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Mukenberger RachrichtM Bezirksanzeiger »den In solcher Weise hat in der Zeit vom 5, Specialik Heinrich Brendel" hiesigen Einwohner» il. Mai dieses JahreS der sogenannte Veranlassung zu leider unabhilflichen Beichwerden gegeben Derselbe, im Jahre 1843 zu Kunereulh in Baiern geboren, seit December vor. Jahre» Erpe> Bekanntmachung, che« S» Der Stadtrat h. Meltzer, vrgrmftr. nert, l be- Erscheint wöchentlich drei Mal- Vierteljährlich 10 Ngr. — Zu beziehen durch alle Buchhandlungen und Post-Expeditionen. Der Stadtrat h. Meltzer, Brgrmkr. Die diesjährige Hell« uüd Grummetnutzüng von hiesigen Gemeiudetviesen soll Mo»ta B»r»ittag- «m aus de» Wiesen inber Zschopauaur und hinter de» Ueubaugute, vo« L11 uguft auS» tragen mag. Frankenberg, am >0. Juni 1873. Der König!. B e z i r k S a r z «. vr. Fickert. erden Rar- ! aus- erort» Hülfe kuu- driea kicher iug« abend a ge. lr. 27L bi, 8 r..bl»S i den Handel mit Branntwein und den Branntweinschank betr. !. Da noch immer EontravenlionS. und Strassälle vorkommen, so wird nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß es zum Kleinhandel Mit Bran»tU>elH und Spiritus nach 8 33 der Gewerbeordnung besonderer Erlaubniß bedarf, derselbe also nicht etwa mit der Berechtigung zu« Mattrialwaareadandel verbunden ist, und da-, wer Handel mit Branntwein oder Spiritus ohne vorschriftsmäßige Genehmigung unternimmt und fort- setzt, gleichwie Derjenige, welcher, auch wenn ihm der vranntweinhandel erlaubt sein sollte, Branntweinschank oder anderen Schank ohne polizei liche Genehmigung iEoncession) betreibt, nach 8 147 , 1 der Gewetbeordnung mit Geldbuße bi» zu IVO LK oder im UnvermögrnSfalle mit ver» hälmißwäßiger Gefängntßstraf« bi» zu sechs Wochen bestraft wird. Frankenberg, am 12. Juni 1873. einer» z vor urch'S De, als „Naiurheilkundiger" Bürger zu Leipzig, zur Zeit in Laubegast wohnhaft, bat sich vermessen, langjährige Gichtleiden, die sogenannte Zuckern krankheit und andere Krankheiten durch sein Heilverfahren zu beseitigen, hat sich dafür Honorare von 5 bis 10 Thalern versprechen und tu» Voraus auSzahlcn lassen und hat sodann für die Kranken fast gleichlautende Kurzettel geschrieben, nach welchen er in der Hauptsache Waschung^ schweißerzrugende Einwirkclungen, Abreibungen u. s. w. empfiehlt und eine gewisse Diät anordnrt. Ganz ähnlich verhält eS sich mit den in den letzten Jahren massenhaft anempsoblenen Mitteln gegen allerlei Leiden und Gebrechen^ Unter großem Titel und vielfachen Verheißungen werden bei viel zu hohem Preise, da der Käufer natürlich die Derläge für Fracht, PorliS unh die nicht unbeträchtlichen JnsertionSkosten decken muß, Mittel verkauft, welche nicht einen Deut mehr helfen, als billige Hausmittel, oder welch» auch dir«« schädigen. So besteht der Jakodische KönigSrrank, welcher alle möglichen Wunderkuren zu Stande gebracht haben soll und von welch»» die Flasche mit lS Nur. verkauft wird, nach einer früheren Analyse (s. 1>e. 8. Richter'« Geheimmtttelunwesen) auS Apfelwein, Kartoffrllyrup, Gummi arabicum, Pflaumenmus und dem aloehaltigen Elirir des Paracelsus. Wegen Zusatz d«S Letzteren wurde er vom freien Verkaufe auS» geschloffen. Eine neuere Analyse der chemischen