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Mage M tlr 51-es FrankeMrzer NachrWMattes 1873 koßnimtmaekunx. Vom diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblatt ist das Lte Stück erschienen und kann an RathSkelle «ingesehen werden. Dasselbe enbält: ' HZ 27. Bekanntmachung, den zwischen der Königlich Sächsischen, der Großherzoglich Sächsischen, der Herzoglich Sachsen.Meiningenschen und der Herzoglich Sachsen-Sllenburgischen Regierung über die Anlegung nachgedachtrr Eisenbahn abgeschlossenen EtaaiSvertrag vom 13. November vorigen IahreS betreffend; vom 27. Mär, 1873, HZ 28. Derret wegen Concesstonirpng brr „Sächstsch-Thüringischen Oft-Westbahn Zwickau-Weida"; vom 27. März 1873. HZ 29. Verordnung, die Abtretung von Grunbeigenthum zu Erbauung der nachgtvachten Eisenbahn betreffend; vom 27. März 1873. HZ 39. Bekanntmachung, die RichmngSllNie der Mulbenchalbahn Glauchau-Wurzen betreffend; vom 27. März 1873. HZ 3l. Bekanntmachung, dte Aushebung beS Bezirksgerichts Eibenstock betreffend; vom 1. April 1873. HZ 32. Bekanntmachung, die Bankbuchhalterstelle bet der Landrenten, Lande-culturrenlen- und Altersbank betreffend, vom 4. April 1873. HZ 33. Verordnung, eine Abänderung der Verordnung vom 12. Oktober >841, die Ausbringung deS BedarsS sür die katholischen Kirchen und Schulen der Erblande betreffend, vom 28. März 1873. HZ 34. Verordnung, die Anlage und innere Einrichtung der Schulgebäude in Rücksicht auf Gesundheitspflege bttreffend; vom 3. April 1873. HZ 35. Gesetz, einen Nachtrag zu dem Finanzgrsetze auf Vie Jahre 1872 und 1873 vom 8. April 1872 betreffend; vom 7. April 1873. HZ 36. Bekanntmachung , die Bewilligung einer in den Statuten der Allgemeinen Leipziger Lehrer-WitiMen- und Waisen-Kaffe enthaltene« Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 16. April 1873. HZ 37. Verordnung, daö SuSschlachten von Pferden zum Verbrauche de» Fleische» al» menschliche Nahrung betreffend; vom 9. April 1873. HZ 38. Bekanntmachung, die Ernennung eine- Buchhalter»,bei der Staatöschuldenkaffe betreffend; vom 10. April 1873. Frankenberg, am 28. April 1873. DerStadteath. —Meltzer, vrgrmftr. . Lekanntmachlmg. Seiten der Gemeinde Gunnrr»dorf ist bei der unterzeichneten Königlichen Ami»hauptmannschast die Einziehung de» vom dafigrn Dorf- Wege ab nach der Chemnitz-Hainichen« Chaussee führenden, im Flurbuch« daselbst unter HZ 268 eingetragenen CommunikationSwege», an beffeu Stelle der schon jetzt vom öffentlichen Verkehr größtentheil» benutzte, bei der Nerge'schen Schankwirthschast von der Chemnitz-Haintchener Ehausse» ab,weigende Privatweg zum Eoamunication»«eg erhoben werden soll, beantragt worden, und wird dte- hierdurch mit der Aufforderung bekannt ge macht, etwaige begründete Einwendungen dagegen bet deren Verluste binnen 3 Wochen und längsten» bl» zum AI. künftige« Monat» bei brr unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschast «niudringen. Chemnitz, den 23. April 1873. Königliche Amt-Hauptmannschaft. , von Könneritz. Bekanntmachung, die Gruudstkuerbeitrage betreffend. Die Grundfteuerbeiträge auf den zweiten Termin d. I. sind auf Grund des Gesetze» vom 12. Derember 1871 mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit spätesten» bi» zum «. Mat d. I. abzusühren. Nach Ablauf diese» Termine» wird gegen etwaige Restanten sofort mit der Erekution verfahren werken. Frankenberg, am 