daS Münzzeichen. Was nun die vorläufige Regelung der viel besprochenen Banknoten- und Papiergeldfrage betrifft, so sind bis zum 1. Januar 1876 sämmt- liche nicht auf Reichswährung lautenden Bank noten einzuziehen, und dürfen von diesem Ter min an nur Banknoten nach RcichSwährung iar Betrage von nicht unter 100 Mark auSgegeben werden. Bis zu demselben Termin wirb auch daS sämmtliche Papiergeld der Einzelstaaten ein gezogen und dann nach den Bestimmungen eine» zu erlassenden Gesetzes die Ausgabe von ReichS- papiergeld stattfinden. So ist denn in dieser Verkehrsbeziehung für Deutschland eine Einheit geschaffen, deren.Seg nungen in kürzester Frist zu Tage treten und zu einer immer innigeren Verschmelzung der einzel- nrn deutschen Stämme gewiß ein Erhebliche» Wie verlautet, hat daS neue Münzgesetz nun- mehr auch die Genehmigung deS Kaisers erhalten und steht die Veröffentlichung desselben unmiltel- bar zu erwarten. DaS bestreitet Niemand, daß die neue Münzverfaffung für die VerkehrSbe- ziehungen von ganz Deutschland äußerst segens reich wirken, wirb. Die Scheercreien und kleinen Verluste, die der Reisende zu ertragen hatte, wenn er in saft jedem der zweiundzwanzig deutschen Staaten seine Bedürfnisse in anderer Münze bezahlen mußte, werben nun ein Ende nehmen. Freilich werden wir uns noch eine Zeit lang mit den alten Gelbstücken behelfen müssen, bis der zu prägende Vorrath der neuen es gestattet^ jene außer CourS zu setzen, und gerade diese Zwischenzeit wirb besonders für den kleinen Kauf und Verkauf manches Lästige und Unangenehme haben. Der lieben alten Gewohnheit wird eS äußerst bequem sein, sich mit den neuen Werth zeichen zurechtzustnden. Man denke nur, wie lange Zett es währte, bi» unsere Hausfrauen sich mit dem neuen Gewicht und gar erst mit den Meter- und Liteimaßen befreunden konnten. Die nachstehende Tabelle veranschaulicht daS Berhältniß der neuen Reichömünzen zu den bis. irrigen Münzen. hlr. S bis S biSS :. bi« llr. k iter 1 den 7. August 1873, von N Uhr Vormittags ab, die zu diesem Nachlasse gehörigen Meubel, Betten, Kleider, Wäsche, sowie daS vorhanden« Vieh und sämmtlicheS WirthschaftSgeräthe durch dir OrtSgerichlen zur Versteigerung gebracht werden. Unter Hinweis auf die am GerichtSbrete und im Gasthofe zu Hartha aushängenden Anschläge, welchen eine Beschreibung deS Grundstück» nebst den VersteigerungSbebingungen, sowie ein Verzeichniß der zur Auktion gelangenden Gegenstände beigrsügt ist, wird dies hiermit bekannt ge macht. t!. Nickelmünzen. 1 Zehnpsennigstück — 1 Sgr. 1 Fünfpsennigstück ----- j - ».Kupfermünzen. I Zweipfennigstück — 2 Pf. 1 Einpfennigstück 1 - DaS bisherige Zweieinhalbgroschenstück wird für 25, der bisherige preußischen Dreier für 2^ der neuen Pfennige genommen werden. WaS die äußeren Kennzeichen der neuen Mün zen betrifft, so tragen die Stücke von 20 — 2 Mark sämmtlich aus d«r einen Seite den Reichs, adler mit der Unterschrift „Deutsches Reich" und der Jahreszahl über demselben, darunter die Be zeichnung deS WertheS. Auf der andern Seite befindet sich daS Bild deS LandeSfürsten und darunter daS Münz,eichen. Gerade auf die Beibehaltung dieser Bilder der Landesfürsten le- Bekanntmachung. Seiten deS unterzeichneten Königlichen GerichiSamtS soll den 2. August 1873 die zum Nachlasse Johann Gottlob Haubolds in Hartha gehörige Gartennahrung, 7 deS Brandkatasters, 45», 45b, 169 des Flur buchs, polium 6 des Grund- und HypoiyekenbucheS sür Hartha, welches Grundstück am 10ren Juli 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3S7S E- — — ö gewürdert worden ist, mit der anstehenden Ernte an Ort und Stelle sreiwilligerweise versteigert werden. Jngleichen sollen kvlianntmnvliun^, ÄS« vvtrEvuÄ. Zu Epritzenproben, resp. zu Dienftübungen und zur Effectenrevision haben sich Donnerstag, den 2äl. Juli d. IS., Nachmittags 6 Uhr die Mannschaften der 1. Spritze, - z7 Uhr die Mannschaften der 2. Spritze, - 7 Uhr di« Mannschaften der 3. Spritze, Freitag, den 2S. Juli d. IS., Nachmittags 6 Uhr di« Mannschaften der 3. Spritze, die Schlauchleger und die gesammte Wafferbeförderuugsfchaar, Sonnabend, de« 2«. Juli d. IS., Nachmittags 6 Uhr die Leiterschaar, RettungSschaar und Wachtschaar im SlathhauSgehöfte pünktlich ein,»finden. Unentschuldigte Versäumnisse unterliegen der Bestrafung. Frankenberg, am 22. Juli 1873. s DerStabtrath. Meltzer, Brgrmstr.