Ceniralftelle zu Dresden ergab, daß derselbe ein Gemisch von Stärke-Zuckersyrup mit auf Gt- würznrlken gestelltem oder mit Gewürznelkenöl gemischtem Rotbwein sei. Roch schlimmer verhält eS sich mit den Salben, Pflastern, Pillen, Pulvern, Theen und Tinkturen, welche ganz im Geheimen vertriebe» werden und daS Licht der öffentlichen Ankündigung meiden. ' , Wie viele haben hingehalten durch Vie marktschreierischen Verheißungen, welche diesen Dingen schriftlich oder mündlich beigegeben werbet», die rechte Zeit ,u erfolgreichen Eingriffen versäumt, wie viele haben sich durch den fortgesetzten Gebrauch solcher Mittel, namentlich Pillen und Salben, einen stechen und elenden Körper geschaffen, einem frühzeitigen Tod entgegengesührt. Vom Schwurgericht zu Zwickau wurde vor Kurze» rin sogenannter Epecialist wegen angeorbneter Klystier« von Tabaksabkochung, welche den Tod nach sich zogen, verurtheilt. Durch «inen vo« einem Spertaliken verordneten Thee wurden vor etlichen Wochen in hiesiger Stadt bet zwei im Ganzen gesunden Peisonrn rasch austreteyte» Phantasiren, roiheS, heißeS Gesicht, fortwährendes Uriniren, Vergehen der Sinne, kurz all« Erscheinungen einer Vergiftung hervorgerufen. Bei der Ausdehnung der Gewerbe-Freiheit auf ärztliche Kunst und Wissenschaft ist da» Kurilen jede« Beliebigen ohne Rücksicht auf fein« Qualifikation gestaltet und eS ist daher dem PaUilum überlassen, daS Wahre von dem Falschen zu scheiden, wozu Vorstehendes tlwa» bet- ben AS. Juni t. I , und zwq, v»» S Vhr „ .. . . Vormittag- Au i» Mühlbachthitle und auf b«» neuen Friedhöfe rrsolgrnx VietttugSlustige 'werden hierzu mit de» Bemerken eingriavrn, da-Zahlung bi» zu« IS. Juli d. I». zis I«t-ra Ist. -rankenber-, am 12. Juni I«7S. * D e , S t a b i , a , h. Meltzer, Vrgrmftr. a bi» r er» ion». Bekanntmachung und Warnung. In neuerer Zeit ziehen verschiedene Personen, welche sich Naturärzte, Epecialisten u. s. w. nennen, im Lande herum und erbieten ficht durch pomphafte Ankündigungen, welchen sie von Laien ausgestellte Zeugnisse über wunderbare Kurersolge beizusügen pflegen, alle mögliche» schwere« Krankheiten und köiperliche Schäden durch ihr Heilverfahren — bei welchem wohl auch mitunter bedenkliche Heilmittel angewendet wev- den — in kurzer Zeit, ohne Rachtheile, sicher und gänzlich zu beseitigen. Sie finden Leichtgläubige genug, welche schon durch die gedruckten An^ kündigungen überrascht und bethört, sich von ihren gewandten mündlichen Vorspiegelungen und Belheuerungrn vollends rinnrhmen nnd verleite», lassen, ihnen für die versprochenen Kurersolge ein hohes Honorar nicht nur zuzusagen, sondern wie von ihnen verlangt wird, sofort im Vorau» zu bezahlen, ehe noch über daS gerühmte Heilverfahren irgend welche Andeutung und Mittheilung erfolgt ist. Finden sich sodann die Kurkunb« , in ihren hochgespannten Erwartungen gänzlich getäuscht, so begegnen sie alsbald auch der Weigerung VeS Spreialistrn, irgend etwas von den» „vereinbarten Honorar" wieder herauSzngeben, und find nun ohne allen Nutzen für ihre Kranken um eine Summe Geldes gebracht, welche «i» geprüfter, sachverständiger Arzt der für langwierige und mühsame Bemühungen gesetzlich bestehenden Tare gegenüber zu liquiditzen kaum in der Lage sein dürft«.