22. April 1873. DerStadteath. - ———' Meltzer, Lrgrmkr. Handels- und Gewerbekammer z« Chemnitz. In der letzten Sitzung de« vorigen Jahre«, über die wir Raummangels halber erst jetzt berichten können, wurde zunächst beschlossen, eine Verordnung de« königlichen Mi nisterium» de» Innern, die Herstellung gesetzlicher Grund lagen für Lage, Häuser, Lagerscheine und Lagerpfandscheine beir., der Lommisston für Verkehr«- und Zollwesen zur Berichterstaitung zu überweisen. An dieselbe Lommisston gelangten noch nn Verlauf der Verhandlungen: Eingaben der Schutzgemeinschäften für Handel und Gewerbe »er Städte Hainichen, Mittweida und Annaberg, die Ein- führung eine« neuen Livilgesetze« sür da« Deutsche Reich betr., eine Zuschrist der Handelskammer zu Crefeld, eine Eingabe an das Reichskanzleramt, den englisch-französischen Handelsvertrag betr., sowie ein Amrag de« Herrn Rülke, die Errichtung einer Telegrapheustatisn in Wiesenbad, an der Lhemnitz Annaberger Eisenbahn, betr. In Bezug aus den letzten Gegenstand wurde zugleich da« Präsidium er. mächtigt, ohne denselben nochmal« an die Kammer zu bringen, nach Berichterstattung der Lommisston die nö- thigen Schritte zu thun. «ine« hieraus zur Berathung gelangten LommissionSberlchte» über Musterschutz er- wähnen wir au«sührlicher, da der Gegenstand einen Haupt- indnstriezweig unserer Stadt ganz wesentlich berührt und gerade in vielen Kreisen unserer Leser mit Aufmerksamkeit verfolgt werden wird. Der Bericht sprach sich aus fol gende Weise au«: Zu der Plenarsitzung der Handel», und Gewerbekammer vom 17. October ». o. wurde beschlossen, eine Eingabe der Handelskammer zu Mühlbausen, gerich. tet an den Fürstin Reichskanzler in Berlin, die Noth wendigkeit eine« deutschen Reichsgesetze« über Musterschutz bekefiend, welche von der genannten Handelskammer an die diesseitige Handel»- und Gewerbekammer gelangt war, einer Lommisston zur Prüfung und Berichterstattung zu überweisen. Ihre Lommijston glaubt, nach Lage der Sache, die überkommene Verpflichtung der Berichterstat tung mit wenigen Worten in Folgendem erfüllen zu können: S» giebt kaum eine wirthschaftliche Frage, welche eben sowohl vom Standpunkte der Theorie al» der Praxi« seit nahezu einem halben Jahrhundert so vielfach beleuchtet und besprochen worden ist, al» wie die über den Schutz der Erfindungen. Es ist aber auch kaum eine ander Frage, bei welcher sich von jeher die Meinungen so schrof entgegen gestanden haben, al» bei der in Rede stehenden E» kann zugegeben werden, daß man über Patent- und Musterschutz verschiedener Meinung sein kann und daß e- nicht unwichtige Gründe geben mag, die sich unter gewissen Verhältnissen gegen den Schutz de« sogenannten geistigen Eigenthum« ansührcn lassen; so lange wir in dessen noch nicht in jener idealen Welt leben, in welcher man geneigt sein wird, das höchste Ziel seine» Strebens in dem Schassen und Ringen zum Nutzen der Allgemein- heit zu finden und infolge dessen auch willig aus das Recht de« geistigen Eigenthums verzichtet und so lange man ferner die literarischen Erzeugnisse unbestritten und unangefochten als geistige» Eigenthum betrachtet und al« solche» schützt, so lange wird man auch die auf dem Ge biete der Industrie erzielten geistigen Schöpfungen. zu schützen haben, da in beiden Fällen die geistige Thäligkeit, wa» man auch dagegen sagen mag, eine gleichberechtigte ist und einen gleichen Schutz beanspruchen kann. Es müßte denn sein, daß man beispielsweise eine neue Samm lung von Gedichten, vielleicht unter dem dürftigen Namen „Blüthen", welche glücklich au« zehn schon vorhandenen Sammlungen oder auch au» den Werken der einzelnen Dichter zusammengetragen worden ist, höher schätzen und de« Schutzes würdiger finden sollte, als die Erfindung einer Maschine, eine« Muster», bei welchen in den meisten Fällen jedenfalls eine höhere GeisteSthätigkcit vorau»- gegangen sein dürfte. Zn dem vorliegenden Falle handelt es sich lediglich um den Musterschutz. Wenn derselbe bi» jetzt in Deutschland keinen Boden gesunden, so hat dies in der Hauptsache in der Schwierigkeit einer einheitlichen wirthschastlichen Ge setzgebung im Deutschen Reiche und, insolge dessen, that- sächlich an der Möglichkeit einer zweckentsprechenden Au», sührbarleit gelegen. Die» mag wohl auch hie wesentliche Ursache gewesen sein, daß mehrfache Bestrebungen für Einführung eine» Musterschutzes bisher ohne Erfolg ge blieben sind. Dos gedachte Hindernih ist, Dank de« gro- Ken historischen Vorgängen und Erfolgen letzter Jahre, beseitigt und e» ist die Zeit gekommen, der deutschen In dustrie zu ihrer gesunden »nd soliden Weiterentwickelung denselben Factor zu schaffen, dessen sich die Industrien anderer Länder bekanntlich schon längst zu erfreuen haben und dem sie, da» darf man nicht verkennen, ihren Auf. schwung zu einem nicht unwesentlichen Theil verdanken. Bekanntlich konnte ein aus dem fünften deutschen Han- delStage von der Handelskammer zu Oberbaiern einge- brachter Antrag: „Der Handelstag möge sich an den Kanzler de« Deut schen Reich« mit der Bitte wenden, einen Gesetzentwurf, betreffend die einheitliche Regelung eine« allgemeine» deutschen Musterschutzes, in möglichster Bälde den ge setzlichen Faktoren zur Berathung und Beschlußfassung unterbreiten zu wollen", wegen Mangel an Zeit nicht zur Berathung gelangen und mußte dem bleibenden Ausschüsse überwiesen «erden. Der Letztere hat sich zur Zeit die Ansichten seiner Mitglieder über den erwähnten Antrag erbeten; inzwischen ist auch der Abdruck einer Eingabe an Se. Durchlaucht den Kür sten Bismarck al» Reichskanzler von der Handelskammer zu Mühlhausen an die diesseitige Handel«- und Gewerbe- kammer gelangt, welche, gestützt auf bereit« seit 1806 ge machten Erfahrungen, in höchst sachkundiger Weise di« Gründe sür Einführung eine» Mustcrschutzgesetze» und die allgemeinen Grundzüge zu einem solchen anführt und den gegen den Musterschutz ost aufgeworfenen Bedenken begegnet. Ihre Lommisston t heilt die in diesem Schriftwerke — bi» auf die Dauer de» Schutze«, für welche 2—3 Jahre al» genügend angenommen werden dürsten — au-gespro chenen Ansichten tAnd Vorschläge vollkommen, hält sich deshalb für verpflichtet, Ihnen dieselben im Anschlusse unverkürzt mitzutheilen und gestattet sich, Ihnen, gestützt aus dieselben, folgende Anträge zu unterbreiten: Die Handel»- und Gewerbekammer wolle 1) sich für Einführung de« Musterschutzes im Deut schen Reiche ausspnchen; 2) den von der Handelskammer zu Mühlhausen für ein deutsches Musterschutzgesetz gegebenen Grund- zügen beitreten, sich jedoch gegen eine Dauer de« Patente« von 1 — 10 Jahren erklären, indem sie eine solche von 1—3 Jahren al« dem Zwecke ent sprechend erachtet; - 3) da« königliche Ministerium deS Irmern bitten, sich